Ärzteblatt Juni 2007 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
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Impfung gegen HPV für alle Mädchen<br />
von 12 bis 17 Jahren<br />
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt ab sofort<br />
zur Reduktion der Krankheitslast durch Gebärmutterhalskrebs<br />
(Zervixkarzinom) eine Impfung gegen humane Papillomaviren<br />
(HPV-Hochrisikotypen 16 und 18) für alle Mädchen<br />
im Alter von 12 bis 17 Jahren.<br />
Die Impfung mit drei Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr<br />
abgeschlossen sein.<br />
Die Dauer der Immunität ist derzeit noch nicht bekannt, stabile<br />
Antikörper konnten bisher über einen Zeitraum von fünf<br />
Jahren nachgewiesen werden.<br />
Die Frage nach der Notwendigkeit einer Wiederimpfung<br />
kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet<br />
werden.<br />
Frauen, die zum von der STIKO empfohlenen Zeitpunkt (12<br />
bis 17 Jahre) keine Impfung gegen HPV erhalten haben, können<br />
ebenfalls von der Impfung profitieren. Es liegt in der<br />
Verantwortung des Arztes, nach individueller Prüfung seine<br />
Patientinnen auf die Impfung hinzuweisen.<br />
Der Impfstoff „Gardasil“ von SPMSD kann ab einem Alter<br />
von neun Jahren zur Anwendung kommen und wurde bisher<br />
in der Altersgruppe der neun- bis 15jährigen Mädchen<br />
und Jungen sowie bei 16- bis 26jährigen Frauen geprüft.<br />
Weitere Ergebnisse bei bis zu 45jährigen Frauen werden Anfang<br />
2008 erwartet.<br />
Der Impfstoff „Gardasil“ enthält die Hochrisikotypen 16<br />
und 18, die zu über 70 % ursächlich an der Entwicklung des<br />
Zervixkarzinoms beteiligt sind, und die Niedrigrisikotypen<br />
6 und 11, die zu über 90 % Genitalwarzen verursachen.<br />
Daten zur epidemiologischen Wirksamkeit der Impfung von<br />
Jungen und Männern zur Verhinderung der Infektion bei<br />
Frauen sind noch nicht ausreichend vorhanden.<br />
Der gut verträgliche Impfstoff „Gardasil“ wird nach dem<br />
Schema 0., 2. und 6. Monat verabreicht. Sollte ein hiervon<br />
abweichendes Impfschema erforderlich sein, ist die 2. Dosis<br />
frühestens einen Monat nach der ersten und die 3. frühestens<br />
drei Monate nach der 2. Dosis zu verabreichen. Alle<br />
drei Dosen sind innerhalb von 12 Monaten zu geben. Die<br />
Impfung kann zeitgleich mit der Hepatitis B-Impfung verabreicht<br />
werden.<br />
Impfungen in der Schwangerschaft sollten unterbleiben<br />
(ungenügende Datenlage), Stillen ist keine Kontraindikation.<br />
Im Herbst <strong>2007</strong> wird ein weiterer HPV-Impfstoff „Cervarix“<br />
von GSK erwartet, der die Typen 16 und 18 enthält.<br />
AUSGABE 6 / <strong>2007</strong> 17. JAHRGANG<br />
Die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs<br />
müssen unverändert in Anspruch genommen werden.<br />
Die HPV-Impfung bei Jugendlichen sollte auch Anlaß sein,<br />
die anderen von der STIKO in diesem Alter empfohlenen Impfungen<br />
zu kontrollieren und ggf. zu vervollständigen.<br />
Die HPVImpfung wurde vom Sozialministerium in die<br />
Liste der „Öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen“<br />
aufgenommen (ab neun Jahre, nach oben keine Altersbegrenzung).<br />
Finanzierung<br />
AKTUELLES<br />
Alle Krankenkassen in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> übernehmen<br />
die Finanzierung der HPV-Impfung für Mädchen im<br />
Alter von 12 bis 17 Jahren (ab voll. 12. bis voll. 18. Lebensjahr).<br />
Die Impfstoffe sind über Sprechstundenbedarf<br />
zu beziehen (möglichst 10er-Dosen-Abpackungen bestellen).<br />
Wenn die 1. Impfung bis zum 18. Geburtstag vorgenommen<br />
wurde, können die restlichen beiden Impfungen ebenfalls<br />
noch über Sprechstundenbedarf abgerechnet werden.<br />
Prof. Dr. med. Christel Hülße<br />
Vorsitzende des Präventionsausschusses<br />
der <strong>Ärztekammer</strong> M-V<br />
Mitglied der STIKO<br />
Dr. med. Martina Littmann<br />
Komm. Abteilungsleiterin Gesundheit<br />
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V<br />
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