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CP 1-10_Ums - Pluradent

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18<br />

RECHT<br />

...<br />

<strong>CP</strong><br />

Ob solche Informationen auch sachangemessen<br />

sind, hängt vom Einzelfall<br />

ab. Insbesondere dürfen die<br />

Informationen nicht aufdringlich<br />

sein. Deshalb dürften großflächige<br />

Anzeigen oder Plakate an der Praxis<br />

ebenso bedenklich sein wie reißerische<br />

Werbung („Der beste Zahnarzt<br />

für Ihr Kind“). Sachliche Informationen<br />

wie die Absolvierung einer<br />

strukturierten Fortbildung in Kinderzahnheilkunde<br />

oder Behindertenbehandlung<br />

oder die Mitteilung,<br />

dass die Praxis über spezielle Einrichtungen<br />

für die Kinder- oder Behindertenbehandlung<br />

verfügt oder<br />

mit Rollstuhl oder Kinderwagen gut<br />

erreichbar ist, sind hingegen zulässig.<br />

Schließlich darf die Werbung<br />

nicht irreführend sein. Ein Zahnarzt,<br />

der ein durchschnittliches<br />

Klientel versorgt, also nur ab und zu<br />

Kinder oder Behinderte, darf für<br />

diese Bereiche nicht den Begriff<br />

„Tätigkeitsschwerpunkt“ verwenden.<br />

Schließlich stellen die entsprechenden<br />

Behandlungen ja keinen<br />

Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar.<br />

Übrigens besteht ein Tätigkeitsschwerpunkt<br />

auch nicht deshalb,<br />

weil der betreffende Zahnarzt eine<br />

entsprechende Fortbildung absolviert<br />

hat. Es geht nach dem Wortsinn<br />

schließlich um einen „Tätigkeitsschwerpunkt“<br />

und nicht um<br />

einen „Fortbildungsschwerpunkt“.<br />

Wer also seine Praxis auf die genannten<br />

Gebiete konzentrieren will,<br />

sollte entsprechende Fortbildungen<br />

besuchen und auf seiner Homepage<br />

etc. darauf hinweisen. Wenn sich<br />

dann viele Kinder und/oder Behinderte<br />

in seiner Klientel befinden,<br />

kann er mit dem entsprechenden<br />

Tätigkeitsschwerpunkt werben.<br />

Schließlich sei darauf hingewiesen,<br />

dass Zahnärzte zunehmend wegen<br />

angeblich unerlaubter Werbung abgemahnt<br />

werden. Wenn ein Zahnarzt<br />

eine entsprechende Abmahnung<br />

erhält, sollte er sofort einen<br />

spezialisierten Rechtsanwalt einschalten,<br />

da eine falsche Reaktion<br />

schnell teuer werden kann. ✽<br />

Praxisstrategie<br />

und Werberecht<br />

Werbung für den Zahnarzt ist längst nicht mehr verboten –<br />

im Gegenteil. Rechtliche Restriktionen für Werbung im<br />

medizinischen Bereich haben sich in den vergangenen<br />

Jahren immer mehr gelockert. Trotzdem müssen bestehende<br />

Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, und es ist<br />

gut zu wissen, welche.<br />

Jens Pätzold, der Autor des<br />

Buchs Praxisstrategie und Werberecht<br />

aus der zfv-Buchreihe<br />

Praxisführung, ist Fachanwalt für<br />

Medizinrecht und Gründungspartner<br />

der Medizinanwälte L+P, Bad<br />

Homburg und Dresden. Er hat sich<br />

darauf spezialisiert, niedergelassene<br />

Zahnärzte bei der strategischen<br />

Optimierung des „Unternehmens<br />

Zahnarztpraxis“ zu beraten. Praxisbezogen<br />

zeigt er auf, wie die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen bei der<br />

Positionierung und Strategieentwicklung<br />

der Praxis optimal ausgenutzt<br />

werden können.<br />

Dazu werden zunächst die Instrumente<br />

einer strategischen und erfolgreichen<br />

Praxisführung aufgezeigt,<br />

sowie alle dafür relevanten<br />

Jens Pätzold, Katri H. Lyck,<br />

Praxisstrategie und Werberecht,<br />

Zahnärztlicher Fach-Verlag, Herne,<br />

März 2009, Reihe Praxisführung,<br />

192 Seiten, Hardcover, 48,50 Euro,<br />

ISBN 978-3-941169-12-8<br />

Bereiche in einer Zahnarztpraxis<br />

beschrieben.<br />

Die Autoren erläutern auch die<br />

Grundlagen des Werberechts und<br />

stellt Fälle aus der Praxis sowie<br />

mögliche Marketingkonzepte und<br />

erlaubte Werbemaßnahmen vor.<br />

Praxisstrategie und Werberecht richtet<br />

sich an Praxisinhaber, die ihr bestehendes<br />

Praxiskonzept überprüfen<br />

und verändern wollen. Mit zahlreichen<br />

Fällen aus der Praxis und<br />

mit Gerichtsurteilen hilft das Buch,<br />

alle werblichen Mittel im Rahmen<br />

des rechtlich Erlaubten auszuschöpfen.<br />

✽<br />

Inhalte:<br />

❯ Strategieentwicklung und<br />

<strong>Ums</strong>etzung<br />

❯ Mitarbeiterführung<br />

❯ Controlling<br />

❯ Strategien in der Krise<br />

❯ Die richtigen Berater<br />

❯ Marketingstrategien<br />

❯ Rechtliche Rahmenbedingungen:<br />

Werberecht und Heilmittelwerbegesetz<br />

❯ Zulässige Werbemaßnahmen

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