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BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

109<br />

mittlung der Wesentlichkeitsgrenze wird die<br />

Kapitalgesellschaftsbeteiligung, die die<br />

Personengesellschaft hält, verhältnismäßig<br />

den Kommanditisten zugerechnet. Eine<br />

Steuerpflicht entsteht somit nur dann, wenn<br />

der mittelbare Anteil des einzelnen Kommanditisten<br />

an einem Zielunternehmen die<br />

Wesentlichkeitsgrenze übersteigt.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft beinhaltet<br />

unter anderem den Erwerb und das<br />

Halten von Beteiligungen, die ihrerseits Anteile<br />

an Zielunternehmen erwerben. Eine<br />

Holdinggesellschaft, deren Tätigkeit lediglich<br />

im Erwerb und Halten von Beteiligungen an<br />

anderen Unternehmen besteht, begründet<br />

keine nachhaltige gewerbliche Tätigkeit i. S.<br />

des § 2 Abs. 1 UStG. Die Fondsgesellschaft<br />

kann daher auch die ihr in Rechnung gestellten<br />

Vorsteuerbeträge nicht abziehen.<br />

Die Mietumsätze der inländischen Immobilienfonds,<br />

an denen sich die Fondsgesellschaft<br />

beteiligt, sind in der Regel von der<br />

Umsatzsteuer befreit. Sobald Gebäudeteile<br />

zu unternehmerischen Zwecken vermietet<br />

werden, könnten diese Immobilienfonds die<br />

hieraus erzielten Mieten der Umsatzsteuer<br />

unterwerfen und dann die Vorsteuern aus<br />

den damit im Zusammenhang stehenden<br />

Bauleistungen und laufenden Aufwendungen<br />

abziehen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Da die Gesellschaft voraussichtlich keine<br />

gewerblichen Einkünfte erzielen wird, unterliegt<br />

sie nicht der Gewerbesteuer. Im Falle<br />

einer Beteiligung über eine zwischengeschaltete<br />

Kapitalgesellschaft unterliegen Dividenden<br />

(Streubesitz) dort aus den Portfoliobzw.<br />

auch Zielunternehmen genannt sowie<br />

eventuelle Zinseinkünfte bei der zwischengeschalteten<br />

Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer.<br />

Originär gewerbliche Tätigkeit,<br />

gewerblicher Grundstückshandel<br />

Die steuerliche Konzeption geht davon aus,<br />

dass die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

GmbH & Co. KG keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

erzielt. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft<br />

besteht aus längerfristigen Investitionen<br />

in die Bereiche Immobilien und<br />

Private Equity und ist ausschließlich auf die<br />

private Vermögensverwaltung ausgerichtet<br />

und darauf abgestellt, die Ausnutzung<br />

substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung<br />

und/oder die Vermögensnutzung<br />

durch Fruchtziehung aus zu erhaltenden<br />

Substanzwerten zu erreichen.<br />

Die Absicht, in Immobilien zu investieren,<br />

beruht ausschließlich auf dem Vorhaben der<br />

Erzielung von Mieteinnahmen; dabei werden<br />

Immobilien auch teilweise fremdfinanziert.<br />

Im Bereich der Immobilieninvestitionen sind<br />

derzeit mehrere Verfahren beim BFH anhängig<br />

zur Frage der Abgrenzung der privaten<br />

Vermögensverwaltung vom gewerblichen<br />

Grundstückshandel. Nach Auffassung der<br />

Finanzverwaltung (BMF vom 26.3.2004,<br />

IV A 6 – S 2240 – 46/04) überschreitet ein<br />

Steuerpflichtiger die Grenze der privaten<br />

Vermögensverwaltung und wird somit<br />

gewerblich dann tätig, wenn er eine so<br />

genannte große Immobilie innerhalb von<br />

5 Jahren nach dem Erwerb, also in einem<br />

engen zeitlichen Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb veräußert oder wenn er eine solche<br />

Immobilie zwar nach Ablauf der 5-Jahresfrist,<br />

jedoch vor Ablauf der 10-Jahresfrist<br />

veräußert und dabei Umstände hinzutreten,<br />

die darauf schließen lassen, dass der Steuerpflichtige<br />

bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung<br />

der Immobilie die Absicht hatte,<br />

diese vor Ablauf von 10 Jahren zu veräußern.<br />

Gleiches gilt für eine Personengesellschaft,<br />

die eine Immobilie anschafft und<br />

veräußert. Zweck der Fondsgesellschaft ist<br />

die langfristige Fruchtziehung aus der Vermietung<br />

der Immobilien (auch soweit sich<br />

die Fondsgesellschaft an vermögensverwaltenden<br />

Immobilienfondsgesellschaften

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