27.04.2014 Aufrufe

BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

VERTRÄGE<br />

119<br />

§ 7 Beirat<br />

1. Bei der Gesellschaft kann ein Beirat gebildet<br />

werden.<br />

2. Der Beirat hat drei bis fünf Mitglieder.<br />

Beiratsmitglied kann nur eine natürliche, voll<br />

geschäftsfähige Person sein. Beiratsmitglied<br />

kann nicht sein, wer zur Geschäftsführung<br />

bei der Gesellschaft befugt ist oder Geschäftsführungsaufgaben<br />

oder weisungsgebundene<br />

Aufgaben bei dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten oder bei einem<br />

Unternehmen oder einer Person ausübt, das<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

beherrscht oder von diesem oder von der<br />

Gesellschaft abhängig ist. Beiratsmitglied<br />

kann ferner nicht sein, wer aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen wurde.<br />

3. Die Beiratsmitglieder werden bei Beschlussfassung<br />

über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

jeweils für die Zeit bis zur übernächsten<br />

Beschlussfassung über die Feststellung<br />

des Jahresabschlusses bestellt. Jedes<br />

Beiratsmitglied kann sein Amt jederzeit ohne<br />

Mitteilung von Gründen mit einer Frist von<br />

drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats<br />

durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

niederlegen. Dieser hat die übrigen Beiratsmitglieder,<br />

die Gesellschafter und die<br />

Treugeber hiervon zu unterrichten.<br />

4. Drei Beiratsmitglieder werden gewählt. Für<br />

die Wahl gelten die Bestimmungen dieses<br />

Vertrages über die Beschlussfassung (§ 9) mit<br />

folgender Maßgabe entsprechend:<br />

a) Die Wahl findet erstmalig bei Beschlussfassung<br />

über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

für das Jahr 2007 statt. Die<br />

Wahl ist zu einem früheren Zeitpunkt<br />

durchzuführen, wenn Gesellschafter oder<br />

Treugeber, auf die allein oder zusammen<br />

mindestens 10 % der Stimmrechte entfallen,<br />

dies schriftlich verlangen oder der<br />

geschäftsführende Kommanditist dies<br />

vorschlägt.<br />

b) Jeder Gesellschafter und jeder Treugeber<br />

kann Wahlvorschläge machen. Wählbar<br />

ist nur, wer als Gesellschafter oder Treugeber<br />

die fällige Einlage geleistet hat und<br />

vor Durchführung der Wahl erklärt, dass<br />

er zur Übernahme des Amtes bereit ist.<br />

c) Es findet ein Wahlgang statt, in dem drei<br />

Mitglieder und drei Ersatzmitglieder<br />

bestimmt werden. Jeder Stimmberechtigte<br />

kann sechs Voten abgeben. Jeder<br />

Stimmberechtigte darf für einen<br />

Wahlvorschlag jeweils nur ein Votum<br />

abgeben. Jedes Votum ist mit der Zahl<br />

der darauf gemäß § 9 Abs. 2 entfallenden<br />

Stimmen zu gewichten. Gewählt<br />

sind diejenigen Personen, die die meisten<br />

Stimmen auf sich vereinigen.<br />

d) Der geschäftsführende Kommanditist<br />

darf die Bestellung gewählter Beiratsmitglieder<br />

aus einem in der Person des<br />

Gewählten liegenden wichtigen Grund<br />

verweigern.<br />

5. Der geschäftsführende Kommanditist kann<br />

bis zu zwei weitere Mitglieder in den Beirat<br />

entsenden.<br />

6. Scheidet ein gewähltes Beiratsmitglied vor<br />

Ablauf der Amtszeit aus, rückt das Ersatzmitglied<br />

nach, das die meisten Stimmen auf sich<br />

vereinigt hat. Eine Nachwahl findet vor der<br />

nächsten ordentlichen Wahl nur statt, wenn<br />

Gesellschafter oder Treugeber, auf die allein<br />

oder zusammen mindestens 10 % der Stimmrechte<br />

entfallen, dies schriftlich verlangen. Bei<br />

vorzeitigem Ausscheiden eines entsandten<br />

Beiratsmitglieds kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist ein Ersatzmitglied entsenden.<br />

7. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen<br />

Vorsitzenden. Der Beirat kann sich eine<br />

Geschäftsordnung geben. Über die Sitzungen<br />

des Beirats ist eine Niederschrift anzufertigen,<br />

die der Vorsitzende zu unterzeichnen hat.<br />

8. Ein Beiratsmitglied kann, ebenso wie der<br />

geschäftsführende Kommanditist, unter<br />

Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen,<br />

dass der Vorsitzende unverzüglich<br />

mit angemessener Frist den Beirat einberuft.<br />

Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so<br />

kann das Beiratsmitglied oder der geschäftsführende<br />

Kommanditist unter Mitteilung des<br />

Sachverhalts und der Angabe einer Tagesordnung<br />

selbst den Beirat einberufen.<br />

9. Der Beirat hat die Geschäftsführung zu<br />

beraten. Er kann die Bücher und Schriften der<br />

Gesellschaft sowie ihre Vermögensgegenstände<br />

einsehen und prüfen. Er kann damit<br />

auch einzelne Mitglieder beauftragen und<br />

nach Beschluss gemäß § 9 auf Kosten der<br />

Gesellschaft einen Sachverständigen<br />

hinzuziehen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!