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Stadtspiegel 11-13.pdf - Stadt Limbach-Oberfrohna

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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />

IV. Ortsteil Pleißa<br />

Zone 1<br />

Hohensteiner Straße (S 242)<br />

Zone 2<br />

Eichelbergstraße; Klausstraße; Johann-Esche-Straße; Pleißenbachstraße;<br />

Wüstenbrander Straße; Zeppelinstraße; Zum Kapellenberg<br />

(S 254); Zum Lindenhof<br />

Zone 3<br />

Ahornweg; Am Kornfeld; Am Schützteich; Birkenweg; Buchenweg;<br />

Feldsteig; Grünaer Straße; Hohlweg; Kastanienweg; Kirchsteig<br />

(Gemeindstraße zwischen den HG 32e/32d und Rotdornstraße);<br />

Kirchstraße; Kurze Straße; Lärchenweg; Lindenweg; Löbelgässchen;<br />

Mittelgasse; Rabensteiner Straße; Rotdornstraße; Schulberg;<br />

Silberberg; Zum Kapellenberg (Gemeindstraße zwischen S 254 und<br />

HG Nr. 22); alle beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze (BÖW);<br />

alle öffentlichen Feld- und Waldwege (ÖFW)<br />

V. Ortsteil Wolkenburg-Kaufungen<br />

Zone 2<br />

Am Ullersberg (K 7370); Dorfstraße (S 249); Herrnsdorfer Straße (K<br />

7370); Kaufunger Straße (S 249); Mühlwiese (K 7316); Schlossberg<br />

(S 249); Uhlsdorfer Straße (K 7316); Wetzelweg (K 7317)<br />

Zone 3<br />

Am Eichenwald; Am Hang; Am Schloss; Bräunsdorfer Allee (K<br />

7317); Birken; Hoher Weg; Holzmühlenstraße; Kaufunger Straße<br />

(Gemeindestraße von S 249/bei HG Nr. 36 bis Wendestelle) und<br />

(Gemeindestraße von S 249/bei HG Nr. 9 bis HG Nr. 19b); Kunzvon<br />

Kauffungen-Weg; Mittelweg; Mühlenstraße; Neue Heimat;<br />

Niederfrohnaer Straße; Querweg; Schmiedeweg; Siedlerweg;<br />

Talweg;<br />

Thierbacher Straße; Weberberg; Zur Papierfabrik; Zum Sportplatz;<br />

alle beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze (BÖW); alle öffentlichen<br />

Feld- und Waldwege (ÖFW); alle Eigentümerwege<br />

(EW)<br />

Hinweis:<br />

1. Der Satzung wurde mit Schreiben des Landesamtes für Straßenbau<br />

und Verkehr, Niederlassung Plauen, vom 24. April 2013, Az.:<br />

4.<strong>11</strong>-39<strong>11</strong>/1267/1, Zustimmung erteilt.<br />

2. Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen<br />

sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />

zustandegekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit<br />

widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der Jahresfrist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />

oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />

der <strong>Stadt</strong> unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend ge¬macht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht<br />

worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist (§ 4 Abs. 4 Satz<br />

1 SächsGemO) jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

KECL informiert<br />

Altpapiercontainer an Depotsammelplätzen<br />

werden abgezogen<br />

Beginnend ab der 22. Kalenderwoche werden im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>,<br />

den Ortsteilen Bräunsdorf, Kändler und Pleißa<br />

sowie in der Gemeinde Niederfrohna die Papiercontainer an den<br />

Altglassammelplätzen ersatzlos abgezogen.<br />

Aufgrund der flächendeckenden Ausstattung mit Papierbehältern<br />

und einer somit komfortablen haushaltsnahen Sammlung erübrigen<br />

sich diese Behälter. Ein weiterer Grund für den Abzug ist auch, dass<br />

diese Plätze oftmals Anziehungspunkt für wilde Müllablagerungen<br />

darstellen.<br />

Sollte an Grundstücken noch keine „blaue Tonne“ bereitstehen<br />

oder mehr Volumen benötigt werden, können über den Eigentümer<br />

problemlos Behälter bei der KECL GmbH angefordert werden –<br />

telefonisch (03763/404-0), per E-Mail (info@kecl.de) oder auf<br />

dem Postweg.<br />

Zur Verfügung stehen die Papiertonnen in den Größen 240 l und 1,1<br />

m³; die Leerung erfolgt 14-täglich. Die aktuellen Sammeltermine<br />

sind im „Abfallkalender 2013“ und unter www.kecl.de zu finden.<br />

Für die Bereitstellung und Nutzung der Behälter entstehen keine<br />

zusätzlichen Kosten. Die Aufwendungen sind Bestandteil der Sockelgebühr<br />

(Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau).<br />

KECL, Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH<br />

Aus dem <strong>Stadt</strong>geschehen<br />

Rußdorfer feierten<br />

stimmungsvoll in den Mai<br />

Das 10. Maibaumsetzen in Rußdorf war ein voller Erfolg. Rund<br />

um Kirche und Pfarrhaus erlebte der ganze Ortsteil und hunderte<br />

Besucher ein schönes Volksfest mit viel Musik. Für gute Stimmung<br />

im Festzelt sorgte am Vormittag Blasmusik und bis in die Nacht<br />

spielte die Gruppe „Bumerang“ zum Maitanz auf. Der Auftritt der<br />

Hartmannsdorfer Schalmeienzunft war neben dem Setzen des Maibaums<br />

einer der Höhepunkte des Festes. Mit Tretbootfahrten auf<br />

Fichtners Teich, Büchsenspritzen, Bungeertrampolin, Kutschfahrten<br />

und vieles mehr stand für die Besucher aller Altersgruppen etwas<br />

Der Schalmeienzunft aus Hartmannsdorf wurde von den Besuchern<br />

ein grandioser Empfang bereitet, beim dem „kein Äppel mehr zur<br />

Erde ging“. Die Vollblutmusiker sorgten für Stimmung und gute<br />

Laune.<br />

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