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Stadtspiegel 11-13.pdf - Stadt Limbach-Oberfrohna

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STADTSPIEGEL<br />

Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

23. Jahrgang Donnerstag, 23. Mai 2013<br />

Nummer <strong>11</strong><br />

Besucherrekord beim<br />

Maibaumsetzen in Rußdorf<br />

So etwas hat man in Rußdorf noch nicht erlebt: Rund tausend Besucher<br />

strömten am 1. Mai in den Ortsteil. Beim 10. Maibaumsetzen gab es den<br />

ganzen Tag für alle Altersgruppen viel zu erleben. Von Blasmusik bis zum<br />

Maitanz im Festzelt reichte die musikalische Palette. Höhepunkte des<br />

Tages waren die Aufstellung des Maibaums und der Auftritt der Schalmeienzunft<br />

Hartmannsdorf, die für eine grandiose Stimmung sorgten.<br />

Die Besucher des Volksfestes waren begeistert und bedankten sich mit<br />

viel Applaus. Mehr dazu in dieser Ausgabe.<br />

Aus dem Inhalt:<br />

• Spielplatz auf dem Johannisplatz<br />

wird eingeweiht<br />

• Einladung zu Marktlauf<br />

und Familienfest<br />

• Preisträger des Fassadenwettbewerbs<br />

wurden geehrt


STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>Stadt</strong>rat tagt<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates findet am Montag,<br />

dem 10. Juni 2013, um 18.30 Uhr, im Johann-Esche-Saal des<br />

Esche-Museums, Sachsenstraße 3, in <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> statt.<br />

Die Tagesordnung kann ab dem 1. Juni 2013 an den nachfolgend<br />

genannten Bekanntmachungstafeln sowie unter www.limbachoberfrohna.de<br />

unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />

Verwaltungsausschuss tagt<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses findet<br />

am Donnerstag, dem 30. Mai 2013, um 18.30 Uhr, im Beratungsraum<br />

„Zlin“, Haus B des Rathauses <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> (Rathausplatz<br />

1) statt. Die Tagesordnung kann an den nachfolgend genannten<br />

Bekanntmachungstafeln sowie unter www.limbach-oberfrohna.de<br />

unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />

Kultur-, Jugendund<br />

Sozialausschuss tagt<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Kultur-, Jugend- und Sozialausschusses<br />

findet am Dienstag, dem <strong>11</strong>. Juni 2013, um 18.30 Uhr, im<br />

Beratungsraum „Zlin“, Haus B des Rathauses <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

(Rathausplatz 1) statt. Die Tagesordnung kann ab dem 1. Juni 2013<br />

an den nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln sowie unter<br />

www.limbach-oberfrohna.de unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />

Ortschaftsrat<br />

Wolkenburg-Kaufungen tagt<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Wolkenburg-<br />

Kaufungen findet am Montag, dem 27. Mai 2013, um 19.00<br />

Uhr, im Beratungsraum des Rathauses im Ortsteil Wolkenburg-<br />

Kaufungen (Kaufunger Straße 19) statt. Die Tagesordnung der<br />

Sitzung kann an den nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln<br />

sowie unter www.limbach-oberfrohna.de unter „Aktuelles“<br />

eingesehen werden.<br />

Standort der Bekanntmachungstafeln:<br />

• im Rathaus, Haus B, Foyer Erdgeschoss<br />

• am Rathaus (Haus D, Zufahrt zum Rathaus)<br />

• am Gebäude Straße des Friedens 100<br />

• an der Kreuzung Waldenburger Straße/Meinsdorfer Straße<br />

(neben der Parkplatzeinfahrt)<br />

• im Ortsteil Bräunsdorf am Rathaus (Untere Dorfstraße 8)<br />

• im Ortsteil Kändler am Rathaus (Hauptstraße 30)<br />

Impressum: www.limbach-oberfrohna.de<br />

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> • Oberbürgermeister<br />

Dr. Hans-Christian Rickauer, Rathausplatz 1, Tel.: 0 37 22 / 7 80<br />

Verantwortlich für den nicht amtlichen Teil: der jeweilige Verfasser<br />

Verantwortlich für Satz, Anzeigen und Verlagssonderveröffentlichungen:<br />

Zweitweg GmbH, Verlag und Werbung, Grenzgraben 69, 09126 Chemnitz,<br />

Tel.: 03 71 / 5 33 45 21, Fax: 03 71 / 5 33 45 18,<br />

email: zweitweg-verlag@selbsthilfe91.de<br />

Druck: <strong>Limbach</strong>er Druck GmbH, Tel.: 0 37 22 / 9 21 47<br />

Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG,<br />

Winklhofer Straße 20, 09<strong>11</strong>6 Chemnitz, Tel. 03722/7 79 18 24 <strong>11</strong><br />

gedruckt auf 100% Recycling-Papier<br />

• im Ortsteil Pleißa am Rathaus (Pleißenbachstraße 68 a)<br />

• im Ortsteil Wolkenburg-Kaufungen<br />

- in Wolkenburg am Rathaus (Kaufunger Straße 19)<br />

- in Kaufungen (Dorfstraße 31)<br />

- in Dürrengerbisdorf (an der Einfahrt zum Talweg)<br />

- in Uhlsdorf (An der Alten Mühle)<br />

Satzung<br />

über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung<br />

und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen<br />

an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

(Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)<br />

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März<br />

2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Art. 2 des<br />

Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 562, 563), der §§<br />

18 und 21 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches<br />

Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S.<br />

93), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 27. Januar 2012<br />

(SächsGVBl. S. 130, 134), sowie des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes<br />

(FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007<br />

(BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom<br />

31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<br />

<strong>Oberfrohna</strong> in seiner Sitzung am 4. März 2013 folgende Satzung über<br />

die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die<br />

Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen<br />

und Ortsdurchfahrten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> (Sondernutzungs-<br />

und Sondernutzungsgebührensatzung) beschlossen, der das<br />

Landesamt für Straßenbau und Verkehr mit Datum vom 24. April<br />

2013 zugestimmt hat:<br />

§ 1<br />

Sachlicher Geltungsbereich<br />

(1) Diese Satzung gilt für Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher<br />

Wege und Plätze sowie für Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und<br />

Kreisstraßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>.<br />

(2) Zu den öffentlichen Straßen gehören der Straßenkörper, der Luftraum<br />

über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen<br />

nach § 2 Abs. 2 SächsStrG und § 1 Abs. 4 FStrG.<br />

§ 2<br />

Sondernutzung, Erlaubnispflicht<br />

(1) Die Benutzung der im § 1 bezeichneten Straßen über den Gemeingebrauch<br />

hinaus (Sondernutzung) bedarf, soweit in dieser Satzung<br />

nichts anderes bestimmt ist, der Erlaubnis der <strong>Stadt</strong>. Die Benutzung<br />

ist erst nach schriftlicher Erteilung und nur im festgelegten Umfang<br />

der Erlaubnis zulässig.<br />

Darüber hinaus darf die Sondernutzung erst nach Vorliegen anderer<br />

erforderlicher Genehmigungen, Erlaubnisse und/oder Bestimmungen<br />

ausgeübt werden.<br />

(2) Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der<br />

Sondernutzung.<br />

(3) Die Einräumung von Rechten zur Benutzung der Straße richtet sich<br />

nach bürgerlichem Recht, wenn die Benutzung den Gemeingebrauch<br />

nicht beeinträchtigt, wobei eine vorübergehende Beeinträchtigung für<br />

Zwecke der öffentlichen Versorgung außer Betracht bleibt (§ 23 Abs.<br />

1 SächsStrG und § 8 Abs. 10 FStrG).<br />

(4) Die Anlage neuer und die Änderung bestehender Zufahrten und<br />

Zugänge zu Bundes-, Staats- und Kreisstraßen außerhalb der zur<br />

Erschließung bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt sowie zu Gemeindeverbindungsstraßen<br />

außerhalb der geschlossenen Ortslage<br />

2


STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

gelten gemäß § 22 Abs. 1 SächsStrG bzw. § 8a Abs. 1 FStrG als<br />

Sondernutzung.<br />

§ 3<br />

Anliegergebrauch<br />

(1) Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer<br />

öffentlichen Straße gelegen sind (Straßenanlieger), dürfen innerhalb<br />

der geschlossenen Ortslage die an die Grundstücke angrenzenden<br />

Straßenteile über den Gemeingebrauch hinaus auch für Zwecke der<br />

Grundstücke benutzen, soweit diese Benutzung zur Nutzung des<br />

Grundstücks erforderlich ist, den Gemeingebrauch nicht dauernd<br />

ausschließt, erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift.<br />

(2) Anliegergebrauch nach Abs. 1 bedarf keiner Erlaubnis nach dieser<br />

Satzung. Ein Verbot bzw. eine Genehmigungspflicht kann sich allerdings<br />

aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere<br />

den §§ 32 Abs. 1 und 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO, ergeben.<br />

§ 4<br />

Erlaubnisantrag<br />

(1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser<br />

ist in der Regel schriftlich und bis spätestens zwei Wochen, bei<br />

Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen aufgrund<br />

der erforderlichen Zustimmung der Straßenbaubehörde vier Wochen,<br />

vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben<br />

von Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der <strong>Stadt</strong><br />

zu stellen. Die <strong>Stadt</strong> kann Erläuterungen durch Zeichnung, textliche<br />

Beschreibungen oder in sonst geeigneter Weise verlangen.<br />

(2) Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung<br />

des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr<br />

einer solche Beschädigung verbunden, so muss der Antrag Angaben<br />

darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit<br />

und Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes der Straße Rechnung<br />

getragen wird.<br />

(3) Anträge über den Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen oder<br />

Ausnahmegenehmigungen sind zeitgleich bei der <strong>Stadt</strong> zu stellen.<br />

§ 5<br />

Erlaubniserteilung<br />

(1) Die Erteilung einer Erlaubnis steht im pflichtgemäßen Ermessen<br />

der <strong>Stadt</strong>. In Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen<br />

darf die <strong>Stadt</strong> die Erlaubnis nur mit Zustimmung der Straßenbaubehörde<br />

erteilen. Die Erlaubnis wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie<br />

kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.<br />

(2) Die Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht nach anderen Vorschriften<br />

wird durch die Sondernutzungserlaubnis nicht berührt.<br />

(3) Die erteilte Sondernutzungserlaubnis gilt nur für den Erlaubnisnehmer.<br />

Erlaubnisnehmer ist derjenige, welchem die Sondernutzung<br />

erteilt wurde. Weder eine Überlassung an Dritte, noch die Wahrnehmung<br />

durch Dritte, die nicht Erlaubnisnehmer sind, ist gestattet.<br />

(4) Ist nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis<br />

für eine übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung<br />

erforderlich, bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis.<br />

Eventuelle Bedingungen, Auflagen und Sondernutzungsgebühren<br />

werden dem Antragsteller in der Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung<br />

auferlegt.<br />

§ 6<br />

Erlaubnisversagung<br />

(1) Die Erlaubnis ist in der Regel zu versagen, wenn durch die<br />

Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen eine nicht<br />

vertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des<br />

Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Erteilung von Bedingungen<br />

und Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann.<br />

(2) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn den Interessen des<br />

Gemeingebrauchs, insbesondere der Sicherheit oder Leichtigkeit des<br />

Verkehrs oder des Schutzes des öffentlichen Verkehrsgrundes, oder<br />

anderer rechtlich geschützter Interessen, der Vorrang gegenüber der<br />

Sondernutzung gebührt.<br />

Dies ist insbesondere der Fall, wenn<br />

1. der mit der Sondernutzung verfolgte Zweck ebenso durch die<br />

Inanspruchnahme privater Grundstücke erreicht werden kann;<br />

2. die Sondernutzung an anderer Stelle bei geringerer Beeinträchtigung<br />

des Gemeingebrauches erfolgen kann;<br />

3. die Straße oder ihre Ausstattung durch die Art der Sondernutzung<br />

und/oder deren Folgen beschädigt werden kann und der Erlaubnisnehmer<br />

nicht hinreichend Gewähr bietet, dass die Beschädigung auf<br />

seine Kosten unverzüglich wieder behoben wird;<br />

4. zu befürchten ist, dass durch die Sondernutzung andere Personen<br />

gefährdet oder in unzumutbarer Weise belästigt werden können oder<br />

eine Beeinträchtigung vorhandener, ortsgebundener gewerblicher<br />

Nutzungen zu befürchten ist.<br />

(3) Die Sondernutzungserlaubnis kann auch versagt werden, wenn<br />

derjenige, welcher die Erlaubnis nach § 4 beantragt hat, Gebührenschuldner<br />

für zurückliegende und beendete Sondernutzungen ist,<br />

den Nachweis über die erfolgte Einzahlung eines Verwaltungskostenvorschusses<br />

nicht innerhalb eines Monats nach Antragstellung<br />

vorweist oder Auflagen für laufende oder beendete Sondernutzungen<br />

nicht erfüllt hat.<br />

§ 7<br />

Pflichten des Erlaubnisnehmers<br />

(1) Der Erlaubnisnehmer hat Anlagen so zu errichten und zu unterhalten,<br />

dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung,<br />

den anerkannten Regeln der Technik sowie der Verkehrssicherheit<br />

genügen. Arbeiten an der Straße bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde.<br />

Die Auflagen der Straßenbaubehörde sind zu erfüllen.<br />

(2) Der Erlaubnisnehmer hat einen ungehinderten Zugang zu allen<br />

in die Straßendecke eingebauten Einrichtungen zu gewährleisten.<br />

Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-, Heizungsund<br />

sonstige Schächte sind freizuhalten. Soweit Arbeiten an der<br />

Straße erforderlich sind, sind diese so vorzunehmen, dass nachhaltige<br />

Schäden am Straßenkörper und an den Anlagen, insbesondere an den<br />

Wasserablaufrinnen und den Versorgungs- und Kanalleitungen, sowie<br />

eine Änderung ihrer Lage vermieden wird. Die <strong>Stadt</strong> ist spätestens<br />

eine Woche vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benachrichtigen.<br />

(3) Erlischt die Erlaubnis, so haben die bisherigen Erlaubnisnehmer<br />

die Sondernutzung einzustellen. Alle von ihnen erstellten Einrichtungen<br />

und die zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände sind<br />

unverzüglich zu entfernen und der frühere Zustand ist ordnungsgemäß<br />

wiederherzustellen. Abfälle und Wertstoffe sind ordnungsgemäß zu<br />

entsorgen, die beanspruchten Flächen sind gegebenenfalls zu reinigen.<br />

§ 8<br />

Haftung und Sicherheiten<br />

(1)Die <strong>Stadt</strong> kann den Erlaubnisnehmer verpflichten, zur Deckung<br />

des Haftpflichtrisikos vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den<br />

Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen<br />

und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrechtzuerhalten.<br />

Die <strong>Stadt</strong> kann die Hinterlegung einer Sicherheit zugunsten<br />

des betroffenen Straßenbaulastträgers fordern, sofern dieser es verlangt.<br />

Dem Straßenbaulastträger zusätzlich durch die Sondernutzung<br />

entstehende Kosten hat der Sondernutzer auch zu ersetzen, wenn sie<br />

die hinterlegte Sicherheit übersteigen.<br />

(2) Der Erlaubnisnehmer haftet dem Träger der Straßenbaulast für<br />

Schäden, die durch die Sondernutung entstehen. Von Ersatzansprü-<br />

3


STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

chen Dritter hat der Erlaubnisnehmer den Träger der Straßenbaulast<br />

freizustellen.<br />

(3) Der Erlaubnisnehmer haftet für die Verkehrssicherheit der angebrachten<br />

oder aufgestellten Sondernutzungsanlagen und Gegenstände.<br />

Wird durch die Sondernutzung der Straßenkörper beschädigt, so hat<br />

der Erlaubnisnehmer die Fläche verkehrssicher zu schließen und<br />

der <strong>Stadt</strong> die vorläufige Instandsetzung anzuzeigen. Die endgültige<br />

Wiederherstellung des Straßenkörpers ist mit dem betroffenen<br />

Straßenbaulastträger abzustimmen. Der Straßenbaulastträger ist<br />

auch berechtigt, die endgültige Wiederherstellung auf Kosten des<br />

Erlaubnisnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Erfolgt<br />

die endgültige Wiederherstellung durch den Erlaubnisnehmer, hat<br />

dieser der <strong>Stadt</strong> anzuzeigen, wann die Straße dem öffentlichen Verkehr<br />

wieder zur Verfügung steht.<br />

Über die endgültige Wiederherstellung wird ein Abnahmeprotokoll<br />

mit Vertretern der <strong>Stadt</strong> gefertigt. Soweit die <strong>Stadt</strong> nicht Träger der<br />

Straßenbaulast ist, wird ein Vertreter des Straßenbaulastträgers hinzugezogen.<br />

Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber dem Träger der<br />

Straßenbaulast hinsichtlich Mängel der Wiederherstellung nach den<br />

allgemein anerkannten Regeln der Technik bis zum Ablauf einer<br />

Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.<br />

(4) Bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung, Umstufung<br />

oder Einziehung der Straße besteht kein Ersatzanspruch<br />

gegen die <strong>Stadt</strong>.<br />

(5) Der Träger der Straßenbaulast haftet nicht für Schäden an den<br />

Sondernutzungsanlagen oder -einrichtungen, es sei denn, ihm oder<br />

seinen Bediensteten fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.<br />

§ 9<br />

Erlaubnisfreie Sondernutzung, Ausnahmen<br />

(1) Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen<br />

1. Werbeanlagen über Gehwegen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen,<br />

an der Stätte der Leistung, insbesondere für Schluss- und<br />

Ausverkäufe, sofern sie in einer Höhe von über 2,50 m angebracht<br />

sind und einen seitlichen Mindestabstand von 0,75 m zum Fahrbahnrand<br />

haben;<br />

2. Werbeanlagen, Hinweisschilder und Lampen, die an einer an die<br />

Straße angrenzenden baulichen Anlage angebracht sind und die in<br />

einer lichten Höhe von über 4,50 m über der Fahrbahn, 2,20 m über<br />

Rad- und Gehwegen, nicht mehr als 30 cm in den Straßenraum<br />

hineinragen;<br />

3. Straßensammlungen sowie der Verkauf von Losen für behördlich<br />

gemeldete bzw. angezeigte Lotterien auf Gehwegen, in Fußgängerzonen<br />

oder verkehrsberuhigten Bereichen;<br />

4. die Ausschmückung von Straßen und Häuserfronten für Feiern,<br />

Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen, sofern ein Mindestabstand<br />

von 0,75 m zur Fahrbahn eingehalten wird;<br />

5. Sonnenschirme (ohne Verankerung im Boden) und Markisen<br />

auf und über genehmigten Sondernutzungsflächen während des<br />

Genehmigungszeitraumes und innerhalb der Grenzen der genehmigten<br />

Flächen, sofern ein Mindestabstand von 0,75 m zur Fahrbahn<br />

eingehalten wird;<br />

6. Dekorationsgegenstände (Kübel, Vasen etc.) an der Stätte der<br />

Leistung ohne feste Verbindung mit einer baulichen Anlage auf dem<br />

Boden aufgestellt, die nicht mehr als 0,30 m in den Straßenraum<br />

hineinragen, sofern ein Mindestabstand von 0,75 m zur Fahrbahn<br />

eingehalten wird;<br />

7. das Musizieren von Straßenmusikanten (ohne Verstärkeranlage),<br />

die nicht an einem Ort verweilen, mit einem Verbleib von maximal 30<br />

Minuten auf einem Standplatz, wobei bei einem Standplatzwechsel die<br />

Entfernung zum alten Standplatz mindestens 100 m betragen muss;<br />

8. der Verkauf von Zeitungen und Extrablättern im Umhergehen.<br />

(2) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Erlaubnisse,<br />

Genehmigungen oder Bewilligungen bleiben unberührt.<br />

(3) Erlaubnisfreie Sondernutzungen nach Abs. 1 können eingeschränkt<br />

oder untersagt werden, wenn die Belange des Straßenbaus<br />

oder der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dies erfordern.<br />

§ 10<br />

Hinweis auf gesetzliche Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig handelt, wer die in § 52 Abs. 1 Nr. 3 bis 9<br />

SächsStrG oder in § 23 FStrG bezeichneten Tatbestände erfüllt, also<br />

insbesondere<br />

1. entgegen gesetzlichen Vorschriften eine Straße ohne Erlaubnis über<br />

den Gemeingebrauch hinaus benutzt;<br />

2. einer erteilten vollziehbaren Auflage für die Erlaubnis nicht nachkommt;<br />

3. eine Anlage nicht vorschriftsmäßig einrichtet, erhält oder nicht<br />

ändert;<br />

4. Zufahrten und Zugänge ohne Erlaubnis anlegt oder ändert.<br />

(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro,<br />

in bestimmten Fällen sogar mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.<br />

§ <strong>11</strong><br />

Erhebung von Gebühren und Kostenersatz<br />

(1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen im Sinne des § 2 werden<br />

Gebühren nach Maßgabe der Anlagen 1 (Gebührenverzeichnis) und 2<br />

(Straßenverzeichnis) erhoben. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil<br />

dieser Satzung.<br />

(2) Gebührenfrei sind Sondernutzungen<br />

a) die ausschließlich religiösen, gemeinnützigen, mildtätigen oder<br />

politischen Zwecken dienen bzw. überwiegend im öffentlichen<br />

Interesse liegen;<br />

b) für Hinweis- und Werbeschilder, die aufgrund öffentlicher Baumaßnahmen<br />

im Bauzeitraum errichtet werden;<br />

c) für Verkehrsspiegel, Briefkästen, Wertzeichengeber, Kartenautomaten,<br />

Telefonhäuschen und -säulen, Fahrradständer ohne Werbung<br />

und Werbeaufsteller unter 0,50 m² werbewirksame Fläche an der<br />

Stätte der Leistung.<br />

Die Erfüllung des Tatbestands einer Gebührenbefreiung ist auf Verlangen<br />

der <strong>Stadt</strong> vom Antragsteller nachzuweisen.<br />

(3) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn<br />

eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne Erlaubnis ausgeübt wird.<br />

(4) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der <strong>Stadt</strong> die im Rahmen<br />

der Sondernutzung errichteten oder unterhaltenen Anlagen auf seine<br />

Kosten zu ändern und alle Kosten zu ersetzen, die dem Träger der<br />

Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. Hierfür kann der<br />

Träger der Straßenbaulast angemessene Vorschüsse und Sicherheiten<br />

verlangen.<br />

(5) Neben Sondernutzungsgebühren werden Verwaltungsgebühren<br />

nach der Verwaltungsgebührensatzung der <strong>Stadt</strong> erhoben.<br />

§ 12<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner sind<br />

a) der Antragsteller;<br />

b) der Erlaubnisnehmer;<br />

c) derjenige, der die Sondernutzung tatsächlich ausübt oder in dessen<br />

Interesse die Sondernutzung ausgeübt wird.<br />

(2) Bei einer Mehrheit von Gebührenschuldnern haftet jeder als<br />

Gesamtschuldner.<br />

§ 13<br />

Gebührenberechnung<br />

(1) Die Gebühr ist im Einzelfall nach Art und Ausmaß der Einwirkung<br />

4


STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie nach den wirtschaftlichen<br />

Interessen des Gebührenschuldners an der Sondernutzung zu<br />

bemessen.<br />

(2) Werden Gebühren in Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahressätzen<br />

festgelegt, dann werden angefangene zeitliche Nutzungsdauern voll<br />

berechnet. Ergeben sich bei der Berechnung von Gebühren nach dem<br />

Gebührenverzeichnis (Anlage 1) Beträge, die geringer als die Mindestgebühr<br />

sind, so wird die Mindestgebühr erhoben.<br />

(3) Die Gebühren werden auf halbe oder volle Euro-Beträge abgerundet.<br />

(4) Für Sondernutzungen, die nicht im Gebührenverzeichnis (Anlage<br />

1) enthalten sind, richtet sich die Gebühr in sinngemäßer Anwendung<br />

nach Absatz 1 Satz 1. Sie richtet sich soweit als möglich nach einer<br />

im Gebührenverzeichnis (Anlage 1) enthaltenen vergleichbaren Sondernutzung.<br />

§ 14<br />

Gebührenerstattung<br />

Wird von einer Erlaubnis kein Gebrauch gemacht, so werden bereits<br />

gezahlte Sondernutzungsgebühren erstattet. Endet die Sondernutzung<br />

vor Ablauf des Zeitraumes, für den die Sondernutzungsgebühren<br />

entrichtet wurden, oder wurde die genehmigte Fläche nicht voll in<br />

Anspruch genommen, so kann auf Antrag des Gebührenschuldners<br />

der auf die nicht in Anspruch genommene Zeit oder Fläche entfallende<br />

Anteil der Gebühren erstattet werden. Der Erlaubnisnehmer hat die<br />

Nichtinanspruchnahme glaubhaft zu machen und gegebenenfalls nachzuweisen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> ist berechtigt, eine angemessene Pauschale in Höhe<br />

von 25 EUR zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes einzubehalten.<br />

§ 15<br />

Billigkeitsmaßnahmen und sonstige Kosten<br />

(1) Für die Billigkeitsmaßnahmen Stundung, Niederschlagung, Erlass<br />

gelten die §§ 222, 227, 234 Abs. 1 und 2, 238 und 261 der Abgabenordnung<br />

entsprechend.<br />

(2) Kosten, die der <strong>Stadt</strong> zusätzlich durch die Sondernutzung entstehen,<br />

hat der Gebührenpflichtige nach § 12 dieser Satzung zu tragen.<br />

§ 16<br />

Gebührenschuld und Fälligkeit der Gebühren<br />

(1) Die Gebührenpflicht entsteht<br />

a) mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis;<br />

b) für Sondernutzungen für einen bestimmten Zeitraum bei Erteilung<br />

der Erlaubnis für den gesamten Zeitraum; sind für die Sondernutzung<br />

wiederkehrende Jahresgebühren zu entrichten, entsteht die Gebührenschuld<br />

für das laufende Jahr mit Erteilung der Erlaubnis, für die<br />

folgenden Jahre entsteht die Gebührenschuld mit Beginn des jeweiligen<br />

Jahres;<br />

c) für Sondernutzungen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung erlaubt<br />

waren, mit dem Inkrafttreten der Satzung;<br />

d) bei unerlaubter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung.<br />

(2) Die Gebührenpflicht besteht bis zur schriftlichen Anzeige der Beendigung<br />

der Sondernutzung oder bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme<br />

der <strong>Stadt</strong> von der Beendigung der Sondernutzung.<br />

(3) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie<br />

werden in den Fällen des Absatzes 1<br />

a) Buchstabe a, c und d mit Bekanntgabe des Bescheides fällig;<br />

b) Buchstabe b erstmalig mit Bekanntgabe des Bescheids, ansonsten<br />

jeweils zu Beginn der Zeitperiode, bei Sondernutzungen auf Widerruf<br />

jeweils zu Beginn des Folgejahres fällig.<br />

Die fälligen Gebühren können bei Nichteinhaltung der Fälligkeitstermine<br />

im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden.<br />

§ 17<br />

Übergangsregelung<br />

Diese Satzung gilt auch für bereits bestehende Sondernutzungen.<br />

Sondernutzungen, für die die <strong>Stadt</strong> vor Inkrafttreten dieser Satzung<br />

eine Erlaubnis auf Zeit oder Widerruf erteilt hat, bedürfen keiner neuen<br />

Erlaubnis nach dieser Satzung.<br />

§ 18<br />

Inkrafttreten und Außerkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen<br />

für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für<br />

Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)<br />

vom 4. April 2000, geändert durch Satzung vom 9.<br />

Dezember 2004, außer Kraft.<br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>, den 30. April 2013<br />

gez. Dr. Rickauer<br />

Oberbürgermeister<br />

Anlage 1<br />

Gebührenverzeichnis<br />

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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

Anlage 2<br />

Straßenverzeichnis<br />

I. <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

Zone 1<br />

Albert-Einstein-Straße; Bachstraße; Bernhardstraße; Bräunsdorfer<br />

Straße (K 7313); Burgstädter Straße (S 242 und S 249); Chemnitzer<br />

Straße (S 244); Chemnitzer Straße (Gemeindestraße von<br />

Kreuzung Jägerstraße/Burgstädter Straße bis Kreuzung Ostring/<br />

Bernhardstraße); Dorotheenstraße (S 248); Folgenstraße (K 7317);<br />

Frohnbachstraße (S 249); Frohnbachstraße (Gemeindestraße von<br />

Waldenburger Straße bis Straße des Friedens und Wolkenburger<br />

Straße bis HG <strong>11</strong>4/Ortsausgang); Georgstraße; Hechinger Straße;<br />

Helenenstraße; Hohensteiner Straße (S 242); Jägerstraße (S 249);<br />

Johannisplatz; Kellerwiese; Kreuzeiche (S 242); Langenberger Straße<br />

(S 248 und K 7317); Lindenaustraße (S 248); Markt; Marktstraße;<br />

Moritzstraße; Ostring (S 242, S 243 und S 244), Parkstraße (S 248);<br />

Peniger Straße (K 73<strong>11</strong>); Pestalozzistraße; Pleißaer Straße; Querstraße;<br />

Rathausplatz; Straße des Friedens (S 249); Waldenburger<br />

Straße (S 248); Weststraße (S 248); Wolkenburger Straße (S 249)<br />

Zone 2<br />

Albertstraße; Am Gemeindewald; Am Hohen Hain;Am <strong>Stadt</strong>park;<br />

An der Großsporthalle; Anna-Esche-Straße; Christophstraße;<br />

Doppelgasse; Dorotheenstraße (Gemeindestraße von Querstraße<br />

bis Kreuzung Parkstraße/Helenenstraße/Dorotheenstraße);<br />

Dr.-Neideck-Straße; Gartenstraße; Hainstraße; Heinrich-Mauersberger-Ring;<br />

Industriestraße (zwischen Straße des Friedens und Bauhofstraße);<br />

Karlstraße; Körnerstraße; Lessingstraße; Lindenstraße;<br />

Ludwig-Richter-Straße; Marktsteig; Meinsdorfer Straße; Oststraße<br />

Paul-Seydel-Straße; Professor-Willkomm-Straße; Rußdorfer Straße;<br />

Sachsenstraße; Schröderstraße; Waldenburger Straße ( G e m e i n -<br />

destraße zwischen HG Nr. 1 und HG Nr. 3); Willy-Böhme-Straße;<br />

Zliner Straße<br />

Zone 3<br />

Ackerweg; Am Berg; Am Birkenhain; Am Försterhäuschen; Am<br />

Jahnhaus; Am Neuteich; Am Oesterholz; Am Pappelhain; Am<br />

Pfarrbach; Am Quirlbusch; Am Rosenhof; Am Schweizerhof; Am<br />

Tor; Am Tännigt; An der Alten Färberei; An der <strong>Stadt</strong>kirche; Anton-<br />

Günther-Straße; Aue; Bauhofstraße; Bergstraße; Blumenweg;<br />

Brunnenstraße; Chemnitzer Straße (Gemeindestraße zwischen<br />

Bernhardstraße und Chemnitzer Straße (S 244)); Cranachstraße;<br />

Damaschkestraße; Dr.-Goerdeler-Straße; Dürerplatz; Feldstraße;<br />

Fichtestraße; Fichtenweg; Friedrichstraße; Friesenweg; Färberweg;<br />

Froschweg; Gabelsberger Straße; Gert-Hofmann-Straße; Gießerweg;<br />

Goethestraße; Grenzstraße; Grützmühlenweg; Hainweg;<br />

Heinrich-Heine-Straße; Heinrichstraße; Hohe Straße; Horst-<br />

Strohbach-Straße; Humboldtstraße; Industriestraße (zwischen<br />

Bauhofstraße und Nickelmühlenweg); Ingelheimer Straße; Johannstraße;<br />

Kantstraße; Kellerberg; Kirchweg; Kleines Dörfchen;<br />

Kleingartenweg; Knaumühlenweg; Kreuzeichenweg;Kreuzstraße;<br />

Ludwig-Jahn-Straße; Ludwigsplatz; Lutherstraße; Menzelstraße;<br />

Michelsweg; Mittelstraße; Mozartstraße; Mühlauer Weg; Neue<br />

Straße; Nickelmühlenweg; Nordstraße; Oberer Gutsweg; Paul-Fritzsching-Straße;<br />

Plantagenweg; Pleißengrundstraße; Promenadenweg;<br />

Reinholdstraße; Robert-Koch-Straße; Roteichenweg; Rubensstraße;<br />

Schillerstraße; Schreberweg; Schützenstraße; Siedlerstraße; Siedlung<br />

am Friedhof; Sonnenstraße; Südstraße; Talstraße; Tannenweg;<br />

Teichstraße; Tierparkstraße; Tierparkweg; Torweg; Unterer Gutsweg;<br />

Waldstraße; Wasserstraße; Werkgasse; Weststraße (Gemeindestraße<br />

zwischen Parkstraße und Teichstraße); Wiesenstraße;<br />

Windmühlenstraße; alle beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze<br />

(BÖW); alle öffentlichen Feld- und Waldwege (ÖFW)<br />

II. Ortsteil Bräunsdorf<br />

Zone 2<br />

<strong>Oberfrohna</strong>er Straße (K 7313); Untere Dorfstraße (K 7313)<br />

Zone 3<br />

Am Hohen Busch (K 7317); Am Kirchberg; Am Südhang; Bodenreform;<br />

Hopfenweg; Kirschallee (K 7317); Langenchursdorfer Straße<br />

(K 7313); Obere Dorfstraße; <strong>Oberfrohna</strong>er Straße (Gemeindestraße<br />

von K 7313 bis HG Nr. 21); Siedlergrund; Untere Dorfstraße (Gemeindestraße<br />

von Langenchursdorfer Straße bis HG Nr. 72); alle<br />

beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze (BÖW); alle öffentlichen<br />

Feld- und Waldwege (ÖFW)<br />

III. Ortsteil Kändler<br />

Zone 1<br />

Hartmannsdorfer Straße (S 243); Hauptstraße; Chemnitzer Straße<br />

(S 244)<br />

Zone 2<br />

Am Bahnhof; Bahnhofstraße; Kirchstraße; Haardt; Johann-Esche-<br />

Straße; Schulstraße<br />

Zone 3<br />

Am Dorfteich; Am Kirchhügel; Am Sportplatz; An der Gärtnerei;<br />

An den Teichen; An der Hofwiese; An der Hopfendarre; Feldweg;<br />

Goetheweg; Hambacher Straße; Heinestraße; Jahnweg; Jägergasse;<br />

Lessingweg; Nordweg; Ringstraße; Schillerweg; Staudenweg;<br />

Thomas-Müntzer-Weg; Turnstraße; Wiesenweg; Ziegelstraße; alle<br />

beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze (BÖW); alle öffentlichen<br />

Feld- und Waldwege (ÖFW);<br />

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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

IV. Ortsteil Pleißa<br />

Zone 1<br />

Hohensteiner Straße (S 242)<br />

Zone 2<br />

Eichelbergstraße; Klausstraße; Johann-Esche-Straße; Pleißenbachstraße;<br />

Wüstenbrander Straße; Zeppelinstraße; Zum Kapellenberg<br />

(S 254); Zum Lindenhof<br />

Zone 3<br />

Ahornweg; Am Kornfeld; Am Schützteich; Birkenweg; Buchenweg;<br />

Feldsteig; Grünaer Straße; Hohlweg; Kastanienweg; Kirchsteig<br />

(Gemeindstraße zwischen den HG 32e/32d und Rotdornstraße);<br />

Kirchstraße; Kurze Straße; Lärchenweg; Lindenweg; Löbelgässchen;<br />

Mittelgasse; Rabensteiner Straße; Rotdornstraße; Schulberg;<br />

Silberberg; Zum Kapellenberg (Gemeindstraße zwischen S 254 und<br />

HG Nr. 22); alle beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze (BÖW);<br />

alle öffentlichen Feld- und Waldwege (ÖFW)<br />

V. Ortsteil Wolkenburg-Kaufungen<br />

Zone 2<br />

Am Ullersberg (K 7370); Dorfstraße (S 249); Herrnsdorfer Straße (K<br />

7370); Kaufunger Straße (S 249); Mühlwiese (K 7316); Schlossberg<br />

(S 249); Uhlsdorfer Straße (K 7316); Wetzelweg (K 7317)<br />

Zone 3<br />

Am Eichenwald; Am Hang; Am Schloss; Bräunsdorfer Allee (K<br />

7317); Birken; Hoher Weg; Holzmühlenstraße; Kaufunger Straße<br />

(Gemeindestraße von S 249/bei HG Nr. 36 bis Wendestelle) und<br />

(Gemeindestraße von S 249/bei HG Nr. 9 bis HG Nr. 19b); Kunzvon<br />

Kauffungen-Weg; Mittelweg; Mühlenstraße; Neue Heimat;<br />

Niederfrohnaer Straße; Querweg; Schmiedeweg; Siedlerweg;<br />

Talweg;<br />

Thierbacher Straße; Weberberg; Zur Papierfabrik; Zum Sportplatz;<br />

alle beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze (BÖW); alle öffentlichen<br />

Feld- und Waldwege (ÖFW); alle Eigentümerwege<br />

(EW)<br />

Hinweis:<br />

1. Der Satzung wurde mit Schreiben des Landesamtes für Straßenbau<br />

und Verkehr, Niederlassung Plauen, vom 24. April 2013, Az.:<br />

4.<strong>11</strong>-39<strong>11</strong>/1267/1, Zustimmung erteilt.<br />

2. Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen<br />

sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />

zustandegekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit<br />

widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der Jahresfrist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />

oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />

der <strong>Stadt</strong> unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend ge¬macht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht<br />

worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist (§ 4 Abs. 4 Satz<br />

1 SächsGemO) jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

KECL informiert<br />

Altpapiercontainer an Depotsammelplätzen<br />

werden abgezogen<br />

Beginnend ab der 22. Kalenderwoche werden im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>,<br />

den Ortsteilen Bräunsdorf, Kändler und Pleißa<br />

sowie in der Gemeinde Niederfrohna die Papiercontainer an den<br />

Altglassammelplätzen ersatzlos abgezogen.<br />

Aufgrund der flächendeckenden Ausstattung mit Papierbehältern<br />

und einer somit komfortablen haushaltsnahen Sammlung erübrigen<br />

sich diese Behälter. Ein weiterer Grund für den Abzug ist auch, dass<br />

diese Plätze oftmals Anziehungspunkt für wilde Müllablagerungen<br />

darstellen.<br />

Sollte an Grundstücken noch keine „blaue Tonne“ bereitstehen<br />

oder mehr Volumen benötigt werden, können über den Eigentümer<br />

problemlos Behälter bei der KECL GmbH angefordert werden –<br />

telefonisch (03763/404-0), per E-Mail (info@kecl.de) oder auf<br />

dem Postweg.<br />

Zur Verfügung stehen die Papiertonnen in den Größen 240 l und 1,1<br />

m³; die Leerung erfolgt 14-täglich. Die aktuellen Sammeltermine<br />

sind im „Abfallkalender 2013“ und unter www.kecl.de zu finden.<br />

Für die Bereitstellung und Nutzung der Behälter entstehen keine<br />

zusätzlichen Kosten. Die Aufwendungen sind Bestandteil der Sockelgebühr<br />

(Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau).<br />

KECL, Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH<br />

Aus dem <strong>Stadt</strong>geschehen<br />

Rußdorfer feierten<br />

stimmungsvoll in den Mai<br />

Das 10. Maibaumsetzen in Rußdorf war ein voller Erfolg. Rund<br />

um Kirche und Pfarrhaus erlebte der ganze Ortsteil und hunderte<br />

Besucher ein schönes Volksfest mit viel Musik. Für gute Stimmung<br />

im Festzelt sorgte am Vormittag Blasmusik und bis in die Nacht<br />

spielte die Gruppe „Bumerang“ zum Maitanz auf. Der Auftritt der<br />

Hartmannsdorfer Schalmeienzunft war neben dem Setzen des Maibaums<br />

einer der Höhepunkte des Festes. Mit Tretbootfahrten auf<br />

Fichtners Teich, Büchsenspritzen, Bungeertrampolin, Kutschfahrten<br />

und vieles mehr stand für die Besucher aller Altersgruppen etwas<br />

Der Schalmeienzunft aus Hartmannsdorf wurde von den Besuchern<br />

ein grandioser Empfang bereitet, beim dem „kein Äppel mehr zur<br />

Erde ging“. Die Vollblutmusiker sorgten für Stimmung und gute<br />

Laune.<br />

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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

auf dem Programm. Natürlich war auch für die Bewirtung bestens<br />

gesorgt. Traditionell wurde das Volksfest in einer Gemeinschaftsaktion<br />

wieder vom Sportverein TuS Falke, dem Landwirtschaftsverein<br />

und der Kirchgemeinde Rußdorf auf die Beine gestellt.<br />

„Die Organisatoren bedanken sich bei allen ehrenamtlichen Helfern,<br />

die tatkräftig bei der Durchführung des Maibaumfestes mitgeholfen<br />

haben. Bedanken möchten wir uns auch bei vielen Gewerbetreibenden<br />

und unseren Gästen. Dies war eine kollektive Leistung der<br />

Rußdorfer Vereine, die wahrscheinlich nicht mehr zu überbieten<br />

ist“, sagte Michal Esche ein Dankeschön für alle Unterstützung.<br />

Bei Minicar-Fahrten konnten die Kleinen ihre Runden drehen. Mit<br />

Eifer und Konzentration waren sie bei der Sache. Vor der Kirche<br />

waren die Hüpfburg und das Büchsenspritzen der Feuerwehr<br />

aufgebaut.<br />

<strong>Stadt</strong>rat tagte<br />

Am 13. Mai traf sich der <strong>Stadt</strong>rat zu seiner turnusmäßigen Sitzung<br />

im Esche-Museum. Vor dem ersten Tagesordnungspunkt zeichnete<br />

Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer Dirk Schuffenhauer<br />

und Peter Gumprecht mit dem Lebensrettungsehrenzeichen ausgezeichnet:<br />

„Ich habe heute mit der Auszeichnung eine sehr angenehme<br />

Aufgabe zu erfüllen. Am 4. Dezember brannte das Wohnhaus<br />

Ringstraße 16 in Kändler. Das Ausmaß des Brandes wird dadurch<br />

deutlich, dass mehrere Feuerwehren zwei Stunden benötigten, um<br />

Nachdem Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer (r.) Peter<br />

Gumprecht und Dirk Schuffenhauer (v.l.) mit dem Lebensrettungsehrenzeichen<br />

des Freistaates ausgezeichnet hatte, übereichte der<br />

Leitende Chemnitzer Polizeidirektor Johannes Heinisch den mutigen<br />

Bürgern eine Urkunde.<br />

es zu löschen. Dass der Brand nicht zu einer Tragödie wurde, ist<br />

dem beherzten Eingreifen von Dirk Schuffenhauer und Peter Gumprecht<br />

zu verdanken. Couragiert und uneigennützig retteten sie eine<br />

70-jährige Frau und ihren 42-jährigen Sohn noch vor Eintreffen der<br />

Feuerwehr aus der stark verrauchten Wohnung. Beide wären nicht<br />

mehr in der Lage gewesen, sich selbst aus dem 2. Obergeschoss in<br />

Sicherheit zu bringen. Dieser Einsatz war vorbildhaft. Das eigene<br />

Leben in Gefahr zu bringen, um anderen zu helfen, verdient höchste<br />

Anerkennung. Darum habe ich die beiden Bürger beim Sächsischen<br />

Innenminister Markus Ulbig zur Auszeichnung mit dem Lebensrettungsehrenzeichen<br />

vorgeschlagen“, sagte das <strong>Stadt</strong>oberhaupt.<br />

Danach stand die Wahl eines Friedensrichters auf der Tagesordnung.<br />

Friedensrichter üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Vorwiegend<br />

beinhaltet es die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten.<br />

Als Friedensrichterin wurde die bisherige Stellvertreterin Angela<br />

Tiepmar gewählt. Sie tritt die Nachfolge von Martina Heyde an,<br />

die das Amt seit 1997 innehatte. Als Stellvertreter wurde Michael<br />

Sieber gewählt. Die Ernennung erfolgt durch das Amtsgericht<br />

Hohenstein-Ernstthal.<br />

Einstimmig hoben die <strong>Stadt</strong>räte den Beschluss zur Verkauf einer<br />

Teilfläche aus dem Flurstück auf der Zliner Straße auf, da die Interessenten<br />

zwischenzeitlich Abstand vom Erwerb des Grundstückes<br />

genommen haben. Da die Fördermittelgeber erfreulicherweise Zuschüsse<br />

für die in der April-Sitzung beschlossenen Mehrausgaben<br />

bei der Sanierung des Jahnhauses in Aussicht stellte, stimmte das<br />

Gremium einer entsprechenden Änderung der Deckungsvorschläge<br />

einstimmig zu. Für die Leichtathletikanlage im Waldstadion hat<br />

die <strong>Stadt</strong> Fördermittel erhalten (<strong><strong>Stadt</strong>spiegel</strong> berichtete). Dadurch<br />

kann mit für nächstes Jahr geplanten Maßnahme schon eher begonnen<br />

werden. Alle Auszahlungen sind deshalb über- bzw. außerplanmäßig.<br />

Mit 17 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen gab der<br />

<strong>Stadt</strong>rat sein Einverständnis, fasste den Baubeschluss und vergab<br />

Planungsleistungen. Einhellig fasste das Gremium den Baubeschluss<br />

für die Brandschutzmaßnehmen inklusive des 2. Rettungsweges<br />

an der Grundschule Pleißa und gab sein Einverständnis für den<br />

Baubeschluss und die Vergabe von Planungsleistungen zur Teilsanierung<br />

und dem Ausbau des Dachgeschosses zu Horträumen in<br />

der Thomas-Müntzer-Grundschule.<br />

Rudolf-Nehmer-Ausstellung<br />

feierlich eröffnet<br />

„Ich soll Sie herzlich grüßen – von<br />

meinem Vati. Und er schickt einen<br />

sichtbaren Gruß mit: diese Tulpe.“<br />

Mit diesen Worten begrüßte Gundula<br />

Voigt, die Tochter und Nachlassverwalterin<br />

des Dresdner Malers<br />

Rudolf Nehmer, zahlreiche Gäste,<br />

die am 26. April zur Ausstellungseröffnung<br />

den Weg ins Schloss<br />

Wolkenburg gefunden haben. Ein<br />

recht lebendiger Einstieg, denn<br />

diese Tulpe (kl. Foto) ist eine der<br />

ersten, die in diesem Jahr aus einer der Zwiebeln heranwuchs, die<br />

der Maler von einer seiner Reisen in die Niederlande mitgebracht<br />

hat. Seit 1983 blühen diese nun im Garten von Gundula Voigt – und<br />

seit 1981 ist eine von diesen Papageientulpen, die leider nach den<br />

Jahren ihr exotisches Aussehen langsam verloren, auch im Bild „Der<br />

Traum“ verewigt. Voller Stolz erzählt sie die Entstehungsgeschichte<br />

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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

des Bildes, die vielen kleinen und großen Anekdoten, die zum Leben<br />

ihres Vaters gehörten, die ihn prägten und zu einem beachtenswerten<br />

Künstler machten. Mit ihren Ausführungen über ihren Vater zog<br />

sie die Besucher in den Bann des Rudolf Nehmer – und verlieh der<br />

Ausstellung eine unnachahmliche Lebendigkeit.<br />

Auch Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer freute sich,<br />

dass Gundula Voigt dabei war: „Es ist etwas ganz besonderes, wenn<br />

Nachfahren eines Künstlers anwesend sind – das belebt so eine<br />

Ausstellung unwahrscheinlich.“<br />

„Die letzte, die noch gut Bescheid weiß“, wie sich Gundula Voigt<br />

selbst betitelt, konnte natürlich viele Geschichten erzählen, doch<br />

die Bilder sprechen auch so für sich – mit der Nehmer’schen<br />

Handschrift.<br />

Vor allem in seinen Stillleben „ummalt“ Nehmer seine Wahrnehmung<br />

der Realität und macht sie dekorativ, oftmals auch mit sonst<br />

eher unscheinbaren Dingen. Den Dingen, denen man im Alltag meist<br />

nicht die Aufmerksamkeit schenkt, die ihnen gebührt. Seine Liebe<br />

ins Detail und die Interpretationsmöglichkeiten des Betrachters sind<br />

fast grenzenlos. Doch trotzdem bezog der Künstler klar Stellung:<br />

mithilfe gezielt eingesetzter, teils jahrhundertealter Metaphern und<br />

sinnbildlicher Gleichnisse übt er Kritik an menschlichen Verhaltensweisen,<br />

verarbeitet Kriegserfahrungen und stellt seine Hoffnungen<br />

und Wünsche für die Gegenwart und Zukunft dar.<br />

Auch in den Holzschnitten und grafischen Darstellungen macht sich<br />

Nehmer diese Motive zu eigen und zeigt so seinen unglaublichen<br />

Schaffensreichtum.<br />

Zu diesem zählt auch sogenannte Gebrauchskunst wie illustrierte<br />

Bücher und Zeitungsromane. Der Maler liebte die Schriftstellerei,<br />

„doch meist fehlen mir die Worte“, so habe der Vater immer gesagt,<br />

erzählt Gundula Voigt. Daher habe er lieber gemalt und seinen<br />

Traum, einmal Schriftsteller zu werden, aufgegeben.<br />

Noch bis zum 20. Oktober können sich alle Interessierten jeweils<br />

dienstags bis sonntags von 14 bis 17 Uhr auf einen Ausflug in die<br />

Nehmer’sche Welt begeben. Ausstellungsbegleitend sind zwei<br />

Bücher zu erwerben, zum einen ein Katalog mit Nehmers Kunstwerken,<br />

und zum anderen eine kunsthistorische Aufarbeitung durch<br />

Dr. Gerd-Helge Vogel, Kurator der Ausstellung, der wissenschaftliche<br />

Aspekte zum Wirken von Rudolf Nehmer in seiner Laudatio<br />

beleuchtete.<br />

Nachdem die Laudatoren die Gäste feierlich begrüßt hatten, nahmen<br />

im Anschluss viele die Möglichkeit wahr, sich in Gespräche mit der<br />

Museumsleiterin Dr. Barbara Wiegand-Stempel (Mitte) oder der<br />

Familie des Malers zu vertiefen.<br />

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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

20 Jahre Fassadenwettbewerb<br />

Preisträger des Fassadenwettbewerbs 2012 zur<br />

Ausstellungseröffnung geehrt<br />

Gespannt erwarteten die zahlreichen Besucher bei der Ausstellungseröffnung<br />

zum Fassadenwettbewerb am 7. Mai die Verkündung der<br />

Preisträger. „Der Fassadenwettbewerb wurde vor zwanzig Jahren<br />

ins Leben gerufen. Anerkennung für erfolgreiche Sanierungen<br />

sollte sich nicht nur in Lob und Worten, sondern in einem Preis<br />

niederschlagen. Seitdem wurden viele Hausbesitzer geehrt, die mit<br />

der Verschönerung ihrer Häuser auch zu einer Verschönerung des<br />

<strong>Stadt</strong>bildes beigetragen haben. Ein großes Dankeschön möchte ich<br />

der Sparkasse sagen, die von Anfang an diesen Wettbewerb unterstützte,<br />

indem sie das Preisgeld für den 1. Platz gesponsert hat“,<br />

sagte Oberbürgermeister Dr. Hans-Christan Rickauer. In diesem Jahr<br />

wurden 19 Objekte nominiert und die Jury hatte mit der Auswahl<br />

der Preisträger eine schwierige Aufgabe zu erfüllen.<br />

Neben der Urkunde und dem Preisgeld wurde den Preisträgern bei<br />

der Auszeichnungsveranstaltung eine Keramiktafel mit dem Logo<br />

des Fassadenwettbewerbs überreicht, die sie an ihrem Haus anbringen<br />

können. Für eine musikalische Umrahmung der Vernissage<br />

sorgten Serafina und Felix Kern.<br />

Die Ausstellung zum Fassadenwettbewerb kann während der<br />

Öffnungszeiten der <strong>Stadt</strong>verwaltung noch bis Ende September im<br />

Rathaus besucht werden. Auf Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates wird der<br />

Fassadenwettbewerb künftig im Zwei-Jahres-Rhythmus ausgetragen<br />

und findet das nächste Mal 2015 statt.<br />

Seit zwanzig Jahren<br />

wird das Preisgeld für<br />

den Sieger des Fassadenwettbewerbs<br />

von<br />

der Sparkasse gesponsert.<br />

Jörg Franke, Geschäftsstellenleiter<br />

der<br />

Sparkasse Chemnitz in<br />

<strong>Limbach</strong>, überreichte<br />

einen Scheck über 1500<br />

Euro an Kevin Herfurt,<br />

der den 1. Platz beim<br />

Fassadenwettbewerb<br />

2012 gewann.<br />

Als Kevin Herfurt das Fachwerkhaus am Kirchweg 48 in Rußdorf erwarb,<br />

war es eine Ruine in einem verwilderten Garten. In vier Jahren<br />

Bauzeit rettete<br />

er das Häusleranwesen,<br />

das<br />

um 1850 errichtet<br />

worden war,<br />

gemeinsam mit<br />

seiner Lebensgefährtin<br />

Cindy<br />

Kurth vor dem<br />

Verfall. Durch<br />

die denkmalgerechte<br />

Sanierung<br />

ist es heute wieder<br />

ein wahres<br />

Schmuckstück.<br />

Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer überreichte Nicole<br />

Steinert die Auszeichnung für den 2. Preis. Sie und ihr Mann Reyk<br />

hatten das viergeschossige Mehrfamilienhaus Oststraße 6 saniert.<br />

Dadurch hat sich die Wohnqualität für die Bewohner erheblich<br />

verbessert. Die Jury lobte die fachgerechte Aufwertung der Altbausubstanz.<br />

Außerdem schufen die Hausherren Nistmöglichkeiten für<br />

die Mauersegler, die seit Jahren am Haus brüten.<br />

Den 3. Platz überreichte das <strong>Stadt</strong>oberhaupt an Kristina und Heinz<br />

Mäder. Sie haben das 1928 gebaute Wohnhaus Rußdorfer Straße 3<br />

im Jahr 1976 erworben. Im vergangenen Jahr wurde die Fassade<br />

saniert. Lobend hob die Jury die Gestaltung des Eingangsbereichs<br />

durch Backsteinziegel hervor. Harmonisch wurde die Fassadenfarbe<br />

auf diese architektonische Besonderheit abgestimmt.<br />

Auf Initiative<br />

ihres Kunsterziehers<br />

Volker<br />

Bokum zeichneten<br />

die Schüler<br />

der 9. Klasse der<br />

Pestalozzischule<br />

Thea-Clara Hänsel,<br />

Falk Scheel<br />

und Lena Groh<br />

(v.l.) die Häuser<br />

der Preisträger.<br />

Ihre Bilder sind<br />

in der Ausstel-<br />

lung neben den Fotos der Gebäude noch bis Ende September<br />

während der Öffnungszeiten der <strong>Stadt</strong>verwaltung zu bewundern.<br />

<strong>11</strong>


STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

cher Freunden lockten so circa 300 Besucher an. Nach einer musikalischen<br />

Einstimmung durch den Chor der Grundschule Kändler<br />

(Foto unten) eröffnete Kändlers Ortsvorsteher Bernd Schobner das<br />

Fest. Neben Ulrike Meisel, der amtierenden Ortsvorsteherin von<br />

Hambach, und der Hambacher Weinprinzessin Elin-Tabea waren<br />

12 weitere Personen mit angereist, um gemeinsam die Partnerschaft<br />

der Gemeinden zu feiern. Nach einem kurzen Rückblick auf die<br />

vergangenen Jahre machte Bernd Schobner bereits Lust auf 2014:<br />

zum 10. Jubiläum soll etwas „ausführlicher gefeiert werden.“ Freuen<br />

darf man sich schon jetzt auf ein Wiedersehen mit Klaus Göhring,<br />

dem damaligen Ortsvorsteher, der auch maßgeblich an der Entstehung<br />

und dem Erfolg dieses Straßenfestes Anteil hat. Auch die<br />

Hambacher Trachtengruppe soll mit anreisen, um den traditionellen<br />

„Küfertanz“ vorzuführen.<br />

LIMBOmar lädt ein<br />

Zum Saunabaden für Babys und Kleinkinder lädt das LIMBOmar<br />

am 1. Juni von 10 bis 14 Uhr ein. Außerdem gibt es wieder Spiel<br />

und Spaß beim Kindernachmittag am 5. Juni von 15 bis 18 Uhr.<br />

Das „Sonnenbad“ Rußdorf hat bei schönem Wetter bis Mitte<br />

September täglich von 10 bis 20 Uhr geöffnet.<br />

„Weck, Worscht un Woi“<br />

zum Hambacher Straßenfest<br />

Der Kinderchor der Grundschule Kändler sorgte für gute Stimmung<br />

bei den Besuchern.<br />

Schatten für die Wasserratten<br />

Kita Am Hohen Hain erhält „Baum des Jahres“<br />

Ulrike Meisel (l.), Weinprinzessin Elin-Tabea (Mitte) und Bernd<br />

Schobner (r.) genossen das gemeinsame Wiedersehen mit Spezialitäten<br />

aus der Pfalz.<br />

Am 4. Mai feierte der Ortsteil Kändler wieder das traditionelle<br />

Hambacher Straßenfest – nunmehr zum 9. Mal. Nicht nur Pfälzer<br />

Leckereien, sondern auch die Wiedersehensfreude mit den Hamba-<br />

Der Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz (l) pflanzte gemeinsam<br />

mit den Kindern der Kita Am Hohen Hain einen Wildapfel.<br />

Monika Zeiner (2.v.l.), Leiterin der Einrichtung, Dietrich Oberschelp<br />

(2.v.r.) und Rolf Münch (r.), Geschäftsführer der Bona Vita<br />

gGmbH, freuten sich mit den Schützlingen über ihren neuen Baum.<br />

Am 2. Mai pflanzte der Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz<br />

gemeinsam mit den Kindern und Erzieherinnen der Kindertagesstätte<br />

Am Hohen Hain einen Wildapfelbaum. Im Rahmen der<br />

Aktion „Baum des Jahres“, für die sich Marco Wanderwitz bereits<br />

seit einigen Jahren engagiert, werden alljährlich in Kindergärten<br />

und Schulen heimische Bäume gepflanzt. Ziel ist es, Mensch und<br />

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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

Natur einander wieder näher zu bringen. Begeistert schaufelten<br />

und trampelten die Kids, begossen den Baum, der später einmal<br />

den kleinen Wasserratten im und am Schwimmbecken Schatten<br />

spenden soll. Wenn Vögel und Kleinnager den Baum besiedeln,<br />

können die Kinder im Herbst und Winter vom Fenster aus die Tiere<br />

bei der Futtersuche beobachten. Auch die Kita auf der Lindenstraße<br />

erhielt einen „Wildapfel“.<br />

50 Jahre Pleißaer Posaunenchor<br />

Am 28. April feierten wir das 50-jährige Bestehen des Pleißaer<br />

Posaunenchors mit einem Festgottesdienst. In den Wochen der Vorbereitung<br />

auf dieses Fest wurde genau recherchiert: Der Geschichte<br />

des Bläserchors begann 1951 zunächst mit einer kleinen Gruppe. Zwischenzeitlich<br />

pausierte der Chor aus nicht bekannten Gründen mehrere<br />

Jahre. 1961 fand sich wieder ein Initiator, der ein paar Blaswillige zur<br />

Ehre Gottes zusammentrommelte. Dem Neustart folgte dann 1963 der<br />

offizielle Eintrag in das Register der Sächsischen Posaunenmission,<br />

deshalb also auch das Jubiläum zum halben Jahrhundert. Nach wochenlangen<br />

intensiven Proben waren wir kurz vor dem Gottesdienst<br />

schon mächtig aufgeregt. In würdiger Kleiderordnung nahmen wir im<br />

Altarraum Platz. Ein Bläserstück nach dem anderen erklang und auch<br />

die Predigt war auf das Fest ausgerichtet. Wir freuten uns sehr, dass<br />

auch einige ehemaligen Mitglieder des Posaunenchors ihr Kommen<br />

ermöglicht hatten. Danach wurde zu einem leckerem Kirchenkaffee<br />

eingeladen. Die Frauen der Gemeinde hatten wieder einmal für ein<br />

tolles Kuchenbüfett gesorgt. Ein gemeinsames Blasen mit früheren<br />

Chormitgliedern schloss sich an. Und das war wirklich eine sehr schö-<br />

Erinnerungsfoto des Pleißaer Posaunenchor im Anschluss an den<br />

Festgottesdienst zum Jubiläum des Blasensembles, das neben der<br />

musikalischen Ausgestaltung von gemeindlichen Veranstaltungen<br />

auch beim „Weckruf“ zum Dorffest und beim Adventssingen vor<br />

dem Schwibbogen dabei ist. (Foto: Karsten Montag)<br />

ne Sache. Musik zur Ehre Gottes und die Liebe zu einem Instrument<br />

verband uns ganz schnell. Weiterhin bestand die Möglichkeit, Fotos<br />

vom Posaunenchor als Diashow auf dem Fernseher im Pfarrsaal zu<br />

sehen. Es war ein aufregender und bewegender Tag und wir alle sind<br />

dankbar, dass alles gelungenen ist. Mehrfach steht in der Bibel, dass<br />

wir Gott loben sollen, auch mit Trompeten und Posaunen. Das haben<br />

wir getan und wollen es auch weiterhin tun. Besonders möchte wir uns<br />

auf diesen Wege bei Daniel Höppner, unserem Posaunenchorleiter,<br />

ganz herzlich bedanken.<br />

Birgit Montag<br />

13


STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

Der alleinwohnende Hausbewohner kam wegen Verdachts einer<br />

Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus. Es kamen die Wehren aus<br />

<strong>Limbach</strong> und <strong>Oberfrohna</strong> zum Einsatz. Der Sachschaden wird auf<br />

3.000 Euro geschätzt. (*)<br />

Polizei zieht Angetrunkene aus dem Verkehr<br />

Bei Kontrollen hat die Polizei am 12. Mai zwei angetrunkene Fahrer<br />

aus dem Verkehr gezogen. Auf dem Markt erwischten die Beamten<br />

am Vormittag einen 62-jähriger Mann mit. 0,88 Promille. Außerdem<br />

ist er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Kurz vor Mitternacht geriet<br />

Am Hohen Hain ein 24-jähriger Autofahrer in eine Überprüfung.<br />

Er hatte 1,34 Promille intus. (*)<br />

(*) Pressemitteilungen der Polizeidirektion Zwickau.<br />

Stellen- und Ausbildungsbörse<br />

Verkehrseinschränkung<br />

Sperrung wegen Marktlauf<br />

Am 1. Juni ist der Marktlauf mit folgenden Verkehrsraumeinschränkungen<br />

verbunden: Ab <strong>11</strong> bis ca. 18 Uhr ist das Befahren des<br />

Marktbereiches, Marktstraße, Marktsteig, Moritzstraße ab Weststraße<br />

in Richtung Marktstraße, Wasserstraße, Albert-Einstein-Straße,<br />

Ingelheimer Straße, Lutherstraße und Zliner Straße nicht mehr<br />

möglich. Ab 14.30 Uhr ist das Wohngebiet „Am Wasserturm“ ab<br />

Höhe „Heizhaus“ voll gesperrt. Vom 30. Mai, ab ca. 16 Uhr (nach<br />

dem Wochenmarkt) bis 1. Juni, ca. 20 Uhr besteht im gesamten<br />

Marktbereich Parkverbot.<br />

Was sonst noch passierte<br />

Kind von Auto eingeklemmt<br />

Eine Sechsjährige ist am Nachmittag des 5. Mai bei einem Unfall an<br />

der Pleißenbachstraße schwer verletzt worden. Sie hatte versucht,<br />

ihren Eltern beim Schieben eines defekten Oldtimers zu helfen.<br />

Dabei wurde das Kind zwischen dem Wartburg 3<strong>11</strong> und einem<br />

geparkten Auto eingeklemmt. Eine Augenzeugin half Vater und<br />

Mutter, die Sechsjährige zu befreien. (*)<br />

Kellerbrand<br />

In einem Keller auf dem Blumenweg kam es aus bisher ungeklärter<br />

Ursache am 8. Mai zu einem Brand. Die Waschmaschine und<br />

der Wäschetrockner wurden beschädigt, der Kellerraum verrußt.<br />

Aktuelle Stellen- und Ausbildungsangebote für <strong>Limbach</strong>-<br />

<strong>Oberfrohna</strong> und Niederfrohna: Projektmanager (Maschinenbau),<br />

Bauleiter (Maschinenbau), Dipl.-Sozialpädagoge/Erzieher,<br />

Roboter-Programmierer, SPS-Programmierer, Koch, Monteur für<br />

Fotovoltaikanlagen (bundesweit), Anlagenmechaniker, Elektroinstallateur,<br />

CNC-Fräser, Schweißer/Metallbauer (MAG), Altenpfleger,<br />

Physiotherapeuten, LKW-Fahrer: Nah- und Fernverkehr,<br />

Fachinformatiker/Programmierer, Maler, Fahrzeuglackierer, Tischler,<br />

Friseur, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Gebäudereiniger,<br />

Qualitätssicherungstechniker, Steuerfachangestellte, Zahntechniker,<br />

Telekommunikationselektroniker, Garten- und Landschaftsbauer,<br />

Grünanlagenpfleger, Maurer, Fahrer für Paketdienst, Restaurantfachkraft<br />

(alle Berufe männlich/weiblich)<br />

Eine Übersicht über aktuell noch freie Ausbildungsplätze finden<br />

Sie in der Jobbörse.<br />

Nähere Angaben zu allen Stellen finden Sie auch im Internet unter<br />

www.arbeitsagentur.de, in der JOBBÖRSE oder bei den Ansprechpartnerinnen<br />

im Gemeinsamen Arbeitgeber-Service Chemnitzer<br />

Land: Jacqueline Oeser/Franka Friedemann<br />

E-Mail: Chemnitzer-Land.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de<br />

Tel: 03723/409108<br />

Öffnungszeiten<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Rathausplatz 1, Tel. 78-0, Fax: 78 303<br />

E-Mail: Post@limbach-oberfrohna.de<br />

Internet: www.limbach-oberfrohna.de<br />

Ausstellung Haus A: Fassadenwettbewerb 2012<br />

Öffnungszeiten des Bürgerbüros<br />

Montag 9:00 – 18:00 Uhr<br />

Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 – 18:00 Uhr<br />

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr<br />

Samstag 9:00 – 12:00 Uhr<br />

Bürgertelefon: kostenlose Rufnummer über Festnetz:<br />

0800-3388000 Fax:78 424<br />

E-Mail: buergerbuero@limbach-oberfrohna.de<br />

• Sprechzeiten des Ortsvorstehers Bräunsdorf:<br />

Rathaus, Untere Dorfstr. 8, Tel.: 03722/93422<br />

14


STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

Donnerstag 14:00 bis 19:00 Uhr<br />

• Sprechzeiten des Ortsvorstehers Kändler:<br />

Rathaus, Hauptstr. 30, 03722/408045<br />

Dienstag 17:00 bis 18:00 Uhr - und nach Vereinbarung<br />

• Sprechzeiten des Ortsvorstehers Pleißa:<br />

Rathaus, Pleißenbachstraße 68a, Tel.: 03722/817120<br />

Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr<br />

• Sprechzeiten des Ortsvorstehers Wolkenburg-Kaufungen:<br />

Rathaus, Kaufunger Str. 19, Tel.: 037609/5423<br />

Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr<br />

• Schiedsstelle:<br />

Rathaus, Haus E, Rathausplatz 1, Zimmer E-102<br />

Tel. 03722/7 84 34 (nur während der Sprechzeiten)<br />

jeden 2. Donnerstag im Monat von 15:30 bis 17:30 Uhr<br />

• Anwaltliche Beratungsstelle:<br />

Rathaus, Haus E, Rathausplatz 1, Zimmer E-102<br />

jeden Dienstag von 15:30 bis 17:30 Uhr<br />

• Rentenversichertenberatung:<br />

Rathaus, Haus B, Rathausplatz 1, Beratungsraum „Hambach“<br />

Tel. 03722/78 33 76 (nur während der Sprechzeiten)<br />

Jeden1. und 3. Donnerstag im Monat von 14:30 bis 17:30 Uhr<br />

• Bürgerservice des Landratsamtes:<br />

Außenstelle, Jägerstraße 2a, Tel. (0375) 440 22 19 00<br />

Montag<br />

08:00 bis 16:00 Uhr<br />

Dienstag<br />

08:00 bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch<br />

08:00 bis 12:00 Uhr<br />

Donnerstag<br />

08:00 bis 18:00 Uhr<br />

Freitag<br />

08:00 bis 12:00 Uhr<br />

Samstag, 15.06.2013 09:00 bis 12:00 Uhr<br />

• “LIMBOmar”, Kellerwiese 1, Tel. 60 89 70<br />

Schwimmbad:<br />

Montag<br />

12:30 bis 17:00 Uhr<br />

(nur Bahnenschwimmen)<br />

Dienstag<br />

05:30 bis 22:00 Uhr<br />

Frühschwimmerclub<br />

05:30 bis 08:00 Uhr<br />

Mittwoch<br />

12:30 bis 18:00 Uhr<br />

Donnerstag<br />

07:00 bis 22:00 Uhr<br />

Freitag:<br />

10:30 bis 22:00 Uhr<br />

Samstag<br />

12:00 bis 20:00 Uhr<br />

Sonntag, Feiertag 09:00 bis 20:00 Uhr<br />

ACHTUNG!<br />

In den Schulferien ist zusätzlich:<br />

Montag,<br />

10:30 bis 17:00 Uhr<br />

Mittwoch<br />

10:30 bis 18:00 Uhr<br />

Freitag<br />

10:30 bis 22:00 Uhr<br />

geöffnet.<br />

Bitte beachten Sie, dass Sondernutzungszeiten<br />

den Badebetrieb einschränken können!<br />

Sondernutzungszeiten<br />

Montag: Tag der Kurse, Vereine u. Bahnenschwimmen<br />

Bahnenschw., Kurse 12:30 bis 17:00 Uhr<br />

Vereine, Aquaf., Kurse 17:00 bis 22:00 Uhr<br />

Dienstag: Senioren 07:00 bis 09:15 Uhr<br />

Feriendorf (März-Okt) 09:30 bis <strong>11</strong>:00 Uhr<br />

Behindertenschule 09:00 bis 13:45 Uhr<br />

Therapie<br />

12:30 bis 15:30 Uhr<br />

Donnerstag: Senioren 07:00 bis 08:45 Uhr<br />

Feriendorf (März-Okt) 09:00 bis 12:00 Uhr<br />

Senioren<br />

12:30 bis 16:00 Uhr<br />

Do.+Freitag Schwimmlernkurse 15:00 bis 17:30 Uhr<br />

Samstag Aquafitness 12:00 bis 14:00 Uhr<br />

Sauna:<br />

Montag: Frauensauna 14:00 bis 22:00 Uhr<br />

Die./Mi. Gemeinschaftssauna 10:30 bis 22:00 Uhr<br />

Donnerstag: Herrensauna 10:30 bis 16:00 Uhr<br />

Gemeinschaftssauna 16:00 bis 22:00 Uhr<br />

Freitag: Gemeinschaftssauna 10:30 bis 22:00 Uhr<br />

Samstag: Familiensauna 10:00 bis 16:00 Uhr<br />

Gemeinschaftssauna 16:00 bis 20:00 Uhr<br />

So./Feiertag: Gemeinschaftssauna 10:00 bis 20:00 Uhr<br />

• Bibliothek, Moritzstraße 12, Tel. 9 23 36<br />

Montag:<br />

13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Dienstag:<br />

10:00 bis 15:00 Uhr<br />

Donnerstag:<br />

13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Freitag:<br />

10:00 bis 14:00 Uhr<br />

• Tierpark, Tierparkstraße, Tel. 9 28 61<br />

Montag bis Freitag 09:30 bis 18:00 Uhr<br />

Wochenende<br />

09:30 bis 18:30 Uhr<br />

• Esche-Museum, Sachsenstraße 3, Tel. 9 30 39<br />

täglich außer montags von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />

Führungen und Vorführungen: jeden 2. Samstag und jeden 4.<br />

Sonntag im Monat<br />

• Schloss Wolkenburg, Tel. 037609/58170<br />

täglich außer montags von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />

Ausstellung: „Ich male, wie ich malen muss – Rudolf Nehmer.<br />

Maler und Grafiker“<br />

• RZV Bereitschaftsdienst Trinkwasser<br />

Havarietelefon 24 h: 03763/405 405, Internet: www.rzv-glauchau.de<br />

• ZVF Bereitschaftsdienst Abwasser<br />

Bereitschaftstel.: 0174/5101615, Internet: www. ZVFrohnbach.de<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

• Evangelische Allianz <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

„Suchet der <strong>Stadt</strong> Bestes“ - Gebet für L.-O.<br />

jeden Donnerstag von 7:30 bis 8:00 Uhr<br />

Christen aus den verschiedenen Gemeinden unserer <strong>Stadt</strong> treffen<br />

sich in der Brüdergemeinde, Lindenaustraße 1, 1.OG<br />

• Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde <strong>Limbach</strong>-Kändler<br />

Pfarrer Vögler Telefon: 93393<br />

Pfarrer Schubert Telefon: 406981<br />

Sonntag, 26. Mai<br />

09:30 Uhr Gottesdienst mit Jubelkonfirmation<br />

in der <strong>Stadt</strong>kirche <strong>Limbach</strong><br />

09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl<br />

in der Lutherkirche Kändler<br />

Sonntag, 2. Juni<br />

<strong>11</strong>:00 Uhr Familiengottesdienst zum Gemeindefest<br />

14:00 Uhr Kindermusical „Petrus-Vertrauenssache“<br />

in der <strong>Stadt</strong>kirche <strong>Limbach</strong><br />

• Lutherkirche <strong>Oberfrohna</strong><br />

Pfarrer Herold Telefon: 92832<br />

Sonntag, 26. Mai<br />

10:30 Uhr Gottesdienst mit Jubelkonfirmation<br />

und Abendmahl<br />

Sonntag, 2. Juni<br />

10:30 Uhr Gottesdienst, Abendmahl und Kindergottesdienst<br />

• Johanniskirche Rußdorf<br />

15


STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

Pfarrer Schnabl Telefon: 95<strong>11</strong>1<br />

Sonntag, 26. Mai<br />

09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />

Sonntag, 2. Juni<br />

09:00 Uhr Predigtgottesdienst<br />

• Kirche „Zum Guten Hirten“ Bräunsdorf<br />

Pfarrer Schnabl Telefon: 95<strong>11</strong>1<br />

Sonntag, 26. Mai<br />

10:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />

Sonntag, 2. Juni<br />

10:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />

• Kirche zu Pleißa<br />

Pfarrer Herold Telefon: 93212<br />

Sonntag, 26. Mai<br />

09:00 Uhr Jubelkonfirmation<br />

Sonntag, 2. Juni<br />

09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />

• Katholische Pfarrei „St. Marien“<br />

Pfarrer Niemczewski Telefon: 88215<br />

Samstag, 25. Mai<br />

17:00 Uhr Vorgefeierte Sonntagsmesse<br />

Sonntag, 26. Mai<br />

10:00 Uhr Heilige Messe, anschließend Gemeindetag<br />

17:00 Uhr Mandolinenkonzert<br />

Samstag, 1. Juni<br />

17:00 Uhr Heilige Messe<br />

Sonntag, 2. Juni<br />

10:00 Uhr Heilige Messe zu Fronleichnam mit Posaunen<br />

Wolkenburg-Kaufungen<br />

Pfarrerin Colditz Telefon 037609/5344<br />

Sonntag, 2. Juni<br />

09:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Kaufungen<br />

• Advent-Gemeinde <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

Pastor Groß Telefon 03727/613570<br />

Jeden Samstag<br />

09:00 Uhr Bibelgespräch<br />

10:00 Uhr Predigt- und Kindergottesdienst<br />

• Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde - Christuskapelle<br />

Ullrich Meyer Telefon 03722/95590<br />

jeden Sonntag: 09:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst<br />

• Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde - “Brüdergemeinde”<br />

Werner Walter Telefon 84262<br />

jeden Sonntag: 10:00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst<br />

• Landeskirchliche Gemeinschaft<br />

Rolf Harnack Telefon 949362<br />

jeden Sonntag: 19:30 Uhr Gemeinschaftsstunde, Pleißaer Str. 13c<br />

• Evangelisch-Kirchliche Gemeinschaft<br />

Andreas Konrad Telefon 403142<br />

jeden Sonntag: 17:00 Uhr Gemeinschaftsstunde für Jung und Alt<br />

• Neuapostolische Kirche<br />

Gemeindevorsteher B. Maciejewski Telefon 96707<br />

jeden Donnerstag: 19:30 Uhr und Sonntag: 09:30 Uhr Gottesdienst<br />

• Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas<br />

Hans-Hermann Landgraf Telefon 93665<br />

jeden Sonntag: Öffentlicher bibl. Vortrag,<br />

anschließend Bibelbesprechung<br />

Ost:<br />

Freitag 19:00 Uhr, Sonntag 09:30 Uhr<br />

West:<br />

Donnerstag 19:00 Uhr, Sonntag 17:00 Uhr<br />

Kändler<br />

Donnerstag 19:00 Uhr, Sonntag 09:30 Uhr<br />

Wolkenburg-Kauf.: Donnerstag 19:00 Uhr, Sonntag 09:30 Uhr<br />

Aus dem Vereinsleben<br />

Familienfest auf dem Hundeplatz Pleißa<br />

Mit einem bunten Treiben möchten wir am 1. Juni den Kindertag<br />

für die ganze Familie versüßen. Neben Hundeschau und einer<br />

verrückten Olympiade mit lustigen Spielen warten Speisen und<br />

Getränke auf alle Gäste. Das Fest beginnt um 14 Uhr. Von 15 bis<br />

16 Uhr zeigen wir eine Vorführung der Blindenführhundschule und<br />

Dog-Dancing. Für eine Teilnahmegebühr von einem Euro kann<br />

man sich danach bei verschiedenen lustigen Disziplinen vergnügen.<br />

Um 18 Uhr ist die Siegerehrung geplant, danach ein gemütliches<br />

Beisammensein. Christine Hähle, Vorstandmitglied HV Pleißa e.V.<br />

Sommer, Sonne, Reisezeit<br />

Die hiesige Verkehrswacht führt im Monat Juni fünf Infoveranstaltungen<br />

in Sachen Urlaubsreiseverkehr durch. Moderator Frank<br />

Schumann gibt Tipps und Hinweise zur sicheren Urlaubsfahrt und<br />

Mautgebühren. Folgende Veranstaltungen finden statt:<br />

OT Kändler Freitag, 7. Juni, 19 Uhr Sportlerheim<br />

OT Kaufungen Freitag, 14. Juni, 19 Uhr Gasthof<br />

OT Rußdorf Montag, 17. Juni, 19 Uhr Gasthof<br />

OT <strong>Limbach</strong> Sonntag, 23. Juni, 10 Uhr Esche-Museum<br />

Alle Veranstaltungen sind kostenlos und werden bestätigt.<br />

Verkehrswacht <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> e.V.<br />

Kurz berichtet<br />

Einladung zum Kinderfest<br />

Der Reit- und Fahrverein <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> e. V. veranstaltet<br />

am Sonntag, dem 26. Mai, ab 13 Uhr sein 10. Kinderfest auf der<br />

Reitanlage, Frohnbachstraße <strong>11</strong>2. Ab 15 Uhr findet ein kleines<br />

Schauprogramm mit einer Vorstellung von Rassepferden, Kindervoltigieren<br />

und Reiterspielen statt. Anschließend stehen einige Pferde<br />

zum kostenlosen Reiten für die Kinder bereit. Ballwerfen, eine<br />

Bastelstraße, Kinderschminken, Fahrten mit der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Bräunsdorf und vieles mehr runden den bunten Nachmittag<br />

ab. Für das leibliche Wohl wird mit Kaffee und Kuchen, Leckerem<br />

vom Grill sowie Getränken ausreichend gesorgt. Der Eintritt ist frei.<br />

Hans-Peter Rink, Foto: privat<br />

Grenzwanderung<br />

von Sachsen nach Thüringen<br />

Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde, Lindenaustraße 1, lädt<br />

zu einer Wanderung am 25. Mai ein. Treffpunkt ist um 10 Uhr am<br />

16


STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

Parkplatz auf dem Schlossplatz neben der Kirche in Wolkenburg.<br />

Die Route führt von Wolkenburg über die „Neue Heimat“ zum<br />

„Langen Busch“, über die sächsisch/thüringische Ländergrenze,<br />

weiter nach Wolperndorf/Thüringen und zurück. Die Strecke hat<br />

eine Länge von ca. zehn Kilometern. Für die Marschverpflegung unterwegs<br />

sorgt bitte jeder Teilnehmer selbst. Kaffee und Kuchen zum<br />

Abschluss im Freien ist organisiert. Die Wanderung ist kostenfrei.<br />

Eine Anmeldung wird bis 24. Mai per E-mail oder telefonisch<br />

an:info@bruedergemeinde-limbach.de oder telefonisch:<br />

03722/84262 erbeten.<br />

Mandolinen-Sommerkonzert<br />

Am 26. Mai veranstaltet die Mandolinengruppe „Frygi“ um 17<br />

Uhr ein Sommerkonzert in der katholischen Kirche, Waldenburger<br />

Straße 16b. Dazu wird herzlich eingeladen.<br />

Das Musikensemble polnischer Pfadfinder hat schon zahlreiche<br />

internationale Auszeichnungen und Preise gewonnen. Mit ihrem<br />

Repertoire aus Werken von der Renaissance bis zu zeitgenössischen<br />

Komponisten sind die jungen Musiker bereits in vielen Ländern<br />

aufgetreten. Lassen Sie sich dieses besondere Konzert nicht entgehen.<br />

Der Eintritt ist frei.<br />

Katholische Kirchgemeinde St. Marien (Foto: Pfarrer Niemczewski)<br />

Buchtauschbörse im Hot’s 82<br />

Am Mittwoch, dem 5. Juni, findet im DRK-Treff Hot’s 82, Hohensteiner<br />

Straße 82, ab 15 Uhr unsere alljährliche Buchtauschbörse<br />

statt. Pünktlich vor den Ferien hat jedermann die Gelegenheit, seine<br />

„ausgelesenen Bücher“ zu tauschen. Bei Kaffee und Kuchen kann<br />

man sich gleich mal in gemütlicher Runde einen Einblick in die<br />

neuen ergatterten Schnäppchen gönnen. Und derart gerüstet, kann<br />

der Sommer kommen: Im Garten oder in weiter Ferne - immer mit<br />

einem guten Buch. Natürlich gibt’s auch wieder Kaffee und Kuchen.<br />

Bitte melden Sie sich telefonisch unter 03722/949859 (Di – Fr von<br />

9 bis 16 Uhr) an. Wir freuen uns auf Sie.<br />

Ingrid Reusch, DRK-Kreisgeschäftsführerin<br />

„Anästhesie – was geschieht?“<br />

Patientenveranstaltung am 6. Juni<br />

im Diakomed-Krankenhaus<br />

Jedes Jahr werden in Deutschland ungefähr elf Millionen Anästhesien<br />

für operative Eingriffe durchgeführt. In der Anästhesie<br />

unterscheidet man zwischen der Allgemeinanästhesie (Vollnarkose)<br />

und verschiedenen Regionalanästhesieverfahren. Während einer<br />

Allgemeinanästhesie werden das Bewusstsein und Schmerzemp-<br />

finden im gesamten Körper ausgeschaltet. Alternativ können für<br />

einige Eingriffe durch Regionalanästhesieverfahren gezielt einzelne<br />

Regionen des Körpers betäubt werden. Prinzipiell können dabei<br />

die Regionalanästhesieverfahren in rückenmarksnahe Anästhesieverfahren<br />

(Spinalanästhesie und Epiduralanästhesie) und periphere<br />

Nervenblockaden (Plexusanästhesie) unterteilt werden. Ist ein<br />

operativer Eingriff geplant, entstehen selbstverständlich zahlreiche<br />

Fragen, auch die Anästhesie betreffend: Welche Anästhesieverfahren<br />

sind möglich? Wie laufen die einzelnen Anästhesieverfahren ab?<br />

Welche Risiken bestehen? Bei unserer Patientenveranstaltung „Anästhesie<br />

– was geschieht?“ am 6. Juni, von 18 bis 19 Uhr möchten<br />

wir Ihnen diese und andere Fragen gern beantworten und laden Sie<br />

dazu ins DIAKOMED – Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land<br />

gGmbH ein. Das Forum findet im 2. Obergeschoss in unserem<br />

Konferenzraum statt. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme telefonisch<br />

unter der Rufnummer 03722/762529 bei Stefanie Weigelt an. Gern<br />

können Sie sich auch per Mail west@diakomed.de anmelden. Parkmöglichkeiten<br />

sind direkt am Haus vorhanden. Nutzen Sie auch die<br />

gute Busverbindung, Haltestelle direkt vor dem Krankenhaus. Wir<br />

freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

Ihr DIAKOMED – Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH<br />

Blutspende<br />

Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht am Montag, dem<br />

3. Juni, von 13:00 bis 18:30 Uhr in der DRK Ausbildungsstätte<br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>, Chemnitzer Str. 77.<br />

Ihr DRK-Blutspendedienst<br />

Ärztliche Bereitschaft<br />

(<strong>Limbach</strong>, <strong>Oberfrohna</strong>, Rußdorf, Bräunsdorf, Kändler und<br />

Pleißa, Wolkenburg, Kaufungen, Uhlsdorf, Dürrengerbisdorf):<br />

Die deutschlandweit einheitliche und kostenlose zentrale Notrufnummer<br />

für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist: <strong>11</strong>6 <strong>11</strong>7. Unter<br />

dieser Nummer wird außerhalb der regulären Sprechzeiten der<br />

zuständige Bereitschaftsarzt vermittelt.<br />

Wichtig: bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Zuständen<br />

muss nach wie vor der Notruf <strong>11</strong>2 gewählt werden!<br />

Apothekenbereitschaft<br />

Die Apotheken im Umland<br />

haben an folgenden Tagen Bereitschaftsdienst:<br />

Sonnen-Apotheke, Friedrich-Marschner-Str. 49, Burgstädt: 02.06.<br />

Kronen-Apotheke, Jägerstraße 9, L.-O.: 03.06.<br />

Aesculap-Apotheke, Kändler: 04.06.<br />

Apotheke im Ärztehaus, Ludwig-Richter-Straße 10; L.-O.:<br />

23.05., 05.06.<br />

Beethoven-Apotheke, Leipziger Str. 23b, Hartmannsdorf:<br />

24.05., 06.06.<br />

Apotheke Wittgensdorf, Chemnitzer Str. 20 oder<br />

Brücken-Apotheke, Brückenstr. 13, Penig: 25.05., 07.06.<br />

Schwanen-Apotheke, Markt 14, Burgstädt: 26.05., 08.06.<br />

Rosen-Apotheke, Frohnbachstr. 26, L.-O.: 27.05., 09.06.<br />

Adler-Apotheke Burgstädt: 28.05.<br />

Neue Apotheke, Chemnitzer Straße 16, L.-O.: 29.05.<br />

Chemnitztal-Apotheke, Schweizerthaler Str. 1, Taura oder<br />

Mozart-Apotheke, Waldstraße 18, Penig: 30.05.<br />

Moritz-Apotheke, Moritzstraße 18, L.-O.: 31.05.<br />

Elefanten-Apotheke, Bahnhofstraße 5, Burgstädt: 01.06.<br />

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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

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