Nr. 2 vom 15.04.2013.pdf - Meissenheim
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BÜRGERMEISTERAMT MEISSENHEIM<br />
ORTENAUKREIS<br />
Niederschrift<br />
<strong>Nr</strong>. 2 a<br />
der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats<br />
<strong>vom</strong> Montag, dem 15.04.2013<br />
20.00 Uhr bis 21.20 Uhr<br />
im Rathaussaal in Meißenheim<br />
Anwesenheitsliste<br />
Bürgermeister<br />
Alexander<br />
Schröder<br />
Die Gemeinderäte<br />
Franz – Josef<br />
Klaus<br />
Birgit<br />
Otto<br />
Rainer<br />
Edda<br />
Sabine<br />
Sven<br />
Heinz<br />
Regina<br />
Ulrike<br />
Hans<br />
Hugo<br />
Stefan<br />
Gieringer<br />
Heimburger<br />
Gertheiss<br />
Meier<br />
Kopf<br />
Rieth<br />
Höfler<br />
Santo<br />
Schlecht<br />
Ostermann, Dr.<br />
Tress – Ritter<br />
Spengler<br />
Wingert<br />
Zimmermann<br />
Die Ortschaftsräte<br />
Fred<br />
Petra<br />
Heidi<br />
Sabrina<br />
Brandenburger<br />
Fuhrmann<br />
Ottmann<br />
Schneider<br />
Die Bezirksbeiräte<br />
Jeanette<br />
Markus<br />
Andreas<br />
Thomas<br />
Biegert<br />
Reith<br />
Siedler<br />
Wurth
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von der Verwaltung<br />
Rechnungsamtsleiterin J. Schwarz<br />
Bauhof<br />
F. Wagner<br />
Bauamt<br />
P. Hess<br />
Hauptamtsleiter H. Schröder<br />
Zuhörer 3 Presse + 6<br />
Bürgermeister A. Schröder eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass die Ladung zur<br />
Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
1. Frageviertelstunde<br />
a. Herr Biedermann möchte wissen, wann im Gemeinderat öffentlich über das<br />
Güterverkehrszentrum auf dem Flugplatz Lahr beraten wird. Dies soll Thema<br />
in einer gesonderten Sitzung des Gemeinderats sein.<br />
b. Martin Häs teilt mit, dass ca. 100 m <strong>vom</strong> Storchennest im Gänsweidfeld entfernt<br />
ein Feuerwerk abgebrannt worden ist. Der Abbrandplatz wäre teilweise<br />
noch verunreinigt. Er schlägt vor, dass beim Anglerheim kein Feuerwerk mehr<br />
veranstaltet werden dürfe. Feuerwerke sollten grundsätzlich im Amtsblatt bekannt<br />
gemacht werden.<br />
2. Information über die in den nicht öffentlichen Sitzungen am 25.02.<br />
und am 18.03.13 gefassten Beschlüsse<br />
Der Gemeinderat hat beschlossen, einer Firma die Option zum Erwerb der Alten<br />
Schule inkl. Stierstall einzuräumen. Die Option ist befristet bis 31.12.13.<br />
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Grundstück FlSt<strong>Nr</strong>. 4565/2 zu veräußern.<br />
Veräußerung / Erwerb von Grundstücken an Europa Farm, bzw. im Zusammenhang<br />
mit Europa Farm<br />
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Grundstücke welche von Europa Farm als<br />
Weideland genutzt werden sollen an Europa Farm zu verpachten. Der Gemeinderat<br />
hat beschlossen, die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
an Europa Farm zu veräußern. Der Gemeinderat hat beschlossen, FlSt<strong>Nr</strong>.<br />
4056 an einen Dritten zu veräußern falls dieser sein Grundstück an Europa Farm<br />
veräußert.<br />
Zwei Anträge zum Erwerb von Bauplätzen wurden <strong>vom</strong> Gemeinderat befürwortet.<br />
Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Untersuchung an Allevo Kommunalberatung<br />
aus Obersulm vergeben.
Seite | 3<br />
3. Genehmigung des Protokolls<br />
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das Protokoll der letzten Sitzung.<br />
4. Bauanträge<br />
4.a Antrag zur Genehmigung auf Ausbau des Dachgeschosses und Aufbau von<br />
Dachgauben sowie Anbau eines Balkons mit Überdachung auf den Grundstücken<br />
in der Kürzeller Hauptstraße 6, Flst.<strong>Nr</strong>. 5 & 735, in Kürzell<br />
Die Bauherren beantragen die Genehmigung für den Ausbau des Dachgeschosses<br />
und Aufbau von Dachgauben sowie Anbau eines Balkons mit Überdachung auf den<br />
Grundstücken, FlSt<strong>Nr</strong>. 5 und 735 in der Kürzeller Hauptstraße 6. Das Vorhaben liegt<br />
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Bebaubarkeit richtet sich<br />
nach der Umgebungsbebauung. Das Vorhaben dürfte genehmigungsfähig sein.<br />
Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an<br />
das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />
4.b Antrag zur Genehmigung zum Neubau eines Geräteschopfes für landwirtschaftliche<br />
Geräte auf dem Grundstück Flst.<strong>Nr</strong>. 2565, Johann-Sebastian-<br />
Bach-Straße 1 in Meißenheim<br />
Der Bauherr beantragt die Genehmigung zum Neubau eines Geräteschopfes für<br />
landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Flst.<strong>Nr</strong>. 2565, Johann-Sebastian-<br />
Bach-Straße 1 in Meißenheim. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
„Hellersgrund B“, der seit dem 30.07.1991 rechtskräftig ist. Das Vorhaben<br />
dürfte genehmigungsfähig sein.<br />
Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an<br />
das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />
4.c Antrag zur Baugenehmigung zur Kernsanierung eines bestehenden Fachwerkhauses<br />
und Rückbau und Sanierung bestehender Ökonomiegebäude auf<br />
dem Grundstück in der Kürzeller Oberdorfstraße 18, Flst.<strong>Nr</strong>. 112, in Kürzell<br />
Die Bauherren stellen den Antrag auf Baugenehmigung zur Kernsanierung eines<br />
bestehenden Fachwerkhauses und Rückbau und Sanierung bestehender Ökonomiegebäude<br />
auf dem Grundstück in der Kürzeller Oberdorfstraße 18, Flst.<strong>Nr</strong>. 112, in<br />
Kürzell. Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die<br />
Bebaubarkeit richtet sich nach der Umgebungsbebauung. Das Vorhaben dürfte genehmigungsfähig<br />
sein.<br />
Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an<br />
das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.
Seite | 4<br />
4.d Antrag zur Genehmigung zur Anbringung einer Werbeanlage (Fensterbeklebung<br />
/ Digitaldruck als Sichtschutz) auf dem Grundstück Flst<strong>Nr</strong>. 3880/2, Kürzeller<br />
Hauptstraße in Meißenheim, OT Kürzell<br />
Der Bauherr beantragt die Genehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage in Form<br />
einer Fensterbeklebung (Digitaldruck als Sichtschutz) an dem bestehenden Betriebsgebäude.<br />
Das Vorhaben liegt im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />
mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Auf dem Bühl“, seit dem 25.08.2011 rechtskräftig.<br />
Der Gemeinderat leitet den Bauantrag bei einer Gegenstimme befürwortend<br />
an das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />
4.e Antrag zur Genehmigung auf Neubau bzw. Aufbau von Dachgauben auf dem<br />
Grundstück Flst.<strong>Nr</strong>. 2432/27, Am Angelweiher 26 in Meißenheim<br />
Der Bauherr beantragt die Genehmigung zum Neubau bzw. Aufbau von Dachgauben<br />
auf dem Grundstück „Am Angelweiher 26“, Flst.<strong>Nr</strong>. 2432/27 in Meißenheim. Das<br />
Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schafgrün / Mühlfeld / Hanfrötzen“<br />
und dürfte genehmigungsfähig sein.<br />
Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an<br />
das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />
4.f Antrag zur Genehmigung des Anbaus einer Garage und einer Überdachung<br />
auf dem Grundstück FlSt<strong>Nr</strong>. 27/1 in der Hauptstraße 28 in Meißenheim<br />
Auf dem Grundstück besteht bereits ein Gebäude mit 3 Garagen. Daran soll eine<br />
weitere Garage angebaut werden. Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteil und dürfte genehmigungsfähig sein.<br />
Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an<br />
das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />
4.g Antrag zur Genehmigung der Herstellung einer Gaube auf dem Grundstück<br />
FlSt<strong>Nr</strong>. 2429/1 in der Mühlstraße 23 in Meißenheim<br />
Beantragt wird die Genehmigung zur Herstellung einer Dachgaube auf der westlichen<br />
Seite des Dachs.<br />
Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an<br />
das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.
Seite | 5<br />
5. Einbeziehungssatzung „Schutternstraße“, Gemeinde Meißenheim,<br />
OT Kürzell, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und Billigung<br />
des Satzungsentwurfs<br />
Die Einbeziehungssatzung ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen<br />
in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Sie soll eine maßvolle Erweiterung<br />
des Innenbereichs ermöglichen.<br />
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst einen Teilbereich des Flst.<strong>Nr</strong>. 3832/1. Der<br />
Teilbereich des Flst.<strong>Nr</strong>. 3832/1 ist im westlichen Bereich an der Schutterzeller Straße<br />
bereits mit einem Wohnhaus bebaut, im rückwärtigen (östlichen) Bereich noch unbebaut.<br />
Die Außenbereichsflächen, die in den Ortsteil durch die Einbeziehungssatzung<br />
einbezogen werden, sind durch die bauliche Nutzung des südlich und östlich angrenzenden<br />
Bereichs entsprechend geprägt.<br />
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zusätzliche ergänzende Bebauung<br />
auf dem Grundstücksteil zu schaffen, wird eine Einbeziehungssatzung aufgestellt.<br />
Damit wird auch die Innenbereichsgrenze – d.h. die Grenze des „im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteils“ festgelegt. Diese erfolgt mit dem Ziel, die künftigen<br />
Baumöglichkeiten in diesem Bereich unter Beachtung landschaftlicher und städtebaulicher<br />
Gesichtspunkte zu regeln.<br />
Die Voraussetzungen für die Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 2 und 3<br />
BauGB sind gegeben. Das Aufstellungsverfahren wird nach den Regeln des § 34<br />
BauGB durchgeführt unter Anwendung von § 13 BauGB.<br />
Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten des Verfahrens sowie die Erschließungskosten.<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Erlass der Einbeziehungssatzung<br />
„Schutternstraße“ im vereinfachten Verfahren nach §<br />
13 BauGB, entsprechend dem Entwurf des Planungsbüros Fischer<br />
<strong>vom</strong> 04.04.2013. Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anhörung der Träger öffentlicher<br />
Belange und Nachbargemeinden sowie der betroffenen Bürger<br />
in Form der Offenlegung für die Dauer eines Monats durchzuführen.<br />
Auf die Offenlegung wird eine Woche vorher durch Aufnahme im Amtsblatt hingewiesen.<br />
Gemeinderat Zimmermann regt an, eine bauliche Nutzbarkeit für den Bereich der<br />
Kronenwiese und des Kronengartens in Meißenheim zu prüfen.
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6. Elternbeiträge für die Kindergärten in der Gemeinde<br />
Im Rahmen der Kindergarten-Kuratoriumssitzung am 26.02.2013 wurde über eine<br />
Erhöhung der Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr 2013/14 beraten und<br />
dabei einstimmig empfohlen, die Kindergartenbeiträge anzupassen.<br />
Betreuungsform<br />
Beiträge ab<br />
2012/2013<br />
Vorschlag ab 2013/14<br />
Regelgruppe<br />
Ganztagsgruppe *)<br />
VÖ-Gruppe<br />
unter 3-Jährige<br />
(altersgemischt)<br />
Kleinkindgruppe<br />
(Krippenkinder)<br />
Kind aus Fam. mit 1 Kind 99 € 101 €<br />
Kind aus Fam. mit 2 Kindern unter 18 J. 76 € 78 €<br />
Kind aus Fam. mit 3 Kindern unter 18 J. 50 € 51 €<br />
Kind aus Fam. mit 4 und mehr Kin. unter 18 J. 16 € 16 €<br />
43 Std. 45 Std. <br />
Kind aus Fam. mit 1 Kind 180 € 204 € 214 €<br />
Kind aus Fam. mit 2 Kindern unter 18 J. 145 € 164 € 172 €<br />
Kind aus Fam. mit 3 Kindern unter 18 J. 101 € 114 € 119 €<br />
Kind aus Fam. mit 4 und mehr Kin. unter 18 J. 52 € 59 € 62 €<br />
6 Std. 6,5 Std. +<br />
Kind aus Fam. mit 1 Kind 115 € 117 € 127 €<br />
Kind aus Fam. mit 2 Kindern unter 18 J. 95 € 97 € 105 €<br />
Kind aus Fam. mit 3 Kindern unter 18 J. 63 € 64 € 69 €<br />
Kind aus Fam. mit 4 und mehr Kin. unter 18 J. 26 € 26 € 30 €<br />
5,5 Std. + 6,5 Std. +<br />
Kind aus Fam. mit 1 Kind 140 € 150 € 178 €<br />
Kind aus Fam. mit 2 Kindern unter 18 J. 110 € 119 € 141 €<br />
Kind aus Fam. mit 3 Kindern unter 18 J. 83 € 90 € 106 €<br />
Kind aus Fam. mit 4 und mehr Kin. unter 18 J. 35 € 39 € 46 €<br />
1jährige <br />
2jährige <br />
Kind aus Fam. mit 1 Kind 218 € 185 €<br />
Kind aus Fam. mit 2 Kindern unter 18 J. 188 € 143 €<br />
Kind aus Fam. mit 3 Kindern unter 18 J. 142 € 100 €<br />
Kind aus Fam. mit 4 und mehr Kin. unter 18 J. 58 € 42 €<br />
Der Gemeinderat befürwortet bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen<br />
die Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten<br />
entsprechend der Empfehlung des Kuratoriums.
Seite | 7<br />
7. Genehmigung der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen<br />
Zuwendungen an die Gemeinde<br />
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen<br />
und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln,<br />
die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung<br />
und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich<br />
dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.<br />
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die<br />
Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der<br />
Rechtsaufsichtbehörde.<br />
Folgende Spenden sind im Jahr 2011 an die Gemeinde bzw. Institutionen der Gemeinde<br />
gespendet worden:<br />
Datum Spender Betrag Verwendungszweck<br />
14. November 2011 Thomas Hofmann 25,00 € Nachmittagsbetreuung<br />
15. März 2011 Reiner Meidinger 200,00 € Fw-Aggregat<br />
15. März 2011 Erich Biegert 50,00 € Fw-Aggregat<br />
26. Januar 2011 Fuchs Technology 250,00 € Fw-Aggregat<br />
12. Februar 2011 Biegert-Littest GmbH 350,00 € Fw-Aggregat<br />
21. Dezember 2012 *MEWA 100,00 € Jugendfeuerwehr Kü<br />
975,00 €<br />
Die Spender erhielten eine Spendenbescheinigung.<br />
Die Spenden an die Feuerwehrkameradschaftskassen sind steuerlich nicht abzugsfähig<br />
und werden deshalb auch nicht aufgeführt. Am 18.08.2011 wurde der Förderverein<br />
für die Feuerwehr gegründet. Sämtliche Spenden an die Feuerwehr werden<br />
deshalb seit diesem Zeitpunkt über den Förderverein abgewickelt.<br />
Die Firma MEWA hat die Spende an die Gemeinde überwiesen. Eine Auszahlung an<br />
den Förderverein erfolgte 2012 nicht mehr. Damit für die MEWA im Jahr 2012 noch<br />
eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden konnte, erfolgte die Abwicklung<br />
ausnahmsweise über die Gemeinde.<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die o.g. Spenden entgegengenommen<br />
werden dürfen.<br />
8. Abschluss eines Partnerschaftsvertrags mit der Gemeinde Sessenheim<br />
Die Gemeindepartnerschaft zwischen Meißenheim und Sessenheim soll am 15.06.13<br />
mit einer öffentlichen Vertragsunterzeichnung besiegelt werden. Der Bezirksbeirat<br />
hat am 11.03.13 den Entwurf für eine Vereinbarung beraten. Diese könnte analog<br />
der Vereinbarung mit der Gemeinde Schlesen formuliert werden. Folgende Änderungen<br />
werden beraten
Seite | 8<br />
Elsass, Frankreich / Baden, Deutschland<br />
„insbesondere“ vor „Feuerwehren“ streichen<br />
Der Gemeinderat ist mit dem Wortlaut einstimmig einverstanden.<br />
9. Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 - Strafverfahren<br />
gegen Erwachsene<br />
Die Wahlen der Schöffen erfolgen zweigleisig:<br />
für die Strafkammern des Landgerichts und des Amtsgerichts Offenburg in<br />
Strafverfahren gegen Erwachsene<br />
Für die Jugendstrafkammern des Landgerichts und des Amtsgerichts Offenburg<br />
in Strafsachen gegen Jugendliche<br />
1. Schöffen für Strafverfahren gegen Erwachsene<br />
Das Landgericht Offenburg hat darüber informiert, dass die Gemeinde für die Wahl<br />
der Schöffen der Geschäftsjahre 2014 – 2018 zwei Personen benennen muss. Die<br />
Vorschlagsliste ist im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu behandeln.<br />
Als Schöffen benannt bzw. für die Schöffenliste vorgeschlagen waren bisher<br />
Andrea Schüle (Schöffin 2005 – 2013)<br />
Iris Berchtenbreiter<br />
Frau Schüle kann nicht mehr vorgeschlagen werden, da sie bereits seit zwei Amtsperioden<br />
als Schöffin tätig war. Bisher haben sich folgende Personen für das Amt als<br />
Schöffen bei der Verwaltung bereit erklärt<br />
Konrad Rinderle, Kürzell<br />
Kurt Reith, Meißenheim<br />
Gerda Heimburger, Meißenheim (12.04.13)<br />
Die Gemeinden haben bis zum 21.06.2013 eine Vorschlagsliste aufzustellen und<br />
diese bis zum 02.08.2013 nebst etwaigen Einsprüchen an das für sie zuständige<br />
Amtsgericht zu übersenden.<br />
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf<br />
und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Absatz 2 Satz 1 GVG). Bei<br />
der Auswahl der Personen für die Vorschlagsliste ist darauf zu achten, dass diese für<br />
das Schöffenamt geeignet sind. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in<br />
hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch<br />
geistige Beweglichkeit und - wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen<br />
Hauptverhandlung - körperliche Eignung.<br />
Zum Amt eines Schöffen sollen nach §§ 33 und 34 GVG unter anderem nicht berufen<br />
werden: Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2014) das fünfundzwanzigste<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; Personen, die das siebzigste<br />
Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode (1. Januar<br />
2014) vollenden würden.
Seite | 9<br />
Wesentlicher Gesichtspunkt bei der Aufstellung der Vorschlagsliste ist, dass der Gemeinderat<br />
durch eine individuelle Vorauswahl die Gewähr für die Heranziehung erfahrener<br />
und urteilsfähiger Personen als Schöffen bietet.<br />
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei<br />
Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte<br />
der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich.<br />
Über die Aufstellung der Vorschlagsliste ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu<br />
verhandeln, soweit nicht im Einzelfall vorübergehend nach § 35 Absatz 1 Satz 2 der<br />
Gemeindeordnung (GemO) eine nichtöffentliche Verhandlung erforderlich ist.<br />
Die <strong>vom</strong> Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist nach § 36 Absatz 3 Satz 1<br />
GVG eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet <strong>vom</strong> Ende der Auflegungsfrist,<br />
schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden,<br />
dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG<br />
nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen<br />
werden sollten (§ 37 GVG).<br />
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf<br />
und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Absatz 2 Satz 1 GVG).<br />
Es wird empfohlen, eine Dame und einen Herrn vorzuschlagen.<br />
Weiterhin wird befürwortet, eine/n Bewerber aus Meißenheim und eine/n aus<br />
Kürzell vorzuschlagen<br />
Der Gemeinderat schlägt für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 bei einer<br />
Gegenstimme als Schöffen / innen für die Strafkammer für Erwachsene<br />
vor.<br />
• Iris Berchtenbreiter<br />
• Kurt Reith<br />
2. Schöffen für Strafverfahren gegen Jugendliche<br />
Das Jugendamt des Landratsamts Ortenaukreis hat mitgeteilt, dass der Jugendhilfeausschuss<br />
die Vorschlagsliste aufstellt. Eine bestimmte Anzahl von Personen je<br />
Gemeinde ist nicht vorgeschrieben. Als Schöffin benannt war bisher Edeltraut Kern.<br />
Frau Kern hat erklärt für dieses Amt zur Verfügung zu stehen.<br />
Der Gemeinderat schlägt einstimmig Frau Edeltraut Kern für die<br />
Geschäftsjahre 2014 – 2018 als Schöffin vor.
Seite | 10<br />
10. Verschiedenes<br />
a. Gemeinderat Kopf informiert darüber dass der Weg hinter der Löhlebrücke im<br />
Bereich des Lärmschutzwalls Kürzell nicht befahrbar wäre.<br />
b. Gemeinderätin Dr. Ostermann teilt mit, dass der Heckenschnittplatz sich in<br />
das Schilfgebiet entlang des Mühlbachs ausbreiten würde.<br />
c. Gemeinderätin Rieth möchte wissen, wie die Zeitplanung bzgl. der Querungshilfe<br />
und dem Radweg beim Penny Markt aussehen würde. Es ist vorgesehen,<br />
am 13.05.13 die Vergabe der Bauarbeiten vorzunehmen.<br />
d. Gemeinderat Spengler weist auf verschiedene Vandalismusschäden in Meißenheim<br />
hin.<br />
e. Gemeinderätin Höfler weist auf die starke Verschmutzung des Radwegs zwischen<br />
Meißenheim und Kürzell hin.<br />
11. Frageviertelstunde<br />
a. Edmund Leuthner weist darauf hin, dass beim Obst- und Gartenbauverein<br />
Schilder der Obstanlage zerstört worden sind.<br />
b. Martin Häs regt an, bei der Oberen Mühlbachbrücke eine Hundetoilette aufzustellen.<br />
c. Eine Angrenzerin möchte wissen, wie die Verkehrssicherheit bei der Einbeziehungssatzung<br />
Schutternstraße, insbesondere bei der Zufahrt auf die Kreisstraße<br />
gewährleistet wird. Dies wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />
geprüft.<br />
d. Sven Santo wünscht, dass die Gemeinde darauf hinweist, dass Futterwiesen<br />
keine Hundetoiletten wären. Darauf sollte im Amtsblatt hingewiesen werden.<br />
e. Sven Santo weist darauf hin, dass mit der Änderung der Gebührenerhebung<br />
für Wasser und Abwasser sich eine erhebliche Erhöhung ergeben hätte. Es<br />
wird darauf hingewiesen, dass es sich einerseits um die Gesplittete Abwassergebühr<br />
handeln würde, andererseits um eine Gebührenerhöhung.<br />
Die Urkundspersonen<br />
Der Protokollführer<br />
Alexander Schröder, Bürgermeister<br />
Hartmut Schröder<br />
Klaus Heimburger, Gemeinderat<br />
Heinz Schlecht, Gemeinderat