Ärzteblatt Juni 2007 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
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Vortrag „Telematik, elektronischer Arztausweis,<br />
elektronische Gesundheitskarte –<br />
Aktueller Sachstand“<br />
Unter diesem Thema informierte Dr. Stachwitz, stellv. Dezernent<br />
Telematik der Bundesärztekammer, über die aktuellen<br />
Entwicklungen der Telekommunikation im Gesundheitswesen.<br />
Er begann seine Ausführungen mit der Einschätzung der Chancen<br />
der Telematik aus ärztlicher Sicht. Diese sieht er in der Verbesserung<br />
der innerärztlichen Zusammenarbeit durch Vernetzung,<br />
der vereinfachten Beschaffung der Vorbefunde<br />
durch die elektronische Patientenakte, der Arzneimitteldokumentation,<br />
dem Notfalldatensatz mit Informationen<br />
für den Notfall von Patienten und einem Bürokratieabbau.<br />
Als wichtigste Voraussetzungen für den Einsatz der Telematik<br />
bewertet er den Schutz der Vertraulichkeit der Daten durch<br />
die Verschlüsselung, ein sicheres Rechner-Netzwerk und ein<br />
abgesichertes System der Leistungsträger. Außerdem sei die<br />
sichere Identität der Teilnehmer notwendig, d.h. es können<br />
nur berechtigte Zugriffe erfolgen und die Rechtssicherheit<br />
wird durch eine elektronische Signatur gewährleistet.<br />
Der elektronische Arztausweis hat drei wesentliche Funktionen:<br />
• Sich in der elektronischen Welt auszuweisen<br />
• Signieren von elektronischen Dokumenten<br />
(seit 2001 Signaturgesetz in Deutschland )<br />
• Ver- und Entschlüsseln der Dokumente<br />
Gleichzeitig ist er ein Sichtausweis, der nur an Ärzte ausgegeben<br />
wird, die damit den direkten Zugriff auf die elektronische<br />
Gesundheitskarte erhalten. Zur Ausstellung eines elektronischen<br />
Arztausweises sind zwei Anträge erforderlich – ein Antrag<br />
an die <strong>Ärztekammer</strong> und ein Antrag an einen zugelassenen<br />
Anbieter von Zertifizierungsdiensten, der wiederum<br />
die Zustimmung der jeweiligen <strong>Ärztekammer</strong> benötigt.<br />
Die gesetzliche Grundlage für die Einführung der Telematik<br />
im Gesundheitswesen bildete das Gesetz zur Modernisierung<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG), daß am 1.1.2004<br />
in Kraft trat. Der § 291a im Sozialgesetzbuch V regelt die<br />
Erweiterung der Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen<br />
Gesundheitskarte, deren Einführung allerdings<br />
schon für 2006 vorgesehen war.<br />
Pflichtangaben über den Patienten sind folgende Daten auf<br />
der elektronischen Gesundheitskarte:<br />
• Bild des Versicherten<br />
• Zuzahlungsstatus<br />
• Angaben zur Teilnahme an DMP<br />
• Auslandskrankenschein<br />
• Elektronisches Rezept<br />
AUSGABE 6 / <strong>2007</strong> 17. JAHRGANG<br />
Daneben können folgende Angaben nur mit dem Einverständnis<br />
des Patienten auf die Karte gebracht werden:<br />
• Notfalldaten<br />
• Elektronischer Arztbrief<br />
• Arzneimitteldokumentation<br />
• Elektronische Patientenakte<br />
• Eigene Dokumente des Patienten (z.B. Blutdruckprotokoll)<br />
• Patientenquittung<br />
Der Zugriff auf die medizinischen Daten der Gesundheitskarte<br />
erfolgt über eine PIN des Patienten. Davon ausgenommen sind<br />
die Notfalldaten und die elektronischen Verordnungen. Auch<br />
für den Zugriff auf den Arztausweis ist eine PIN vorgesehen.<br />
Die Erwartungen der Ärzte (vom 108. und 109. Ärztetag erarbeitet),<br />
die an die elektronische Gesundheitskarte geknüpft<br />
werden, sind:<br />
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Schutz der Vertraulichkeit der Patient-Arzt-Beziehung<br />
Weniger statt mehr Bürokratie<br />
Rechtlich, organisatorisch und technologisch<br />
vertrauenswürdiger Rahmen<br />
Durchschaubare und sichere Technik<br />
Keine Überwachung und Mißtrauenskultur<br />
Ausgleich der asymmetrischen Relation von<br />
Kosten und Nutzen<br />
Dr. Stachwitz erläuterte die Aufgaben der <strong>Ärztekammer</strong>n als<br />
Herausgeber des elektronischen Arztausweises: Sie wirken<br />
bei der Einführung einer einheitlichen Infrastruktur und bei<br />
der Definition der medizinischen Inhalte mit. Ihr besonderes<br />
Augenmerk liege auf dem Schutz der Vertraulichkeit und der<br />
Anwenderorientierung. Der Redner beendete seine Ausführungen<br />
mit der Aufforderung, die Ärzteschaft solle den Prozeß<br />
der Telematik im Interesse echter Verbesserungen für<br />
Patienten und Ärzte aktiv mitgestalten. Der elektronische<br />
Arztausweis ist die „Eintrittskarte“ dazu.<br />
Diskussion zum Vortrag<br />
Auf die Frage nach dem Termin für die Einführung der elektronischen<br />
Gesundheitskarte antwortete Dr. Stachwitz, daß<br />
die Karte nicht überall gleichzeitig eingeführt wird. Dafür ist<br />
ein langer Übergangszeitraum voraussichtlich bis 2009 oder<br />
2010 notwendig. Probleme erwarten die Anwesenden vor<br />
allem beim Umgang mit der PIN (z. B. für Kinder) sowie in<br />
Sicherheits- und rechtlichen Fragen.<br />
Neue Richtlinie im Strahlenschutz<br />
nach Röntgenverordnung<br />
AUS DER KAMMER<br />
Dr. Schimanke faßte für die Delegierten die gemäß der Richtlinie<br />
geltenden Neuregelungen zur Fachkunde und zu den<br />
Kenntnissen im Strahlenschutz zusammen. Er wies dabei be-<br />
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