"In den Gehren" vom 19.11.2013 Text - Nonnenhorn
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(§9 Abs.1 Nr.24 BauGB; Nr.15.6. PlanzV; siehe Planzeichnung)<br />
3.34 Umgrenzung der Flächen für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-<br />
IS6<br />
Immissionsschutzgesetzes, Immissionsschutz-Festsetzung6 mit<br />
folgendem <strong>In</strong>halt:<br />
− Die zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen der Ruheräume<br />
(z.B. Schlaf- und Kinderzimmer) im Erdgeschoß, im<br />
1.Obergeschoß und im Dachgeschoß sind vollständig auf die<br />
der Bahnlinie abgewandten Gebäudeseiten (nach Nor<strong>den</strong>, Osten<br />
und Sü<strong>den</strong>) zu orientieren.<br />
− Ausnahmen von der Orientierungspflicht für die Fensteröffnungen<br />
einzelner Ruheräume können zugelassen wer<strong>den</strong>, wenn alle<br />
anderen Ruheräume des Gebäudes die o.g. Orientierungen aufweisen<br />
und wenn gleichzeitig eine Unterbringung von Fensteröffnungen<br />
von weiteren Ruheräumen an allen hierfür zulässigen<br />
Gebäudeseiten (in <strong>den</strong> hierfür zulässigen Geschoßen) unter der<br />
Voraussetzung von funktional befriedigen<strong>den</strong> Raumzuschnitten<br />
unmöglich ist (z.B. bei überdurchschnittlichem Bedarf an Ruheräumen,<br />
etc.) und wenn die betreffen<strong>den</strong> Räume ersatzweise<br />
mit ausreichend dimensionierten, schallgedämpften Lüftungsanlagen<br />
(z.B. mechanisch unterstützte Fensterrahmenlüftung, Einzellüfter<br />
etc.) ausgestattet wer<strong>den</strong>.<br />
(§9 Abs.1 Nr.24 BauGB; Nr.15.6. PlanzV; siehe Planzeichnung)<br />
3.35 Lärmschutz-Maßnahme<br />
− Die aktive Lärmschutz-Maßnahme (z.B. Lärmschutzwand) ist<br />
entlang der Bahnlinie im nordwestlichen Bereich des Plangebietes<br />
in einer Länge von ca. 59,00m und einer Höhe von mind.<br />
3,50m über dem natürlichen Gelände zu errichten. Die Maßnahme<br />
ist nördlich in einer Länge von 31,00m und südlich in<br />
einer Länge von 10,00m nach Osten abknickend zu verlängern.<br />
Die aktive Lärmschutzmaßnahme ist in geschlossener und fugendichter<br />
Ausführung als Voraussetzung für die Wohnnutzungen<br />
zu errichten. Die Lärmschutzmaßnahme hat ein Flächengewicht<br />
von >40 kg/m2 aufzuweisen.<br />
Seite 15<br />
Gemeinde <strong>Nonnenhorn</strong> 2. Bebauungsplanänderung und 1. Erweiterung "<strong>In</strong> <strong>den</strong> Gehren"<br />
<strong>Text</strong>teil mit 62 Seiten, Fassung <strong>vom</strong> <strong>19.11.2013</strong><br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen