"In den Gehren" vom 19.11.2013 Text - Nonnenhorn
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derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er<br />
regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend.<br />
7.2.5 Räumlich-strukturelles Konzept<br />
7.2.5.1 Das städtebauliche Konzept zielt auf eine Herausarbeitung des öffentlichen Raumes als Begegnungsfläche<br />
ab. Die Anzahl der einzelnen Richtungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und<br />
Gebäuderichtungen) wird dabei gering gehalten, um <strong>den</strong> formalen und städtebaulichen Zusammenhalt<br />
des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur.<br />
Die Anordnung der geplanten Gebäude leitet sich aus der Notwendigkeit einer Verzahnung<br />
mit der umgeben<strong>den</strong> städtebaulichen Struktur ab.<br />
7.2.5.2 Bei der Differenzierung der einzelnen Gebäudetypen wer<strong>den</strong> die gebäudespezifischen Größen (Art<br />
und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise) auf die jeweilige städtebauliche Situation hin abgestimmt.<br />
Auf diese Weise entsteht ein Spektrum an Bauformen, das dem Wohnbedürfnis der Bevölkerung<br />
entspricht.<br />
7.2.5.3 Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird geachtet. Eine ausschließliche<br />
Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist jedoch nicht erforderlich und aus<br />
städtebaulichen Grün<strong>den</strong> nicht sinnvoll.<br />
7.2.6 Planungsrechtliche Vorschriften<br />
7.2.6.1 Für <strong>den</strong> Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Das allgemeine Wohngebiet<br />
wird in ein allgemeines Wohngebiet1 und ein allgemeines Wohngebiet2 gegliedert. Diese Zonierung<br />
nimmt auf die unterschiedlichen Bereiche innerhalb des Bauquartiers Rücksicht. Im Bereich<br />
der von der Bahnlinie "Lindau – Friedrichshafen" ausgehen<strong>den</strong> Lärm-Immissionen und des im<br />
Sü<strong>den</strong> gelegenen Kfz-Betriebes findet eine Bündelung von Nutzungen mit einem gewissen Konflikt-Potenzial<br />
statt. Die inneren Bereiche des Baugebietes können auf diese Weise von stören<strong>den</strong><br />
Einflüssen frei gehalten wer<strong>den</strong>.<br />
Durch die vorgenommene Zonierung bleibt die Zweckbestimmung des allgemeinen Wohngebietes<br />
erhalten, da innerhalb der verschie<strong>den</strong>en Bereiche in der Summe die durch <strong>den</strong> Katalog des §4<br />
BauNVO vorgegebene Zielrichtung erfüllbar ist. Sowohl die Fläche als auch die Anzahl der Grundstücke<br />
des allgemeinen Wohngebietes2 sind so bemessen, dass ausreichende Möglichkeiten zur<br />
Unterbringung von so genannten Nebennutzungen gegeben sind. Bei Ausschöpfung dieser Möglichkeiten<br />
kann sich ein Anteil der o.g. Nebennutzungen an der primären Nutzung (Wohnen) ergeben,<br />
der dem eines allgemeinen Wohngebietes ohne die vorgenommene Zonierung entspräche.<br />
7.2.6.2 Auf der Grundlage des §1 der BauNVO wer<strong>den</strong> innerhalb des gesamten Gebietes sowie der bei<strong>den</strong><br />
Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen:<br />
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Gemeinde <strong>Nonnenhorn</strong> 2. Bebauungsplanänderung und 1. Erweiterung "<strong>In</strong> <strong>den</strong> Gehren"<br />
<strong>Text</strong>teil mit 62 Seiten, Fassung <strong>vom</strong> <strong>19.11.2013</strong><br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen