Landtag Brandenburg P-AUGV 5/35 Protokoll - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AUGV</strong> 5/<strong>35</strong> S. 6<br />
Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 06.03.2013<br />
<strong>35</strong>. (öffentliche Sitzung) mi-we<br />
Der Vorsitzende fragt nach der Vergleichbarkeit mit den anderen Bundesländern<br />
bezüglich deren Kostenkalkulation, von welcher Auslastung ausgegangen wird und<br />
wie die bisherige Auslastung erfolgt.<br />
Staatssekretärin Hartwig-Tiedt erwidert, dass das Labor gut ausgelastet sei, sehr<br />
gute Qualität liefere und einen bundesweit guten Ruf habe.<br />
Ein Vergleich mit den anderen Bundesländern sei nicht möglich, weil die ein anderes<br />
Gebührensystem haben, ähnlich dem, was die Länder Berlin und <strong>Brandenburg</strong> vor<br />
der Fusion auch hatten und welches bewusst durch die <strong>Land</strong>esgesetzgeber umgestellt<br />
wurde.<br />
Die Preise seien transparent und nachvollziehbar auf der Basis einer Kosten-<br />
Leistungs-Rechnung gebildet worden.<br />
Die 2 Millionen Euro habe das <strong>Land</strong> Berlin nicht nachgeschossen und die kämen<br />
jetzt auch nicht. Logischerweise sei der im Februar beschlossene Wirtschaftsplan für<br />
das Jahr 2013 mit den Einnahmen, die erwartet werden und mit den Zuschüssen aus<br />
den beiden Ländern aufgestellt worden.<br />
Natürlich könne man jetzt nicht sagen, wie sich die Preisliste im Laufe des Jahres auf<br />
die Beprobungen auswirken werden und man werde sich in den Verwaltungsratssitzungen<br />
den aktuellen Stand immer vorlegen lassen und dann sehen, welche Auswirkungen<br />
es tatsächlich gibt. Selbstverständlich würden die Länder die Aufsichtspflicht<br />
wahrnehmen und dann entsprechend nachsteuern, wenn es tatsächlich Einbrüche<br />
geben sollte.<br />
Das gemeinsame <strong>Land</strong>eslabor ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, also keine nachgeordnete<br />
Einrichtung, und die beiden Länder könnten nicht einfach durchgreifen.<br />
Das heißt, das Management sei dort in der Pflicht, entsprechend dem Wirtschaftsplan,<br />
dem Investitionsplan und der Personalplanung, die Aufgaben zu erfüllen.<br />
Zu dem Thema Vollkostenkalkulation bittet sie Herr Gerstmann das Wort zu erteilen.<br />
Herr Gerstmann (MUGV) weist mit Hinweis auf die Darlegungen in dem schriftlichen<br />
Bericht nochmals auf die Notwendigkeit der neue Entgeltordnung hin und dass dabei<br />
natürlich die Grundzüge der Kosten-Leistungs-Rechnung berücksichtigt worden sind.<br />
Es gebe keinen Grund, prinzipiell an dem Vorgehen oder an der Seriosität der Preiskalkulation<br />
zu zweifeln. Mit einem relativ hohen Aufwand seien Laborleistungen in<br />
Echtzeit erfasst worden, Material-, Personal- und Liegenschaftskosten eingeflossen.<br />
Das sei seriös und basiert auf dem Vollkostenansatz.<br />
Er betont weiter, dass der <strong>Land</strong>eszuschuss ja nicht in dem Sinne zu verstehen ist,<br />
dass damit das <strong>Land</strong>eslabor irgendwie alimentiert wird, sondern dass auf der Grundlage<br />
des Staatsvertrages von 2009 die Aufgaben, die damals in Anhang 3 des<br />
Staatsvertrages formuliert worden sind, natürlich gegenfinanziert waren über einen<br />
<strong>Land</strong>eszuschuss und dabei sei es auch geblieben. Neue Aufgaben müssen dann