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BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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VERTRÄGE<br />

137<br />

§ 4 Vertragsdauer<br />

Der Vertrag ist bis zum 31.05.2008 befristet. Verlängert<br />

sich die Zeichnungsfrist, so verlängert sich auch dieser<br />

Vertrag um die Dauer der Verlängerung. Der Vertrag<br />

kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund gekündigt<br />

werden.<br />

§ 5 Haftung, Allgemeine Auftragsbedingungen<br />

Der Beauftragte haftet nur für die ordnungsgemäße<br />

Erfüllung der in diesem Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

übernommenen Aufgaben. Eine Überwachung des<br />

Komplementärs, des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

des Treuhandkommanditisten oder des<br />

Investitionsprogramms über den in § 2 beschriebenen<br />

Umfang hinaus ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.<br />

Im Übrigen gelten für die Durchführung des Auftrages<br />

und die Haftung des Beauftragten, auch gegenüber<br />

Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für<br />

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

in der Fassung vom 1. Januar 2002, die<br />

diesem Vertrag auszugsweise als Anlage beigefügt sind.<br />

§ 6 Schlussbestimmungen<br />

1. Der Beauftragte ist von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit.<br />

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />

bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die<br />

Abänderung dieser Schriftformklausel.<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit<br />

der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.<br />

Statt der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung ist diejenige wirksame und durchführbare<br />

Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der zu ersetzenden Vorschrift am nächsten kommt.<br />

Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.<br />

4. Erfüllungsort ist München.<br />

München, 11.04.2007<br />

<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />

vertreten durch die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />

gez. Dr. Werner Bauer<br />

Geschäftsführer<br />

gez. Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf<br />

Geschäftsführer<br />

Anlage: Allgemeine Auftragsbedingungen für<br />

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

in der Fassung vom 1. Januar 2002 (Auszug)<br />

9. Haftung<br />

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die<br />

Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.<br />

(2) Haftung bei Fahrlässigkeit; einzelner Schadensfall<br />

Falls weder Absatz 1 eingreift noch eine Regelung im<br />

Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers<br />

für Schadensersatzansprüche jeder Art mit Ausnahme<br />

von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und<br />

Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen<br />

Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf<br />

4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine<br />

Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber<br />

begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall<br />

ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen<br />

stammenden einheitlichen Schadens gegeben.<br />

Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen<br />

einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden<br />

in einem oder in mehreren aufeinander folgenden<br />

Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher<br />

oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun<br />

oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung,<br />

wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander<br />

in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang<br />

stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur<br />

bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen<br />

werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme<br />

gilt nicht bei gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.<br />

(3) Ausschlussfristen<br />

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht<br />

werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem<br />

Schaden und von dem anspruchsbegründenden<br />

Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb<br />

von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden<br />

Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb<br />

einer Frist von 6 Monaten seit der schriftlichen<br />

Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und<br />

der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.<br />

Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu<br />

machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 - 3 gelten auch<br />

bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit<br />

gesetzlicher Haftungsbeschränkung.<br />

SFI Treuconsult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

gez. Alfred Kübler<br />

Geschäftsführer

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