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Leitfaden "Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen" für die ...

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Artenschutzmaßnahmen in NRW<br />

Einführung zum <strong>Leitfaden</strong><br />

„Priorisierung“ als „vorgezogene Ausgleichsmaßnahme“ (CEF)<br />

Neben der Bestimmung, ob eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme geeignet oder nicht<br />

geeignet im o.g. Sinn ist, werden einige Maßnahmen zusätzlich nach Umsetzungspriorität<br />

unterschieden. Die Priorisierung gibt einen Hinweis welcher Maßnahmentyp vorrangig ergriffen<br />

werden soll, sofern mehrere gleich geeignete Maßnahmen grundsätzlich zur Verfügung<br />

stehen. Die Zuordnung einer Priorität darf nicht dahingehend missverstanden werden, dass<br />

auf nicht prioritäre Maßnahmen gegebenenfalls einfach verzichtet werden kann. Ob eine<br />

Maßnahme erforderlich ist, kann nur anhand der einzelfallbezogenen Bewertung des konkreten<br />

Sachverhaltes entschieden werden.<br />

Die Priorisierung einer Maßnahme erfolgte im Zuge der Expertenworkshops durch Votum der<br />

Artexperten in den Kategorien:<br />

- hohe Priorität / vorrangig: Eine Maßnahme ist in Bezug auf <strong>die</strong> Art / <strong>die</strong> artspezifisch<br />

bestehende Zielsetzung gegenüber anderen vorgeschlagenen, möglicherweise ähnlich<br />

wirksamen, vorzugswürdig. Die Maßnahme wird unter den in Nordrhein-<br />

Westfalen bestehenden Rahmenbedingungen als Schlüsselmaßnahme <strong>für</strong> <strong>die</strong> Förderung<br />

der lokalen Populationen der jeweiligen Art angesehen.<br />

- geringe Priorität / nachrangig (resp. ohne Nennung): Die Maßnahme ist gegenüber<br />

anderen Maßnahmen <strong>von</strong> nachrangiger Bedeutung. Die Maßnahme wird unter den in<br />

Nordrhein-Westfalen bestehenden Rahmenbedingungen in den meisten Situationen<br />

nicht als entscheidend <strong>für</strong> <strong>die</strong> Förderung der lokalen Populationen der jeweiligen Art<br />

angesehen.<br />

Auf <strong>die</strong>se Weise können Maßnahmen, <strong>die</strong> nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand eine<br />

hohe Maßnahmeneignung erhalten, vor dem Hintergrund allgemeiner (artbezogener) oder<br />

raumspezifischer Aspekte in ihrer Priorität gegenüber anderen Maßnahmen dennoch nachrangig<br />

sein. Diejenigen Habitate und Strukturen, welche nach Einschätzung der Experten <strong>die</strong><br />

Vorkommen der Arten in Nordrhein-Westfalen nicht oder nur ausnahmsweise limitieren, werden<br />

als Ergebnis der Fachdiskussion in den Expertenworkshops als nicht prioritär eingestuft.<br />

Beispiel:<br />

Für <strong>die</strong> Geburtshelferkröte stehen (mehrere) kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Sicherstellung<br />

der Laichgewässer sowie Sommer- und Winterlebensräume zur Verfügung.<br />

Angaben zur Priorität:<br />

- Die Maßnahme Anlage neuer (Still)Gewässer (G1) besitzt bei allen Amphibien <strong>die</strong> höchste<br />

Priorität.<br />

- Die Maßnahme Anlage lückiger Schotterfluren (O4.4.2) hat gegenüber der Anlage <strong>von</strong><br />

Gesteinsböschungen beziehungsweise Gesteinsschüttungen (O4.4.1/ O4.4.3) eine geringere<br />

Priorität.<br />

05.02.2013 24

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