Besonderheiten der Mehrhausanlage als Folge des ... - Pantaenius
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(3) Die Maßnahme wird wie folgt finanziert:<br />
a) € 30.000,00 werden über Son<strong>der</strong>umlage finanziert,<br />
die von den Eigentümern <strong>des</strong> Flachbaus (bzw. <strong>des</strong><br />
Hochhauses) nach <strong>der</strong> Größe ihrer<br />
Miteigentumsanteile zu zahlen und sofort fällig ist.<br />
b) Der Rest in Höhe von ca. € 25.000,00 wird <strong>der</strong><br />
„Instandhaltungsrücklage Flachbau“ (bzw.<br />
„Instandhaltungsrücklage Hochhaus“ )<br />
entnommen.<br />
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