"In den Gehren" vom 19.11.2013 Text - Nonnenhorn
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3.7 FH ....m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN<br />
Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes<br />
<strong>den</strong> festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt<br />
gemessen:<br />
− bei Hauptgebäu<strong>den</strong> mit Satteldach bzw. Walmdach am höchsten<br />
Punkt des Firstes<br />
− bei Hauptgebäu<strong>den</strong> mit Pultdach an der höchsten Stelle der<br />
Dachkonstruktion (einschließlich Dachüberstand) mit folgender<br />
Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 1,50m unterschritten<br />
wer<strong>den</strong>; Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn<br />
mindestens 75% ihrer Dach-Ebenen parallel sind.<br />
Bei Gebäu<strong>den</strong>, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festsetzungen<br />
zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN"<br />
entsprechend <strong>den</strong> Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich<br />
liegen, durch lineare <strong>In</strong>terpolation zu ermitteln.<br />
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB; §16 Abs.2 Nr.4 u. §18 Abs.1 BauNVO;<br />
Nr.2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />
3.8 o Offene Bauweise<br />
(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB; §22 Abs.1 BauNVO; Nr.3.1. PlanzV; siehe<br />
Typenschablonen)<br />
3.9 a 1 Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie<br />
folgt: neben <strong>den</strong> Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe<br />
ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform<br />
Kettenhaus wer<strong>den</strong> die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand<br />
nur auf eine Seite hin errichtet. Die Seite ohne Grenzabstand muss<br />
jeweils an diejenige Seite des Nachbargrundstückes angrenzen, die<br />
dort mit einem Grenzabstand bebaut wird.<br />
(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB; §22 Abs.4 BauNVO; siehe Typenschablonen)<br />
3.10 Nur Einzelhäuser zulässig<br />
E<br />
(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB; §22 Abs.2 BauNVO; Nr.3.1.1. PlanZV;<br />
Seite 7<br />
Gemeinde <strong>Nonnenhorn</strong> 2. Bebauungsplanänderung und 1. Erweiterung "<strong>In</strong> <strong>den</strong> Gehren"<br />
<strong>Text</strong>teil mit 62 Seiten, Fassung <strong>vom</strong> <strong>19.11.2013</strong><br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen