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Ärzteblatt Juni 2007 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

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Vortrag „Telematik, elektronischer Arztausweis,<br />

elektronische Gesundheitskarte –<br />

Aktueller Sachstand“<br />

Unter diesem Thema informierte Dr. Stachwitz, stellv. Dezernent<br />

Telematik der Bundesärztekammer, über die aktuellen<br />

Entwicklungen der Telekommunikation im Gesundheitswesen.<br />

Er begann seine Ausführungen mit der Einschätzung der Chancen<br />

der Telematik aus ärztlicher Sicht. Diese sieht er in der Verbesserung<br />

der innerärztlichen Zusammenarbeit durch Vernetzung,<br />

der vereinfachten Beschaffung der Vorbefunde<br />

durch die elektronische Patientenakte, der Arzneimitteldokumentation,<br />

dem Notfalldatensatz mit Informationen<br />

für den Notfall von Patienten und einem Bürokratieabbau.<br />

Als wichtigste Voraussetzungen für den Einsatz der Telematik<br />

bewertet er den Schutz der Vertraulichkeit der Daten durch<br />

die Verschlüsselung, ein sicheres Rechner-Netzwerk und ein<br />

abgesichertes System der Leistungsträger. Außerdem sei die<br />

sichere Identität der Teilnehmer notwendig, d.h. es können<br />

nur berechtigte Zugriffe erfolgen und die Rechtssicherheit<br />

wird durch eine elektronische Signatur gewährleistet.<br />

Der elektronische Arztausweis hat drei wesentliche Funktionen:<br />

• Sich in der elektronischen Welt auszuweisen<br />

• Signieren von elektronischen Dokumenten<br />

(seit 2001 Signaturgesetz in Deutschland )<br />

• Ver- und Entschlüsseln der Dokumente<br />

Gleichzeitig ist er ein Sichtausweis, der nur an Ärzte ausgegeben<br />

wird, die damit den direkten Zugriff auf die elektronische<br />

Gesundheitskarte erhalten. Zur Ausstellung eines elektronischen<br />

Arztausweises sind zwei Anträge erforderlich – ein Antrag<br />

an die <strong>Ärztekammer</strong> und ein Antrag an einen zugelassenen<br />

Anbieter von Zertifizierungsdiensten, der wiederum<br />

die Zustimmung der jeweiligen <strong>Ärztekammer</strong> benötigt.<br />

Die gesetzliche Grundlage für die Einführung der Telematik<br />

im Gesundheitswesen bildete das Gesetz zur Modernisierung<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG), daß am 1.1.2004<br />

in Kraft trat. Der § 291a im Sozialgesetzbuch V regelt die<br />

Erweiterung der Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen<br />

Gesundheitskarte, deren Einführung allerdings<br />

schon für 2006 vorgesehen war.<br />

Pflichtangaben über den Patienten sind folgende Daten auf<br />

der elektronischen Gesundheitskarte:<br />

• Bild des Versicherten<br />

• Zuzahlungsstatus<br />

• Angaben zur Teilnahme an DMP<br />

• Auslandskrankenschein<br />

• Elektronisches Rezept<br />

AUSGABE 6 / <strong>2007</strong> 17. JAHRGANG<br />

Daneben können folgende Angaben nur mit dem Einverständnis<br />

des Patienten auf die Karte gebracht werden:<br />

• Notfalldaten<br />

• Elektronischer Arztbrief<br />

• Arzneimitteldokumentation<br />

• Elektronische Patientenakte<br />

• Eigene Dokumente des Patienten (z.B. Blutdruckprotokoll)<br />

• Patientenquittung<br />

Der Zugriff auf die medizinischen Daten der Gesundheitskarte<br />

erfolgt über eine PIN des Patienten. Davon ausgenommen sind<br />

die Notfalldaten und die elektronischen Verordnungen. Auch<br />

für den Zugriff auf den Arztausweis ist eine PIN vorgesehen.<br />

Die Erwartungen der Ärzte (vom 108. und 109. Ärztetag erarbeitet),<br />

die an die elektronische Gesundheitskarte geknüpft<br />

werden, sind:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Schutz der Vertraulichkeit der Patient-Arzt-Beziehung<br />

Weniger statt mehr Bürokratie<br />

Rechtlich, organisatorisch und technologisch<br />

vertrauenswürdiger Rahmen<br />

Durchschaubare und sichere Technik<br />

Keine Überwachung und Mißtrauenskultur<br />

Ausgleich der asymmetrischen Relation von<br />

Kosten und Nutzen<br />

Dr. Stachwitz erläuterte die Aufgaben der <strong>Ärztekammer</strong>n als<br />

Herausgeber des elektronischen Arztausweises: Sie wirken<br />

bei der Einführung einer einheitlichen Infrastruktur und bei<br />

der Definition der medizinischen Inhalte mit. Ihr besonderes<br />

Augenmerk liege auf dem Schutz der Vertraulichkeit und der<br />

Anwenderorientierung. Der Redner beendete seine Ausführungen<br />

mit der Aufforderung, die Ärzteschaft solle den Prozeß<br />

der Telematik im Interesse echter Verbesserungen für<br />

Patienten und Ärzte aktiv mitgestalten. Der elektronische<br />

Arztausweis ist die „Eintrittskarte“ dazu.<br />

Diskussion zum Vortrag<br />

Auf die Frage nach dem Termin für die Einführung der elektronischen<br />

Gesundheitskarte antwortete Dr. Stachwitz, daß<br />

die Karte nicht überall gleichzeitig eingeführt wird. Dafür ist<br />

ein langer Übergangszeitraum voraussichtlich bis 2009 oder<br />

2010 notwendig. Probleme erwarten die Anwesenden vor<br />

allem beim Umgang mit der PIN (z. B. für Kinder) sowie in<br />

Sicherheits- und rechtlichen Fragen.<br />

Neue Richtlinie im Strahlenschutz<br />

nach Röntgenverordnung<br />

AUS DER KAMMER<br />

Dr. Schimanke faßte für die Delegierten die gemäß der Richtlinie<br />

geltenden Neuregelungen zur Fachkunde und zu den<br />

Kenntnissen im Strahlenschutz zusammen. Er wies dabei be-<br />

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