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Leitfaden "Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen" für die ...

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Artenschutzmaßnahmen in NRW<br />

Einführung zum <strong>Leitfaden</strong><br />

Gesamtbewertung der Eignung als „kompensatorische Maßnahme“ (FCS)<br />

Zusätzlich wird eine Bewertung nach der Eignung als „kompensatorische Maßnahme“ (FCS)<br />

vorgenommen. Alle Maßnahmen, welche sich als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen eignen,<br />

kommen nach fachlichen Kriterien unter den Aspekten Prognosesicherheit und Entwicklungsdauer<br />

ebenso als kompensatorische Maßnahmen (FCS) im Zuge einer artenschutzrechtlichen<br />

Ausnahme in Betracht.<br />

Ist <strong>die</strong> Prognosesicherheit „sehr hoch“ und <strong>die</strong> Entwicklungsdauer „mittel“, ist ein Risikomanagement<br />

grundsätzlich nicht erforderlich.<br />

Eine Maßnahme ist <strong>für</strong> „kompensatorische Maßnahmen“ (FCS) „geeignet“, wenn <strong>die</strong> Prognosesicherheit<br />

mindestens „mittel“ ist. Je nachdem wie lange <strong>die</strong> Entwicklung der Maßnahme<br />

voraussichtlich dauert, muss über ein begleitendes Risikomanagement im Einzelfall<br />

entschieden werden oder es ist regelmäßig erforderlich (Tabelle 2).<br />

05.02.2013 22

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