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Was tun bei - Polizei - Kanton Bern

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41. Wie muss Gewalt nachgewiesen werden?<br />

Für den Nachweis der Gewalt müssen ausreichende An haltspunkte<br />

vorgebracht werden: z.B. die polizeiliche Weg weisungs<br />

verfügung, allfällige Strafurteile, <strong>Polizei</strong>rapporte über<br />

frühere Vorfälle, Arztzeugnisse, Fotos von Verletzungen,<br />

Droh briefe, schriftliche Auskünfte von Bera<strong>tun</strong>gsstellen oder<br />

Frauenhäusern, nur ausnahmsweise Angaben von Zeuginnen<br />

und Zeugen aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis (mit<br />

Adresse und Angabe des Beweisthemas), Kleidungsstücke,<br />

Aufzeichnungen auf Ihrem Anrufbeantworter, E-Mails, SMS.<br />

42. Wird die weggewiesene Person zu Ihren<br />

Anträgen befragt?<br />

Bei zeitlicher Dringlichkeit kann das Gericht auch ohne<br />

An hörung der Gegenpartei für die Dauer des Prozesses provisorische<br />

Anordnungen treffen. Es kann <strong>bei</strong>spielsweise bestimmen,<br />

dass die Wohnung vorläufig weiterhin der gefährdeten<br />

Person zugeteilt ist und das Betre<strong>tun</strong>gsverbot gilt. Vor dem<br />

definitiven Entscheid wird der weggewiesenen Person aber in<br />

jedem Fall das rechtliche Gehör gewährt und die Verfahrensdauer<br />

wird entsprechend länger. Es empfiehlt sich bezüglich<br />

der Wohnungszuteilung und des Betre<strong>tun</strong>gsverbotes eine<br />

dringliche Anordnung zu beantragen.<br />

22<br />

43. Werden Sie im Gerichtsverfahren mit der<br />

weggewiesenen Person konfrontiert?<br />

Das Zivilgericht lädt <strong>bei</strong>de Parteien zu einer mündlichen<br />

Verhandlung vor. Sind Sie aus psychischen Gründen (mittels<br />

Arztzeugnis zu belegen) nicht in der Lage, dem Partner/<br />

der Partnerin zu begegnen, empfiehlt sich einen Antrag auf<br />

ge trennte Befragung und auf Vermeidung einer direkten Konfrontation.<br />

Diesem wird in Ausnahmefällen entsprochen.

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