Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2009 - Landkreis Potsdam ...
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Kennzeichnung des Maßnahmebeginns für den 5 jährigen Verpflichtungszeitraum 01.07.<strong>2009</strong> bis 30.06.2014<br />
(Bindung 4xx).<br />
Schläge dürfen nur vollständig beantragt werden, entsprechende Bindungen (4xx und 5xx und 6xx) zur Förderung<br />
eintragen.<br />
Kennzeichnung der Flächen bei Verpflichtungsübernahmen mit "V“<br />
Der <strong>Antrag</strong>steller übernimmt eine Bewirtschaftungsverpflichtung. Die Schläge mit V-Kennzeichnung sind in Anlage<br />
7 mit <strong>auf</strong>zunehmen. Die Schlagbezeichnung des Verpflichtungsübergebers ist mit einzutragen. Das Jahr<br />
der Verpflichtung kann entfallen, da eine Übernahme nur erfolgen kann, wenn die eigene Verpflichtung ebenso<br />
lange oder länger läuft als die übernommene. So ist gewährleistet, dass die übernommenen Flächen <strong>auf</strong> jeden<br />
Fall 5 Jahre in der Verpflichtung sind.<br />
Förderprogramm 33<br />
Richtlinie des MLUV zur Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten<br />
gem. Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005<br />
Nur bei den Schlägen die im benachteiligten Gebiet liegen, ist die Bindung 33 einzutragen, sofern eine zuwendungsberechtigte<br />
Kultur angebaut wird.<br />
Bitte beachten Sie, dass entsprechend der o.g. Förderrichtlinie nicht alle Kulturarten zuwendungsberechtigt<br />
sind. Die Beantragung nicht zuwendungsfähiger Kulturen führt zur Sanktionierung der Zuwendung.<br />
Die zuwendungsberechtigten Kulturarten entnehmen Sie der Tabelle H 7.<br />
Innerhalb eines Feldblockes können sowohl benachteiligte als auch nicht benachteiligte Flächen liegen. Für die<br />
Gewährung der Ausgleichszulage dürfen nur benachteiligte Teile eines Feldblockes mit 33 gekennzeichnet<br />
werden. Die Kennzeichnung von nicht benachteiligten Flächen mit 33 führt zur Sanktionierung oder möglicherweise<br />
Ablehnung der Ausgleichszulage. Liegt ein Schlag sowohl im benachteiligten als auch im nicht benachteiligten<br />
Gebiet, so sind zwei neue Schläge zu bilden.<br />
Spalte 9<br />
Zulässige Kennzeichnung für die Förderanträge Flächen für Trockenfutterbeihilfe, FP 210, FP 220<br />
Kennzeichnung mit "T"<br />
Landwirtschaftliche Flächen, die ausschließlich zur Futterproduktion für die künstliche Trocknung<br />
genutzt werden ( Flächen für Trockenfutterbeihilfe).<br />
Kennzeichnung mit "P"<br />
Für die Beantragung der Prämie für den Anbau von Eiweißpflanzen der Nutzungscodes 210,<br />
220, 230 und 240 sind die jeweils angebauten Kulturen entsprechend zu kennzeichnen. (FP 210)<br />
Kennzeichnung mit "E1"/"E2"<br />
Für die Beantragung der Energiepflanzenbeihilfe (FP 220) sind die entsprechenden Kulturpflanzenarten<br />
die für eine energetische Nutzung angebaut werden, zu kennzeichnen. Es wird dabei<br />
in hofeigene ("E1") und in nicht hofeigene ("E2") Verarbeitung unterschieden.<br />
Zusätzliche Kennzeichen für die Nutzung von Kulturarten<br />
Kennzeichnung mit "KU" "KS" und "GPS"<br />
(Achtung: Nachkennzeichnung/Änderung ist nur bis <strong>zum</strong> 09.06.09 möglich)<br />
"KU"<br />
Untersaaten zur Trocknung <strong>auf</strong> Getreide-, Ölsaaten- und Eiweißpflanzenflächen<br />
"KS"<br />
Sommerzwischenfrüchte zur Trocknung <strong>auf</strong> Getreide-, Ölsaaten- und Eiweißpflanzenflächen.<br />
"GPS"<br />
Kennzeichnung an Getreide (100er Codes) bei Nutzung als Ganzpflanzensilage<br />
Kennzeichnung mit "GL oder AL"<br />
Das ist eine zusätzliche Kennzeichnung für die Nutzungscodes 421, 422, 423 und 424. Diese Flächen müssen<br />
nach der Grünlanddefinition Artikel 2 der Verordnung (EG) 796/2004 deklariert werden.<br />
Kennzeichnung mit "AL"<br />
Ackerland<br />
Kennzeichnung mit "GL"<br />
Dauergrünland<br />
Das heißt, haben Sie <strong>auf</strong> einem Schlag<br />
a) zwei bis fünf Jahre hintereinander oder im Wechsel mit anderen Fruchtarten eine der oben genannten<br />
Fruchtarten, z.B. Klee (NC 421), angebaut, codieren Sie mit AL<br />
b) mehr als fünf Jahre hintereinander eine der oben genannten Fruchtarten, z.B. Klee (NC 421), angebaut,<br />
codieren Sie mit GL.<br />
H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 12