Nr. 7 vom 22.07.2013.pdf - Meissenheim
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BÜRGERMEISTERAMT MEISSENHEIM<br />
ORTENAUKREIS<br />
Niederschrift<br />
<strong>Nr</strong>. 7 a<br />
der öffentlichen Sitzung des<br />
Gemeinderats<br />
<strong>vom</strong> Montag, dem 22.07.2013<br />
19.00 Uhr bis 21.10 Uhr<br />
im Rathaussaal in Meißenheim<br />
Anwesenheitsliste<br />
Bürgermeister<br />
Alexander<br />
Schröder<br />
Die Gemeinderäte<br />
Franz – Josef<br />
Gieringer<br />
Klaus Heimburger ab 19.40 Uhr<br />
Birgit<br />
Gertheiss<br />
Otto Meier entschuldigt<br />
Rainer<br />
Kopf<br />
Edda Rieth ab 19.10 Uhr<br />
Sabine<br />
Höfler<br />
Sven Santo entschuldigt<br />
Heinz<br />
Schlecht<br />
Regina Ostermann, Dr. ab 19.30 Uhr<br />
Ulrike<br />
Tress – Ritter<br />
Hans<br />
Spengler<br />
Hugo Wingert entschuldigt<br />
Stefan<br />
Zimmermann<br />
Die Ortschaftsräte<br />
Fred<br />
Petra<br />
Heidi<br />
Sabrina<br />
Die Bezirksbeiräte<br />
Jeanette<br />
Markus<br />
Andreas<br />
Thomas<br />
von der Verwaltung<br />
Rechnungsamtsleiterin<br />
Bauhof<br />
Bauamt<br />
Hauptamtsleiter<br />
Brandenburger<br />
Fuhrmann<br />
Ottmann<br />
Schneider<br />
Biegert<br />
Reith<br />
Siedler<br />
Wurth<br />
J. Schwarz<br />
F. Wagner<br />
P. Hess<br />
H. Schröder<br />
Zuhörer 3 Presse + 12
Seite | 2<br />
Bürgermeister A. Schröder eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass die Ladung zur Sitzung<br />
ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
1 Frageviertelstunde<br />
Gerhard Schmidt hat sich über die Bürgerversammlung Gedanken gemacht. Insbesondere<br />
zum Standort des Rathauses welches gegebenenfalls in das Heimburger Haus verlegt werden<br />
könnte. Er hält dies für eine wichtige Entscheidung in der Gemeinde. Die Verwaltung sollte<br />
die anfallenden Kosten annäherungsweise berechnen ohne zu viel Planungskosten dafür zu<br />
produzieren. Es sollte auch eine Realisierung des Projekts in Schritten geprüft werden.<br />
um 19.10 Uhr erscheint Gemeinderätin Rieth zur Sitzung<br />
Herr Schäfer, der Nachbar des Heimburger Hauses, äußert sein Unverständnis darüber, dass<br />
alle Vereine benachbart bei einem Anlieger angesiedelt werden sollen.<br />
2. Information über die in der nicht öffentlichen Sitzung am 01.07.2013 gefassten<br />
Beschlüsse<br />
Der Gemeinderat hat beschlossen, ein Grundstück im Mischgebiet Tiergartenstraße zu veräußern.<br />
Weiterhin hat der Gemeinderat dem Antrag eines Jagdpächters auf Ausscheiden aus<br />
den Jagdpachtverträgen zugestimmt.<br />
3. Genehmigung des Protokolls<br />
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das Protokoll der letzten Sitzung.<br />
4. Bauanträge<br />
a. Antrag zur Genehmigung der Errichtung eines Carports auf den Grundstücken in der<br />
Tiergartenstraße 2a, FlSt<strong>Nr</strong>. 104/1 und 104/2, in Kürzell<br />
Die Bauherren beantragen die Genehmigung für die Errichtung eines Carports auf den<br />
Grundstücken, FlSt<strong>Nr</strong>. 104/1 und 104/2 in der Tiergartenstraße 2a. Das Vorhaben liegt innerhalb<br />
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Bebaubarkeit richtet sich nach der<br />
Umgebungsbebauung. Das Vorhaben dürfte genehmigungsfähig sein.<br />
Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an das Landratsamt<br />
Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />
b. Antrag zur Genehmigung auf Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück FlSt<strong>Nr</strong>.<br />
148/3, Altrheinstraße 1a, in Meißenheim<br />
Zu diesem Bauantrag ist Gemeinderat Schlecht als Vater der Antragstellerin nach § 18 GemO<br />
befangen. Er nimmt nicht an den Beratungen und der Beschlussfassung teil. Der Bauherr<br />
beantragt die Genehmigung auf Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück „Altrheinstraße<br />
1a“, FlSt<strong>Nr</strong>. 148/3, in Meißenheim. Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteile. Die Bebaubarkeit richtet sich nach der Umgebungsbebauung. Das<br />
Vorhaben dürfte genehmigungsfähig sein.
Seite | 3<br />
Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an das Landratsamt<br />
Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />
c. Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Schallschutzkabine auf dem Grundstück<br />
FlSt<strong>Nr</strong>. 5065, Tiergarten, Hermann-Gebauer-Straße 5, Ortsteil Kürzell im KENNTNIS-<br />
GABEVERFAHREN<br />
Die Bauherren beantragen die Genehmigung zur Errichtung einer Schallschutzkabine auf<br />
dem Grundstück FlSt<strong>Nr</strong>. 5065, Hermann-Gebauer-Straße 5 im Ortsteil Kürzell im Kenntnisgabeverfahren.<br />
Die neu zu errichtende Schallschutzkabine wird an das vorhandene Gebäude<br />
angegliedert. Die gesamte Abmessung des Baukomplexes liegt bei ca. 8,50 x 5,50 Metern.<br />
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tiergarten“. Befreiungen<br />
werden keine beantragt.<br />
Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag einstimmig billigend zur Kenntnis und<br />
leitet diesen an das Landratsamt Ortenaukreis weiter.<br />
d. Antrag zur Genehmigung auf Nutzungsänderung, Teilumbau des Scheuerstalls<br />
(Scheune) und Einbau einer Wohneinheit mit Wirtschaftsräumen, FlSt<strong>Nr</strong>. 56, Kirchgasse<br />
2 c / Kürzeller Hauptstraße 28 in Kürzell<br />
Der Bauherr beantragt die Genehmigung zur Nutzungsänderung. Er beabsichtigt einen Teilumbau<br />
des Scheuerstalls (Scheune) und Einbau einer Wohneinheit mit Wirtschaftsräumen<br />
auf dem Grundstück FlSt<strong>Nr</strong>. 56 in der Kirchgasse 2 c / Kürzeller Hauptstraße 28. Das Vorhaben<br />
liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Bebaubarkeit richtet sich<br />
nach der Umgebungsbebauung. Das Vorhaben dürfte genehmigungsfähig sein. Der Ortschaftsrat<br />
hat dem Bauvorhaben in seiner Sitzung am 15.07.2013 bereits zugestimmt.<br />
Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an das Landratsamt<br />
Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />
e. Antrag zur Genehmigung auf Neubau einer Lager- und Verkaufshalle für Internetvertrieb<br />
in der Tiergartenstraße, FlSt<strong>Nr</strong>. 5074/1, in Kürzell<br />
Der Bauherr beantragt die Genehmigung zum Neubau einer Lager- und Verkaufshalle für<br />
Internetvertrieb in der Tiergartenstraße, FlSt<strong>Nr</strong>. 5074/1 in Kürzell. Das Bauvorhaben liegt im<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tiergarten II“. Das Bauvorhaben weicht von den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplans wie folgt ab: Befreiungen: Festsetzungen des Bebauungsplans:<br />
Dachneigung 8° Grad - Dachneigung 25-28 ° Grad<br />
1. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu und leitet diesen<br />
befürwortend zur Genehmigung an das Landratsamt Ortenaukreis<br />
weiter.<br />
2. Der Gemeinderat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
„Tiergarten II“ hinsichtlich der Dachneigung wie beantragt<br />
einstimmig zu.
Seite | 4<br />
5. Maßnahmen zur Sanierung der Abwasserleitungen in Meißenheim<br />
Im Haushaltsplan 2013 sind 60.000 € für die Sanierung von Abwasserleitungen in Meißenheim<br />
vorgesehen. Für die Gemeinde können pro Jahr ca. 15.000,00 EUR aus der Abwasserabgabe<br />
zur Verbesserung der Fremdwassereinträge in das Kanalnetz berücksichtigt werden.<br />
Die Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise (Schmutz-und Mischwasser) der<br />
Gemeinde Meißenheim wurde nach VOB/A öffentlich (Staatsanzeiger <strong>vom</strong> 08.06.2013) ausgeschrieben.<br />
Die Zuschlagsfrist endet am 02.08.2013.<br />
Die zu sanierenden SW- und MW-Kanäle liegen im Wesentlichen im öffentlichen Bereich und<br />
befinden sich in folgenden Straßen: Altrheinstraße, Winkelstraße, Hirtenstraße, Im Grund,<br />
Kirchstraße, Ortfeld, Luisenstraße, Auf dem Grund, Waldstraße, Pfarrstraße, Rathausstraße.<br />
Grundlage der ausgeschriebenen Sanierungsarbeiten ist die Auswertung der Fernaugeuntersuchung<br />
aus dem Jahr 2011. Hauptsanierungsziel ist dabei die Abdichtung der Kanäle zur<br />
Reduzierung des Fremdwasseranteils in der Schmutz- und Mischwasserkanalisation.<br />
9 Firmen haben Angebotsunterlagen angefordert. Die Angebotseröffnung fand am<br />
26.06.2013 um 10.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Meißenheim statt. Zum Submissionstermin<br />
lagen 4 Angebote vor, die anschließend alle rechnerisch und technisch geprüft wurden.<br />
Das Ausschreibungsergebnis liegt insgesamt im Rahmen der Kostenschätzung. Die formale<br />
Überprüfung der Angebote ergab keine Beanstandung.<br />
Nach rechnerischer Prüfung ergibt sich für die Gemeinde Meißenheim die Fa. Diringer &<br />
Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG, Hohlgasse 24 b, 79199 Kirchzarten, als günstigster<br />
Bieter mit einem Endbetrag von 64.903,14 €, brutto bei zuvor geschätzten Sanierungskosten<br />
von ca. 64.826,94 €, brutto.<br />
Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung<br />
GmbH & Co. KG ist gegeben. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §<br />
150a Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 4 GewO wurde beim Bundesamt für Justiz eingeholt, mit dem Inhalt: „keine<br />
Eintragung“.<br />
Der Bezirksbeirat schlägt dem Gemeinderat vor, dem annehmbarsten Bieter, der Fa. Diringer<br />
& Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG, den Auftrag für die Kanalsanierungsarbeiten,<br />
zum Bruttopreis von 64.903,14 € zu erteilen.<br />
Gemeinderat Spengler wünscht weitere Informationen in welchen Bereichen die Sanierungsarbeiten<br />
durchgeführt werden.<br />
um 19.30 Uhr erscheint Gemeinderätin Dr. Ostermann zur Sitzung<br />
Der Gemeinderat erteilt bei einer Enthaltung dem annehmbarsten Bieter, der<br />
Fa. Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG, den Auftrag für die<br />
Kanalsanierungsarbeiten, zum Bruttopreis von 64.903,14 €.
Seite | 5<br />
6. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Hellersgrund<br />
Teil B, Meißenheim<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Meißenheim und umfasst sämtliche Grundstücke<br />
des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hellersgrund Teil B". Die genaue Abgrenzung ist<br />
den zeichnerischen Darstellungen zu entnehmen. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich<br />
der Gemeinde Meißenheim.<br />
Der bestehende Bebauungsplan „Hellersgrund Teil B“ stammt aus dem Jahr 1991 und ermöglicht<br />
den Bauherren im 2. Bauabschnitt keine zeitgerechte Bebauung der Bauplätze.<br />
Diesbezüglich sind entsprechende Änderungen im Bebauungsplan vorzunehmen, um eine<br />
zeitgerechte Bebauung zu ermöglichen.<br />
Nach der Veräußerung der ersten Bauplätze im 2. Bauabschnitt Hellersgrund Teil B wurden<br />
auch die ersten Bauanträge mit Befreiungsanträgen eingereicht. Da die Befreiungsanträge<br />
jedoch den Grundzügen der Planung widersprechen, wird eine Änderung des bestehenden<br />
Bebauungsplans erforderlich.<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Schwanau-<br />
Meißenheim weist im Planbereich eine allgemeine Wohnbaufläche aus. Der Bebauungsplan<br />
wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Erhaltungsziele von Natura 2000 Gebieten oder<br />
auf Bestandsgrößen geschützter Tierarten sind nicht zu erwarten. Das Plangebiet ist teilweise<br />
über die vorhandenen Straßen, Ver- und Entsorgungsleitungen erschlossen (Hellersgrund<br />
Teil B).<br />
Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans ist in Teilbereichen eine Neuordnung<br />
der Grundstücksverhältnisse erforderlich. Art und Umfang der erforderlichen bodenordnenden<br />
Maßnahmen sind im derzeitigen Planungsstand noch nicht absehbar.<br />
um 19.40 Uhr erscheint Ortsvorsteher Heimburger zur Sitzung<br />
Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung für den im Planentwurf <strong>vom</strong><br />
09.07.2013 dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 BauGB eine Bebauungsplanänderung.<br />
7. Verpachtung von Gärten auf Gemarkung Meißenheim- Bereich Oberried<br />
Im Bereich Oberried steht zur sofortigen Neuverpachtung der Garten mit der <strong>Nr</strong>. 17 an. Als<br />
einziger Interessent hat sich Axel Hauser, J.-A.-Silbermann-Str. 18, Meißenheim bei der Verwaltung<br />
gemeldet. Der vorherige Pächter hatte erst im vergangenen Jahr den Garten angepachtet.<br />
Er ist zwischenzeitlich verzogen und hat auf Nachfrage der Gemeinde den Garten<br />
mit sofortiger Wirkung zurückgegeben, nachdem die Information an die Gemeinde herangetragen<br />
wurde, dass sich der Garten in schlechtem Zustand befindet.<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Garten <strong>Nr</strong>. 17 zum Pachtzins von<br />
5 €/Jahr an Axel Hauser zu verpachten.
Seite | 6<br />
8. Sanierung und Umbau des Heimburger Areals: weitere Vorgehensweise<br />
Bezüglich dem Heimburger Haus „s´Verrechners“ bestehen Planungen der Architektengemeinschaft<br />
PZP, die aus heutiger Sicht nicht finanzierbar und zum Teil nicht erforderlich sind.<br />
Die bestehenden Planungen wurden durch die Verwaltung überarbeitet. Es wurde auch eine<br />
Veräußerung des Geländes geprüft, die verschiedenen Interessenten angeboten worden ist.<br />
Eine Veräußerung scheidet mangels potentieller Käufer aus.<br />
Es sind verschiedene Nutzerkreise bekannt: kommunale Jugendbetreuung, Schulhof der<br />
Grundschule, Vereine, Kultur und Erholung, Parkplatz oder die Nutzung für Verwaltungsräume<br />
der Gemeindeverwaltung.<br />
Verschiedene Teile der landwirtschaftlichen Gebäude könnten abgebrochen werden. Dann<br />
könnte ein Teil des Hofs für eine Erweiterung des Schulhofs genutzt werden. Die Abbruchkosten<br />
wurden auf ca. 22.300 € geschätzt. Es wurden auch Alternativen diskutiert, wie z.B.<br />
die Nutzung des Rathausgartens als Baufläche und/oder der Abriss der Villa Beck (Rathausstraße<br />
8).<br />
Das Konzept wurde mit den Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg am 23.04.13 besprochen.<br />
Das Heimburger Haus wurde als ortsbildprägendes Objekt eingestuft und es wurde<br />
der höchste Fördersatz in Aussicht gestellt. Im Rahmen der Bürgerversammlungen am<br />
04.02. und 08.07. wurden die verschiedenen Vorschläge vorgestellt.<br />
Um weitere Informationen, insbesondere Kostenberechnungen erstellen zu können, müsste<br />
der Gemeinderat die erforderlichen Mittel für eine fachliche Beratung zur Verfügung stellen.<br />
Im Haushaltsplan 2013 sind Mittel für die Überplanung des Heimburger Areals von 20.000 €<br />
und für evtl. erforderliche Abbruchkosten von 40.000 € bereitgestellt.<br />
Im Gemeinderat wird darüber beraten, welche Varianten untersucht werden sollten. Bürgermeister<br />
A. Schröder nennt die Varianten, welche in der Bürgerversammlung vorgestellt<br />
worden sind. Gemeinderat Kopf ist der Ansicht, dass ein Abbruch der Villa Beck und die Erstellung<br />
eines Neubaus mit Verwaltungsräumen in die Abwägung einbezogen werden sollten.<br />
Gemeinderätin Rieth wünscht, dass die Sanierung der Villa Beck in die Überlegungen<br />
einbezogen werden sollte.<br />
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, mit den zur Verfügung<br />
stehenden Mitteln eine fachliche Beratung zur Darstellung der Varianten<br />
und Ermittlung der Kosten in Anspruch zu nehmen.<br />
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, eine qualifizierte<br />
Darstellung der technisch, politisch und finanziell realisierbaren Varianten<br />
auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Seite | 7<br />
9. "Umbau und Sanierung der Mehrzweckhalle Kürzell;<br />
Vergabe weiterer Gewerke"<br />
Zu diesem Punkt wird die Architektin, Frau Keienburg, begrüßt. Im Jahr 2013 werden die<br />
Arbeiten zum Umbau und Sanierung der Mehrzweckhalle Kürzell aufgenommen. Die Maßnahme<br />
soll bereits Anfang 2014 abgeschlossen sein. Im Gemeindehaushalt 2013 sind hierfür<br />
400.000,-- Euro im Vermögenshaushalt für die Erweiterung des vorhandenen Foyers und der<br />
Sanierung der Toilettenanlagen veranlagt.<br />
Die ersten Ausschreibungen nach VOB sind bereits erfolgt und die Arbeiten für die Gewerke:<br />
Dachdecker, Gerüstbau und Zimmermann sowie Rohbauarbeiten durch den Gemeinderat<br />
vergeben worden.<br />
Ein Teil der Arbeiten kann durch Eigenleistung des Bauhofs erfolgen.<br />
In den Ausschreibungen enthalten sind auch die Arbeiten zum Anbau des Lagerraumes. Für<br />
den Anbau des Lagerraumes werden geschätzte 60.000,-- Euro Mehrkosten erwartet.<br />
Die ursprüngliche Kostenschätzung der einzelnen Gewerke kann mit den Ausschreibungsergebnissen<br />
nicht immer direkt gegenüber gestellt werden, da in den einzelnen Beträgen der<br />
Kostenschätzung teilweise auch weitere Gewerke enthalten sind, die im Rahmen der Ausschreibung<br />
als Einzelgewerke ausgeschrieben wurden oder bereits Eigenleistungen des Bauhofs<br />
enthalten.<br />
Nach Prüfung der Angebote stellt sich das Ergebnis, in aufsteigender Rangfolge, wie folgt<br />
dar:<br />
Fenster - beschränkte Ausschreibung -<br />
Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 9<br />
Anzahl der abgegebenen Angebote: 5<br />
Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />
1 Bühler, Friesenheim 25.138,00 € 29.016,79 €<br />
2 Glaser Pfütze, Lahr 25.920,50 € 30.845,40 €<br />
3 Siegenführ, Meißenheim 28.460,00 € 33.867,40 €<br />
4 Siefer Holz + Form, Ettenheim 29.902,50 € 35.583,98 €<br />
5 Schreinerei Geppert, Kürzell 31.603,50 € 37.608,17 €<br />
Kostenschätzung: 32.050,00 € (netto)<br />
Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot der Fa.<br />
Bühler aus Friesenheim das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen, diesem Angebot zu einem<br />
Angebotspreis von 29.016,79 € € einschl. MwSt. den Zuschlag zu erteilen.
Seite | 8<br />
Putz- und Trockenbau - beschränkte Ausschreibung -<br />
Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 9<br />
Anzahl der abgegebenen Angebote: 5<br />
Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />
1 Schwarzwälder GmbH, Lahr 33.145,00 € 39.442,55 €<br />
2 Blümle GmbH, Schwanau 33.430,00 € 39.781,70 €<br />
3 Heinrich Schmid, Offenburg 34.121,15 € 40.604,17 €<br />
4 Fix GmbH, Offenburg 34.802,00 € 41.414,38 €<br />
5 Hilberer GmbH, Lahr 34.967,50 € 41.611,33 €<br />
Kostenschätzung: 15.470,00 € (netto)<br />
Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot der Fa.<br />
Schwarzwälder GmbH, Lahr das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen, diesem Angebot zu<br />
einem Angebotspreis von 39.442,55 € einschl. MwSt. den Zuschlag zu erteilen.<br />
Estricharbeiten - beschränkte Ausschreibung -<br />
Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 6<br />
Anzahl der abgegebenen Angebote: 3<br />
Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />
1 Mellert Estrichbau GmbH, Neuried 5.262,50 € 6.262,38 €<br />
2 Storz GmbH, Offenburg 5.558,50 € 6.614,62 €<br />
3 Fix GmbH, Offenburg 6.664,00 € 7.930,16 €<br />
Kostenschätzung: 5.460,-- € (netto)<br />
Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot der Fa.<br />
Mellert Estrichbau GmbH, Neuried das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen, diesem Angebot<br />
zu einem Angebotspreis von 6.262,38 € einschl. MwSt. den Zuschlag zu erteilen.<br />
Heizung - beschränkte Ausschreibung -<br />
Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 7<br />
Anzahl der abgegebenen Angebote: 5<br />
Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />
1 Zepp GmbH, Offenburg 18.230,79 € 21.694,64 €<br />
2 Burg GmbH, Offenburg 18.559,12 € 22.085,35 €<br />
3 Welte GmbH, Herbolzheim 19.335,73 € 23.009,52 €<br />
4 Volz GmbH, Achern 19.582,60 € 23.303,29 €<br />
5 Weber GmbH, Ringsheim 21.432,70 € 25.504,91 €<br />
Kostenschätzung: 11.000,00 € (netto)<br />
Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot der Fa.<br />
Zepp GmbH, Offenburg das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen, diesem Angebot zu einem<br />
Angebotspreis von 21.694,64 € einschl. MwSt. den Zuschlag zu erteilen.
Seite | 9<br />
Sanitär - beschränkte Ausschreibung -<br />
Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 7<br />
Anzahl der abgegebenen Angebote: 4<br />
Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />
1 Zepp GmbH, Offenburg 28.278,38 € 33.651,27 €<br />
2 Burg GmbH, Offenburg 28.951,90 € 34.452,76 €<br />
3 Volz GmbH, Achern 30.984,44 € 36.871,48 €<br />
4 Welte GmbH, Herbolzheim 31.673,61 € 37.691,60 €<br />
Kostenschätzung: 40.840,34 € (netto)<br />
Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot der Fa.<br />
Zepp GmbH, Offenburg das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen, diesem Angebot zu einem<br />
Angebotspreis von 33.651,27 € einschl. MwSt. den Zuschlag zu erteilen.<br />
Lüftung - beschränkte Ausschreibung -<br />
Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 7<br />
Anzahl der abgegebenen Angebote: 3<br />
Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />
1 Zepp GmbH, Offenburg 7.874,09 € 9.370,17 €<br />
2 Volz GmbH, Achern 9.016,30 € 10.729,40 €<br />
3 Weber GmbH, Ringsheim 9.246,55 € 11.003,39 €<br />
Kostenschätzung: 2.000,00 € (netto)<br />
Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot der Fa.<br />
Zepp GmbH, Offenburg das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen, diesem Angebot zu einem<br />
Angebotspreis von 9.370,17 € einschl. MwSt. den Zuschlag zu erteilen.<br />
Stark- und Schwachstrom - beschränkte Ausschreibung -<br />
Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 7<br />
Anzahl der abgegebenen Angebote: 4<br />
Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />
1 Spengler e.K., Friesenheim 18.178,31 € 21.632,19 €<br />
2 Eckenfels GmbH, Friesenheim 20.979,00 € 24.965,01 €<br />
3 Maurer e.K., Meißenheim 21.493,93 € 25.577,78 €<br />
4 Huber GmbH, Hohberg 21.979,99 € 26.156,19 €<br />
Kostenschätzung: 17.647,06 € (netto)<br />
Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot<br />
der Fa. Spengler e.K., Friesenheim das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen,<br />
diesem Angebot zu einem Angebotspreis von 21.632,19 € einschl. MwSt. den Zuschlag zu<br />
erteilen.<br />
Frau Keienburg teilt mit, dass ohne Anbau des Lagers die Kosten bei 401.000 €, mit Anbau<br />
des Lagers bei 453.000 € liegen.
Seite | 10<br />
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Sanierung der Mehrzweckhalle<br />
Kürzell mit dem Anbau eines Lagers auszuführen.<br />
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig jeweils den annehmbarsten<br />
Bieter der einzelnen Gewerke anzunehmen und zu beauftragen:<br />
Firma (netto) (brutto)<br />
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Fenster<br />
Bühler, Friesenheim 25.138,00 € 29.016,79 €<br />
Putz- und Trockenbau<br />
Schwarzwälder GmbH, Lahr 33.145,00 € 39.442,55 €<br />
Estricharbeiten<br />
Mellert Estrichbau GmbH, Neuried 5.262,50 € 6.262,38 €<br />
Heizung<br />
Zepp GmbH, Offenburg 18.230,79 € 21.694,64 €<br />
Sanitär<br />
Zepp GmbH, Offenburg 28.278,38 € 33.651,27 €<br />
Lüftung<br />
Zepp GmbH, Offenburg 7.874,09 € 9.370,17 €<br />
Stark- und Schwachstrom<br />
Spengler e.K., Friesenheim 18.178,31 € 21.632,19 €<br />
10. "Einbeziehungssatzung „Schutternstraße“, Gemeinde Meißenheim, OT<br />
Kürzell, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB<br />
• Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen im<br />
Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Anhörung der berührten<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
• Satzungsbeschluss der Einbeziehungssatzung der Gemeinde Meißenheim, OT Kürzell,<br />
für den Bereich Schutternstraße mit planungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 9<br />
BauGB (§§ 10, 13 BauGB)"<br />
Zu diesem Punkt wird die Stadtplanerin, Frau Fischer, aus Freiburg begrüßt. Die Einbeziehungssatzung<br />
ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteile. Sie soll eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs ermöglich.<br />
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst einen Teilbereich des FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1. Der Teilbereich<br />
des FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1 ist im westlichen Bereich an der Schutterzeller Straße bereits mit<br />
einem Wohnhaus bebaut, im rückwärtigen (östlichen) Bereich noch unbebaut. Die Außenbereichsflächen,<br />
die in den Ortsteil durch die Einbeziehungssatzung einbezogen werden, sind<br />
durch die bauliche Nutzung des südlich und östlich angrenzenden Bereichs entsprechend<br />
geprägt.<br />
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zusätzliche ergänzende Bebauung auf<br />
dem Grundstücksteil zu schaffen, wird eine Einbeziehungssatzung aufgestellt. Damit wird<br />
auch die Innenbereichsgrenze – d.h. die Grenze des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“<br />
festgelegt. Diese erfolgt mit dem Ziel, die künftigen Baumöglichkeiten in diesem Bereich unter<br />
Beachtung landschaftlicher und städtebaulicher Gesichtspunkte zu regeln.
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Die Voraussetzungen für die Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 2 und 3 BauGB<br />
sind gegeben.<br />
Das Aufstellungsverfahren wurde nach den Regeln des § 34 BauGB durchgeführt unter Anwendung<br />
von § 13 BauGB.<br />
Nach der öffentlichen Auslegung <strong>vom</strong> 21.05.2013 bis 21.06.2013 sollen nun am 22.07.2013<br />
im Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen beraten und der Satzungsbeschluss<br />
gefasst werden.<br />
Seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen Hinweise ein, die im Satzungstext<br />
bzw. in der Begründung ergänzt wurden. Die Anregungen des Amts für Landwirtschaft<br />
werden zurückgewiesen, ebenso die Anregungen einer Bürgerin hinsichtlich der geplanten<br />
privaten Zufahrt zur Erschließung des rückwärtigen Bereichs.<br />
Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten des Verfahrens sowie die Erschließungskosten.<br />
Die eingegangenen Anregungen werden vorgetragen, der Vorschlag der Verwaltung, d.h. des<br />
Ing. Büros Fischer aus Freiburg zur Abwägung wird beraten, die Abwägung wird vorgenommen.<br />
Insbesondere werden folgende Punkte angesprochen<br />
Amt für Landwirtschaft (21.05.2013): Das überplante Grundstück FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1 ist bereits<br />
teilweise bebaut und wird nicht landwirtschaftlich genutzt. Belange der Landwirtschaft werden<br />
somit durch die Überplanung nicht tangiert. Das Planungsgebiet wird im Nordwesten<br />
durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Da das überplante Gebiet an ackerbauliche<br />
Flächen angrenzt, ist mit den für die Landwirtschaft ortsüblichen charakteristischen<br />
Emissionen (Lärm, Staub, ...) zu rechnen.<br />
Zur Verhinderung emissionsbedingter Konflikte und zum Schutz vor der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln<br />
ist gegenüber Ackerkulturen ein Abstand von 10 m einzuhalten, der durch<br />
eine 2 bis 3-reihige, dichte mindestens 1,50 m hohe Abschirmhecke auf zwei Drittel, also 6,7<br />
m, reduziert werden kann. Der Immissionsschutzstreifen dient gleichermaßen zum Schutz<br />
der Landwirte vor emissionsbedingten Nachbarschaftskonflikten.<br />
Ein Abstand zwischen Baugebiet bzw. Baugrundstücksgrenze und landwirtschaftlicher Nutzung<br />
ist entsprechend einzuplanen und innerhalb des Plangebietes zu realisieren.<br />
Vorschlag zur Abwägung: Das nördlich angrenzende Grundstück befindet sich im Eigentum<br />
des Eigentümers des FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1, das durch die Satzung einbezogen wird. Der Eigentümer<br />
hat in einer schriftlichen Erklärung bestätigt, dass er auf FlSt<strong>Nr</strong>. 3831 auf den Einsatz von<br />
Spritzmitteln verzichtet und diese Verpflichtung auch auf seine Pächter übertragen wird.<br />
Insofern wird eine Abstandsfläche nicht benötigt<br />
Michaela Rauer Schutterzeller Str. 6 77974 Meißenheim (16.06.2013): Das von der Einbeziehungssatzung<br />
erfasste Grundstück mit der FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1 ist derzeit nur im wesentlichen<br />
Bereich mit einem Wohnhaus bebaut. Die Einbeziehungssatzung würde nun eine weitere<br />
Bebauung im rückwärtigen, östlichen Teil des Grundstücks erlauben. Eventuell entstehende<br />
Wohnhäuser im rückwärtigen Grundstücksbereich müssten durch eine Zufahrt auf dem<br />
Grundstück erschlossen werden.<br />
Ich schlage alternativ vor, dass das direkt an das FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1 angrenzende Ackergrundstück,<br />
das meines Wissens nach auch Herrn Jürgen Jäger gehört, in die Einbeziehungssatzung<br />
eingeschlossen wird. Dadurch wäre eine Erschließung der rückwärtigen Grundstücke<br />
über das Ackergrundstück möglich. Dies hätte für das FlSt<strong>Nr</strong>. 3821/1 den zusätzlichen Vor-
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teil, dass ein größerer Gebäudeabstand zu den extensiv bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen<br />
erzielt werden könnte.<br />
Meine o.g. Einwände und Bedenken werde ich, bei Nichtberücksichtigung im Einbeziehungsverfahren,<br />
selbstverständlich auch in späteren Bauantragsverfahren vortragen.<br />
Vorschlag zur Abwägung: Über das festgesetzte Geh- und Fahrrecht wird im rückwärtigen<br />
Bereich des FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1 eine Fläche erschlossen, die die Errichtung von max. 2 Wohngebäuden<br />
ermöglicht. Das sich daraus ergebende Pkw-Aufkommen durch An- und Abfahrten<br />
ist als nicht so erheblich einzuschätzen, da es sich hier um eine private Grundstücks-zufahrt<br />
handelt.<br />
Dagegen dürfte das Verkehrsaufkommen auf der Schutterzeller Straße um einiges höher<br />
sein. Eine Zufahrt entlang der nördlichen Grundstücksgrenze – wie vorgeschlagen - würde<br />
eher den Eindruck erwecken, dass die Bebauung nördlich davon fortgesetzt wird. Tatsache<br />
ist aber, dass mit der Festlegung des Satzungsgebiets hier der Innenbereich zum Außenbereich<br />
abgegrenzt wird und die teilweise hier vorhandene Eingrünung den nördlichen Ortsrand<br />
bildet.<br />
Im Gemeinderat wird darüber beraten ob die Zufahrt zu den bebaubaren Flächen an der<br />
südlichen Grenze des Grundstücks verlaufen soll oder ob diese einen Abstand zur Grundstücksgrenze<br />
einhalten sollte. Es sollte das Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer<br />
hergestellt werden. Gegebenenfalls müsste auch geklärt werden, welche Auswirkungen diese<br />
Festsetzung auf das Verfahren hat.<br />
Der Gemeinderat stellt den Satzungsbeschluss einstimmig zurück.<br />
11. Belegung der Außenstelle Kürzell der Grundschule<br />
Entsprechend der Beschlussfassung im Gemeinderat <strong>vom</strong> 17.06.13, fand am 03.07.13 im<br />
Anschluss an den Elternabend der zukünftigen Erstklässler eine Besprechung mit den Eltern<br />
sowie dem Lehrerkollegium zum Einschulungsstandort der zukünftigen Erstklässler statt.<br />
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich kein Elternteil fand, welches sich für den<br />
Einschulungsstandort – Außenstelle – Kürzell ausgesprochen hat. Es zeigte sich eindeutig,<br />
dass alle anwesenden Eltern von einer besseren Beschulung ihrer Kinder am Standort in<br />
Meißenheim ausgehen.<br />
Aus der Mitte des Gremiums wird die Ansicht geäußert, dass die Außenstelle Kürzell der<br />
Grundschule aufrechterhalten werden sollte. Es soll lediglich im Schuljahr 2013/14 keine<br />
Einschulung in Kürzell erfolgen.<br />
Der Gemeinderat erteilt bei zwei Gegenstimmen das Einvernehmen dazu, im<br />
Einschulungsjahr 2013 die Grundschüler der 1. Klasse am Schulort Meißenheim<br />
zu unterrichten. Die Außenstelle Kürzell wird im Einschulungsjahr 2013<br />
nicht belegt.<br />
Es wird darüber informiert, dass die Verlässliche Grundschule in Meißenheim angeboten<br />
wird. Die Kinder aus Kürzell können bis zur Abfahrt des Busses in Meißenheim betreut werden.<br />
Über eine zusätzliche Bushaltestelle am Gasthaus Linde wurde im Ortschaftsrat beraten. Der<br />
Sachverhalt muss mit der SWEG beraten werden.
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12. Verschiedenes<br />
a. Die Anwesenden werden darüber informiert, dass sich der Storchennachwuchs in<br />
Meißenheim wohlfühlen würde.<br />
b. Die markierten Parkflächen im Bereich des Stockplatzwegs beim Vältinsschollensee<br />
wurden von den Badegästen angenommen.<br />
c. Gemeinderat Spengler möchte wissen in welcher Form die Sicherheit der Radfahrer<br />
gewährleistet wäre. Dies wird durch Bauhofleiter Wagner geprüft.<br />
d. Gemeinderätin Rieth schlägt vor, den Namen der Gemeinde zu ändern in Gemeinde<br />
„Meißenheim – Kürzell“ oder „Kürzell – Meißenheim“<br />
13. Frageviertelstunde<br />
a. Frau Rauer möchte eine Information von Frau Fischer ob garantiert werden könnte,<br />
dass lediglich die Anwohner über die Zufahrt der Einbeziehungssatzung fahren würde.<br />
Sie berichtet von Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Antragsteller wegen<br />
Lärmbelästigung. Bürgermeister A. Schröder sichert zu, sich mit Frau Rauer telefonisch<br />
in Verbindung setzen zu wollen.<br />
b. Die betroffene Mutter eines Einschulungskinds berichtet darüber, dass sie am heutigen<br />
Vormittag durch den Schulleiter darüber informiert worden wäre, dass die Außenstelle<br />
Kürzell nicht belegt wird. Sie hält eine „Busaufsicht“ für erforderlich.<br />
c. Ein Zuhörer begrüßt die Sanierung des Heimburger Hauses. Er würde es begrüßen,<br />
wenn man ein Planungsbüro aus der Gemeinde beteiligen würde.<br />
d. Die Anwesenden werden über ein Gespräch mit Staatsrätin Erler über die Art und<br />
Weise der Bürgerbeteiligung informiert.<br />
Die Urkundspersonen<br />
Der Protokollführer<br />
Alexander Schröder, Bürgermeister<br />
Hartmut Schröder<br />
Klaus Heimburger, Gemeinderat<br />
Hans Spengler, Gemeinderat