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Besonderheiten der Mehrhausanlage als Folge des ... - Pantaenius

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d) Hinweise:<br />

aa) Der Vertrag ist zwingend zwischen <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

und dem Dritten zu schließen, es sei denn,<br />

je<strong>der</strong> Wohnungseigentümer verpflichtet sich selbst<br />

höchstpersönlich.<br />

bb) Alle Wohnungseigentümer haften gem. §10 Abs. 8<br />

WEG im Außenverhältnis anteilig.<br />

cc)<br />

dd)<br />

Finanzierungssicherheit auch wegen § 648 a BGB<br />

erfor<strong>der</strong>lich (sog. Handwerkersicherung)<br />

Das Sanierungsunternehmen kann ungeachtet <strong>des</strong><br />

Baufortschritts und ungeachtet etwaiger<br />

Baumängel je<strong>der</strong>zeit sogar 110 % <strong>des</strong><br />

Auftragsvolumens <strong>als</strong> Sicherheit verlangen (10 %<br />

pauschal für Nebenfor<strong>der</strong>ungen)<br />

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