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FS_01_2005.pdf - Luftwaffe

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Flugsicherheit<br />

cher Richtung fliegen<br />

würde. Da diese Werte<br />

nicht mit den im Luftlagedarstellungssystem<br />

angezeigten übereinstimmten,<br />

forderte der<br />

Aircraft Controller die F-<br />

16 erneut auf, die aktuelle<br />

Höhe zu melden.<br />

Der Luftfahrzeugführer<br />

meldete: „passing<br />

30000 for 320“. Kurz<br />

darauf wurde die F-16<br />

tatsächlich im FL 300<br />

auf dem Luftlagedarstellungssystem<br />

auf südlichem<br />

Kurs dargestellt.<br />

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer<br />

wurde vom Aircraft Controller<br />

gebeten, eine telefonische Flugnachbesprechung<br />

durchzuführen. Dieser<br />

Bitte kam er nicht nach, jedoch meldete<br />

sich der Formationsführer der<br />

zwei F-16 am Abend telefonisch im<br />

CRC Brockzetel. Er erklärte, dass die<br />

am Vorfall beteiligte F-16 ein „Energy-<br />

Problem“ gehabt hatte und trotz des<br />

Einschaltens des Nachbrenners lediglich<br />

ein Steigen von 200 Fuß pro<br />

Minute möglich gewesen war. Er<br />

sagte zu, entsprechende Datenaufzeichnungen<br />

im Geschwader sicherzustellen.<br />

Fazit<br />

Die Durchflüge durch die ED-R<br />

(TRA) 302 waren dem Aircraft Controller<br />

rechtzeitig bekannt und erfolgten<br />

in Übereinstimmung mit den relevanten<br />

Vorschriften. Alle Anweisungen<br />

des Aircraft Controllers waren<br />

unmissverständlich und mit dem notwendigen<br />

Nachdruck durchgesetzt<br />

worden. Die erste Fremdverkehrswarnung<br />

für den Flug DAT 41G wurde bei<br />

einer Schrägentfernung von nur 9<br />

Nautische Meilen zu spät erteilt,<br />

jedoch wäre DAT 41G zu vernachlässigen<br />

gewesen, wenn die F-16 den FL<br />

320 eingenommen hätte. Das eingeschränkte<br />

Steigleistungsvermögen der<br />

F-16 war dem Aircraft Controller nicht<br />

Abbildung 2: Darstellung der Luftlage um 07:34:04 Z<br />

Höhe zu melden und erneut aufgefordert,<br />

den Steigflug mit Nachbrenner<br />

durchzuführen. (Report Altitude,<br />

gate climb angels 32, acknowledge).<br />

Der Luftfahrzeugführer meldete darauf:<br />

passing 300 for 32.000, 300 for<br />

32.000.<br />

Diese Meldung deckte sich nicht mit<br />

den Daten des Luftlagedarstellungssystems.<br />

Demnach befand sich die F-<br />

16 im Sinkflug von FL 294 (0732 Z)<br />

auf nunmehr FL 276. Der Flug DAT<br />

41G befand sich derzeit im FL 270,<br />

die DLH im FL 280. Um eine<br />

Gefährdung der beiden Durchflüge<br />

auszuschließen, befahl der Aircraft<br />

Controller eine sofortige harte<br />

Rechtskurve in Richtung Süden (hard<br />

right south, climb angels 32, stranger<br />

BRA 310/4, 27.000).<br />

Der Luftfahrzeugführer bestätigte<br />

um 0734Z den angewiesenen Steigflug<br />

und meldete, dass er bereits über<br />

FL 300 sei. Das Luftlagedarstellungssystem<br />

und das ADMAR–System wiesen<br />

jedoch nur eine Höhe von FL 277<br />

aus. Die geringste Annäherung (2,4<br />

Nautische Meilen / 800 Fuß) zum Flug<br />

DAT 41G fand um 07:34:04 Z (siehe<br />

Abb. 2) statt. Ca. 10 Sekunden später<br />

folgte der Luftfahrzeugführer der DAT<br />

41G einer Ausweichempfehlung, die<br />

durch das bordgestützte Verkehrswarn-<br />

und Kollisionsschutzsystem ausgelöst<br />

wurde. Dieses System erkennt<br />

in der Nähe befindliche Flugzeuge, die<br />

mit einem Transponder ausgerüstet<br />

sind und beurteilt sekündlich auf der<br />

Grundlage präziser Höhen- und Entfernungsdaten<br />

die aktuelle Gefährdungssituation<br />

des eigenen Luftfahrzeuges.<br />

Luftfahrzeugführer haben<br />

den Ausweichempfehlungen im Luftraum<br />

der Bundesrepublik Deutschland<br />

aufgrund der Bestimmungen des Luftfahrthandbuches<br />

Deutschland zu folgen.<br />

Kurz zuvor erging die wiederholte<br />

Warnung vor den beiden Durchflügen<br />

(stranger north 2, second stranger<br />

BRA 275/6, 28000, heading east).<br />

Um 0735Z meldete der Luftfahrzeugführer,<br />

dass er in FL 320 in südlibekannt<br />

und nicht zu erwarten. Der<br />

verantwortliche Luftfahrzeugführer<br />

war in der Pflicht, dem TRAMON mitzuteilen,<br />

dass er den Anweisungen<br />

nicht folgen konnte. Hätte der<br />

Aircraft Controller über diese überaus<br />

wichtige Information verfügt, so wäre<br />

diese in seinen Entscheidungsprozess<br />

zur Lösung der Konfliktsituation eingeflossen.<br />

Letztlich handelt es sich in diesem<br />

Fall um eine Luftfahrzeugannäherung,<br />

bei der keine Gefahr eines Zusammenstoßes<br />

bestand, jedoch fand eine<br />

geringfügige Unterschreitung der vereinbarten<br />

Mindestabstände statt.<br />

Dieser Vorfall verdeutlicht, wie außerordentlich<br />

wichtig der Informationsaustausch<br />

und ein gemeinsamer<br />

Zeichenvorrat aller Beteiligten für eine<br />

sichere Durchführung des Friedensausbildungsflugbetriebs<br />

ist. Dieser<br />

Kommunikationsprozess muss bei der<br />

Flugvorbereitung beginnen und darf<br />

erst mit der Flugnachbesprechung<br />

enden.<br />

Hptm Lau ist als Dezernent für Radarleit- und Unterstützungsaufgaben,<br />

Zusammenarbeit mit dem A<strong>FS</strong>Bw und der D<strong>FS</strong> im<br />

Fachdezernat für den Einsatzführungsdienst der <strong>Luftwaffe</strong><br />

(EinsFüDstLw) im <strong>Luftwaffe</strong>nführungskommando (LwFüKdo-A<br />

3 II c) eingesetzt.<br />

26 I/2005 FLUGSICHERHEIT

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