Handbuch - FSG
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Skartierung<br />
Die Originaldienstpläne sind auf der jeweiligen Dienststelle ab deren Verlautbarung 7 Jahre<br />
aufzubewahren.<br />
Verrechnung<br />
Zur Verrechnung von Mehrdienstleistungen und Nebengebühren sind bis zu einer<br />
einheitlichen edv-unterstützten Lösung die im jeweiligen Organisationsbereich eingesetzten<br />
Applikationen und Formblätter zu verwenden.<br />
Überörtliche Dienste<br />
Für die Planung und Abdeckung überörtlicher Dienste kann das Stadt- oder<br />
Bezirkspolizeikommando unter Berücksichtigung der Belastung der einzelnen Dienststellen<br />
grundsätzlich über bis zu einem Drittel der im Planungsmonat für die Dienststellen<br />
vorhandenen Dienststunden (Plandienststunden und JD-Stunden) verfügen.<br />
Eine Überschreitung dieses Kontingents ist nur dann vorzusehen, wenn die Mindestpräsenz<br />
überörtlicher Dienste sonst nicht abgedeckt werden kann.<br />
Für Dienste, die zwingend mit JD-Stunden zu verknüpfen sind, sind Zeit und Ort der<br />
Journaldienstverrichtung nach dienstlichen Erfordernissen festzulegen.<br />
Die angeordneten Journaldienstzeiten dürfen nur auf Grund einer zum Zeitpunkt ihres<br />
Beginns andauernden unaufschiebbaren Amtshandlung oder auf Grund eines konkreten<br />
vorhersehbaren Ereignisses, das das Erfordernis exekutivdienstlicher Maßnahmen erwarten<br />
lässt, auf einen späteren, im Einzelfall von der SLS bzw. BLS zu bestimmenden Zeitpunkt<br />
verschoben werden. Bei der Verschiebung ist jedoch auf eine Mindestpräsenz im exekutiven<br />
Außendienst Bedacht zu nehmen.<br />
Die Journaldienststunden haben jedenfalls 4 Stunden vor Ende des ursprünglich<br />
angeordneten Dienstendes zu beginnen. Der Grund der Verschiebung der Bereithaltezeit ist<br />
vom Anordnenden und von der betroffenen Streife im Dienstbericht ersichtlich zu machen.<br />
Das Stadt- bzw. Bezirkspolizeikommando hat zur Wahrnehmung der Aufgaben der SLS bzw.<br />
BLS eine tägliche Übersicht über die in ihrem örtlichen Wirkungsbereich erreichbaren<br />
Dienststellen und eingeteilten überörtlichen Dienste zu erstellen. Änderungen des<br />
Dienstplans, die sich auf die Erreichbarkeit einer Dienststelle auswirken, sind vom<br />
Dienststellenleiter oder dessen Beauftragten unverzüglich der SLS bzw. BLS mitzuteilen.<br />
DiMa 05 – <strong>Handbuch</strong> Seite 3 von 34 07.11.2005