Die Kaskoversicherung im Spannungsfeld zur P&I Versicherung
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Zum Komplex A.<br />
ist zu bemerken, daß die Kaskopolice der von diesem Großschaden betroffenen Reederei <strong>im</strong><br />
deutschen Markt prolongiert wurde. Unser Kunde blieb dem deutschen Markt und seinem<br />
Service wie schon seit vielen Jahrzehnten treu. Da der Kaskomarkt derzeit hoch<br />
wettbewerbsintensiv ist, war z.B. eine Anpassung des Prämiengefüges dieser Police an den<br />
Schadenverlauf nicht möglich. Dafür sind heute die Prämienstrukturen durch die hinter den<br />
Reedereien stehenden Finanziers <strong>im</strong> Quervergleich zu transparent, sprich der moderne<br />
Kostenwettbewerb n<strong>im</strong>mt keine Rücksicht auf gute oder schlechte Schadenverläufe.<br />
Mit anderen Worten : der Kaskoversicherer hat nach Ablauf einer <strong>Versicherung</strong>speriode oder<br />
eines Geschäftsjahres nicht die Möglichkeit, durch "Nachcalls" bei seinen<br />
<strong>Versicherung</strong>snehmern sein Portefeuille-Ergebnis auszugleichen. Ihm droht vielmehr nach<br />
Größtschadenfällen der Verlust der Police, falls er "über Gebühr" eine Anpassung der<br />
Konditionen durchführen möchte oder muß.<br />
Ein weiterer Faktor sind neue und teure Haftungsrisiken: Hinweisen möchte ich auf die<br />
Kollisionen von schnellen und hochwertigen Containerschiffen mit teuren Verladebrücken in<br />
modernen Containerhäfen. <strong>Die</strong> Brücken selbst stellen erhebliche Werte dar, sind nicht<br />
kurzfristig zu ersetzen und der Hafen erleidet erhebliche finanzielle Nachteile, wenn <strong>im</strong><br />
schnell getakteten Containerverkehr eine Verladebrücke nicht mehr <strong>zur</strong> Verfügung steht. Der<br />
für den Kollisionsersatz haftende Kaskoversicherer wird zunehmend mehr mit derartigen<br />
teuren Schäden belastet.<br />
Und weitere Varianten treten hinzu : <strong>Die</strong> Presse berichtete 1996 ausführlich über das<br />
Auflaufen des MS "Igloo Moon" auf einem toten Korallenriff in US-Hoheitsgewässern vor<br />
Florida. <strong>Die</strong> <strong>im</strong> Kreuzfahrtgeschäft eingesetzten Passagierschiffe bewegen sich <strong>im</strong>mer<br />
häufiger in den Grenzregionen schiffbarer Gewässer, sei es, daß die Nord-West-Passage<br />
oder die Antarktisfahrt als "ult<strong>im</strong>ativer Kick" angeboten werden müssen. Dabei kann es durch<br />
Auflaufen oder Strandung des Schiffes zu erheblichen Kosten zum Zwecke der<br />
Wiederherstellung der Natur kommen.<br />
Nach der englischen Collision Liability Clause ist der Geldersatz z.B. zwecks biologischer<br />
Wiederherstellung von Korallen nicht erstattungspflichtig, sondern fällt unter die P&I-Police.<br />
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