BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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VERTRÄGE<br />
137<br />
§ 4 Vertragsdauer<br />
Der Vertrag ist bis zum 31.05.2008 befristet. Verlängert<br />
sich die Zeichnungsfrist, so verlängert sich auch dieser<br />
Vertrag um die Dauer der Verlängerung. Der Vertrag<br />
kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund gekündigt<br />
werden.<br />
§ 5 Haftung, Allgemeine Auftragsbedingungen<br />
Der Beauftragte haftet nur für die ordnungsgemäße<br />
Erfüllung der in diesem Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
übernommenen Aufgaben. Eine Überwachung des<br />
Komplementärs, des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
des Treuhandkommanditisten oder des<br />
Investitionsprogramms über den in § 2 beschriebenen<br />
Umfang hinaus ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.<br />
Im Übrigen gelten für die Durchführung des Auftrages<br />
und die Haftung des Beauftragten, auch gegenüber<br />
Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für<br />
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
in der Fassung vom 1. Januar 2002, die<br />
diesem Vertrag auszugsweise als Anlage beigefügt sind.<br />
§ 6 Schlussbestimmungen<br />
1. Der Beauftragte ist von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit.<br />
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />
bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die<br />
Abänderung dieser Schriftformklausel.<br />
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit<br />
der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.<br />
Statt der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung ist diejenige wirksame und durchführbare<br />
Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen<br />
Zweck der zu ersetzenden Vorschrift am nächsten kommt.<br />
Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.<br />
4. Erfüllungsort ist München.<br />
München, 11.04.2007<br />
<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />
vertreten durch die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />
gez. Dr. Werner Bauer<br />
Geschäftsführer<br />
gez. Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf<br />
Geschäftsführer<br />
Anlage: Allgemeine Auftragsbedingungen für<br />
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
in der Fassung vom 1. Januar 2002 (Auszug)<br />
9. Haftung<br />
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die<br />
Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.<br />
(2) Haftung bei Fahrlässigkeit; einzelner Schadensfall<br />
Falls weder Absatz 1 eingreift noch eine Regelung im<br />
Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers<br />
für Schadensersatzansprüche jeder Art mit Ausnahme<br />
von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und<br />
Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen<br />
Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf<br />
4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine<br />
Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber<br />
begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall<br />
ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen<br />
stammenden einheitlichen Schadens gegeben.<br />
Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen<br />
einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden<br />
in einem oder in mehreren aufeinander folgenden<br />
Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher<br />
oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun<br />
oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung,<br />
wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander<br />
in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang<br />
stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur<br />
bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen<br />
werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme<br />
gilt nicht bei gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.<br />
(3) Ausschlussfristen<br />
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht<br />
werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem<br />
Schaden und von dem anspruchsbegründenden<br />
Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb<br />
von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden<br />
Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb<br />
einer Frist von 6 Monaten seit der schriftlichen<br />
Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und<br />
der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.<br />
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu<br />
machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 - 3 gelten auch<br />
bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit<br />
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.<br />
SFI Treuconsult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
gez. Alfred Kübler<br />
Geschäftsführer