BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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68 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
17. Kostenminderung aus Abschlussvergütungen<br />
und Bestandsprovisionen<br />
Aufgrund der Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben<br />
für die Zielfonds, insbesondere<br />
in den Bereichen Marketing und Anlegerbetreuung,<br />
erhält die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />
GmbH von Zielfonds voraussichtlich<br />
Abschlussvergütungen oder Bestandsprovisionen.<br />
Diese Fees wurden anhand branchenüblicher<br />
Vergütungen und der Erfahrungen<br />
bei den Vorgängerfonds geschätzt und werden<br />
durch Verrechnung mit der Geschäftsführungsvergütung<br />
in voller Höhe als Kostenminderung<br />
an die Fondsgesellschaft weitergegeben.<br />
18. Summe Kosten<br />
Summe der Zeilen 12. bis 17. Alle in den<br />
Zeilen 12. bis 17. ausgewiesenen Kosten<br />
enthalten die ggf. anfallende Umsatzsteuer.<br />
19. Jahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
Zeile 11. minus Zeile 18.<br />
20. Gesamt Ausschüttung<br />
Rückflüsse der Gesellschaft aus Investitionen<br />
werden, soweit sie die Kosten übersteigen<br />
grundsätzlich an die Anleger ausgeschüttet.<br />
Die Gesamtausschüttung ergibt sich in diesem<br />
Fall aus der Differenz von Zeile 8. und<br />
Zeile 18. In der Deinvestitionsphase, d. h. ab<br />
dem Jahr 2021, wird abweichend hiervon<br />
ein Teil der Rückflüsse zur Auflösung der<br />
ausstehenden Zahlungsverpflichtung (Zeile<br />
6.) sowie zur Bildung ausreichender Liquidität<br />
für den geplanten Renditeausgleich am<br />
Ende der Beteiligungsdauer (vgl. S. 52)<br />
verwendet und reduziert die Ausschüttung<br />
entsprechend.<br />
21. Gewinn Ausschüttung<br />
Der durch prognostizierte Gewinne der Gesellschaft<br />
gedeckte Anteil der Gesamtausschüttung.<br />
Steuerliches Ergebnis<br />
Die Gesellschaft ist vermögensverwaltend<br />
tätig und erzielt zum weit überwiegenden<br />
Teil Einkünfte aus Veräußerungen, die nach<br />
Auffassung des Anbieters gemäß derzeitiger<br />
Rechtslage steuerfrei sind. Daneben erzielt<br />
die Gesellschaft in geringerem Umfang auch<br />
steuerpflichtige Einnahmen. Dies sind:<br />
1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
durch Beteiligungen an in Deutschland<br />
belegenen Immobilien. Die hieraus<br />
resultierende Steuerbelastung ist nicht<br />
exakt kalkulierbar, prognosegemäß aber<br />
insbesondere in der Aufbauphase, in der<br />
die Anleger ihre Ausschüttungen ggf. als<br />
Kapitalerhöhungen in die Gesellschaft einbezahlen,<br />
gering und liegt insgesamt voraussichtlich<br />
bei durchschnittlich ca. 0,6 %<br />
p. a. bezogen auf die Zeichnungssumme.<br />
2. Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form<br />
von Zinsen und Dividenden insbesondere<br />
aus der Zwischenanlage liquider Mittel<br />
und partiarischen Darlehen, die plangemäß<br />
an ausländische Immobiliengesellschaften<br />
vergeben werden. Die in diesem<br />
Fall im Ausland anfallende Quellensteuer<br />
ist bereits in Zeile 8. berücksichtigt. Die<br />
erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
sind in Deutschland steuerpflichtig, liegen<br />
aber für eine Beteiligung bis 24.000 € in<br />
allen Jahren und für Beteiligungen bis zu<br />
ca. 60.000 € während des überwiegenden<br />
Teils der Beteiligungsdauer<br />
unterhalb des ab 2007 gültigen Sparerfreibetrags,<br />
so dass für Anleger, die ihren<br />
Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft<br />
haben, eine entsprechend verminderte<br />
und ggf. keine Steuerbelastung zu<br />
erwarten ist.<br />
Daneben werden Einkünfte durch Beteiligungen<br />
an im Ausland belegenen Immobilien<br />
erzielt. In Deutschland sind diese Einkünfte<br />
gemäß bestehender Doppelbesteuerungsabkommen<br />
nicht steuerpflichtig, unterliegen<br />
aber dem Progressionsvorbehalt. Die hieraus