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Was tun bei - Polizei - Kanton Bern

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37. Gewahrsam und Untersuchungshaft<br />

Ob die gewaltausübende Person in eine allenfalls längerdauernde<br />

Untersuchungshaft genommen wird, hängt u.a.<br />

davon ab, ob ein Strafverfahren eröffnet wird, Haftgründe wie<br />

<strong>bei</strong>spielsweise Wiederholungsgefahr gegeben sind und die<br />

Untersuchungshaft verhältnismässig ist.<br />

l Weihen Sie unbedingt eine<br />

nahe stehende Person ein.<br />

Reden Sie mit ihr über Ihre<br />

Probleme.<br />

19

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