"In den Gehren" vom 19.11.2013 Text - Nonnenhorn
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Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und<br />
Abgrabungen) in <strong>den</strong> Baugebieten sind nur unter <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong><br />
Voraussetzungen zulässig:<br />
− Anpassung an <strong>den</strong> natürlichen Geländeverlauf und<br />
− Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstücke<br />
und der Erschließungs-Situation<br />
(Art.81 Abs.1 Nr.5 BayBO)<br />
4.13 Werbeanlagen in <strong>den</strong><br />
Baugebieten<br />
Werbeanlagen in <strong>den</strong> Baugebieten dürfen in keiner Ansicht<br />
(senkrechte Projektion) eine Größe von 5m 2 Fläche (pro einzelne<br />
Anlage) überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen darf nur<br />
passiv (z.B. durch Anstrahlen) und gleich bleibend (kein Blinken<br />
etc.) erfolgen.<br />
(Art.81 Abs.1 Nr.2 BayBO)<br />
Seite 25<br />
Gemeinde <strong>Nonnenhorn</strong> 2. Bebauungsplanänderung und 1. Erweiterung "<strong>In</strong> <strong>den</strong> Gehren"<br />
<strong>Text</strong>teil mit 62 Seiten, Fassung <strong>vom</strong> <strong>19.11.2013</strong><br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen