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Die Kaskoversicherung im Spannungsfeld zur P&I Versicherung

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Zum Komplex A.<br />

ist zu bemerken, daß die Kaskopolice der von diesem Großschaden betroffenen Reederei <strong>im</strong><br />

deutschen Markt prolongiert wurde. Unser Kunde blieb dem deutschen Markt und seinem<br />

Service wie schon seit vielen Jahrzehnten treu. Da der Kaskomarkt derzeit hoch<br />

wettbewerbsintensiv ist, war z.B. eine Anpassung des Prämiengefüges dieser Police an den<br />

Schadenverlauf nicht möglich. Dafür sind heute die Prämienstrukturen durch die hinter den<br />

Reedereien stehenden Finanziers <strong>im</strong> Quervergleich zu transparent, sprich der moderne<br />

Kostenwettbewerb n<strong>im</strong>mt keine Rücksicht auf gute oder schlechte Schadenverläufe.<br />

Mit anderen Worten : der Kaskoversicherer hat nach Ablauf einer <strong>Versicherung</strong>speriode oder<br />

eines Geschäftsjahres nicht die Möglichkeit, durch "Nachcalls" bei seinen<br />

<strong>Versicherung</strong>snehmern sein Portefeuille-Ergebnis auszugleichen. Ihm droht vielmehr nach<br />

Größtschadenfällen der Verlust der Police, falls er "über Gebühr" eine Anpassung der<br />

Konditionen durchführen möchte oder muß.<br />

Ein weiterer Faktor sind neue und teure Haftungsrisiken: Hinweisen möchte ich auf die<br />

Kollisionen von schnellen und hochwertigen Containerschiffen mit teuren Verladebrücken in<br />

modernen Containerhäfen. <strong>Die</strong> Brücken selbst stellen erhebliche Werte dar, sind nicht<br />

kurzfristig zu ersetzen und der Hafen erleidet erhebliche finanzielle Nachteile, wenn <strong>im</strong><br />

schnell getakteten Containerverkehr eine Verladebrücke nicht mehr <strong>zur</strong> Verfügung steht. Der<br />

für den Kollisionsersatz haftende Kaskoversicherer wird zunehmend mehr mit derartigen<br />

teuren Schäden belastet.<br />

Und weitere Varianten treten hinzu : <strong>Die</strong> Presse berichtete 1996 ausführlich über das<br />

Auflaufen des MS "Igloo Moon" auf einem toten Korallenriff in US-Hoheitsgewässern vor<br />

Florida. <strong>Die</strong> <strong>im</strong> Kreuzfahrtgeschäft eingesetzten Passagierschiffe bewegen sich <strong>im</strong>mer<br />

häufiger in den Grenzregionen schiffbarer Gewässer, sei es, daß die Nord-West-Passage<br />

oder die Antarktisfahrt als "ult<strong>im</strong>ativer Kick" angeboten werden müssen. Dabei kann es durch<br />

Auflaufen oder Strandung des Schiffes zu erheblichen Kosten zum Zwecke der<br />

Wiederherstellung der Natur kommen.<br />

Nach der englischen Collision Liability Clause ist der Geldersatz z.B. zwecks biologischer<br />

Wiederherstellung von Korallen nicht erstattungspflichtig, sondern fällt unter die P&I-Police.<br />

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