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Besonderheiten der Mehrhausanlage als Folge des ... - Pantaenius

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(3) Die Maßnahme wird wie folgt finanziert:<br />

a) € 30.000,00 werden über Son<strong>der</strong>umlage finanziert,<br />

die von den Eigentümern <strong>des</strong> Flachbaus (bzw. <strong>des</strong><br />

Hochhauses) nach <strong>der</strong> Größe ihrer<br />

Miteigentumsanteile zu zahlen und sofort fällig ist.<br />

b) Der Rest in Höhe von ca. € 25.000,00 wird <strong>der</strong><br />

„Instandhaltungsrücklage Flachbau“ (bzw.<br />

„Instandhaltungsrücklage Hochhaus“ )<br />

entnommen.<br />

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