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Nr. 2 vom 15.04.2013.pdf - Meissenheim

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BÜRGERMEISTERAMT MEISSENHEIM<br />

ORTENAUKREIS<br />

Niederschrift<br />

<strong>Nr</strong>. 2 a<br />

der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats<br />

<strong>vom</strong> Montag, dem 15.04.2013<br />

20.00 Uhr bis 21.20 Uhr<br />

im Rathaussaal in Meißenheim<br />

Anwesenheitsliste<br />

Bürgermeister<br />

Alexander<br />

Schröder<br />

Die Gemeinderäte<br />

Franz – Josef<br />

Klaus<br />

Birgit<br />

Otto<br />

Rainer<br />

Edda<br />

Sabine<br />

Sven<br />

Heinz<br />

Regina<br />

Ulrike<br />

Hans<br />

Hugo<br />

Stefan<br />

Gieringer<br />

Heimburger<br />

Gertheiss<br />

Meier<br />

Kopf<br />

Rieth<br />

Höfler<br />

Santo<br />

Schlecht<br />

Ostermann, Dr.<br />

Tress – Ritter<br />

Spengler<br />

Wingert<br />

Zimmermann<br />

Die Ortschaftsräte<br />

Fred<br />

Petra<br />

Heidi<br />

Sabrina<br />

Brandenburger<br />

Fuhrmann<br />

Ottmann<br />

Schneider<br />

Die Bezirksbeiräte<br />

Jeanette<br />

Markus<br />

Andreas<br />

Thomas<br />

Biegert<br />

Reith<br />

Siedler<br />

Wurth


Seite | 2<br />

von der Verwaltung<br />

Rechnungsamtsleiterin J. Schwarz<br />

Bauhof<br />

F. Wagner<br />

Bauamt<br />

P. Hess<br />

Hauptamtsleiter H. Schröder<br />

Zuhörer 3 Presse + 6<br />

Bürgermeister A. Schröder eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass die Ladung zur<br />

Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

1. Frageviertelstunde<br />

a. Herr Biedermann möchte wissen, wann im Gemeinderat öffentlich über das<br />

Güterverkehrszentrum auf dem Flugplatz Lahr beraten wird. Dies soll Thema<br />

in einer gesonderten Sitzung des Gemeinderats sein.<br />

b. Martin Häs teilt mit, dass ca. 100 m <strong>vom</strong> Storchennest im Gänsweidfeld entfernt<br />

ein Feuerwerk abgebrannt worden ist. Der Abbrandplatz wäre teilweise<br />

noch verunreinigt. Er schlägt vor, dass beim Anglerheim kein Feuerwerk mehr<br />

veranstaltet werden dürfe. Feuerwerke sollten grundsätzlich im Amtsblatt bekannt<br />

gemacht werden.<br />

2. Information über die in den nicht öffentlichen Sitzungen am 25.02.<br />

und am 18.03.13 gefassten Beschlüsse<br />

Der Gemeinderat hat beschlossen, einer Firma die Option zum Erwerb der Alten<br />

Schule inkl. Stierstall einzuräumen. Die Option ist befristet bis 31.12.13.<br />

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Grundstück FlSt<strong>Nr</strong>. 4565/2 zu veräußern.<br />

Veräußerung / Erwerb von Grundstücken an Europa Farm, bzw. im Zusammenhang<br />

mit Europa Farm<br />

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Grundstücke welche von Europa Farm als<br />

Weideland genutzt werden sollen an Europa Farm zu verpachten. Der Gemeinderat<br />

hat beschlossen, die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

an Europa Farm zu veräußern. Der Gemeinderat hat beschlossen, FlSt<strong>Nr</strong>.<br />

4056 an einen Dritten zu veräußern falls dieser sein Grundstück an Europa Farm<br />

veräußert.<br />

Zwei Anträge zum Erwerb von Bauplätzen wurden <strong>vom</strong> Gemeinderat befürwortet.<br />

Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Untersuchung an Allevo Kommunalberatung<br />

aus Obersulm vergeben.


Seite | 3<br />

3. Genehmigung des Protokolls<br />

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das Protokoll der letzten Sitzung.<br />

4. Bauanträge<br />

4.a Antrag zur Genehmigung auf Ausbau des Dachgeschosses und Aufbau von<br />

Dachgauben sowie Anbau eines Balkons mit Überdachung auf den Grundstücken<br />

in der Kürzeller Hauptstraße 6, Flst.<strong>Nr</strong>. 5 & 735, in Kürzell<br />

Die Bauherren beantragen die Genehmigung für den Ausbau des Dachgeschosses<br />

und Aufbau von Dachgauben sowie Anbau eines Balkons mit Überdachung auf den<br />

Grundstücken, FlSt<strong>Nr</strong>. 5 und 735 in der Kürzeller Hauptstraße 6. Das Vorhaben liegt<br />

innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Bebaubarkeit richtet sich<br />

nach der Umgebungsbebauung. Das Vorhaben dürfte genehmigungsfähig sein.<br />

Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an<br />

das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />

4.b Antrag zur Genehmigung zum Neubau eines Geräteschopfes für landwirtschaftliche<br />

Geräte auf dem Grundstück Flst.<strong>Nr</strong>. 2565, Johann-Sebastian-<br />

Bach-Straße 1 in Meißenheim<br />

Der Bauherr beantragt die Genehmigung zum Neubau eines Geräteschopfes für<br />

landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Flst.<strong>Nr</strong>. 2565, Johann-Sebastian-<br />

Bach-Straße 1 in Meißenheim. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

„Hellersgrund B“, der seit dem 30.07.1991 rechtskräftig ist. Das Vorhaben<br />

dürfte genehmigungsfähig sein.<br />

Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an<br />

das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />

4.c Antrag zur Baugenehmigung zur Kernsanierung eines bestehenden Fachwerkhauses<br />

und Rückbau und Sanierung bestehender Ökonomiegebäude auf<br />

dem Grundstück in der Kürzeller Oberdorfstraße 18, Flst.<strong>Nr</strong>. 112, in Kürzell<br />

Die Bauherren stellen den Antrag auf Baugenehmigung zur Kernsanierung eines<br />

bestehenden Fachwerkhauses und Rückbau und Sanierung bestehender Ökonomiegebäude<br />

auf dem Grundstück in der Kürzeller Oberdorfstraße 18, Flst.<strong>Nr</strong>. 112, in<br />

Kürzell. Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die<br />

Bebaubarkeit richtet sich nach der Umgebungsbebauung. Das Vorhaben dürfte genehmigungsfähig<br />

sein.<br />

Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an<br />

das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.


Seite | 4<br />

4.d Antrag zur Genehmigung zur Anbringung einer Werbeanlage (Fensterbeklebung<br />

/ Digitaldruck als Sichtschutz) auf dem Grundstück Flst<strong>Nr</strong>. 3880/2, Kürzeller<br />

Hauptstraße in Meißenheim, OT Kürzell<br />

Der Bauherr beantragt die Genehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage in Form<br />

einer Fensterbeklebung (Digitaldruck als Sichtschutz) an dem bestehenden Betriebsgebäude.<br />

Das Vorhaben liegt im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Auf dem Bühl“, seit dem 25.08.2011 rechtskräftig.<br />

Der Gemeinderat leitet den Bauantrag bei einer Gegenstimme befürwortend<br />

an das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />

4.e Antrag zur Genehmigung auf Neubau bzw. Aufbau von Dachgauben auf dem<br />

Grundstück Flst.<strong>Nr</strong>. 2432/27, Am Angelweiher 26 in Meißenheim<br />

Der Bauherr beantragt die Genehmigung zum Neubau bzw. Aufbau von Dachgauben<br />

auf dem Grundstück „Am Angelweiher 26“, Flst.<strong>Nr</strong>. 2432/27 in Meißenheim. Das<br />

Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schafgrün / Mühlfeld / Hanfrötzen“<br />

und dürfte genehmigungsfähig sein.<br />

Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an<br />

das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />

4.f Antrag zur Genehmigung des Anbaus einer Garage und einer Überdachung<br />

auf dem Grundstück FlSt<strong>Nr</strong>. 27/1 in der Hauptstraße 28 in Meißenheim<br />

Auf dem Grundstück besteht bereits ein Gebäude mit 3 Garagen. Daran soll eine<br />

weitere Garage angebaut werden. Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteil und dürfte genehmigungsfähig sein.<br />

Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an<br />

das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.<br />

4.g Antrag zur Genehmigung der Herstellung einer Gaube auf dem Grundstück<br />

FlSt<strong>Nr</strong>. 2429/1 in der Mühlstraße 23 in Meißenheim<br />

Beantragt wird die Genehmigung zur Herstellung einer Dachgaube auf der westlichen<br />

Seite des Dachs.<br />

Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an<br />

das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.


Seite | 5<br />

5. Einbeziehungssatzung „Schutternstraße“, Gemeinde Meißenheim,<br />

OT Kürzell, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und Billigung<br />

des Satzungsentwurfs<br />

Die Einbeziehungssatzung ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen<br />

in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Sie soll eine maßvolle Erweiterung<br />

des Innenbereichs ermöglichen.<br />

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst einen Teilbereich des Flst.<strong>Nr</strong>. 3832/1. Der<br />

Teilbereich des Flst.<strong>Nr</strong>. 3832/1 ist im westlichen Bereich an der Schutterzeller Straße<br />

bereits mit einem Wohnhaus bebaut, im rückwärtigen (östlichen) Bereich noch unbebaut.<br />

Die Außenbereichsflächen, die in den Ortsteil durch die Einbeziehungssatzung<br />

einbezogen werden, sind durch die bauliche Nutzung des südlich und östlich angrenzenden<br />

Bereichs entsprechend geprägt.<br />

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zusätzliche ergänzende Bebauung<br />

auf dem Grundstücksteil zu schaffen, wird eine Einbeziehungssatzung aufgestellt.<br />

Damit wird auch die Innenbereichsgrenze – d.h. die Grenze des „im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteils“ festgelegt. Diese erfolgt mit dem Ziel, die künftigen<br />

Baumöglichkeiten in diesem Bereich unter Beachtung landschaftlicher und städtebaulicher<br />

Gesichtspunkte zu regeln.<br />

Die Voraussetzungen für die Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 2 und 3<br />

BauGB sind gegeben. Das Aufstellungsverfahren wird nach den Regeln des § 34<br />

BauGB durchgeführt unter Anwendung von § 13 BauGB.<br />

Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten des Verfahrens sowie die Erschließungskosten.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Erlass der Einbeziehungssatzung<br />

„Schutternstraße“ im vereinfachten Verfahren nach §<br />

13 BauGB, entsprechend dem Entwurf des Planungsbüros Fischer<br />

<strong>vom</strong> 04.04.2013. Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anhörung der Träger öffentlicher<br />

Belange und Nachbargemeinden sowie der betroffenen Bürger<br />

in Form der Offenlegung für die Dauer eines Monats durchzuführen.<br />

Auf die Offenlegung wird eine Woche vorher durch Aufnahme im Amtsblatt hingewiesen.<br />

Gemeinderat Zimmermann regt an, eine bauliche Nutzbarkeit für den Bereich der<br />

Kronenwiese und des Kronengartens in Meißenheim zu prüfen.


Seite | 6<br />

6. Elternbeiträge für die Kindergärten in der Gemeinde<br />

Im Rahmen der Kindergarten-Kuratoriumssitzung am 26.02.2013 wurde über eine<br />

Erhöhung der Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr 2013/14 beraten und<br />

dabei einstimmig empfohlen, die Kindergartenbeiträge anzupassen.<br />

Betreuungsform<br />

Beiträge ab<br />

2012/2013<br />

Vorschlag ab 2013/14<br />

Regelgruppe<br />

Ganztagsgruppe *)<br />

VÖ-Gruppe<br />

unter 3-Jährige<br />

(altersgemischt)<br />

Kleinkindgruppe<br />

(Krippenkinder)<br />

Kind aus Fam. mit 1 Kind 99 € 101 €<br />

Kind aus Fam. mit 2 Kindern unter 18 J. 76 € 78 €<br />

Kind aus Fam. mit 3 Kindern unter 18 J. 50 € 51 €<br />

Kind aus Fam. mit 4 und mehr Kin. unter 18 J. 16 € 16 €<br />

43 Std. 45 Std. <br />

Kind aus Fam. mit 1 Kind 180 € 204 € 214 €<br />

Kind aus Fam. mit 2 Kindern unter 18 J. 145 € 164 € 172 €<br />

Kind aus Fam. mit 3 Kindern unter 18 J. 101 € 114 € 119 €<br />

Kind aus Fam. mit 4 und mehr Kin. unter 18 J. 52 € 59 € 62 €<br />

6 Std. 6,5 Std. +<br />

Kind aus Fam. mit 1 Kind 115 € 117 € 127 €<br />

Kind aus Fam. mit 2 Kindern unter 18 J. 95 € 97 € 105 €<br />

Kind aus Fam. mit 3 Kindern unter 18 J. 63 € 64 € 69 €<br />

Kind aus Fam. mit 4 und mehr Kin. unter 18 J. 26 € 26 € 30 €<br />

5,5 Std. + 6,5 Std. +<br />

Kind aus Fam. mit 1 Kind 140 € 150 € 178 €<br />

Kind aus Fam. mit 2 Kindern unter 18 J. 110 € 119 € 141 €<br />

Kind aus Fam. mit 3 Kindern unter 18 J. 83 € 90 € 106 €<br />

Kind aus Fam. mit 4 und mehr Kin. unter 18 J. 35 € 39 € 46 €<br />

1jährige <br />

2jährige <br />

Kind aus Fam. mit 1 Kind 218 € 185 €<br />

Kind aus Fam. mit 2 Kindern unter 18 J. 188 € 143 €<br />

Kind aus Fam. mit 3 Kindern unter 18 J. 142 € 100 €<br />

Kind aus Fam. mit 4 und mehr Kin. unter 18 J. 58 € 42 €<br />

Der Gemeinderat befürwortet bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen<br />

die Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten<br />

entsprechend der Empfehlung des Kuratoriums.


Seite | 7<br />

7. Genehmigung der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen<br />

Zuwendungen an die Gemeinde<br />

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen<br />

und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln,<br />

die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung<br />

und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich<br />

dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.<br />

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die<br />

Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der<br />

Rechtsaufsichtbehörde.<br />

Folgende Spenden sind im Jahr 2011 an die Gemeinde bzw. Institutionen der Gemeinde<br />

gespendet worden:<br />

Datum Spender Betrag Verwendungszweck<br />

14. November 2011 Thomas Hofmann 25,00 € Nachmittagsbetreuung<br />

15. März 2011 Reiner Meidinger 200,00 € Fw-Aggregat<br />

15. März 2011 Erich Biegert 50,00 € Fw-Aggregat<br />

26. Januar 2011 Fuchs Technology 250,00 € Fw-Aggregat<br />

12. Februar 2011 Biegert-Littest GmbH 350,00 € Fw-Aggregat<br />

21. Dezember 2012 *MEWA 100,00 € Jugendfeuerwehr Kü<br />

975,00 €<br />

Die Spender erhielten eine Spendenbescheinigung.<br />

Die Spenden an die Feuerwehrkameradschaftskassen sind steuerlich nicht abzugsfähig<br />

und werden deshalb auch nicht aufgeführt. Am 18.08.2011 wurde der Förderverein<br />

für die Feuerwehr gegründet. Sämtliche Spenden an die Feuerwehr werden<br />

deshalb seit diesem Zeitpunkt über den Förderverein abgewickelt.<br />

Die Firma MEWA hat die Spende an die Gemeinde überwiesen. Eine Auszahlung an<br />

den Förderverein erfolgte 2012 nicht mehr. Damit für die MEWA im Jahr 2012 noch<br />

eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden konnte, erfolgte die Abwicklung<br />

ausnahmsweise über die Gemeinde.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die o.g. Spenden entgegengenommen<br />

werden dürfen.<br />

8. Abschluss eines Partnerschaftsvertrags mit der Gemeinde Sessenheim<br />

Die Gemeindepartnerschaft zwischen Meißenheim und Sessenheim soll am 15.06.13<br />

mit einer öffentlichen Vertragsunterzeichnung besiegelt werden. Der Bezirksbeirat<br />

hat am 11.03.13 den Entwurf für eine Vereinbarung beraten. Diese könnte analog<br />

der Vereinbarung mit der Gemeinde Schlesen formuliert werden. Folgende Änderungen<br />

werden beraten


Seite | 8<br />

Elsass, Frankreich / Baden, Deutschland<br />

„insbesondere“ vor „Feuerwehren“ streichen<br />

Der Gemeinderat ist mit dem Wortlaut einstimmig einverstanden.<br />

9. Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 - Strafverfahren<br />

gegen Erwachsene<br />

Die Wahlen der Schöffen erfolgen zweigleisig:<br />

für die Strafkammern des Landgerichts und des Amtsgerichts Offenburg in<br />

Strafverfahren gegen Erwachsene<br />

Für die Jugendstrafkammern des Landgerichts und des Amtsgerichts Offenburg<br />

in Strafsachen gegen Jugendliche<br />

1. Schöffen für Strafverfahren gegen Erwachsene<br />

Das Landgericht Offenburg hat darüber informiert, dass die Gemeinde für die Wahl<br />

der Schöffen der Geschäftsjahre 2014 – 2018 zwei Personen benennen muss. Die<br />

Vorschlagsliste ist im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu behandeln.<br />

Als Schöffen benannt bzw. für die Schöffenliste vorgeschlagen waren bisher<br />

Andrea Schüle (Schöffin 2005 – 2013)<br />

Iris Berchtenbreiter<br />

Frau Schüle kann nicht mehr vorgeschlagen werden, da sie bereits seit zwei Amtsperioden<br />

als Schöffin tätig war. Bisher haben sich folgende Personen für das Amt als<br />

Schöffen bei der Verwaltung bereit erklärt<br />

Konrad Rinderle, Kürzell<br />

Kurt Reith, Meißenheim<br />

Gerda Heimburger, Meißenheim (12.04.13)<br />

Die Gemeinden haben bis zum 21.06.2013 eine Vorschlagsliste aufzustellen und<br />

diese bis zum 02.08.2013 nebst etwaigen Einsprüchen an das für sie zuständige<br />

Amtsgericht zu übersenden.<br />

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf<br />

und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Absatz 2 Satz 1 GVG). Bei<br />

der Auswahl der Personen für die Vorschlagsliste ist darauf zu achten, dass diese für<br />

das Schöffenamt geeignet sind. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in<br />

hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch<br />

geistige Beweglichkeit und - wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen<br />

Hauptverhandlung - körperliche Eignung.<br />

Zum Amt eines Schöffen sollen nach §§ 33 und 34 GVG unter anderem nicht berufen<br />

werden: Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2014) das fünfundzwanzigste<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; Personen, die das siebzigste<br />

Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode (1. Januar<br />

2014) vollenden würden.


Seite | 9<br />

Wesentlicher Gesichtspunkt bei der Aufstellung der Vorschlagsliste ist, dass der Gemeinderat<br />

durch eine individuelle Vorauswahl die Gewähr für die Heranziehung erfahrener<br />

und urteilsfähiger Personen als Schöffen bietet.<br />

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei<br />

Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte<br />

der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich.<br />

Über die Aufstellung der Vorschlagsliste ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu<br />

verhandeln, soweit nicht im Einzelfall vorübergehend nach § 35 Absatz 1 Satz 2 der<br />

Gemeindeordnung (GemO) eine nichtöffentliche Verhandlung erforderlich ist.<br />

Die <strong>vom</strong> Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist nach § 36 Absatz 3 Satz 1<br />

GVG eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet <strong>vom</strong> Ende der Auflegungsfrist,<br />

schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden,<br />

dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG<br />

nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen<br />

werden sollten (§ 37 GVG).<br />

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf<br />

und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Absatz 2 Satz 1 GVG).<br />

Es wird empfohlen, eine Dame und einen Herrn vorzuschlagen.<br />

Weiterhin wird befürwortet, eine/n Bewerber aus Meißenheim und eine/n aus<br />

Kürzell vorzuschlagen<br />

Der Gemeinderat schlägt für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 bei einer<br />

Gegenstimme als Schöffen / innen für die Strafkammer für Erwachsene<br />

vor.<br />

• Iris Berchtenbreiter<br />

• Kurt Reith<br />

2. Schöffen für Strafverfahren gegen Jugendliche<br />

Das Jugendamt des Landratsamts Ortenaukreis hat mitgeteilt, dass der Jugendhilfeausschuss<br />

die Vorschlagsliste aufstellt. Eine bestimmte Anzahl von Personen je<br />

Gemeinde ist nicht vorgeschrieben. Als Schöffin benannt war bisher Edeltraut Kern.<br />

Frau Kern hat erklärt für dieses Amt zur Verfügung zu stehen.<br />

Der Gemeinderat schlägt einstimmig Frau Edeltraut Kern für die<br />

Geschäftsjahre 2014 – 2018 als Schöffin vor.


Seite | 10<br />

10. Verschiedenes<br />

a. Gemeinderat Kopf informiert darüber dass der Weg hinter der Löhlebrücke im<br />

Bereich des Lärmschutzwalls Kürzell nicht befahrbar wäre.<br />

b. Gemeinderätin Dr. Ostermann teilt mit, dass der Heckenschnittplatz sich in<br />

das Schilfgebiet entlang des Mühlbachs ausbreiten würde.<br />

c. Gemeinderätin Rieth möchte wissen, wie die Zeitplanung bzgl. der Querungshilfe<br />

und dem Radweg beim Penny Markt aussehen würde. Es ist vorgesehen,<br />

am 13.05.13 die Vergabe der Bauarbeiten vorzunehmen.<br />

d. Gemeinderat Spengler weist auf verschiedene Vandalismusschäden in Meißenheim<br />

hin.<br />

e. Gemeinderätin Höfler weist auf die starke Verschmutzung des Radwegs zwischen<br />

Meißenheim und Kürzell hin.<br />

11. Frageviertelstunde<br />

a. Edmund Leuthner weist darauf hin, dass beim Obst- und Gartenbauverein<br />

Schilder der Obstanlage zerstört worden sind.<br />

b. Martin Häs regt an, bei der Oberen Mühlbachbrücke eine Hundetoilette aufzustellen.<br />

c. Eine Angrenzerin möchte wissen, wie die Verkehrssicherheit bei der Einbeziehungssatzung<br />

Schutternstraße, insbesondere bei der Zufahrt auf die Kreisstraße<br />

gewährleistet wird. Dies wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />

geprüft.<br />

d. Sven Santo wünscht, dass die Gemeinde darauf hinweist, dass Futterwiesen<br />

keine Hundetoiletten wären. Darauf sollte im Amtsblatt hingewiesen werden.<br />

e. Sven Santo weist darauf hin, dass mit der Änderung der Gebührenerhebung<br />

für Wasser und Abwasser sich eine erhebliche Erhöhung ergeben hätte. Es<br />

wird darauf hingewiesen, dass es sich einerseits um die Gesplittete Abwassergebühr<br />

handeln würde, andererseits um eine Gebührenerhöhung.<br />

Die Urkundspersonen<br />

Der Protokollführer<br />

Alexander Schröder, Bürgermeister<br />

Hartmut Schröder<br />

Klaus Heimburger, Gemeinderat<br />

Heinz Schlecht, Gemeinderat

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