29.04.2014 Aufrufe

"In den Gehren" vom 19.11.2013 Text - Nonnenhorn

"In den Gehren" vom 19.11.2013 Text - Nonnenhorn

"In den Gehren" vom 19.11.2013 Text - Nonnenhorn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8.2.3.8 Die in <strong>den</strong> Pflanzlisten aufgelisteten Arten sichern eine Verwendung standortgerechter, heimischer<br />

Gehölze. Einheimische Bäume und Sträucher bil<strong>den</strong> die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen<br />

der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb neophytischen Ziergehölzen<br />

vorgezogen wer<strong>den</strong>.<br />

8.2.3.9 Durch die Festsetzung, dass pro 600m² mindestens 1Laubbaum zu pflanzen ist, wird eine<br />

Durchgrünung des Baugebietes gewährleistet.<br />

8.2.3.10 Der Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in<br />

Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, erfolgt aus gestalterischen Grün<strong>den</strong>.<br />

8.2.3.11 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher),<br />

wird auf max. 5% der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen<br />

Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht wer<strong>den</strong>, ohne dass Fehlentwicklungen<br />

hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsoptischer Belange zu erwarten<br />

sind.<br />

8.2.3.12 Die Höhe von Gebäu<strong>den</strong> wird beschränkt, um Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu vermei<strong>den</strong>.<br />

8.2.3.13 Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge in <strong>den</strong> privaten Grundstücksflächen wird festgesetzt,<br />

um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bo<strong>den</strong>s durch die Versiegelung zu minimieren.<br />

8.2.3.14 Die Vorschrift zur Anpassung des Baugebietes an <strong>den</strong> Geländeverlauf dient der Vermeidung größerer<br />

Erdmassenbewegungen.<br />

Seite 49<br />

Gemeinde <strong>Nonnenhorn</strong> 2. Bebauungsplanänderung und 1. Erweiterung "<strong>In</strong> <strong>den</strong> Gehren"<br />

<strong>Text</strong>teil mit 62 Seiten, Fassung <strong>vom</strong> <strong>19.11.2013</strong><br />

Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!