Infomappe LRS - Philipp-Reis-Schule
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<strong>Infomappe</strong> <strong>LRS</strong><br />
vom<br />
ARBEITSKREIS <strong>LRS</strong><br />
AN DER PHILIPP-REIS-SCHULE<br />
FRIEDRICHSDORF/TS.
ARBEITSKREIS <strong>LRS</strong><br />
AN DER PHILIPP-REIS-SCHULE<br />
FRIEDRICHSDORF/TS.<br />
Inhalte<br />
<strong>LRS</strong> an der PRS<br />
<strong>LRS</strong> an der <strong>Schule</strong> – Die rechtliche Basis<br />
Wichtige <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner an der PRS<br />
Muster für den Antrag auf Nachteilsausgleich<br />
Beispiel für einen <strong>LRS</strong>-Förderplan<br />
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AN DER PHILIPP-REIS-SCHULE<br />
FRIEDRICHSDORF/TS.<br />
Mit Lese-Rechtschreib-Schwäche an der <strong>Philipp</strong>-<strong>Reis</strong>-<strong>Schule</strong><br />
Der Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende <strong>Schule</strong> bringt für alle<br />
Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen eine Vielzahl von Veränderungen mit sich.<br />
Selbst bei guten Schülerinnen und Schülern kann das anfangs zu einem Absinken der<br />
Leistungen führen. Kommt dann noch eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (<strong>LRS</strong>) hinzu,<br />
bedeutet das für Schüler, Eltern und Lehrer anfänglich Frust und Unzufriedenheit. Es ist<br />
deshalb sehr wichtig, Schülerinnen und Schüler mit <strong>LRS</strong> schnell zu erkennen, um<br />
frühzeitig mit der Förderung beginnen zu können. Zu diesem Zweck wird an der <strong>Philipp</strong>-<br />
<strong>Reis</strong>-<strong>Schule</strong> (PRS) zu Anfang des Schuljahres in allen fünften Klassen ein einheitliches<br />
Diktat geschrieben und kurz darauf wiederholt. Eltern von Schülerinnen und Schülern, bei<br />
denen <strong>LRS</strong> bereits in der Grundschule festgestellt wurde, sollten ihre jeweiligen Deutschund<br />
Fachlehrer bereits frühzeitig ansprechen und dem Klassenlehrer eventuell<br />
vorhandene Bescheinigungen von Kinder- und Jugendpsychiatern oder Psychologen<br />
vorlegen.<br />
Vom Verdacht zur Anerkennung<br />
Schülerinnen und Schüler mit <strong>LRS</strong> sollen möglichst systematisch erfasst werden, um<br />
bereits erste Förderansätze zu erkennen. Dies gilt nicht nur für die bereits in der<br />
Grundschule erkannten <strong>LRS</strong>-Betroffenen, sondern auch für die Kinder, die sich mit dem<br />
Schreiben und Lesen auffällig schwer tun. Bis zu den Herbstferien werden die<br />
Beobachtungen gesammelt, um in der ersten Klassenkonferenz nach den Herbstferien im<br />
Lehrerkreis detailliert besprochen werden zu können. Die Klassenkonferenz entscheidet<br />
auch über die Anerkennung oder Ablehnung des <strong>LRS</strong>-Status.<br />
Mit der Anerkennung des <strong>LRS</strong>-Status durch die Klassenkonferenz erhalten die Eltern ein<br />
offizielles Bestätigungsschreiben der <strong>Schule</strong>, in welchen auch Nachteilsausgleich oder<br />
Notenschutz gewährt und schulische Förderungsmaßnahmen zugesagt werden. Dies<br />
bedeutet z.B., dass auf die Bewertung der Rechtschreibung in Deutsch und evtl. in<br />
anderen Unterrichtsgebieten verzichtet werden kann. Nach der Anerkennung des <strong>LRS</strong>-<br />
Status empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mit der Deutschlehrerin/dem<br />
Deutschlehrer und den Fachlehrern, um über die Folgen und das weitere Vorgehen zu<br />
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sprechen. Wichtig ist vor allem das Thema Fördermaßnahmen. <strong>LRS</strong>-Schülerinnen und –<br />
Schüler an der PRS sind verpflichtet am innerschulischen <strong>LRS</strong>-Förderunterricht<br />
teilzunehmen. Diese Art der Förderung sollte unbedingt durch außerschulische<br />
Maßnahmen ergänzt werden. Wie diese aussehen könnten, sollte mit der Lehrerin / dem<br />
Lehrer besprochen werden. Oftmals bringt ein solches Gespräch für beide Seiten neue<br />
Erkenntnisse und Einsichten.<br />
Fördern mit System<br />
Grundlage für die systematische Förderung ist der individuelle Förderplan. Er wird von der<br />
Förderkonferenz erstmals zum Ende des ersten Halbjahres erstellt und muss dann<br />
kontinuierlich fortgeschrieben werden. Halbjährlich sollte eine Anpassung erfolgen. Der<br />
Plan sollte den Lernfortschritt der Schülerin/des Schülers enthalten, alle innerschulischen<br />
Fördermaßnahmen benennen, die jeweiligen Zuständigkeiten festlegen und Angaben zu<br />
weiteren außerschulischen Maßnahmen enthalten. Schüler, Eltern und Lehrer sollten den<br />
Plan anschließend gemeinsam besprechen. Um die Verbindlichkeit der Vereinbarung zu<br />
dokumentieren, soll der Förderplan von dem Betroffenen, den beteiligten Lehrerinnen und<br />
Lehrern sowie den Eltern unterschrieben werden.<br />
Bei Fragen und Problemen sollte die Deutschlehrerin / der Deutschlehrer immer der erste<br />
Ansprechpartner sein. Weil der Umgang mit dem Thema <strong>LRS</strong> für Eltern wie Lehrer oftmals<br />
eine neue Erfahrung ist, sollten Eltern versuchen, ihre Erfahrungen zu teilen und ihre<br />
Bereitschaft für eine Zusammenarbeit signalisieren. Je besser die Zusammenarbeit ist,<br />
desto effektiver lassen sich Förderempfehlungen sinnvoll in den Schulalltag integrieren.<br />
Denn letztendlich ziehen Lehrer und Eltern am gleichen Strang, da sie gleichermaßen<br />
daran interessiert sind, den betroffenen Schülerinnen und Schülern dabei zu helfen, ihre<br />
Lese- und Rechtschreibfähigkeiten zu verbessern. Im Einzelfall kann es hilfreich sein, den<br />
direkten Kontakt mit einem <strong>LRS</strong>-erfahrenen Mediziner oder einem Kinderpsychologen zu<br />
suchen.<br />
Für eine effektive Therapie sind gezielte außerschulische Fördermaßnahmen sehr wichtig.<br />
Welche Art der Förderung für die jeweilige Schülerin oder den Schüler die Beste ist, sollte<br />
im Einzelgespräch geklärt werden. Wichtig ist, dass die Förderung kontinuierlich und<br />
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systematisch erfolgt. Sind außerschulische Fördermaßnahmen geplant, sollte dies auch<br />
den Lehrern mitgeteilt werden, damit sie auf Veränderungen im Lese-Rechtschreib-<br />
Verhalten achten können.<br />
Unterstützung finden<br />
Bei <strong>LRS</strong> sollten Eltern immer auch das Gespräch mit der Klassenlehrerin / dem<br />
Klassenlehrer sowie den Fachlehrern für die Fremdsprache suchen. Denn fast immer ist<br />
die <strong>LRS</strong> nicht auf den Deutschunterricht beschränkt, sondern äußert sich auch in anderen<br />
Fächern wie zum Beispiel Englisch. Ein Gespräch bietet die Chance, gemeinsam mit der<br />
jeweiligen Lehrerin / dem Lehrer eine sinnvolle Lösung zu finden.<br />
Der offizielle <strong>LRS</strong>-Beauftragte an der PRS ist Herr Ekkehard Müller. In dieser Funktion ist<br />
er Ansprechpartner für Eltern und Lehrer. Eine weitere wichtige Anlaufstelle bei Fragen<br />
und Problemen ist der Arbeitskreis <strong>LRS</strong> an der PRS. Diese Gruppe von Eltern versteht<br />
sich als Interessenvertretung von Eltern und Schülern und möchte aktiv dabei helfen, die<br />
Förderung von <strong>LRS</strong>-Schülerinnen und -Schülern an der PRS weiter zu verbessern.<br />
Bei besonders schwerwiegenden Problemen, Rechtsfragen oder speziellen Fragen zu<br />
Diagnose und Therapie der <strong>LRS</strong> finden sich auf den Internetseiten des Bundesverbandes<br />
Legasthenie nicht nur umfangreiche Informationen zum Thema, sondern auch die<br />
Adressen und Kontaktdaten einer Vielzahl von Experten.<br />
Wir wünschen allen Eltern und Ihren Kindern einen guten Start an der <strong>Philipp</strong>-<strong>Reis</strong>-<strong>Schule</strong>,<br />
Ihre Arbeitsgruppe <strong>LRS</strong><br />
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<strong>LRS</strong> an der <strong>Schule</strong> – Die rechtliche Basis<br />
Grundlage für die Diagnose und den Umgang mit <strong>LRS</strong><br />
Grundlage für die Diagnose und den Umgang von Kindern mit <strong>LRS</strong> oder Legasthenie ist<br />
die Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen<br />
Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR vom 18.5.2006)<br />
sowie der Erlass vom 18. Mai 2006 über den Nachteilsausgleich für Schülerinnen und<br />
Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder für Schülerinnen und<br />
Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen. Die<br />
VOLRR vom 18.5.2006 und der Erlass vom 18.5.2006 sind auf der Internetseite des<br />
Landesverbandes Hessen http://www.lvl-hessen.de vollständig nachzulesen.<br />
Regelungen der VOLRR<br />
Die VOLRR regelt zunächst in § 2, dass es Aufgabe der <strong>Schule</strong> ist festzustellen, ob bei<br />
einem Schüler besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen<br />
vorliegen. Zuständig ist hierfür die Klassenkonferenz, wobei eventuell vorliegende<br />
Fachgutachten in das Entscheidungsverfahren mit einzubeziehen sind<br />
(§ 4 Abs. 2 VOLRR). Dies soll möglichst bereits in der 1. Jahrgangsstufe erfolgen. Die<br />
Eltern sind über die Feststellungen zu informieren.<br />
Fördermaßnahmen<br />
Schüler, bei denen <strong>LRS</strong> festgestellt wurde, sollen Fördermaßnahmen erhalten mit dem<br />
Ziel, die Stärken der Kinder herauszufinden, diese ihnen bewusst zu machen, sie zu<br />
ermutigen und Erfolgserlebnisse zu vermitteln, Lernhemmungen und Blockaden<br />
abzubauen, Lust auf Lesen, Schreiben und Rechnen zu wecken und erhalten,<br />
Arbeitstechniken und Lernstrategien zu vermitteln, die vorhandenen Schwächen<br />
auszugleichen, zu mildern und bestehende Lernlücken zu schließen (§ 3 Abs. 1 VOLRR).<br />
Die <strong>Schule</strong>n sind verpflichtet, Fördermaßnahmen durchzuführen.<br />
Dies kann durch die in § 3 Abs. 2 VOLRR beispielhaft genannten Maßnahmen erreicht<br />
werden:<br />
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• Unterricht in besonderen Lerngruppen (§ 5 VOLRR): Die Förderung erfolgt in<br />
Förderkursen, deren Besuch verpflichtend ist.<br />
• Binnendifferenzierung<br />
• Nachteilsausgleich (§ 6 VOLRR) in Form von Ausweitung der Arbeitszeit z.B.<br />
didaktisch-methodischen Hilfsmitteln (z. B: Computer, Wörterbuch, spezifisch<br />
gestalteten Arbeitsblättern), differenzierte Aufgabenstellung, z.B. verringertes<br />
Arbeitspensum sowie die Maßnahmen des Erlasses vom 18. Mai 2006: mündliche<br />
statt schriftliche Prüfung, unterrichtsorganisatorischen Veränderungen,<br />
differenzierte Hausaufgabenstellung<br />
• Besondere Regelung für die Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung (§ 7<br />
VOLRR): stärkere Gewichtung der mündlichen Leistungen insb. in Deutsch und den<br />
Fremdsprachen, vorübergehender Verzicht auf eine Bewertung der Lese-,<br />
Rechtschreibleistung in allen betroffenen Unterrichtsgebieten, zeitweiser Verzicht<br />
auf die Bewertung der Rechtschreibleistung, Nutzung des pädagogischen<br />
Ermessensspielraums bei Aussetzung der Notengebung für ein Fach, wobei alle<br />
Abweichungen von den üblichen Bewertungsregelungen ihre Grundlage in den<br />
individuellen Förderplänen haben müssen.<br />
• Besondere Regelungen für die Zeugniserstellung (§ 8 VOLRR): Aussetzung einer<br />
Teilnote bei entsprechender Bemerkung im Zeugnis<br />
• Besondere Regelung für die Erteilung von Abschlüssen (§ 9 VOLRR): In Abgangsund<br />
Abschlusszeugnissen erfolgt einen Aussetzung einer Teilnote nur dann, wenn<br />
eine mehrjährige schulische Förderung auf der Grundlage von Förderplänen<br />
unmittelbar vorausgegangen und nachgewiesen wurde.<br />
Fördermaßnahmen sollen i. d. R. bis Ende der Sekundarstufe I abgeschlossen sein.<br />
Die Förderung ist mit dem Deutschunterricht abzustimmen. Die Abstimmung erfolgt in der<br />
Klassenkonferenz, die übrigen Fachlehrerinnen und Lehrer sind dabei einzubeziehen und<br />
gegebenenfalls eine angemessene Berücksichtigung in allen Fächern, insbesondere in<br />
den Fremdsprachen, sicherzustellen.<br />
Für Kinder mit <strong>LRS</strong> sind individuelle Förderpläne zu erstellen, die halbjährlich in der<br />
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Klassenkonferenz erörtert und fortgeschrieben werden müssen. Dabei ist der jeweilige<br />
Lernstand zu dokumentieren. Außerschulische Fördermaßnahmen sind in den Förderplan<br />
einzubeziehen. Zur Optimierung der Förderung ist eine enge Kooperation zwischen<br />
<strong>Schule</strong>, Eltern und außerschulischer Förderung erforderlich.<br />
Zuständigkeiten ab Sekundarstufe II<br />
Bis Ende der Sekundarstufe I ist für die Fördermaßnahmen nach § 7<br />
(Leistungsfeststellung und Bewertung) und § 8 (Zeugnisse, Versetzungen, Übergänge) die<br />
Klassenkonferenz zuständig. Ab der Sekundarstufe II (entspricht 11.-13. Klasse)<br />
entscheidet über die Anerkennung der <strong>LRS</strong> und über die Durchführung von<br />
Fördermaßnahmen das Staatliche Schulamt auf schriftlichen Antrag der Eltern. (Anm.: Es<br />
empfiehlt sich, den Antrag sowohl an das Staatliche Schulamt als auch an die<br />
Prüfungskommission zu stellen bzw. wegen der Zuständigkeit beim Staatlichen Schulamt<br />
in Friedberg nachzufragen.)<br />
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Wichtige Ansprechpartner für das Thema <strong>LRS</strong> an der PRS<br />
Fragen zum Förderplan und zu dessen Umsetzung:<br />
Deutschlehrerin/Deutschlehrer, Klassenlehrerin/Klassenlehrer,<br />
Fremdsprachenlehrerin/Fremdsprachenlehrer<br />
Fragen zu Fördermaßnahmen an der PRS und zur Anerkennung von <strong>LRS</strong>:<br />
<strong>LRS</strong>-Beauftragter<br />
Ekkehard Müller<br />
<strong>Philipp</strong>-<strong>Reis</strong>-<strong>Schule</strong><br />
Hoher Weg 29<br />
61381 Friedrichsdorf<br />
Telefon 06172-59010<br />
Fragen zu <strong>LRS</strong> im Allgemeinen und <strong>LRS</strong> an der PRS im Speziellen:<br />
Arbeitskreis <strong>LRS</strong><br />
Dr. Stephan Kühne<br />
Am Kirchberg 45<br />
61350 Bad Homburg<br />
Telefon 06172/868454<br />
Sonstige Fragen zum Thema <strong>LRS</strong>:<br />
Landesverband Legasthenie + Dyskalkulie Hessen e.V.<br />
Geschäftsstelle<br />
Bahnhofstr. 15<br />
36391 Sinntal<br />
Tel. 06664/911677<br />
Fax 06664/911522<br />
info@gmx.net<br />
www.lvl-hessen.net<br />
oder auf den Internetseiten des Bundesverbandes unter: www.legasthenie.net<br />
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Vorlage Förderplan<br />
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Musterantrag <strong>LRS</strong><br />
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