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Handbuch - FSG

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Skartierung<br />

Die Originaldienstpläne sind auf der jeweiligen Dienststelle ab deren Verlautbarung 7 Jahre<br />

aufzubewahren.<br />

Verrechnung<br />

Zur Verrechnung von Mehrdienstleistungen und Nebengebühren sind bis zu einer<br />

einheitlichen edv-unterstützten Lösung die im jeweiligen Organisationsbereich eingesetzten<br />

Applikationen und Formblätter zu verwenden.<br />

Überörtliche Dienste<br />

Für die Planung und Abdeckung überörtlicher Dienste kann das Stadt- oder<br />

Bezirkspolizeikommando unter Berücksichtigung der Belastung der einzelnen Dienststellen<br />

grundsätzlich über bis zu einem Drittel der im Planungsmonat für die Dienststellen<br />

vorhandenen Dienststunden (Plandienststunden und JD-Stunden) verfügen.<br />

Eine Überschreitung dieses Kontingents ist nur dann vorzusehen, wenn die Mindestpräsenz<br />

überörtlicher Dienste sonst nicht abgedeckt werden kann.<br />

Für Dienste, die zwingend mit JD-Stunden zu verknüpfen sind, sind Zeit und Ort der<br />

Journaldienstverrichtung nach dienstlichen Erfordernissen festzulegen.<br />

Die angeordneten Journaldienstzeiten dürfen nur auf Grund einer zum Zeitpunkt ihres<br />

Beginns andauernden unaufschiebbaren Amtshandlung oder auf Grund eines konkreten<br />

vorhersehbaren Ereignisses, das das Erfordernis exekutivdienstlicher Maßnahmen erwarten<br />

lässt, auf einen späteren, im Einzelfall von der SLS bzw. BLS zu bestimmenden Zeitpunkt<br />

verschoben werden. Bei der Verschiebung ist jedoch auf eine Mindestpräsenz im exekutiven<br />

Außendienst Bedacht zu nehmen.<br />

Die Journaldienststunden haben jedenfalls 4 Stunden vor Ende des ursprünglich<br />

angeordneten Dienstendes zu beginnen. Der Grund der Verschiebung der Bereithaltezeit ist<br />

vom Anordnenden und von der betroffenen Streife im Dienstbericht ersichtlich zu machen.<br />

Das Stadt- bzw. Bezirkspolizeikommando hat zur Wahrnehmung der Aufgaben der SLS bzw.<br />

BLS eine tägliche Übersicht über die in ihrem örtlichen Wirkungsbereich erreichbaren<br />

Dienststellen und eingeteilten überörtlichen Dienste zu erstellen. Änderungen des<br />

Dienstplans, die sich auf die Erreichbarkeit einer Dienststelle auswirken, sind vom<br />

Dienststellenleiter oder dessen Beauftragten unverzüglich der SLS bzw. BLS mitzuteilen.<br />

DiMa 05 – <strong>Handbuch</strong> Seite 3 von 34 07.11.2005

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