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Leitfaden "Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen" für die ...

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Artenschutzmaßnahmen in NRW<br />

Einführung zum <strong>Leitfaden</strong><br />

In den Artensteckbriefen (Anhang A) wird <strong>die</strong>se Abgrenzung in Abstimmung mit dem LANUV<br />

<strong>für</strong> alle im <strong>Leitfaden</strong> behandelten Arten vorgenommen. Die Abgrenzung der Fortpflanzungsund<br />

Ruhestätten <strong>für</strong> <strong>die</strong> im <strong>Leitfaden</strong> behandelten Arten wurde Art-<strong>für</strong>-Art entwickelt. Soweit<br />

andere artenschutzrechtliche Publikationen der Landesnaturschutzbehörden NRW (MUNLV<br />

2007: S. 20 6 und MKULNV 2010: S. 66) und das BfN-Forschungsprojekt (RUNGE et al.<br />

2010) entsprechende Abgrenzungen der „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen<br />

Zusammenhang“ beziehungsweise der „lokalen Population“ bereits enthielten, wurde auf<br />

<strong>die</strong>se Definitionen nach Möglichkeit zurückgegriffen. In allen geeigneten Fällen erfolgte <strong>die</strong><br />

Abgrenzung im o.g. Sinne „weit“, d.h. unter Einbeziehung essenzieller Nahrungshabitate,<br />

Jagdgebiete, Flugrouten und Wanderkorridore (ebenso: RUNGE et al. 2010).<br />

Zu den Ruhestätten im Sinne <strong>von</strong> § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zählen bei den Vögeln auch<br />

<strong>die</strong> Raststätten <strong>von</strong> Wintergästen und Durchzüglern. Entscheidende Kriterien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abgrenzung<br />

einer Raststätte als Ruhestätte im artenschutzrechtlichen Sinne sind insbesondere <strong>die</strong><br />

Individuenzahl, <strong>die</strong> Aufenthaltsdauer und <strong>die</strong> regelmäßige Nutzung der Stätte. Dies wird in<br />

den Beschreibungen der Ruhestätten in den Steckbriefen verdeutlicht. Eine Angabe <strong>von</strong><br />

Mindest-Individuenzahlen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abgrenzung relevanter Rastvogelversammlungen ist derzeit<br />

nicht möglich; <strong>für</strong> Nordrhein-Westfalen reicht <strong>die</strong> Datengrundlage zu Rastvögeln und Wintergästen<br />

aktuell noch nicht aus, um artspezifische Schwellenwerte zu definieren. Zudem unterliegen<br />

Rastvogelbestände in der Regel mehr oder weniger starken Schwankungen, unter<br />

anderem in Abhängigkeit <strong>von</strong> der Witterung, sodass Schwellenwerte hier schnell zu Fehleinschätzungen<br />

führen können. Aus <strong>die</strong>sen Gründen hat sich das LANUV entschieden, <strong>von</strong> der<br />

Definition <strong>von</strong> Mindestzahlen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einstufung <strong>von</strong> Rastplätzen als Ruhestätte vorerst abzusehen.<br />

7 Für <strong>die</strong> fachgutachterliche Abgrenzung und Bewertung <strong>von</strong> Vogelraststätten als<br />

Ruhestätten im Einzelfall wird eine Abfrage bei den Landschaftsbehörden und den Artexperten<br />

vor Ort empfohlen.<br />

3.4 Katalog der in Betracht kommenden Maßnahmen<br />

Grundsätzlich in Betracht kommen alle Artenschutzmaßnahmen, in deren Folge Strukturen<br />

oder Funktionen in den jeweiligen Lebensstätten der ausgewählten Tierarten entstehen, welche<br />

<strong>für</strong> das Vorkommen der Arten essenziell sind. Die relevanten Strukturen und Funktionen<br />

/ Ressourcen (Habitatelemente oder -qualitäten) sind in jedem Artensteckbrief benannt. Diesen<br />

werden <strong>die</strong>jenigen Maßnahmen gegenübergestellt, welche nach Erfahrungswerten zum<br />

Aufbau der entsprechenden Strukturen / Ressourcen führen. Dabei kommen insbesondere<br />

Maßnahmen durch bestimmte Nutzungsarten in Betracht, <strong>die</strong> sich in ihrer Wirkungsweise an<br />

6 MUNLV (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Broschüre. Stand 12/2007.<br />

http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/web/babel/media/teil1.pdf (25.05.2012) (Erläuterungen<br />

mit Bezug zu § 42 BNatSchG in der Fassung 2007).<br />

7 Schriftl. Mitteilung des LANUV, FB 24/VSW am 16.03.2012.<br />

05.02.2013 16

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