Was tun bei - Polizei - Kanton Bern
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37. Gewahrsam und Untersuchungshaft<br />
Ob die gewaltausübende Person in eine allenfalls längerdauernde<br />
Untersuchungshaft genommen wird, hängt u.a.<br />
davon ab, ob ein Strafverfahren eröffnet wird, Haftgründe wie<br />
<strong>bei</strong>spielsweise Wiederholungsgefahr gegeben sind und die<br />
Untersuchungshaft verhältnismässig ist.<br />
l Weihen Sie unbedingt eine<br />
nahe stehende Person ein.<br />
Reden Sie mit ihr über Ihre<br />
Probleme.<br />
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