Handbuch - FSG
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Zu 2.2.2.2 (Abs 1) Wochenendplanung<br />
Ein Plandienstwochenende hat durchschnittlich 24 bis 36 Dienststunden (Plan- und<br />
Journaldienststunden) zu umfassen. Im Einzelfall ist es von der individuellen<br />
Belastungsverteilung der Dienststelle und der jeweiligen Funktion und Verwendung des<br />
Bediensteten abhängig, inwieweit unter Sicherstellung einer rationellen Dienstplanung und<br />
Vermeidung von vorhersehbaren Mehrdienstleistungen anderer Bediensteter die tatsächliche<br />
Ausplanung des Wochenendes erfolgt.<br />
Zu 2.2.2.3 Ausmaß und Festlegung des Journaldienstes<br />
Variable Journaldienststunden gem. Ziff. 3 sind im Ausmaß von 1 bis 8 Stunden mit<br />
mindestens 8 Plandienststunden zu kombinieren.<br />
Die Verschiebung von Journaldienststunden ist nur innerhalb der jeweiligen Diensttour<br />
möglich. Bei gerechtfertigter Abwesenheit des Bed. entfallen diese Journaldienststunden für<br />
den betroffenen Bediensteten ersatzlos.<br />
Zu 2.2.3 Wechseldienstplan Kriminaldienst<br />
Das Landespolizeikommando kann mit Zustimmung des BM.I, Abt. II/1 bei bestimmten<br />
Organisationseinheiten auf Grund besonderer Anforderungen für Journaldienst-Dauerdienste<br />
gem. Punkt 2.2.3, Ziff. 1 lit. a auch eine andere Anzahl von zwingenden<br />
Journaldienststunden im Zeitraum von 19 bis 08 Uhr festlegen.<br />
Variable Journaldienststunden gem. Ziff. 3 sind im Ausmaß von 1 bis 12 Stunden mit<br />
mindestens 8 Plandienststunden zu kombinieren.<br />
DiMa 05 – <strong>Handbuch</strong> Seite 16 von 34 07.11.2005