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Junge Wilde - AWO Sachsen-Anhalt

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nur beschränkt pauschalierend beschreiben: z.B. die altersgemäße<br />

übliche individuelle Entwicklung und gesellschaftliche Integration ist<br />

unzureichend bzw. unterdurchschnittlich gelungen (?).<br />

• Oder Bildung von Fallgruppen:<br />

Schulische, berufliche und sonstige Abbrüche; Obdachlosigkeit,<br />

Suchtkrankheit; brüchige Lebenswege wegen Strafhaft bzw. länger<br />

in Einrichtungen gelebt; Kumulation von Defiziten wie fehlende<br />

Wohnung, fehlende berufliche Ausbildung, erhebliche Schulden,<br />

keine Zugänge zu Sozialleistungen<br />

• Dagegen steht die Fachkommentierung: <strong>Junge</strong> Volljährige, die<br />

bewusst eigensinnig nach eigenen Lebensentwürfen leben wollen,<br />

zählen nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten gemäß § 41 SGB<br />

VIII. Unterste Grenze des § 41 ist zumindest ein „gewisser<br />

Veränderungswunsch“.<br />

Hilfe nach § 41 SGB VIII für seelisch behinderte junge<br />

Menschen ?<br />

• § 41 ist eigenständige Hilfe:<br />

- Lediglich bei den Rechtsfolgen des § 41 Verweis auf die Typen der<br />

Hilfe zur Erziehung, also ein Hinweis auf Ausgestaltung der Hilfen;<br />

- Hypothese: eine Verselbständigung ist – wenn auch mit zeitlicher<br />

Verzögerung – erreichbar.<br />

• Konstruktion als „Auslaufhilfe“ und Bedeutung der Erfolgsprognose<br />

vor dem Hintergrund der „lebenslangen“ Gewährung von<br />

Eingliederungshilfe.<br />

Anwendungsprobleme des § 41 SGB VIII<br />

• Es sind Vereinbarungen zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe über den<br />

Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels erforderlich.<br />

• Gleichwohl: Es kommt in Deutschland darauf an, wo man wohnt, um<br />

eine Chance auf Leistungen nach § 41 SGB VIII zu haben.<br />

• Die reduzierten Anwendungen und Verschiebungen in das SGB II führen<br />

oft dazu, dass bestenfalls nur noch eine engagierte JGH Jugendhilfeleistungen<br />

für junge Volljährige realisieren kann.<br />

• Was ist aber bei fehlender Bereitschaft junger Volljähriger zur Mitwirkung<br />

an der Verselbständigung in absehbarer Zeit?<br />

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