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"In den Gehren" vom 19.11.2013 Text - Nonnenhorn

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7.2.8 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen<br />

7.2.8.1 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Straße "Im Ängerle", die teilweise im Planungsgebiet<br />

verläuft, sowie die "Mauthausstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebun<strong>den</strong>.<br />

7.2.8.2 Für die innere Erschließung des überplanten Bereiches erfolgt eine wesentliche Neukonzeption<br />

gegenüber dem zu ändern<strong>den</strong> Plan. Der überwiegende Anteil der Anbindung der Grundstücke erfolgt<br />

nun über verkehrsberuhigte Flächen im Sinne des Zeichens 325 der Straßenverkehrsordnung<br />

("spielende Kinder", §42 Abs.4a StVO). Dabei sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung<br />

vorgesehen. Durch einen niveaugleichen Ausbau der Erschließungsflächen sowie durch<br />

gestalterische Maßnahmen (z.B. Begleitflächen) wird sichergestellt, dass der jeweilige zentrale<br />

Quartiersplatz für Fußgänger gefahrlos nutzbar ist. Dies wird <strong>den</strong> Anforderungen an ein zeitgemäßes<br />

Wohnbauquartier gerecht. Die straßenbegleiten<strong>den</strong> Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen<br />

Belägen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig sind sie als Stauraum für <strong>den</strong><br />

Winterdienst vorgesehen. Sie sind mit einem Unterbau zu versehen, der es ermöglicht, sie gegebenenfalls<br />

zu befahren. Darüber hinaus wer<strong>den</strong> Stellplätze für <strong>den</strong> ruhen<strong>den</strong> Verkehr geschaffen.<br />

Der an <strong>den</strong> maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 4,50m ist für einen Begegnungsfall<br />

von zwei Pkw bei teilweise verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. Die Regelquerschnitte<br />

der Wege sowie die Bemessung der Wendemöglichkeiten und der Ausrundungen im Bereich<br />

der Einmündungen sind entsprechend <strong>den</strong> einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist<br />

die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt.<br />

7.2.8.3 Entlang der Bahnlinie westlich des Planungsbereiches verläuft ein Fuß- bzw. Radweg. Dieser<br />

bleibt erhalten.<br />

7.2.8.4 Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht erforderlich.<br />

Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte<br />

<strong>In</strong>genieurbüro vorgenommen.<br />

7.2.8.5 Die Anordnung der Flächen für Nebenanlagen, speziell mit der Zweckbestimmung "Garagen" ist<br />

auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der jeweiligen<br />

Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen.<br />

7.2.9 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz<br />

7.2.9.1 Auf das Baugebiet wirken Lärmimmissionen und Erschütterungen der Bahnlinie "Lindau-<br />

Friedrichshafen" sowie Spitzmittel-Immissionen auf Grund der im Nor<strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> <strong>In</strong>tensivobst-Anlagen<br />

ein.<br />

7.2.9.2 Auf das Planungsgebiet wirken die Lärmimmissionen der Bahnlinie "Friedrichshafen-Lindau" ein.<br />

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu erwarten<strong>den</strong><br />

Verkehrslärm-Immissionen im Planungsgebiet durch das Büro Sieber (Gutachten <strong>vom</strong><br />

27.08.2012) durchgeführt. Es zeigt sich, dass die Orientierungswerte des Beiblattes1 der<br />

Seite 43<br />

Gemeinde <strong>Nonnenhorn</strong> 2. Bebauungsplanänderung und 1. Erweiterung "<strong>In</strong> <strong>den</strong> Gehren"<br />

<strong>Text</strong>teil mit 62 Seiten, Fassung <strong>vom</strong> <strong>19.11.2013</strong><br />

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