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Landtag Brandenburg P-AUGV 5/35 Protokoll - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AUGV</strong> 5/<strong>35</strong> S. 6<br />

Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 06.03.2013<br />

<strong>35</strong>. (öffentliche Sitzung) mi-we<br />

Der Vorsitzende fragt nach der Vergleichbarkeit mit den anderen Bundesländern<br />

bezüglich deren Kostenkalkulation, von welcher Auslastung ausgegangen wird und<br />

wie die bisherige Auslastung erfolgt.<br />

Staatssekretärin Hartwig-Tiedt erwidert, dass das Labor gut ausgelastet sei, sehr<br />

gute Qualität liefere und einen bundesweit guten Ruf habe.<br />

Ein Vergleich mit den anderen Bundesländern sei nicht möglich, weil die ein anderes<br />

Gebührensystem haben, ähnlich dem, was die Länder Berlin und <strong>Brandenburg</strong> vor<br />

der Fusion auch hatten und welches bewusst durch die <strong>Land</strong>esgesetzgeber umgestellt<br />

wurde.<br />

Die Preise seien transparent und nachvollziehbar auf der Basis einer Kosten-<br />

Leistungs-Rechnung gebildet worden.<br />

Die 2 Millionen Euro habe das <strong>Land</strong> Berlin nicht nachgeschossen und die kämen<br />

jetzt auch nicht. Logischerweise sei der im Februar beschlossene Wirtschaftsplan für<br />

das Jahr 2013 mit den Einnahmen, die erwartet werden und mit den Zuschüssen aus<br />

den beiden Ländern aufgestellt worden.<br />

Natürlich könne man jetzt nicht sagen, wie sich die Preisliste im Laufe des Jahres auf<br />

die Beprobungen auswirken werden und man werde sich in den Verwaltungsratssitzungen<br />

den aktuellen Stand immer vorlegen lassen und dann sehen, welche Auswirkungen<br />

es tatsächlich gibt. Selbstverständlich würden die Länder die Aufsichtspflicht<br />

wahrnehmen und dann entsprechend nachsteuern, wenn es tatsächlich Einbrüche<br />

geben sollte.<br />

Das gemeinsame <strong>Land</strong>eslabor ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, also keine nachgeordnete<br />

Einrichtung, und die beiden Länder könnten nicht einfach durchgreifen.<br />

Das heißt, das Management sei dort in der Pflicht, entsprechend dem Wirtschaftsplan,<br />

dem Investitionsplan und der Personalplanung, die Aufgaben zu erfüllen.<br />

Zu dem Thema Vollkostenkalkulation bittet sie Herr Gerstmann das Wort zu erteilen.<br />

Herr Gerstmann (MUGV) weist mit Hinweis auf die Darlegungen in dem schriftlichen<br />

Bericht nochmals auf die Notwendigkeit der neue Entgeltordnung hin und dass dabei<br />

natürlich die Grundzüge der Kosten-Leistungs-Rechnung berücksichtigt worden sind.<br />

Es gebe keinen Grund, prinzipiell an dem Vorgehen oder an der Seriosität der Preiskalkulation<br />

zu zweifeln. Mit einem relativ hohen Aufwand seien Laborleistungen in<br />

Echtzeit erfasst worden, Material-, Personal- und Liegenschaftskosten eingeflossen.<br />

Das sei seriös und basiert auf dem Vollkostenansatz.<br />

Er betont weiter, dass der <strong>Land</strong>eszuschuss ja nicht in dem Sinne zu verstehen ist,<br />

dass damit das <strong>Land</strong>eslabor irgendwie alimentiert wird, sondern dass auf der Grundlage<br />

des Staatsvertrages von 2009 die Aufgaben, die damals in Anhang 3 des<br />

Staatsvertrages formuliert worden sind, natürlich gegenfinanziert waren über einen<br />

<strong>Land</strong>eszuschuss und dabei sei es auch geblieben. Neue Aufgaben müssen dann

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