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Infomappe LRS - Philipp-Reis-Schule

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<strong>Infomappe</strong> <strong>LRS</strong><br />

vom<br />

ARBEITSKREIS <strong>LRS</strong><br />

AN DER PHILIPP-REIS-SCHULE<br />

FRIEDRICHSDORF/TS.


ARBEITSKREIS <strong>LRS</strong><br />

AN DER PHILIPP-REIS-SCHULE<br />

FRIEDRICHSDORF/TS.<br />

Inhalte<br />

<strong>LRS</strong> an der PRS<br />

<strong>LRS</strong> an der <strong>Schule</strong> – Die rechtliche Basis<br />

Wichtige <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner an der PRS<br />

Muster für den Antrag auf Nachteilsausgleich<br />

Beispiel für einen <strong>LRS</strong>-Förderplan<br />

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ARBEITSKREIS <strong>LRS</strong><br />

AN DER PHILIPP-REIS-SCHULE<br />

FRIEDRICHSDORF/TS.<br />

Mit Lese-Rechtschreib-Schwäche an der <strong>Philipp</strong>-<strong>Reis</strong>-<strong>Schule</strong><br />

Der Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende <strong>Schule</strong> bringt für alle<br />

Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen eine Vielzahl von Veränderungen mit sich.<br />

Selbst bei guten Schülerinnen und Schülern kann das anfangs zu einem Absinken der<br />

Leistungen führen. Kommt dann noch eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (<strong>LRS</strong>) hinzu,<br />

bedeutet das für Schüler, Eltern und Lehrer anfänglich Frust und Unzufriedenheit. Es ist<br />

deshalb sehr wichtig, Schülerinnen und Schüler mit <strong>LRS</strong> schnell zu erkennen, um<br />

frühzeitig mit der Förderung beginnen zu können. Zu diesem Zweck wird an der <strong>Philipp</strong>-<br />

<strong>Reis</strong>-<strong>Schule</strong> (PRS) zu Anfang des Schuljahres in allen fünften Klassen ein einheitliches<br />

Diktat geschrieben und kurz darauf wiederholt. Eltern von Schülerinnen und Schülern, bei<br />

denen <strong>LRS</strong> bereits in der Grundschule festgestellt wurde, sollten ihre jeweiligen Deutschund<br />

Fachlehrer bereits frühzeitig ansprechen und dem Klassenlehrer eventuell<br />

vorhandene Bescheinigungen von Kinder- und Jugendpsychiatern oder Psychologen<br />

vorlegen.<br />

Vom Verdacht zur Anerkennung<br />

Schülerinnen und Schüler mit <strong>LRS</strong> sollen möglichst systematisch erfasst werden, um<br />

bereits erste Förderansätze zu erkennen. Dies gilt nicht nur für die bereits in der<br />

Grundschule erkannten <strong>LRS</strong>-Betroffenen, sondern auch für die Kinder, die sich mit dem<br />

Schreiben und Lesen auffällig schwer tun. Bis zu den Herbstferien werden die<br />

Beobachtungen gesammelt, um in der ersten Klassenkonferenz nach den Herbstferien im<br />

Lehrerkreis detailliert besprochen werden zu können. Die Klassenkonferenz entscheidet<br />

auch über die Anerkennung oder Ablehnung des <strong>LRS</strong>-Status.<br />

Mit der Anerkennung des <strong>LRS</strong>-Status durch die Klassenkonferenz erhalten die Eltern ein<br />

offizielles Bestätigungsschreiben der <strong>Schule</strong>, in welchen auch Nachteilsausgleich oder<br />

Notenschutz gewährt und schulische Förderungsmaßnahmen zugesagt werden. Dies<br />

bedeutet z.B., dass auf die Bewertung der Rechtschreibung in Deutsch und evtl. in<br />

anderen Unterrichtsgebieten verzichtet werden kann. Nach der Anerkennung des <strong>LRS</strong>-<br />

Status empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mit der Deutschlehrerin/dem<br />

Deutschlehrer und den Fachlehrern, um über die Folgen und das weitere Vorgehen zu<br />

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sprechen. Wichtig ist vor allem das Thema Fördermaßnahmen. <strong>LRS</strong>-Schülerinnen und –<br />

Schüler an der PRS sind verpflichtet am innerschulischen <strong>LRS</strong>-Förderunterricht<br />

teilzunehmen. Diese Art der Förderung sollte unbedingt durch außerschulische<br />

Maßnahmen ergänzt werden. Wie diese aussehen könnten, sollte mit der Lehrerin / dem<br />

Lehrer besprochen werden. Oftmals bringt ein solches Gespräch für beide Seiten neue<br />

Erkenntnisse und Einsichten.<br />

Fördern mit System<br />

Grundlage für die systematische Förderung ist der individuelle Förderplan. Er wird von der<br />

Förderkonferenz erstmals zum Ende des ersten Halbjahres erstellt und muss dann<br />

kontinuierlich fortgeschrieben werden. Halbjährlich sollte eine Anpassung erfolgen. Der<br />

Plan sollte den Lernfortschritt der Schülerin/des Schülers enthalten, alle innerschulischen<br />

Fördermaßnahmen benennen, die jeweiligen Zuständigkeiten festlegen und Angaben zu<br />

weiteren außerschulischen Maßnahmen enthalten. Schüler, Eltern und Lehrer sollten den<br />

Plan anschließend gemeinsam besprechen. Um die Verbindlichkeit der Vereinbarung zu<br />

dokumentieren, soll der Förderplan von dem Betroffenen, den beteiligten Lehrerinnen und<br />

Lehrern sowie den Eltern unterschrieben werden.<br />

Bei Fragen und Problemen sollte die Deutschlehrerin / der Deutschlehrer immer der erste<br />

Ansprechpartner sein. Weil der Umgang mit dem Thema <strong>LRS</strong> für Eltern wie Lehrer oftmals<br />

eine neue Erfahrung ist, sollten Eltern versuchen, ihre Erfahrungen zu teilen und ihre<br />

Bereitschaft für eine Zusammenarbeit signalisieren. Je besser die Zusammenarbeit ist,<br />

desto effektiver lassen sich Förderempfehlungen sinnvoll in den Schulalltag integrieren.<br />

Denn letztendlich ziehen Lehrer und Eltern am gleichen Strang, da sie gleichermaßen<br />

daran interessiert sind, den betroffenen Schülerinnen und Schülern dabei zu helfen, ihre<br />

Lese- und Rechtschreibfähigkeiten zu verbessern. Im Einzelfall kann es hilfreich sein, den<br />

direkten Kontakt mit einem <strong>LRS</strong>-erfahrenen Mediziner oder einem Kinderpsychologen zu<br />

suchen.<br />

Für eine effektive Therapie sind gezielte außerschulische Fördermaßnahmen sehr wichtig.<br />

Welche Art der Förderung für die jeweilige Schülerin oder den Schüler die Beste ist, sollte<br />

im Einzelgespräch geklärt werden. Wichtig ist, dass die Förderung kontinuierlich und<br />

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systematisch erfolgt. Sind außerschulische Fördermaßnahmen geplant, sollte dies auch<br />

den Lehrern mitgeteilt werden, damit sie auf Veränderungen im Lese-Rechtschreib-<br />

Verhalten achten können.<br />

Unterstützung finden<br />

Bei <strong>LRS</strong> sollten Eltern immer auch das Gespräch mit der Klassenlehrerin / dem<br />

Klassenlehrer sowie den Fachlehrern für die Fremdsprache suchen. Denn fast immer ist<br />

die <strong>LRS</strong> nicht auf den Deutschunterricht beschränkt, sondern äußert sich auch in anderen<br />

Fächern wie zum Beispiel Englisch. Ein Gespräch bietet die Chance, gemeinsam mit der<br />

jeweiligen Lehrerin / dem Lehrer eine sinnvolle Lösung zu finden.<br />

Der offizielle <strong>LRS</strong>-Beauftragte an der PRS ist Herr Ekkehard Müller. In dieser Funktion ist<br />

er Ansprechpartner für Eltern und Lehrer. Eine weitere wichtige Anlaufstelle bei Fragen<br />

und Problemen ist der Arbeitskreis <strong>LRS</strong> an der PRS. Diese Gruppe von Eltern versteht<br />

sich als Interessenvertretung von Eltern und Schülern und möchte aktiv dabei helfen, die<br />

Förderung von <strong>LRS</strong>-Schülerinnen und -Schülern an der PRS weiter zu verbessern.<br />

Bei besonders schwerwiegenden Problemen, Rechtsfragen oder speziellen Fragen zu<br />

Diagnose und Therapie der <strong>LRS</strong> finden sich auf den Internetseiten des Bundesverbandes<br />

Legasthenie nicht nur umfangreiche Informationen zum Thema, sondern auch die<br />

Adressen und Kontaktdaten einer Vielzahl von Experten.<br />

Wir wünschen allen Eltern und Ihren Kindern einen guten Start an der <strong>Philipp</strong>-<strong>Reis</strong>-<strong>Schule</strong>,<br />

Ihre Arbeitsgruppe <strong>LRS</strong><br />

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<strong>LRS</strong> an der <strong>Schule</strong> – Die rechtliche Basis<br />

Grundlage für die Diagnose und den Umgang mit <strong>LRS</strong><br />

Grundlage für die Diagnose und den Umgang von Kindern mit <strong>LRS</strong> oder Legasthenie ist<br />

die Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen<br />

Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR vom 18.5.2006)<br />

sowie der Erlass vom 18. Mai 2006 über den Nachteilsausgleich für Schülerinnen und<br />

Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder für Schülerinnen und<br />

Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen. Die<br />

VOLRR vom 18.5.2006 und der Erlass vom 18.5.2006 sind auf der Internetseite des<br />

Landesverbandes Hessen http://www.lvl-hessen.de vollständig nachzulesen.<br />

Regelungen der VOLRR<br />

Die VOLRR regelt zunächst in § 2, dass es Aufgabe der <strong>Schule</strong> ist festzustellen, ob bei<br />

einem Schüler besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen<br />

vorliegen. Zuständig ist hierfür die Klassenkonferenz, wobei eventuell vorliegende<br />

Fachgutachten in das Entscheidungsverfahren mit einzubeziehen sind<br />

(§ 4 Abs. 2 VOLRR). Dies soll möglichst bereits in der 1. Jahrgangsstufe erfolgen. Die<br />

Eltern sind über die Feststellungen zu informieren.<br />

Fördermaßnahmen<br />

Schüler, bei denen <strong>LRS</strong> festgestellt wurde, sollen Fördermaßnahmen erhalten mit dem<br />

Ziel, die Stärken der Kinder herauszufinden, diese ihnen bewusst zu machen, sie zu<br />

ermutigen und Erfolgserlebnisse zu vermitteln, Lernhemmungen und Blockaden<br />

abzubauen, Lust auf Lesen, Schreiben und Rechnen zu wecken und erhalten,<br />

Arbeitstechniken und Lernstrategien zu vermitteln, die vorhandenen Schwächen<br />

auszugleichen, zu mildern und bestehende Lernlücken zu schließen (§ 3 Abs. 1 VOLRR).<br />

Die <strong>Schule</strong>n sind verpflichtet, Fördermaßnahmen durchzuführen.<br />

Dies kann durch die in § 3 Abs. 2 VOLRR beispielhaft genannten Maßnahmen erreicht<br />

werden:<br />

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• Unterricht in besonderen Lerngruppen (§ 5 VOLRR): Die Förderung erfolgt in<br />

Förderkursen, deren Besuch verpflichtend ist.<br />

• Binnendifferenzierung<br />

• Nachteilsausgleich (§ 6 VOLRR) in Form von Ausweitung der Arbeitszeit z.B.<br />

didaktisch-methodischen Hilfsmitteln (z. B: Computer, Wörterbuch, spezifisch<br />

gestalteten Arbeitsblättern), differenzierte Aufgabenstellung, z.B. verringertes<br />

Arbeitspensum sowie die Maßnahmen des Erlasses vom 18. Mai 2006: mündliche<br />

statt schriftliche Prüfung, unterrichtsorganisatorischen Veränderungen,<br />

differenzierte Hausaufgabenstellung<br />

• Besondere Regelung für die Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung (§ 7<br />

VOLRR): stärkere Gewichtung der mündlichen Leistungen insb. in Deutsch und den<br />

Fremdsprachen, vorübergehender Verzicht auf eine Bewertung der Lese-,<br />

Rechtschreibleistung in allen betroffenen Unterrichtsgebieten, zeitweiser Verzicht<br />

auf die Bewertung der Rechtschreibleistung, Nutzung des pädagogischen<br />

Ermessensspielraums bei Aussetzung der Notengebung für ein Fach, wobei alle<br />

Abweichungen von den üblichen Bewertungsregelungen ihre Grundlage in den<br />

individuellen Förderplänen haben müssen.<br />

• Besondere Regelungen für die Zeugniserstellung (§ 8 VOLRR): Aussetzung einer<br />

Teilnote bei entsprechender Bemerkung im Zeugnis<br />

• Besondere Regelung für die Erteilung von Abschlüssen (§ 9 VOLRR): In Abgangsund<br />

Abschlusszeugnissen erfolgt einen Aussetzung einer Teilnote nur dann, wenn<br />

eine mehrjährige schulische Förderung auf der Grundlage von Förderplänen<br />

unmittelbar vorausgegangen und nachgewiesen wurde.<br />

Fördermaßnahmen sollen i. d. R. bis Ende der Sekundarstufe I abgeschlossen sein.<br />

Die Förderung ist mit dem Deutschunterricht abzustimmen. Die Abstimmung erfolgt in der<br />

Klassenkonferenz, die übrigen Fachlehrerinnen und Lehrer sind dabei einzubeziehen und<br />

gegebenenfalls eine angemessene Berücksichtigung in allen Fächern, insbesondere in<br />

den Fremdsprachen, sicherzustellen.<br />

Für Kinder mit <strong>LRS</strong> sind individuelle Förderpläne zu erstellen, die halbjährlich in der<br />

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Klassenkonferenz erörtert und fortgeschrieben werden müssen. Dabei ist der jeweilige<br />

Lernstand zu dokumentieren. Außerschulische Fördermaßnahmen sind in den Förderplan<br />

einzubeziehen. Zur Optimierung der Förderung ist eine enge Kooperation zwischen<br />

<strong>Schule</strong>, Eltern und außerschulischer Förderung erforderlich.<br />

Zuständigkeiten ab Sekundarstufe II<br />

Bis Ende der Sekundarstufe I ist für die Fördermaßnahmen nach § 7<br />

(Leistungsfeststellung und Bewertung) und § 8 (Zeugnisse, Versetzungen, Übergänge) die<br />

Klassenkonferenz zuständig. Ab der Sekundarstufe II (entspricht 11.-13. Klasse)<br />

entscheidet über die Anerkennung der <strong>LRS</strong> und über die Durchführung von<br />

Fördermaßnahmen das Staatliche Schulamt auf schriftlichen Antrag der Eltern. (Anm.: Es<br />

empfiehlt sich, den Antrag sowohl an das Staatliche Schulamt als auch an die<br />

Prüfungskommission zu stellen bzw. wegen der Zuständigkeit beim Staatlichen Schulamt<br />

in Friedberg nachzufragen.)<br />

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FRIEDRICHSDORF/TS.<br />

Wichtige Ansprechpartner für das Thema <strong>LRS</strong> an der PRS<br />

Fragen zum Förderplan und zu dessen Umsetzung:<br />

Deutschlehrerin/Deutschlehrer, Klassenlehrerin/Klassenlehrer,<br />

Fremdsprachenlehrerin/Fremdsprachenlehrer<br />

Fragen zu Fördermaßnahmen an der PRS und zur Anerkennung von <strong>LRS</strong>:<br />

<strong>LRS</strong>-Beauftragter<br />

Ekkehard Müller<br />

<strong>Philipp</strong>-<strong>Reis</strong>-<strong>Schule</strong><br />

Hoher Weg 29<br />

61381 Friedrichsdorf<br />

Telefon 06172-59010<br />

Fragen zu <strong>LRS</strong> im Allgemeinen und <strong>LRS</strong> an der PRS im Speziellen:<br />

Arbeitskreis <strong>LRS</strong><br />

Dr. Stephan Kühne<br />

Am Kirchberg 45<br />

61350 Bad Homburg<br />

Telefon 06172/868454<br />

Sonstige Fragen zum Thema <strong>LRS</strong>:<br />

Landesverband Legasthenie + Dyskalkulie Hessen e.V.<br />

Geschäftsstelle<br />

Bahnhofstr. 15<br />

36391 Sinntal<br />

Tel. 06664/911677<br />

Fax 06664/911522<br />

info@gmx.net<br />

www.lvl-hessen.net<br />

oder auf den Internetseiten des Bundesverbandes unter: www.legasthenie.net<br />

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Vorlage Förderplan<br />

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Musterantrag <strong>LRS</strong><br />

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