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Arbeitsanleitung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des BMF

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• einzelwirtschaftliche Verfahren für Maßnahmen mit nur geringen und damit zu<br />

vernachlässigenden gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. Bedarfsdeckung für<br />

die eigene Verwaltung) und<br />

• gesamtwirtschaftliche Verfahren für Maßnahmen mit nicht zu vernachlässigenden<br />

gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplanung 1 oder<br />

Förderprogramme 2 ).<br />

Welches Verfahren anzuwenden ist, bestimmt sich<br />

• nach der Art der Maßnahme,<br />

• dem mit der Maßnahme verfolgten Ziel und<br />

• den mit der Maßnahme verbundenen Auswirkungen.<br />

einzelwirtschaftliche gesamtwirtschaftliche<br />

Verfahren<br />

Betrachtung<br />

Betrachtung<br />

monetäre Bewertung Kapitalwertmethode Kosten-Nutzen-Analyse<br />

nicht monetäre<br />

Bewertung<br />

Nutzwertanalyse Nutzwertanalyse im<br />

Rahmen der Kosten-<br />

Nutzen-Analyse<br />

Zusätzlich unterscheiden sich die Verfahren hinsichtlich der Bewertung der Maßnahmewirkungen.<br />

Die monetären Verfahren rechnen in Geldeinheiten, die nicht-monetären<br />

Verfahren vergleichen anhand von Bewertungspunkten.<br />

Monetäre Verfahren können mit der Nutzwertanalyse kombiniert eingesetzt werden. Eine<br />

Nutzwertanalyse ohne die Verbindung mit einer monetären Bewertung ist im Regelfall nicht<br />

ausreichend.<br />

Bei der Kosten-Nutzen-Analyse handelt es sich um ein Verfahren, bei dem im Allgemeinen<br />

die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft dargestellt werden. Ihr kann als Rechenverfahren<br />

die Kapitalwertmethode zugrunde gelegt werden. Ein Beispiel sind<br />

<strong>Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen</strong> für die Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplanung.<br />

Diese <strong>Arbeitsanleitung</strong> behandelt im Wesentlichen die einzelwirtschaftlichen Verfahren. Die<br />

Kosten-Nutzen-Analyse sowie eine mögliche Vorgehensweise bei Förderprogrammen werden<br />

nur knapp skizziert.<br />

Auf Verfahren zur Ermittlung von Einnahmen und Ausgaben und ggf. zur Kostenermittlung<br />

wird ebenfalls nicht weiter eingegangen. Bei der Durchführung der <strong>Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen</strong><br />

kann in geeigneten Fällen auf standardisierte Werte zurückgegriffen werden,<br />

wenn dies sachgerecht und angemessen ist (z. B. durch Verwendung von<br />

1 Vgl. Abschnitt C. V. 2.<br />

2 Vgl. Abschnitt C. V. 3.<br />

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