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"In den Gehren" vom 19.11.2013 Text - Nonnenhorn

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3.7 FH ....m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN<br />

Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes<br />

<strong>den</strong> festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt<br />

gemessen:<br />

− bei Hauptgebäu<strong>den</strong> mit Satteldach bzw. Walmdach am höchsten<br />

Punkt des Firstes<br />

− bei Hauptgebäu<strong>den</strong> mit Pultdach an der höchsten Stelle der<br />

Dachkonstruktion (einschließlich Dachüberstand) mit folgender<br />

Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 1,50m unterschritten<br />

wer<strong>den</strong>; Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn<br />

mindestens 75% ihrer Dach-Ebenen parallel sind.<br />

Bei Gebäu<strong>den</strong>, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festsetzungen<br />

zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN"<br />

entsprechend <strong>den</strong> Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich<br />

liegen, durch lineare <strong>In</strong>terpolation zu ermitteln.<br />

(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB; §16 Abs.2 Nr.4 u. §18 Abs.1 BauNVO;<br />

Nr.2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />

3.8 o Offene Bauweise<br />

(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB; §22 Abs.1 BauNVO; Nr.3.1. PlanzV; siehe<br />

Typenschablonen)<br />

3.9 a 1 Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie<br />

folgt: neben <strong>den</strong> Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe<br />

ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform<br />

Kettenhaus wer<strong>den</strong> die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand<br />

nur auf eine Seite hin errichtet. Die Seite ohne Grenzabstand muss<br />

jeweils an diejenige Seite des Nachbargrundstückes angrenzen, die<br />

dort mit einem Grenzabstand bebaut wird.<br />

(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB; §22 Abs.4 BauNVO; siehe Typenschablonen)<br />

3.10 Nur Einzelhäuser zulässig<br />

E<br />

(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB; §22 Abs.2 BauNVO; Nr.3.1.1. PlanZV;<br />

Seite 7<br />

Gemeinde <strong>Nonnenhorn</strong> 2. Bebauungsplanänderung und 1. Erweiterung "<strong>In</strong> <strong>den</strong> Gehren"<br />

<strong>Text</strong>teil mit 62 Seiten, Fassung <strong>vom</strong> <strong>19.11.2013</strong><br />

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