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Nr. 7 vom 22.07.2013.pdf - Meissenheim

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BÜRGERMEISTERAMT MEISSENHEIM<br />

ORTENAUKREIS<br />

Niederschrift<br />

<strong>Nr</strong>. 7 a<br />

der öffentlichen Sitzung des<br />

Gemeinderats<br />

<strong>vom</strong> Montag, dem 22.07.2013<br />

19.00 Uhr bis 21.10 Uhr<br />

im Rathaussaal in Meißenheim<br />

Anwesenheitsliste<br />

Bürgermeister<br />

Alexander<br />

Schröder<br />

Die Gemeinderäte<br />

Franz – Josef<br />

Gieringer<br />

Klaus Heimburger ab 19.40 Uhr<br />

Birgit<br />

Gertheiss<br />

Otto Meier entschuldigt<br />

Rainer<br />

Kopf<br />

Edda Rieth ab 19.10 Uhr<br />

Sabine<br />

Höfler<br />

Sven Santo entschuldigt<br />

Heinz<br />

Schlecht<br />

Regina Ostermann, Dr. ab 19.30 Uhr<br />

Ulrike<br />

Tress – Ritter<br />

Hans<br />

Spengler<br />

Hugo Wingert entschuldigt<br />

Stefan<br />

Zimmermann<br />

Die Ortschaftsräte<br />

Fred<br />

Petra<br />

Heidi<br />

Sabrina<br />

Die Bezirksbeiräte<br />

Jeanette<br />

Markus<br />

Andreas<br />

Thomas<br />

von der Verwaltung<br />

Rechnungsamtsleiterin<br />

Bauhof<br />

Bauamt<br />

Hauptamtsleiter<br />

Brandenburger<br />

Fuhrmann<br />

Ottmann<br />

Schneider<br />

Biegert<br />

Reith<br />

Siedler<br />

Wurth<br />

J. Schwarz<br />

F. Wagner<br />

P. Hess<br />

H. Schröder<br />

Zuhörer 3 Presse + 12


Seite | 2<br />

Bürgermeister A. Schröder eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass die Ladung zur Sitzung<br />

ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

1 Frageviertelstunde<br />

Gerhard Schmidt hat sich über die Bürgerversammlung Gedanken gemacht. Insbesondere<br />

zum Standort des Rathauses welches gegebenenfalls in das Heimburger Haus verlegt werden<br />

könnte. Er hält dies für eine wichtige Entscheidung in der Gemeinde. Die Verwaltung sollte<br />

die anfallenden Kosten annäherungsweise berechnen ohne zu viel Planungskosten dafür zu<br />

produzieren. Es sollte auch eine Realisierung des Projekts in Schritten geprüft werden.<br />

um 19.10 Uhr erscheint Gemeinderätin Rieth zur Sitzung<br />

Herr Schäfer, der Nachbar des Heimburger Hauses, äußert sein Unverständnis darüber, dass<br />

alle Vereine benachbart bei einem Anlieger angesiedelt werden sollen.<br />

2. Information über die in der nicht öffentlichen Sitzung am 01.07.2013 gefassten<br />

Beschlüsse<br />

Der Gemeinderat hat beschlossen, ein Grundstück im Mischgebiet Tiergartenstraße zu veräußern.<br />

Weiterhin hat der Gemeinderat dem Antrag eines Jagdpächters auf Ausscheiden aus<br />

den Jagdpachtverträgen zugestimmt.<br />

3. Genehmigung des Protokolls<br />

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das Protokoll der letzten Sitzung.<br />

4. Bauanträge<br />

a. Antrag zur Genehmigung der Errichtung eines Carports auf den Grundstücken in der<br />

Tiergartenstraße 2a, FlSt<strong>Nr</strong>. 104/1 und 104/2, in Kürzell<br />

Die Bauherren beantragen die Genehmigung für die Errichtung eines Carports auf den<br />

Grundstücken, FlSt<strong>Nr</strong>. 104/1 und 104/2 in der Tiergartenstraße 2a. Das Vorhaben liegt innerhalb<br />

der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Bebaubarkeit richtet sich nach der<br />

Umgebungsbebauung. Das Vorhaben dürfte genehmigungsfähig sein.<br />

Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an das Landratsamt<br />

Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />

b. Antrag zur Genehmigung auf Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück FlSt<strong>Nr</strong>.<br />

148/3, Altrheinstraße 1a, in Meißenheim<br />

Zu diesem Bauantrag ist Gemeinderat Schlecht als Vater der Antragstellerin nach § 18 GemO<br />

befangen. Er nimmt nicht an den Beratungen und der Beschlussfassung teil. Der Bauherr<br />

beantragt die Genehmigung auf Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück „Altrheinstraße<br />

1a“, FlSt<strong>Nr</strong>. 148/3, in Meißenheim. Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile. Die Bebaubarkeit richtet sich nach der Umgebungsbebauung. Das<br />

Vorhaben dürfte genehmigungsfähig sein.


Seite | 3<br />

Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an das Landratsamt<br />

Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />

c. Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Schallschutzkabine auf dem Grundstück<br />

FlSt<strong>Nr</strong>. 5065, Tiergarten, Hermann-Gebauer-Straße 5, Ortsteil Kürzell im KENNTNIS-<br />

GABEVERFAHREN<br />

Die Bauherren beantragen die Genehmigung zur Errichtung einer Schallschutzkabine auf<br />

dem Grundstück FlSt<strong>Nr</strong>. 5065, Hermann-Gebauer-Straße 5 im Ortsteil Kürzell im Kenntnisgabeverfahren.<br />

Die neu zu errichtende Schallschutzkabine wird an das vorhandene Gebäude<br />

angegliedert. Die gesamte Abmessung des Baukomplexes liegt bei ca. 8,50 x 5,50 Metern.<br />

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tiergarten“. Befreiungen<br />

werden keine beantragt.<br />

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag einstimmig billigend zur Kenntnis und<br />

leitet diesen an das Landratsamt Ortenaukreis weiter.<br />

d. Antrag zur Genehmigung auf Nutzungsänderung, Teilumbau des Scheuerstalls<br />

(Scheune) und Einbau einer Wohneinheit mit Wirtschaftsräumen, FlSt<strong>Nr</strong>. 56, Kirchgasse<br />

2 c / Kürzeller Hauptstraße 28 in Kürzell<br />

Der Bauherr beantragt die Genehmigung zur Nutzungsänderung. Er beabsichtigt einen Teilumbau<br />

des Scheuerstalls (Scheune) und Einbau einer Wohneinheit mit Wirtschaftsräumen<br />

auf dem Grundstück FlSt<strong>Nr</strong>. 56 in der Kirchgasse 2 c / Kürzeller Hauptstraße 28. Das Vorhaben<br />

liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Bebaubarkeit richtet sich<br />

nach der Umgebungsbebauung. Das Vorhaben dürfte genehmigungsfähig sein. Der Ortschaftsrat<br />

hat dem Bauvorhaben in seiner Sitzung am 15.07.2013 bereits zugestimmt.<br />

Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an das Landratsamt<br />

Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />

e. Antrag zur Genehmigung auf Neubau einer Lager- und Verkaufshalle für Internetvertrieb<br />

in der Tiergartenstraße, FlSt<strong>Nr</strong>. 5074/1, in Kürzell<br />

Der Bauherr beantragt die Genehmigung zum Neubau einer Lager- und Verkaufshalle für<br />

Internetvertrieb in der Tiergartenstraße, FlSt<strong>Nr</strong>. 5074/1 in Kürzell. Das Bauvorhaben liegt im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tiergarten II“. Das Bauvorhaben weicht von den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplans wie folgt ab: Befreiungen: Festsetzungen des Bebauungsplans:<br />

Dachneigung 8° Grad - Dachneigung 25-28 ° Grad<br />

1. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu und leitet diesen<br />

befürwortend zur Genehmigung an das Landratsamt Ortenaukreis<br />

weiter.<br />

2. Der Gemeinderat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

„Tiergarten II“ hinsichtlich der Dachneigung wie beantragt<br />

einstimmig zu.


Seite | 4<br />

5. Maßnahmen zur Sanierung der Abwasserleitungen in Meißenheim<br />

Im Haushaltsplan 2013 sind 60.000 € für die Sanierung von Abwasserleitungen in Meißenheim<br />

vorgesehen. Für die Gemeinde können pro Jahr ca. 15.000,00 EUR aus der Abwasserabgabe<br />

zur Verbesserung der Fremdwassereinträge in das Kanalnetz berücksichtigt werden.<br />

Die Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise (Schmutz-und Mischwasser) der<br />

Gemeinde Meißenheim wurde nach VOB/A öffentlich (Staatsanzeiger <strong>vom</strong> 08.06.2013) ausgeschrieben.<br />

Die Zuschlagsfrist endet am 02.08.2013.<br />

Die zu sanierenden SW- und MW-Kanäle liegen im Wesentlichen im öffentlichen Bereich und<br />

befinden sich in folgenden Straßen: Altrheinstraße, Winkelstraße, Hirtenstraße, Im Grund,<br />

Kirchstraße, Ortfeld, Luisenstraße, Auf dem Grund, Waldstraße, Pfarrstraße, Rathausstraße.<br />

Grundlage der ausgeschriebenen Sanierungsarbeiten ist die Auswertung der Fernaugeuntersuchung<br />

aus dem Jahr 2011. Hauptsanierungsziel ist dabei die Abdichtung der Kanäle zur<br />

Reduzierung des Fremdwasseranteils in der Schmutz- und Mischwasserkanalisation.<br />

9 Firmen haben Angebotsunterlagen angefordert. Die Angebotseröffnung fand am<br />

26.06.2013 um 10.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Meißenheim statt. Zum Submissionstermin<br />

lagen 4 Angebote vor, die anschließend alle rechnerisch und technisch geprüft wurden.<br />

Das Ausschreibungsergebnis liegt insgesamt im Rahmen der Kostenschätzung. Die formale<br />

Überprüfung der Angebote ergab keine Beanstandung.<br />

Nach rechnerischer Prüfung ergibt sich für die Gemeinde Meißenheim die Fa. Diringer &<br />

Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG, Hohlgasse 24 b, 79199 Kirchzarten, als günstigster<br />

Bieter mit einem Endbetrag von 64.903,14 €, brutto bei zuvor geschätzten Sanierungskosten<br />

von ca. 64.826,94 €, brutto.<br />

Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung<br />

GmbH & Co. KG ist gegeben. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §<br />

150a Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 4 GewO wurde beim Bundesamt für Justiz eingeholt, mit dem Inhalt: „keine<br />

Eintragung“.<br />

Der Bezirksbeirat schlägt dem Gemeinderat vor, dem annehmbarsten Bieter, der Fa. Diringer<br />

& Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG, den Auftrag für die Kanalsanierungsarbeiten,<br />

zum Bruttopreis von 64.903,14 € zu erteilen.<br />

Gemeinderat Spengler wünscht weitere Informationen in welchen Bereichen die Sanierungsarbeiten<br />

durchgeführt werden.<br />

um 19.30 Uhr erscheint Gemeinderätin Dr. Ostermann zur Sitzung<br />

Der Gemeinderat erteilt bei einer Enthaltung dem annehmbarsten Bieter, der<br />

Fa. Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG, den Auftrag für die<br />

Kanalsanierungsarbeiten, zum Bruttopreis von 64.903,14 €.


Seite | 5<br />

6. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Hellersgrund<br />

Teil B, Meißenheim<br />

Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Meißenheim und umfasst sämtliche Grundstücke<br />

des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hellersgrund Teil B". Die genaue Abgrenzung ist<br />

den zeichnerischen Darstellungen zu entnehmen. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich<br />

der Gemeinde Meißenheim.<br />

Der bestehende Bebauungsplan „Hellersgrund Teil B“ stammt aus dem Jahr 1991 und ermöglicht<br />

den Bauherren im 2. Bauabschnitt keine zeitgerechte Bebauung der Bauplätze.<br />

Diesbezüglich sind entsprechende Änderungen im Bebauungsplan vorzunehmen, um eine<br />

zeitgerechte Bebauung zu ermöglichen.<br />

Nach der Veräußerung der ersten Bauplätze im 2. Bauabschnitt Hellersgrund Teil B wurden<br />

auch die ersten Bauanträge mit Befreiungsanträgen eingereicht. Da die Befreiungsanträge<br />

jedoch den Grundzügen der Planung widersprechen, wird eine Änderung des bestehenden<br />

Bebauungsplans erforderlich.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Schwanau-<br />

Meißenheim weist im Planbereich eine allgemeine Wohnbaufläche aus. Der Bebauungsplan<br />

wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Erhaltungsziele von Natura 2000 Gebieten oder<br />

auf Bestandsgrößen geschützter Tierarten sind nicht zu erwarten. Das Plangebiet ist teilweise<br />

über die vorhandenen Straßen, Ver- und Entsorgungsleitungen erschlossen (Hellersgrund<br />

Teil B).<br />

Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans ist in Teilbereichen eine Neuordnung<br />

der Grundstücksverhältnisse erforderlich. Art und Umfang der erforderlichen bodenordnenden<br />

Maßnahmen sind im derzeitigen Planungsstand noch nicht absehbar.<br />

um 19.40 Uhr erscheint Ortsvorsteher Heimburger zur Sitzung<br />

Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung für den im Planentwurf <strong>vom</strong><br />

09.07.2013 dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 BauGB eine Bebauungsplanänderung.<br />

7. Verpachtung von Gärten auf Gemarkung Meißenheim- Bereich Oberried<br />

Im Bereich Oberried steht zur sofortigen Neuverpachtung der Garten mit der <strong>Nr</strong>. 17 an. Als<br />

einziger Interessent hat sich Axel Hauser, J.-A.-Silbermann-Str. 18, Meißenheim bei der Verwaltung<br />

gemeldet. Der vorherige Pächter hatte erst im vergangenen Jahr den Garten angepachtet.<br />

Er ist zwischenzeitlich verzogen und hat auf Nachfrage der Gemeinde den Garten<br />

mit sofortiger Wirkung zurückgegeben, nachdem die Information an die Gemeinde herangetragen<br />

wurde, dass sich der Garten in schlechtem Zustand befindet.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Garten <strong>Nr</strong>. 17 zum Pachtzins von<br />

5 €/Jahr an Axel Hauser zu verpachten.


Seite | 6<br />

8. Sanierung und Umbau des Heimburger Areals: weitere Vorgehensweise<br />

Bezüglich dem Heimburger Haus „s´Verrechners“ bestehen Planungen der Architektengemeinschaft<br />

PZP, die aus heutiger Sicht nicht finanzierbar und zum Teil nicht erforderlich sind.<br />

Die bestehenden Planungen wurden durch die Verwaltung überarbeitet. Es wurde auch eine<br />

Veräußerung des Geländes geprüft, die verschiedenen Interessenten angeboten worden ist.<br />

Eine Veräußerung scheidet mangels potentieller Käufer aus.<br />

Es sind verschiedene Nutzerkreise bekannt: kommunale Jugendbetreuung, Schulhof der<br />

Grundschule, Vereine, Kultur und Erholung, Parkplatz oder die Nutzung für Verwaltungsräume<br />

der Gemeindeverwaltung.<br />

Verschiedene Teile der landwirtschaftlichen Gebäude könnten abgebrochen werden. Dann<br />

könnte ein Teil des Hofs für eine Erweiterung des Schulhofs genutzt werden. Die Abbruchkosten<br />

wurden auf ca. 22.300 € geschätzt. Es wurden auch Alternativen diskutiert, wie z.B.<br />

die Nutzung des Rathausgartens als Baufläche und/oder der Abriss der Villa Beck (Rathausstraße<br />

8).<br />

Das Konzept wurde mit den Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg am 23.04.13 besprochen.<br />

Das Heimburger Haus wurde als ortsbildprägendes Objekt eingestuft und es wurde<br />

der höchste Fördersatz in Aussicht gestellt. Im Rahmen der Bürgerversammlungen am<br />

04.02. und 08.07. wurden die verschiedenen Vorschläge vorgestellt.<br />

Um weitere Informationen, insbesondere Kostenberechnungen erstellen zu können, müsste<br />

der Gemeinderat die erforderlichen Mittel für eine fachliche Beratung zur Verfügung stellen.<br />

Im Haushaltsplan 2013 sind Mittel für die Überplanung des Heimburger Areals von 20.000 €<br />

und für evtl. erforderliche Abbruchkosten von 40.000 € bereitgestellt.<br />

Im Gemeinderat wird darüber beraten, welche Varianten untersucht werden sollten. Bürgermeister<br />

A. Schröder nennt die Varianten, welche in der Bürgerversammlung vorgestellt<br />

worden sind. Gemeinderat Kopf ist der Ansicht, dass ein Abbruch der Villa Beck und die Erstellung<br />

eines Neubaus mit Verwaltungsräumen in die Abwägung einbezogen werden sollten.<br />

Gemeinderätin Rieth wünscht, dass die Sanierung der Villa Beck in die Überlegungen<br />

einbezogen werden sollte.<br />

Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, mit den zur Verfügung<br />

stehenden Mitteln eine fachliche Beratung zur Darstellung der Varianten<br />

und Ermittlung der Kosten in Anspruch zu nehmen.<br />

Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, eine qualifizierte<br />

Darstellung der technisch, politisch und finanziell realisierbaren Varianten<br />

auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.


Seite | 7<br />

9. "Umbau und Sanierung der Mehrzweckhalle Kürzell;<br />

Vergabe weiterer Gewerke"<br />

Zu diesem Punkt wird die Architektin, Frau Keienburg, begrüßt. Im Jahr 2013 werden die<br />

Arbeiten zum Umbau und Sanierung der Mehrzweckhalle Kürzell aufgenommen. Die Maßnahme<br />

soll bereits Anfang 2014 abgeschlossen sein. Im Gemeindehaushalt 2013 sind hierfür<br />

400.000,-- Euro im Vermögenshaushalt für die Erweiterung des vorhandenen Foyers und der<br />

Sanierung der Toilettenanlagen veranlagt.<br />

Die ersten Ausschreibungen nach VOB sind bereits erfolgt und die Arbeiten für die Gewerke:<br />

Dachdecker, Gerüstbau und Zimmermann sowie Rohbauarbeiten durch den Gemeinderat<br />

vergeben worden.<br />

Ein Teil der Arbeiten kann durch Eigenleistung des Bauhofs erfolgen.<br />

In den Ausschreibungen enthalten sind auch die Arbeiten zum Anbau des Lagerraumes. Für<br />

den Anbau des Lagerraumes werden geschätzte 60.000,-- Euro Mehrkosten erwartet.<br />

Die ursprüngliche Kostenschätzung der einzelnen Gewerke kann mit den Ausschreibungsergebnissen<br />

nicht immer direkt gegenüber gestellt werden, da in den einzelnen Beträgen der<br />

Kostenschätzung teilweise auch weitere Gewerke enthalten sind, die im Rahmen der Ausschreibung<br />

als Einzelgewerke ausgeschrieben wurden oder bereits Eigenleistungen des Bauhofs<br />

enthalten.<br />

Nach Prüfung der Angebote stellt sich das Ergebnis, in aufsteigender Rangfolge, wie folgt<br />

dar:<br />

Fenster - beschränkte Ausschreibung -<br />

Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 9<br />

Anzahl der abgegebenen Angebote: 5<br />

Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />

1 Bühler, Friesenheim 25.138,00 € 29.016,79 €<br />

2 Glaser Pfütze, Lahr 25.920,50 € 30.845,40 €<br />

3 Siegenführ, Meißenheim 28.460,00 € 33.867,40 €<br />

4 Siefer Holz + Form, Ettenheim 29.902,50 € 35.583,98 €<br />

5 Schreinerei Geppert, Kürzell 31.603,50 € 37.608,17 €<br />

Kostenschätzung: 32.050,00 € (netto)<br />

Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot der Fa.<br />

Bühler aus Friesenheim das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen, diesem Angebot zu einem<br />

Angebotspreis von 29.016,79 € € einschl. MwSt. den Zuschlag zu erteilen.


Seite | 8<br />

Putz- und Trockenbau - beschränkte Ausschreibung -<br />

Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 9<br />

Anzahl der abgegebenen Angebote: 5<br />

Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />

1 Schwarzwälder GmbH, Lahr 33.145,00 € 39.442,55 €<br />

2 Blümle GmbH, Schwanau 33.430,00 € 39.781,70 €<br />

3 Heinrich Schmid, Offenburg 34.121,15 € 40.604,17 €<br />

4 Fix GmbH, Offenburg 34.802,00 € 41.414,38 €<br />

5 Hilberer GmbH, Lahr 34.967,50 € 41.611,33 €<br />

Kostenschätzung: 15.470,00 € (netto)<br />

Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot der Fa.<br />

Schwarzwälder GmbH, Lahr das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen, diesem Angebot zu<br />

einem Angebotspreis von 39.442,55 € einschl. MwSt. den Zuschlag zu erteilen.<br />

Estricharbeiten - beschränkte Ausschreibung -<br />

Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 6<br />

Anzahl der abgegebenen Angebote: 3<br />

Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />

1 Mellert Estrichbau GmbH, Neuried 5.262,50 € 6.262,38 €<br />

2 Storz GmbH, Offenburg 5.558,50 € 6.614,62 €<br />

3 Fix GmbH, Offenburg 6.664,00 € 7.930,16 €<br />

Kostenschätzung: 5.460,-- € (netto)<br />

Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot der Fa.<br />

Mellert Estrichbau GmbH, Neuried das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen, diesem Angebot<br />

zu einem Angebotspreis von 6.262,38 € einschl. MwSt. den Zuschlag zu erteilen.<br />

Heizung - beschränkte Ausschreibung -<br />

Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 7<br />

Anzahl der abgegebenen Angebote: 5<br />

Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />

1 Zepp GmbH, Offenburg 18.230,79 € 21.694,64 €<br />

2 Burg GmbH, Offenburg 18.559,12 € 22.085,35 €<br />

3 Welte GmbH, Herbolzheim 19.335,73 € 23.009,52 €<br />

4 Volz GmbH, Achern 19.582,60 € 23.303,29 €<br />

5 Weber GmbH, Ringsheim 21.432,70 € 25.504,91 €<br />

Kostenschätzung: 11.000,00 € (netto)<br />

Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot der Fa.<br />

Zepp GmbH, Offenburg das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen, diesem Angebot zu einem<br />

Angebotspreis von 21.694,64 € einschl. MwSt. den Zuschlag zu erteilen.


Seite | 9<br />

Sanitär - beschränkte Ausschreibung -<br />

Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 7<br />

Anzahl der abgegebenen Angebote: 4<br />

Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />

1 Zepp GmbH, Offenburg 28.278,38 € 33.651,27 €<br />

2 Burg GmbH, Offenburg 28.951,90 € 34.452,76 €<br />

3 Volz GmbH, Achern 30.984,44 € 36.871,48 €<br />

4 Welte GmbH, Herbolzheim 31.673,61 € 37.691,60 €<br />

Kostenschätzung: 40.840,34 € (netto)<br />

Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot der Fa.<br />

Zepp GmbH, Offenburg das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen, diesem Angebot zu einem<br />

Angebotspreis von 33.651,27 € einschl. MwSt. den Zuschlag zu erteilen.<br />

Lüftung - beschränkte Ausschreibung -<br />

Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 7<br />

Anzahl der abgegebenen Angebote: 3<br />

Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />

1 Zepp GmbH, Offenburg 7.874,09 € 9.370,17 €<br />

2 Volz GmbH, Achern 9.016,30 € 10.729,40 €<br />

3 Weber GmbH, Ringsheim 9.246,55 € 11.003,39 €<br />

Kostenschätzung: 2.000,00 € (netto)<br />

Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot der Fa.<br />

Zepp GmbH, Offenburg das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen, diesem Angebot zu einem<br />

Angebotspreis von 9.370,17 € einschl. MwSt. den Zuschlag zu erteilen.<br />

Stark- und Schwachstrom - beschränkte Ausschreibung -<br />

Anzahl der ausgegebenen Ausschreibungsunterlagen: 7<br />

Anzahl der abgegebenen Angebote: 4<br />

Firma Angebotssumme (netto) Angebotssumme (brutto)<br />

1 Spengler e.K., Friesenheim 18.178,31 € 21.632,19 €<br />

2 Eckenfels GmbH, Friesenheim 20.979,00 € 24.965,01 €<br />

3 Maurer e.K., Meißenheim 21.493,93 € 25.577,78 €<br />

4 Huber GmbH, Hohberg 21.979,99 € 26.156,19 €<br />

Kostenschätzung: 17.647,06 € (netto)<br />

Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, ist das Angebot<br />

der Fa. Spengler e.K., Friesenheim das annehmbarste Angebot. Es wird vorgeschlagen,<br />

diesem Angebot zu einem Angebotspreis von 21.632,19 € einschl. MwSt. den Zuschlag zu<br />

erteilen.<br />

Frau Keienburg teilt mit, dass ohne Anbau des Lagers die Kosten bei 401.000 €, mit Anbau<br />

des Lagers bei 453.000 € liegen.


Seite | 10<br />

1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Sanierung der Mehrzweckhalle<br />

Kürzell mit dem Anbau eines Lagers auszuführen.<br />

2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig jeweils den annehmbarsten<br />

Bieter der einzelnen Gewerke anzunehmen und zu beauftragen:<br />

Firma (netto) (brutto)<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Fenster<br />

Bühler, Friesenheim 25.138,00 € 29.016,79 €<br />

Putz- und Trockenbau<br />

Schwarzwälder GmbH, Lahr 33.145,00 € 39.442,55 €<br />

Estricharbeiten<br />

Mellert Estrichbau GmbH, Neuried 5.262,50 € 6.262,38 €<br />

Heizung<br />

Zepp GmbH, Offenburg 18.230,79 € 21.694,64 €<br />

Sanitär<br />

Zepp GmbH, Offenburg 28.278,38 € 33.651,27 €<br />

Lüftung<br />

Zepp GmbH, Offenburg 7.874,09 € 9.370,17 €<br />

Stark- und Schwachstrom<br />

Spengler e.K., Friesenheim 18.178,31 € 21.632,19 €<br />

10. "Einbeziehungssatzung „Schutternstraße“, Gemeinde Meißenheim, OT<br />

Kürzell, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB<br />

• Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen im<br />

Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Anhörung der berührten<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

• Satzungsbeschluss der Einbeziehungssatzung der Gemeinde Meißenheim, OT Kürzell,<br />

für den Bereich Schutternstraße mit planungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 9<br />

BauGB (§§ 10, 13 BauGB)"<br />

Zu diesem Punkt wird die Stadtplanerin, Frau Fischer, aus Freiburg begrüßt. Die Einbeziehungssatzung<br />

ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile. Sie soll eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs ermöglich.<br />

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst einen Teilbereich des FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1. Der Teilbereich<br />

des FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1 ist im westlichen Bereich an der Schutterzeller Straße bereits mit<br />

einem Wohnhaus bebaut, im rückwärtigen (östlichen) Bereich noch unbebaut. Die Außenbereichsflächen,<br />

die in den Ortsteil durch die Einbeziehungssatzung einbezogen werden, sind<br />

durch die bauliche Nutzung des südlich und östlich angrenzenden Bereichs entsprechend<br />

geprägt.<br />

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zusätzliche ergänzende Bebauung auf<br />

dem Grundstücksteil zu schaffen, wird eine Einbeziehungssatzung aufgestellt. Damit wird<br />

auch die Innenbereichsgrenze – d.h. die Grenze des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“<br />

festgelegt. Diese erfolgt mit dem Ziel, die künftigen Baumöglichkeiten in diesem Bereich unter<br />

Beachtung landschaftlicher und städtebaulicher Gesichtspunkte zu regeln.


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Die Voraussetzungen für die Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 2 und 3 BauGB<br />

sind gegeben.<br />

Das Aufstellungsverfahren wurde nach den Regeln des § 34 BauGB durchgeführt unter Anwendung<br />

von § 13 BauGB.<br />

Nach der öffentlichen Auslegung <strong>vom</strong> 21.05.2013 bis 21.06.2013 sollen nun am 22.07.2013<br />

im Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen beraten und der Satzungsbeschluss<br />

gefasst werden.<br />

Seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen Hinweise ein, die im Satzungstext<br />

bzw. in der Begründung ergänzt wurden. Die Anregungen des Amts für Landwirtschaft<br />

werden zurückgewiesen, ebenso die Anregungen einer Bürgerin hinsichtlich der geplanten<br />

privaten Zufahrt zur Erschließung des rückwärtigen Bereichs.<br />

Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten des Verfahrens sowie die Erschließungskosten.<br />

Die eingegangenen Anregungen werden vorgetragen, der Vorschlag der Verwaltung, d.h. des<br />

Ing. Büros Fischer aus Freiburg zur Abwägung wird beraten, die Abwägung wird vorgenommen.<br />

Insbesondere werden folgende Punkte angesprochen<br />

Amt für Landwirtschaft (21.05.2013): Das überplante Grundstück FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1 ist bereits<br />

teilweise bebaut und wird nicht landwirtschaftlich genutzt. Belange der Landwirtschaft werden<br />

somit durch die Überplanung nicht tangiert. Das Planungsgebiet wird im Nordwesten<br />

durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Da das überplante Gebiet an ackerbauliche<br />

Flächen angrenzt, ist mit den für die Landwirtschaft ortsüblichen charakteristischen<br />

Emissionen (Lärm, Staub, ...) zu rechnen.<br />

Zur Verhinderung emissionsbedingter Konflikte und zum Schutz vor der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln<br />

ist gegenüber Ackerkulturen ein Abstand von 10 m einzuhalten, der durch<br />

eine 2 bis 3-reihige, dichte mindestens 1,50 m hohe Abschirmhecke auf zwei Drittel, also 6,7<br />

m, reduziert werden kann. Der Immissionsschutzstreifen dient gleichermaßen zum Schutz<br />

der Landwirte vor emissionsbedingten Nachbarschaftskonflikten.<br />

Ein Abstand zwischen Baugebiet bzw. Baugrundstücksgrenze und landwirtschaftlicher Nutzung<br />

ist entsprechend einzuplanen und innerhalb des Plangebietes zu realisieren.<br />

Vorschlag zur Abwägung: Das nördlich angrenzende Grundstück befindet sich im Eigentum<br />

des Eigentümers des FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1, das durch die Satzung einbezogen wird. Der Eigentümer<br />

hat in einer schriftlichen Erklärung bestätigt, dass er auf FlSt<strong>Nr</strong>. 3831 auf den Einsatz von<br />

Spritzmitteln verzichtet und diese Verpflichtung auch auf seine Pächter übertragen wird.<br />

Insofern wird eine Abstandsfläche nicht benötigt<br />

Michaela Rauer Schutterzeller Str. 6 77974 Meißenheim (16.06.2013): Das von der Einbeziehungssatzung<br />

erfasste Grundstück mit der FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1 ist derzeit nur im wesentlichen<br />

Bereich mit einem Wohnhaus bebaut. Die Einbeziehungssatzung würde nun eine weitere<br />

Bebauung im rückwärtigen, östlichen Teil des Grundstücks erlauben. Eventuell entstehende<br />

Wohnhäuser im rückwärtigen Grundstücksbereich müssten durch eine Zufahrt auf dem<br />

Grundstück erschlossen werden.<br />

Ich schlage alternativ vor, dass das direkt an das FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1 angrenzende Ackergrundstück,<br />

das meines Wissens nach auch Herrn Jürgen Jäger gehört, in die Einbeziehungssatzung<br />

eingeschlossen wird. Dadurch wäre eine Erschließung der rückwärtigen Grundstücke<br />

über das Ackergrundstück möglich. Dies hätte für das FlSt<strong>Nr</strong>. 3821/1 den zusätzlichen Vor-


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teil, dass ein größerer Gebäudeabstand zu den extensiv bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen<br />

erzielt werden könnte.<br />

Meine o.g. Einwände und Bedenken werde ich, bei Nichtberücksichtigung im Einbeziehungsverfahren,<br />

selbstverständlich auch in späteren Bauantragsverfahren vortragen.<br />

Vorschlag zur Abwägung: Über das festgesetzte Geh- und Fahrrecht wird im rückwärtigen<br />

Bereich des FlSt<strong>Nr</strong>. 3832/1 eine Fläche erschlossen, die die Errichtung von max. 2 Wohngebäuden<br />

ermöglicht. Das sich daraus ergebende Pkw-Aufkommen durch An- und Abfahrten<br />

ist als nicht so erheblich einzuschätzen, da es sich hier um eine private Grundstücks-zufahrt<br />

handelt.<br />

Dagegen dürfte das Verkehrsaufkommen auf der Schutterzeller Straße um einiges höher<br />

sein. Eine Zufahrt entlang der nördlichen Grundstücksgrenze – wie vorgeschlagen - würde<br />

eher den Eindruck erwecken, dass die Bebauung nördlich davon fortgesetzt wird. Tatsache<br />

ist aber, dass mit der Festlegung des Satzungsgebiets hier der Innenbereich zum Außenbereich<br />

abgegrenzt wird und die teilweise hier vorhandene Eingrünung den nördlichen Ortsrand<br />

bildet.<br />

Im Gemeinderat wird darüber beraten ob die Zufahrt zu den bebaubaren Flächen an der<br />

südlichen Grenze des Grundstücks verlaufen soll oder ob diese einen Abstand zur Grundstücksgrenze<br />

einhalten sollte. Es sollte das Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer<br />

hergestellt werden. Gegebenenfalls müsste auch geklärt werden, welche Auswirkungen diese<br />

Festsetzung auf das Verfahren hat.<br />

Der Gemeinderat stellt den Satzungsbeschluss einstimmig zurück.<br />

11. Belegung der Außenstelle Kürzell der Grundschule<br />

Entsprechend der Beschlussfassung im Gemeinderat <strong>vom</strong> 17.06.13, fand am 03.07.13 im<br />

Anschluss an den Elternabend der zukünftigen Erstklässler eine Besprechung mit den Eltern<br />

sowie dem Lehrerkollegium zum Einschulungsstandort der zukünftigen Erstklässler statt.<br />

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich kein Elternteil fand, welches sich für den<br />

Einschulungsstandort – Außenstelle – Kürzell ausgesprochen hat. Es zeigte sich eindeutig,<br />

dass alle anwesenden Eltern von einer besseren Beschulung ihrer Kinder am Standort in<br />

Meißenheim ausgehen.<br />

Aus der Mitte des Gremiums wird die Ansicht geäußert, dass die Außenstelle Kürzell der<br />

Grundschule aufrechterhalten werden sollte. Es soll lediglich im Schuljahr 2013/14 keine<br />

Einschulung in Kürzell erfolgen.<br />

Der Gemeinderat erteilt bei zwei Gegenstimmen das Einvernehmen dazu, im<br />

Einschulungsjahr 2013 die Grundschüler der 1. Klasse am Schulort Meißenheim<br />

zu unterrichten. Die Außenstelle Kürzell wird im Einschulungsjahr 2013<br />

nicht belegt.<br />

Es wird darüber informiert, dass die Verlässliche Grundschule in Meißenheim angeboten<br />

wird. Die Kinder aus Kürzell können bis zur Abfahrt des Busses in Meißenheim betreut werden.<br />

Über eine zusätzliche Bushaltestelle am Gasthaus Linde wurde im Ortschaftsrat beraten. Der<br />

Sachverhalt muss mit der SWEG beraten werden.


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12. Verschiedenes<br />

a. Die Anwesenden werden darüber informiert, dass sich der Storchennachwuchs in<br />

Meißenheim wohlfühlen würde.<br />

b. Die markierten Parkflächen im Bereich des Stockplatzwegs beim Vältinsschollensee<br />

wurden von den Badegästen angenommen.<br />

c. Gemeinderat Spengler möchte wissen in welcher Form die Sicherheit der Radfahrer<br />

gewährleistet wäre. Dies wird durch Bauhofleiter Wagner geprüft.<br />

d. Gemeinderätin Rieth schlägt vor, den Namen der Gemeinde zu ändern in Gemeinde<br />

„Meißenheim – Kürzell“ oder „Kürzell – Meißenheim“<br />

13. Frageviertelstunde<br />

a. Frau Rauer möchte eine Information von Frau Fischer ob garantiert werden könnte,<br />

dass lediglich die Anwohner über die Zufahrt der Einbeziehungssatzung fahren würde.<br />

Sie berichtet von Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Antragsteller wegen<br />

Lärmbelästigung. Bürgermeister A. Schröder sichert zu, sich mit Frau Rauer telefonisch<br />

in Verbindung setzen zu wollen.<br />

b. Die betroffene Mutter eines Einschulungskinds berichtet darüber, dass sie am heutigen<br />

Vormittag durch den Schulleiter darüber informiert worden wäre, dass die Außenstelle<br />

Kürzell nicht belegt wird. Sie hält eine „Busaufsicht“ für erforderlich.<br />

c. Ein Zuhörer begrüßt die Sanierung des Heimburger Hauses. Er würde es begrüßen,<br />

wenn man ein Planungsbüro aus der Gemeinde beteiligen würde.<br />

d. Die Anwesenden werden über ein Gespräch mit Staatsrätin Erler über die Art und<br />

Weise der Bürgerbeteiligung informiert.<br />

Die Urkundspersonen<br />

Der Protokollführer<br />

Alexander Schröder, Bürgermeister<br />

Hartmut Schröder<br />

Klaus Heimburger, Gemeinderat<br />

Hans Spengler, Gemeinderat

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