CP 1-10_Ums - Pluradent
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18<br />
RECHT<br />
...<br />
<strong>CP</strong><br />
Ob solche Informationen auch sachangemessen<br />
sind, hängt vom Einzelfall<br />
ab. Insbesondere dürfen die<br />
Informationen nicht aufdringlich<br />
sein. Deshalb dürften großflächige<br />
Anzeigen oder Plakate an der Praxis<br />
ebenso bedenklich sein wie reißerische<br />
Werbung („Der beste Zahnarzt<br />
für Ihr Kind“). Sachliche Informationen<br />
wie die Absolvierung einer<br />
strukturierten Fortbildung in Kinderzahnheilkunde<br />
oder Behindertenbehandlung<br />
oder die Mitteilung,<br />
dass die Praxis über spezielle Einrichtungen<br />
für die Kinder- oder Behindertenbehandlung<br />
verfügt oder<br />
mit Rollstuhl oder Kinderwagen gut<br />
erreichbar ist, sind hingegen zulässig.<br />
Schließlich darf die Werbung<br />
nicht irreführend sein. Ein Zahnarzt,<br />
der ein durchschnittliches<br />
Klientel versorgt, also nur ab und zu<br />
Kinder oder Behinderte, darf für<br />
diese Bereiche nicht den Begriff<br />
„Tätigkeitsschwerpunkt“ verwenden.<br />
Schließlich stellen die entsprechenden<br />
Behandlungen ja keinen<br />
Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar.<br />
Übrigens besteht ein Tätigkeitsschwerpunkt<br />
auch nicht deshalb,<br />
weil der betreffende Zahnarzt eine<br />
entsprechende Fortbildung absolviert<br />
hat. Es geht nach dem Wortsinn<br />
schließlich um einen „Tätigkeitsschwerpunkt“<br />
und nicht um<br />
einen „Fortbildungsschwerpunkt“.<br />
Wer also seine Praxis auf die genannten<br />
Gebiete konzentrieren will,<br />
sollte entsprechende Fortbildungen<br />
besuchen und auf seiner Homepage<br />
etc. darauf hinweisen. Wenn sich<br />
dann viele Kinder und/oder Behinderte<br />
in seiner Klientel befinden,<br />
kann er mit dem entsprechenden<br />
Tätigkeitsschwerpunkt werben.<br />
Schließlich sei darauf hingewiesen,<br />
dass Zahnärzte zunehmend wegen<br />
angeblich unerlaubter Werbung abgemahnt<br />
werden. Wenn ein Zahnarzt<br />
eine entsprechende Abmahnung<br />
erhält, sollte er sofort einen<br />
spezialisierten Rechtsanwalt einschalten,<br />
da eine falsche Reaktion<br />
schnell teuer werden kann. ✽<br />
Praxisstrategie<br />
und Werberecht<br />
Werbung für den Zahnarzt ist längst nicht mehr verboten –<br />
im Gegenteil. Rechtliche Restriktionen für Werbung im<br />
medizinischen Bereich haben sich in den vergangenen<br />
Jahren immer mehr gelockert. Trotzdem müssen bestehende<br />
Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, und es ist<br />
gut zu wissen, welche.<br />
Jens Pätzold, der Autor des<br />
Buchs Praxisstrategie und Werberecht<br />
aus der zfv-Buchreihe<br />
Praxisführung, ist Fachanwalt für<br />
Medizinrecht und Gründungspartner<br />
der Medizinanwälte L+P, Bad<br />
Homburg und Dresden. Er hat sich<br />
darauf spezialisiert, niedergelassene<br />
Zahnärzte bei der strategischen<br />
Optimierung des „Unternehmens<br />
Zahnarztpraxis“ zu beraten. Praxisbezogen<br />
zeigt er auf, wie die rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen bei der<br />
Positionierung und Strategieentwicklung<br />
der Praxis optimal ausgenutzt<br />
werden können.<br />
Dazu werden zunächst die Instrumente<br />
einer strategischen und erfolgreichen<br />
Praxisführung aufgezeigt,<br />
sowie alle dafür relevanten<br />
Jens Pätzold, Katri H. Lyck,<br />
Praxisstrategie und Werberecht,<br />
Zahnärztlicher Fach-Verlag, Herne,<br />
März 2009, Reihe Praxisführung,<br />
192 Seiten, Hardcover, 48,50 Euro,<br />
ISBN 978-3-941169-12-8<br />
Bereiche in einer Zahnarztpraxis<br />
beschrieben.<br />
Die Autoren erläutern auch die<br />
Grundlagen des Werberechts und<br />
stellt Fälle aus der Praxis sowie<br />
mögliche Marketingkonzepte und<br />
erlaubte Werbemaßnahmen vor.<br />
Praxisstrategie und Werberecht richtet<br />
sich an Praxisinhaber, die ihr bestehendes<br />
Praxiskonzept überprüfen<br />
und verändern wollen. Mit zahlreichen<br />
Fällen aus der Praxis und<br />
mit Gerichtsurteilen hilft das Buch,<br />
alle werblichen Mittel im Rahmen<br />
des rechtlich Erlaubten auszuschöpfen.<br />
✽<br />
Inhalte:<br />
❯ Strategieentwicklung und<br />
<strong>Ums</strong>etzung<br />
❯ Mitarbeiterführung<br />
❯ Controlling<br />
❯ Strategien in der Krise<br />
❯ Die richtigen Berater<br />
❯ Marketingstrategien<br />
❯ Rechtliche Rahmenbedingungen:<br />
Werberecht und Heilmittelwerbegesetz<br />
❯ Zulässige Werbemaßnahmen