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Leitfaden "Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen" für die ...

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Artenschutzmaßnahmen in NRW<br />

Einführung zum <strong>Leitfaden</strong><br />

Konkretisierung der Maßnahmen auf der Aus-/Durchführungsebene<br />

- In den Artensteckbriefen werden <strong>die</strong> Maßnahmen im Allgemeinen nicht bis auf <strong>die</strong><br />

Ausführungsebene konkretisiert. Dies ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> große Anzahl der Arten zum einen<br />

nicht sinnvoll darstellbar, zum anderen könnte eine weitere Konkretisierung dazu führen,<br />

dass zwingend notwendige orts- und raumspezifische Anpassungen unterbleiben.<br />

- Als vorhandene Maßnahmenstandards sind <strong>die</strong> entsprechenden Handlungsanweisungen<br />

<strong>für</strong> Nordrhein-Westfalen zu beachten:<br />

o Bei der Durchführung <strong>von</strong> Maßnahmen an Gewässern ist <strong>die</strong> „Blaue Richtlinie“<br />

(MUNLV 2010) 16 zu beachten.<br />

o Bei der Durchführung <strong>von</strong> Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen sind<br />

<strong>die</strong> Maßnahmenstandards <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausgestaltung <strong>von</strong> Ackermaßnahmen aus<br />

dem „Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz“ (LANUV, o.J.) 17 zu beachten.<br />

o In Ergänzung wurde in Bezug auf <strong>die</strong> Durchführung <strong>von</strong> speziellen Maßnahmen<br />

im Grünland ein Maßnahmenblatt „Grünlandentwicklung“ entwickelt (vgl.<br />

Anhang A), auf das im Steckbrief verwiesen wird.<br />

4.4 Hinweise zum Umfang der Maßnahme und zur Verortung<br />

Größenrelation der Maßnahme (Maßnahmenumfang)<br />

Die Größenrelation einer Maßnahme (der Maßnahmenumfang) wird einerseits durch Art und<br />

Umfang des Vorhabens bestimmt. Dies muss vorhabenbezogen im Einzelfall ermittelt werden.<br />

Im Artensteckbrief / FIS werden andererseits <strong>die</strong> artspezifischen Minimalanforderungen<br />

an ein funktionierendes Habitat(element) benannt.<br />

Grundsätzlich gilt, dass eine Maßnahme mindestens in demselben Umfang erfolgen muss, in<br />

dem Lebensstätten vorhabenbedingt verloren gehen oder funktional beeinträchtigt werden.<br />

Aufgrund der ökologisch-funktionalen Betrachtungsweise bezüglich der <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong><br />

vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen kann unter Umständen <strong>die</strong>selbe Lebensraumqualität<br />

auch mit einem geringeren Flächenumfang erreicht werden, was im Einzelfall darzulegen<br />

wäre. Geht <strong>die</strong> Fortpflanzungs- oder Ruhestätte einer Art vollständig verloren beziehungsweise<br />

wird weitgehend funktional entwertet, enthält der Artensteckbrief weitergehend Orientierungswerte,<br />

in welcher (Mindest-)Menge und -qualität neue Habitatelemente <strong>für</strong> jeweils ein<br />

betroffenes Brutpaar / Individuum bereitgestellt werden müssen.<br />

16 Online: http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/sonderreihen/blau/Blaue%20Richtlinie.pdf (18.03.2010).<br />

Download 10.5.2012.<br />

17 Online: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/vns/de/fachinfo/anwenderhandbuch (10.05.2012).<br />

05.02.2013 34

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