Besonderheiten der Mehrhausanlage als Folge des ... - Pantaenius
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d) Hinweise:<br />
aa) Der Vertrag ist zwingend zwischen <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />
und dem Dritten zu schließen, es sei denn,<br />
je<strong>der</strong> Wohnungseigentümer verpflichtet sich selbst<br />
höchstpersönlich.<br />
bb) Alle Wohnungseigentümer haften gem. §10 Abs. 8<br />
WEG im Außenverhältnis anteilig.<br />
cc)<br />
dd)<br />
Finanzierungssicherheit auch wegen § 648 a BGB<br />
erfor<strong>der</strong>lich (sog. Handwerkersicherung)<br />
Das Sanierungsunternehmen kann ungeachtet <strong>des</strong><br />
Baufortschritts und ungeachtet etwaiger<br />
Baumängel je<strong>der</strong>zeit sogar 110 % <strong>des</strong><br />
Auftragsvolumens <strong>als</strong> Sicherheit verlangen (10 %<br />
pauschal für Nebenfor<strong>der</strong>ungen)<br />
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