Handbuch - FSG
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Gruppendienst<br />
Dienstplanungsschritte<br />
Termine, Vorgaben, bekannte Abwesenheiten<br />
‣ Eintragung der angeordneten, überörtlichen Dienste sowie sonstiger dienstplanrelevanter<br />
Termine (z. B. Veranstaltungen) in der Rubrik „Planungsvormerke“. Dabei sind<br />
grundsätzlich die bereits angeführten normierten Abkürzungen zu verwenden.<br />
‣ Bedienstetenspezifische Vorgaben und bekannte Abwesenheiten (z. B. Kurse,<br />
Sonderverwendung) sind beim jeweiligen Beamten an den jeweiligen Tagen einzutragen<br />
Freizeitwünsche der Bediensteten<br />
‣ Eintragung an den jeweiligen Tagen.<br />
Eintragung der Dienststunden<br />
Rubrik „Plan“<br />
‣ In der Rubrik „Plan“ (Plandienst) sind alle Plandienste entsprechend der sich aus der<br />
Gruppendienstsystematik ergebenden Abfolge einzutragen.<br />
‣ Die Dauer der Dienste ist grundsätzlich mit 12 Stunden festgelegt.<br />
‣ Flexibilisierung von Diensten nur bei dienstlicher Notwendigkeit und/oder Zulässigkeit.<br />
‣ Dienstbeginn bzw. Dienstende sind zwischen 06.00 und 08.00 sowie zwischen 18.00 und<br />
20.00 festzulegen, wobei sich diese Flexibilisierung auf den einzelnen Bediensteten<br />
bezieht.<br />
‣ Pro Kalendermonat kann ein 12-stündiger Plandienst unter den im Punkt 2.2.4<br />
angeführten Voraussetzungen flexibilisiert werden.<br />
‣ Der Entfall oder die Änderung von Plandiensten ist ersichtlich zu machen.<br />
Rubrik „Änd/Üst“<br />
In der Rubrik „Änd/Üst“ (Änderungs-/Überstundenrubrik) sind einzutragen:<br />
1. Überstunden und Journaldienste: Mehrdienstleistungen, die bereits bei der Erstellung des<br />
Dienstplans bekannt sind, sind sofort bei Dienstplanerstellung einzutragen, ad hoc<br />
Mehrdienstleistungen sind laufend nach Genehmigung einzutragen.<br />
2. Änderungen von angeordneten Überstunden durch Neueintragung.<br />
3. Der Grund des Entfalls eines Plandienstes und jede Abänderung auf einen anderen<br />
Zeitraum (z. B. Verkürzung eines von 07/19 Uhr geplanten Dienstes wegen Zeitausgleich<br />
auf 07/17 mit der Bezeichnung „ZA“).<br />
DiMa 05 – <strong>Handbuch</strong> Seite 30 von 34 07.11.2005