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Was tun bei - Polizei - Kanton Bern

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9. Wünschen Sie, dass eine Bera<strong>tun</strong>gsstelle der<br />

Opferhilfe mit Ihnen Kontakt aufnimmt?<br />

Die <strong>Polizei</strong> wird Sie nach einer Intervention fragen, ob Sie<br />

einverstanden sind, dass die Angaben zu Ihrer Person an die<br />

Bera<strong>tun</strong>gsstelle Ihrer Wahl weiter gegeben werden. Falls ja,<br />

wird diese unverzüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen und<br />

Ihnen Hilfe anbieten. Die Bera<strong>tun</strong>g ist absolut vertraulich. Von<br />

dieser Stelle wird Ihre Adresse nicht weitergeleitet.<br />

10. Wer wird von der <strong>Polizei</strong> informiert?<br />

Die <strong>Polizei</strong> informiert das zuständige Regierungsstatthalteramt<br />

über jede Intervention <strong>bei</strong> häuslicher Gewalt. Sind Kinder mitbetroffen,<br />

so informiert die <strong>Polizei</strong> immer auch die zuständige<br />

Vormundschaftsbehörde.<br />

l Kontaktieren Sie eine<br />

Bera<strong>tun</strong>gsstelle, im Notfall<br />

rufen Sie die Nr. 117 an.<br />

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