27.04.2014 Aufrufe

BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

118 VERTRÄGE<br />

f) Gewinnkonto: Auf diesem Konto werden<br />

die Gewinnanteile gebucht.<br />

g) Entnahmekonto: Auf diesem Konto<br />

werden die Entnahmen (Ausschüttungen)<br />

gebucht.<br />

h) Rücklagenkonto: Auf diesem Konto wird<br />

das Agio gebucht.<br />

2. Für den durch die Mitgliedschaft oder das<br />

Treuhandverhältnis vermittelten Anteil am<br />

Vermögen, am Gewinn und am Verlust der<br />

Gesellschaft (Kapitalanteil) ist der Saldo der<br />

Kapitalkonten maßgeblich, wobei folgende<br />

Besonderheiten gelten:<br />

a) Die Einlagenkonten I, II und III sind so zu<br />

saldieren, dass sich der Betrag der<br />

geleisteten Einlage (ohne das Agio)<br />

ergibt.<br />

b) Für den Zweck der Verteilung von<br />

Gewinn und Verlust (Verlustkonto II) und<br />

für den Zweck der Ermittlung des<br />

Stimmrechts bleiben die auf dem<br />

Verlustkonto I vorgetragenen Verluste<br />

außer Betracht.<br />

c) Für den Zweck der Verteilung des Stimmrechts<br />

bleibt der Stand des Rücklagenkontos<br />

außer Betracht.<br />

d) Hinsichtlich des Verlustkontos II und des<br />

Gewinnkontos ist der Stand zum Schluss<br />

des letzten Geschäftsjahres maßgeblich.<br />

3. Sämtliche Kapitalkonten sind unverzinslich.<br />

4. Für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber<br />

wird ein Verrechnungskonto geführt. Auf<br />

diesem Konto werden alle sonstigen<br />

Geschäftsvorfälle im Verhältnis zum Gesellschafter<br />

oder Treugeber verbucht.<br />

5. Der geschäftsführende Kommanditist kann<br />

bei Bedarf Unterkonten einrichten.<br />

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Der geschäftsführende Kommanditist ist zur<br />

Führung der Geschäfte berechtigt und<br />

verpflichtet. Er trifft Anlageentscheidungen<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen unter<br />

Beachtung der in der Anlage zu diesem<br />

Vertrag festgelegten Anlagegrundsätze. Die<br />

übrigen Gesellschafter sind von der Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen, sofern nicht<br />

die gesetzliche Vertretung der Gesellschaft<br />

durch den persönlich haftenden Gesellschafter<br />

zwingend die Führung von Geschäften<br />

durch diesen voraussetzt.<br />

2. Der geschäftsführende Kommanditist kann<br />

Dritten, denen gegenüber er sich eine umfassende<br />

Weisungsbefugnis vorbehält,<br />

Geschäftsführungsaufgaben übertragen. Er<br />

ist zu diesem Zweck berechtigt, im Namen<br />

der Gesellschaft mit Dritten Verträge über die<br />

Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben<br />

zu schließen, soweit die hierin vereinbarten<br />

Vergütungen in der gemäß § 10 Abs. 6<br />

beigefügten Aufstellung (Anlage 2) berücksichtigt<br />

sind, darüber hinaus nur unter<br />

Anrechnung auf die für ihn in § 10 Abs. 2<br />

vereinbarte Vergütung.<br />

3. Die Geschäftsführung soll die nach den<br />

Steuergesetzen für die private Vermögensverwaltung<br />

geltenden Grenzen achten,<br />

insbesondere auch bei der Vornahme von<br />

Reinvestitionen. Gegebenenfalls ist durch<br />

Erwerb der betroffenen Beteiligung mittels<br />

einer von der Gesellschaft zu erwerbenden<br />

oder ihr gehörenden Kapitalgesellschaft die<br />

gewerbliche Infizierung anderer Einkünfte der<br />

Gesellschaft zu vermeiden; ein besonderer<br />

Beschluss (§ 9) ist hierzu nicht erforderlich.<br />

4. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />

bevollmächtigt, die Gesellschaft in allen<br />

Angelegenheiten, einschließlich der Veräußerung<br />

und Belastung von Grundstücken,<br />

umfassend und stets einzeln zu vertreten.<br />

5. Der geschäftsführende Kommanditist ist von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Die ihm erteilte Vollmacht ist nur durch einen<br />

gemäß § 9 gefassten Beschluss und nur aus<br />

Gründen widerruflich, die zum Entzug der<br />

Geschäftsführungsbefugnis berechtigen.<br />

6. Der geschäftsführende Kommanditist kann in<br />

vorstehendem Umfang die Vollmachtserteilung<br />

durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte<br />

Urkunde verlangen.<br />

7. Die Gesellschafter unterliegen keinem<br />

Wettbewerbsverbot. Sie dürfen gleiche oder<br />

ähnliche Aufgaben auch bei anderen<br />

Gesellschaften übernehmen. Gesellschafter<br />

und Treugeber sind zur Verschwiegenheit in<br />

allen Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

verpflichtet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!