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Ärzteblatt Juni 2007 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

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Impfung gegen HPV für alle Mädchen<br />

von 12 bis 17 Jahren<br />

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt ab sofort<br />

zur Reduktion der Krankheitslast durch Gebärmutterhalskrebs<br />

(Zervixkarzinom) eine Impfung gegen humane Papillomaviren<br />

(HPV-Hochrisikotypen 16 und 18) für alle Mädchen<br />

im Alter von 12 bis 17 Jahren.<br />

Die Impfung mit drei Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr<br />

abgeschlossen sein.<br />

Die Dauer der Immunität ist derzeit noch nicht bekannt, stabile<br />

Antikörper konnten bisher über einen Zeitraum von fünf<br />

Jahren nachgewiesen werden.<br />

Die Frage nach der Notwendigkeit einer Wiederimpfung<br />

kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet<br />

werden.<br />

Frauen, die zum von der STIKO empfohlenen Zeitpunkt (12<br />

bis 17 Jahre) keine Impfung gegen HPV erhalten haben, können<br />

ebenfalls von der Impfung profitieren. Es liegt in der<br />

Verantwortung des Arztes, nach individueller Prüfung seine<br />

Patientinnen auf die Impfung hinzuweisen.<br />

Der Impfstoff „Gardasil“ von SPMSD kann ab einem Alter<br />

von neun Jahren zur Anwendung kommen und wurde bisher<br />

in der Altersgruppe der neun- bis 15jährigen Mädchen<br />

und Jungen sowie bei 16- bis 26jährigen Frauen geprüft.<br />

Weitere Ergebnisse bei bis zu 45jährigen Frauen werden Anfang<br />

2008 erwartet.<br />

Der Impfstoff „Gardasil“ enthält die Hochrisikotypen 16<br />

und 18, die zu über 70 % ursächlich an der Entwicklung des<br />

Zervixkarzinoms beteiligt sind, und die Niedrigrisikotypen<br />

6 und 11, die zu über 90 % Genitalwarzen verursachen.<br />

Daten zur epidemiologischen Wirksamkeit der Impfung von<br />

Jungen und Männern zur Verhinderung der Infektion bei<br />

Frauen sind noch nicht ausreichend vorhanden.<br />

Der gut verträgliche Impfstoff „Gardasil“ wird nach dem<br />

Schema 0., 2. und 6. Monat verabreicht. Sollte ein hiervon<br />

abweichendes Impfschema erforderlich sein, ist die 2. Dosis<br />

frühestens einen Monat nach der ersten und die 3. frühestens<br />

drei Monate nach der 2. Dosis zu verabreichen. Alle<br />

drei Dosen sind innerhalb von 12 Monaten zu geben. Die<br />

Impfung kann zeitgleich mit der Hepatitis B-Impfung verabreicht<br />

werden.<br />

Impfungen in der Schwangerschaft sollten unterbleiben<br />

(ungenügende Datenlage), Stillen ist keine Kontraindikation.<br />

Im Herbst <strong>2007</strong> wird ein weiterer HPV-Impfstoff „Cervarix“<br />

von GSK erwartet, der die Typen 16 und 18 enthält.<br />

AUSGABE 6 / <strong>2007</strong> 17. JAHRGANG<br />

Die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs<br />

müssen unverändert in Anspruch genommen werden.<br />

Die HPV-Impfung bei Jugendlichen sollte auch Anlaß sein,<br />

die anderen von der STIKO in diesem Alter empfohlenen Impfungen<br />

zu kontrollieren und ggf. zu vervollständigen.<br />

Die HPV­Impfung wurde vom Sozialministerium in die<br />

Liste der „Öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen“<br />

aufgenommen (ab neun Jahre, nach oben keine Altersbegrenzung).<br />

Finanzierung<br />

AKTUELLES<br />

Alle Krankenkassen in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> übernehmen<br />

die Finanzierung der HPV-Impfung für Mädchen im<br />

Alter von 12 bis 17 Jahren (ab voll. 12. bis voll. 18. Lebensjahr).<br />

Die Impfstoffe sind über Sprechstundenbedarf<br />

zu beziehen (möglichst 10er-Dosen-Abpackungen bestellen).<br />

Wenn die 1. Impfung bis zum 18. Geburtstag vorgenommen<br />

wurde, können die restlichen beiden Impfungen ebenfalls<br />

noch über Sprechstundenbedarf abgerechnet werden.<br />

Prof. Dr. med. Christel Hülße<br />

Vorsitzende des Präventionsausschusses<br />

der <strong>Ärztekammer</strong> M-V<br />

Mitglied der STIKO<br />

Dr. med. Martina Littmann<br />

Komm. Abteilungsleiterin Gesundheit<br />

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V<br />

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