27.05.2014 Aufrufe

Dornbirner Gemeindeblatt KW 21 vom 23.05.2014

Dornbirner Gemeindeblatt KW 21 vom 23.05.2014

Dornbirner Gemeindeblatt KW 21 vom 23.05.2014

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Dornbirner</strong> <strong>Gemeindeblatt</strong><br />

23. Mai 2014 – Seite 23<br />

amtlich<br />

7. Darlehensaufnahmen.<br />

a) Landeswohnbaudarlehen für das Pflegeheim Birkenwiese<br />

Die Stadt Dornbirn nimmt zum Zwecke der Finanzierung<br />

des Neubaus des Pflegeheimes Birkenwiese unter<br />

Bedingungen ein Darlehen in Höhe von € 4.269.600,–<br />

gemäß den derzeit gültigen Wohnbaurichtlinien auf.<br />

(einstimmig)<br />

b) Darlehen für den Neubau von Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

und die Sanierung des Krankenhauses Dornbirn<br />

1) Zur Finanzierung des Neubaus von Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

wird ein Darlehen in Höhe von € 1,60 Mio.<br />

auf die Dauer von 20 Jahren ab Tilgungsbeginn<br />

(15. Juni 2015) bei einer Zuzählung von 100 % an die<br />

Bank Austria AG, Vordere Zollamtsstraße 13, 1030 Wien,<br />

unter Bedingungen aufgenommen.<br />

2) Zur Finanzierung der Umbauarbeiten beim Krankenhaus<br />

wird ein Darlehen in Höhe von € 0,8 Mio. auf die<br />

Dauer von 20 Jahren ab Tilgungsbeginn (15. Juni 2015)<br />

bei einer Zuzählung von 100 % bei der BAWAG / P.S.K.<br />

AG, Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien, unter Bedingungen<br />

aufgenommen.<br />

(einstimmig)<br />

8. Beratung über Berichte des Prüfungsausschusses.<br />

a) Der Bericht von StV. Mag. Konstantin ELEFTHERIADIS,<br />

Obmann des Prüfungsausschusses, über die in der<br />

36. Sitzung des Prüfungsausschusses <strong>vom</strong> 17. Oktober<br />

2013 erfolgte Prüfung „Einschau – Informatik“ wird<br />

von der Stadtvertretung einstimmig zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

b) Der Bericht von StV. Mag. Konstantin ELEFTHERIADIS,<br />

Obmann des Prüfungsausschusses, über die in der<br />

40. Sitzung des Prüfungsausschusses <strong>vom</strong> 26. Februar<br />

2014 erfolgte Prüfung „Einschau – Abteilung Buchhaltung<br />

und Steuern zum Thema Steuern und Abgaben“<br />

wird von der Stadtvertretung einstimmig zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann<br />

KUNDMACHUNG<br />

über die Einberufung der Vollversammlung der<br />

Jagd genossenschaft Dornbirn am Donnerstag, dem<br />

12. Juni 2014, 19.30 Uhr (Erfahrungsgemäß ist die<br />

Beschluss fähigkeit erst um 20.00 Uhr gegeben), Saal im<br />

Rohrbacher Hof.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten<br />

Vollversammlung<br />

2. Mitteilungen des Vorsitzenden<br />

3. Genehmigung der Jahresrechnung 2013/2014, Bericht<br />

der Rechnungsprüfer, Entlastung der Rechnungsleger<br />

4. Beschlussfassung über den Voranschlag 2014/2015,<br />

Beschlussfassung über die Auszahlung des Jagdpachtentgelts<br />

als Vorschuss auf die Jahresrechnung<br />

5. Wahl der Rechnungsprüfer<br />

6. Allfälliges<br />

Zur Vollversammlung werden alle Eigentümer der an -<br />

rechenbaren Grundflächen in den Jagdgebieten Dornbirn<br />

Ried-Nord, Ried-Süd, Staufen-Haslach, Staufen-Spätenbach,<br />

Hoher Knopf-Niedere, Sattel, Kehlegg, Schwende,<br />

Fallenberg und Winsau im Sinne des § 6 Jagdgesetzes,<br />

LGBl. Nr. 32/1988 i.d.g.F., eingeladen.<br />

Das Stimmrecht in der Vollversammlung kommt nur jenen<br />

Mitgliedern zu, die Eigentümer von mehr als 0,3 ha<br />

anrechenbarer Fläche sind. Das Stimmrecht der Genossenschaftsmitglieder<br />

richtet sich nach ihrem Anteil an<br />

den anrechenbaren Flächen, die zum Genossenschaftsgebiet<br />

gehören. Bei einem Flächenanteil von 0,3 bis 5 ha<br />

stehen eine Stimme, bei 5 bis 10 ha zwei Stimmen zu. Für<br />

die 10 ha übersteigende Fläche steht je angefangene<br />

10 ha eine weitere Stimme zu. Das Stimmrecht ist persönlich<br />

oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten auszuüben.<br />

Ein Bevollmächtigter darf, abgesehen <strong>vom</strong> Ehegatten<br />

sowie von Eltern und Kindern, höchstens drei<br />

Mitglieder vertreten. Steht ein Grundstück (anrechenbare<br />

Fläche) im Miteigentum mehrer Personen, so haben die<br />

Miteigentümer zur Stimmabgabe einen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten zu benennen.<br />

Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einberufung<br />

ordnungsgemäß erfolgt ist und die anwesenden<br />

Mitglieder wenigstens die Hälfte aller im Mitgliederverzeichnis<br />

ausgewiesenen Stimmen vertreten. Ist die<br />

Vollversammlung bei ordnungsgemäßer Einberufung zum<br />

festgesetzten Zeitpunkt nicht beschlussfähig, so wird sie<br />

nach Ablauf einer halben Stunde bei unveränderter<br />

Tagesordnung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden<br />

Mitglieder und der auf diese Mitglieder entfallenden<br />

Stimmen beschlussfähig.<br />

Der Obmann des Jagdausschusses:<br />

gez. Manfred Feuerstein e. h.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!