BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
109<br />
mittlung der Wesentlichkeitsgrenze wird die<br />
Kapitalgesellschaftsbeteiligung, die die<br />
Personengesellschaft hält, verhältnismäßig<br />
den Kommanditisten zugerechnet. Eine<br />
Steuerpflicht entsteht somit nur dann, wenn<br />
der mittelbare Anteil des einzelnen Kommanditisten<br />
an einem Zielunternehmen die<br />
Wesentlichkeitsgrenze übersteigt.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft beinhaltet<br />
unter anderem den Erwerb und das<br />
Halten von Beteiligungen, die ihrerseits Anteile<br />
an Zielunternehmen erwerben. Eine<br />
Holdinggesellschaft, deren Tätigkeit lediglich<br />
im Erwerb und Halten von Beteiligungen an<br />
anderen Unternehmen besteht, begründet<br />
keine nachhaltige gewerbliche Tätigkeit i. S.<br />
des § 2 Abs. 1 UStG. Die Fondsgesellschaft<br />
kann daher auch die ihr in Rechnung gestellten<br />
Vorsteuerbeträge nicht abziehen.<br />
Die Mietumsätze der inländischen Immobilienfonds,<br />
an denen sich die Fondsgesellschaft<br />
beteiligt, sind in der Regel von der<br />
Umsatzsteuer befreit. Sobald Gebäudeteile<br />
zu unternehmerischen Zwecken vermietet<br />
werden, könnten diese Immobilienfonds die<br />
hieraus erzielten Mieten der Umsatzsteuer<br />
unterwerfen und dann die Vorsteuern aus<br />
den damit im Zusammenhang stehenden<br />
Bauleistungen und laufenden Aufwendungen<br />
abziehen.<br />
Gewerbesteuer<br />
Da die Gesellschaft voraussichtlich keine<br />
gewerblichen Einkünfte erzielen wird, unterliegt<br />
sie nicht der Gewerbesteuer. Im Falle<br />
einer Beteiligung über eine zwischengeschaltete<br />
Kapitalgesellschaft unterliegen Dividenden<br />
(Streubesitz) dort aus den Portfoliobzw.<br />
auch Zielunternehmen genannt sowie<br />
eventuelle Zinseinkünfte bei der zwischengeschalteten<br />
Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer.<br />
Originär gewerbliche Tätigkeit,<br />
gewerblicher Grundstückshandel<br />
Die steuerliche Konzeption geht davon aus,<br />
dass die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
GmbH & Co. KG keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
erzielt. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft<br />
besteht aus längerfristigen Investitionen<br />
in die Bereiche Immobilien und<br />
Private Equity und ist ausschließlich auf die<br />
private Vermögensverwaltung ausgerichtet<br />
und darauf abgestellt, die Ausnutzung<br />
substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung<br />
und/oder die Vermögensnutzung<br />
durch Fruchtziehung aus zu erhaltenden<br />
Substanzwerten zu erreichen.<br />
Die Absicht, in Immobilien zu investieren,<br />
beruht ausschließlich auf dem Vorhaben der<br />
Erzielung von Mieteinnahmen; dabei werden<br />
Immobilien auch teilweise fremdfinanziert.<br />
Im Bereich der Immobilieninvestitionen sind<br />
derzeit mehrere Verfahren beim BFH anhängig<br />
zur Frage der Abgrenzung der privaten<br />
Vermögensverwaltung vom gewerblichen<br />
Grundstückshandel. Nach Auffassung der<br />
Finanzverwaltung (BMF vom 26.3.2004,<br />
IV A 6 – S 2240 – 46/04) überschreitet ein<br />
Steuerpflichtiger die Grenze der privaten<br />
Vermögensverwaltung und wird somit<br />
gewerblich dann tätig, wenn er eine so<br />
genannte große Immobilie innerhalb von<br />
5 Jahren nach dem Erwerb, also in einem<br />
engen zeitlichen Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb veräußert oder wenn er eine solche<br />
Immobilie zwar nach Ablauf der 5-Jahresfrist,<br />
jedoch vor Ablauf der 10-Jahresfrist<br />
veräußert und dabei Umstände hinzutreten,<br />
die darauf schließen lassen, dass der Steuerpflichtige<br />
bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung<br />
der Immobilie die Absicht hatte,<br />
diese vor Ablauf von 10 Jahren zu veräußern.<br />
Gleiches gilt für eine Personengesellschaft,<br />
die eine Immobilie anschafft und<br />
veräußert. Zweck der Fondsgesellschaft ist<br />
die langfristige Fruchtziehung aus der Vermietung<br />
der Immobilien (auch soweit sich<br />
die Fondsgesellschaft an vermögensverwaltenden<br />
Immobilienfondsgesellschaften