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Arbeitsanleitung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des BMF

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B. Grundsätzliches zu <strong>Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen</strong><br />

I. Erforderlichkeit<br />

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 BHO sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene<br />

<strong>Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen</strong> durchzuführen.<br />

Finanzwirksam ist eine Maßnahme, wenn sie die Einnahmen oder die Ausgaben <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>haushaltes unmittelbar oder mittelbar beeinflusst. Sie ist ein auf der Grundlage eines<br />

verantwortlichen Entscheidungsprozesses beruhen<strong>des</strong> Handeln der Verwaltung, mit dem<br />

innerhalb einer begrenzten Zeitspanne ein vorab definiertes Ziel erreicht werden soll. Dazu<br />

gehört auch die Beibehaltung <strong>des</strong> Status quo. Finanzwirksame Maßnahmen sind unter<br />

anderem:<br />

• organisatorische Maßnahmen (z. B. Reorganisation der Arbeitsabläufe)<br />

• alternative Formen der Aufgabenerledigung [z. B. Ausgliederung, Privatisierung,<br />

Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)]<br />

• Finanzierungsalternativen<br />

• Rationalisierungsinvestitionen<br />

• neue Investitionsvorhaben<br />

• Beschaffung und Erwerb von beweglichen Gegenständen (z. B. Erst- und<br />

Ersatzbeschaffungen von Ausrüstungsgegenständen, Verbrauchsmaterialien, Geräten,<br />

Kfz, Mobiliar) einschließlich alternativer Beschaffungsformen (z. B. Kauf, Leasing,<br />

Miete)<br />

• Nutzung von Immobilien (z. B. Standortentscheidungen, Entscheidungen über die<br />

Form der Unterbringung, Baumaßnahmen)<br />

• Öffentlichkeitsarbeit/Fachinformationen<br />

• Gesetze und verwaltungsinterne Regelungen mit finanziellen Auswirkungen<br />

• Förderprogramme und Einzelförderungen<br />

<strong>Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen</strong> bilden die Grundlage für die Entscheidung über das „Ob“<br />

(z. B. Ersatzbeschaffung ja/nein; Erforderlichkeit von neuen Investitionsvorhaben) und das<br />

„Wie“ einer Maßnahme (z. B. Kauf, Leasing, eigene Aufgabenwahrnehmung, Ausgliederung,<br />

ÖPP).<br />

Zum Teil lassen sich finanzwirksame Maßnahmen direkt aus den zu erbringenden Aufgaben<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ableiten, zum Teil sind sie unterstützend erforderlich, um die<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sicherzustellen (z. B. Unterbringung <strong>des</strong> zur<br />

Aufgabenwahrnehmung notwendigen eigenen Personals oder Materials).<br />

II. Angemessenheit<br />

Die gewählte Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll in Methodik und Aufwand im<br />

Verhältnis zur finanzwirksamen Maßnahme angemessen sein („Wirtschaftlichkeit der<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“).<br />

Erfahrungsgemäß entstehen oft Schwierigkeiten hinsichtlich <strong>des</strong> Betrachtungsumfangs, das<br />

heißt, <strong>des</strong> inhaltlichen Betrachtungsgegenstan<strong>des</strong> der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Dabei<br />

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