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Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2009 - Landkreis Potsdam ...

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Kennzeichnung des Maßnahmebeginns für den 5 jährigen Verpflichtungszeitraum 01.07.<strong>2009</strong> bis 30.06.2014<br />

(Bindung 4xx).<br />

Schläge dürfen nur vollständig beantragt werden, entsprechende Bindungen (4xx und 5xx und 6xx) zur Förderung<br />

eintragen.<br />

Kennzeichnung der Flächen bei Verpflichtungsübernahmen mit "V“<br />

Der <strong>Antrag</strong>steller übernimmt eine Bewirtschaftungsverpflichtung. Die Schläge mit V-Kennzeichnung sind in Anlage<br />

7 mit <strong>auf</strong>zunehmen. Die Schlagbezeichnung des Verpflichtungsübergebers ist mit einzutragen. Das Jahr<br />

der Verpflichtung kann entfallen, da eine Übernahme nur erfolgen kann, wenn die eigene Verpflichtung ebenso<br />

lange oder länger läuft als die übernommene. So ist gewährleistet, dass die übernommenen Flächen <strong>auf</strong> jeden<br />

Fall 5 Jahre in der Verpflichtung sind.<br />

Förderprogramm 33<br />

Richtlinie des MLUV zur Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten<br />

gem. Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005<br />

Nur bei den Schlägen die im benachteiligten Gebiet liegen, ist die Bindung 33 einzutragen, sofern eine zuwendungsberechtigte<br />

Kultur angebaut wird.<br />

Bitte beachten Sie, dass entsprechend der o.g. Förderrichtlinie nicht alle Kulturarten zuwendungsberechtigt<br />

sind. Die Beantragung nicht zuwendungsfähiger Kulturen führt zur Sanktionierung der Zuwendung.<br />

Die zuwendungsberechtigten Kulturarten entnehmen Sie der Tabelle H 7.<br />

Innerhalb eines Feldblockes können sowohl benachteiligte als auch nicht benachteiligte Flächen liegen. Für die<br />

Gewährung der Ausgleichszulage dürfen nur benachteiligte Teile eines Feldblockes mit 33 gekennzeichnet<br />

werden. Die Kennzeichnung von nicht benachteiligten Flächen mit 33 führt zur Sanktionierung oder möglicherweise<br />

Ablehnung der Ausgleichszulage. Liegt ein Schlag sowohl im benachteiligten als auch im nicht benachteiligten<br />

Gebiet, so sind zwei neue Schläge zu bilden.<br />

Spalte 9<br />

Zulässige Kennzeichnung für die Förderanträge Flächen für Trockenfutterbeihilfe, FP 210, FP 220<br />

Kennzeichnung mit "T"<br />

Landwirtschaftliche Flächen, die ausschließlich zur Futterproduktion für die künstliche Trocknung<br />

genutzt werden ( Flächen für Trockenfutterbeihilfe).<br />

Kennzeichnung mit "P"<br />

Für die Beantragung der Prämie für den Anbau von Eiweißpflanzen der Nutzungscodes 210,<br />

220, 230 und 240 sind die jeweils angebauten Kulturen entsprechend zu kennzeichnen. (FP 210)<br />

Kennzeichnung mit "E1"/"E2"<br />

Für die Beantragung der Energiepflanzenbeihilfe (FP 220) sind die entsprechenden Kulturpflanzenarten<br />

die für eine energetische Nutzung angebaut werden, zu kennzeichnen. Es wird dabei<br />

in hofeigene ("E1") und in nicht hofeigene ("E2") Verarbeitung unterschieden.<br />

Zusätzliche Kennzeichen für die Nutzung von Kulturarten<br />

Kennzeichnung mit "KU" "KS" und "GPS"<br />

(Achtung: Nachkennzeichnung/Änderung ist nur bis <strong>zum</strong> 09.06.09 möglich)<br />

"KU"<br />

Untersaaten zur Trocknung <strong>auf</strong> Getreide-, Ölsaaten- und Eiweißpflanzenflächen<br />

"KS"<br />

Sommerzwischenfrüchte zur Trocknung <strong>auf</strong> Getreide-, Ölsaaten- und Eiweißpflanzenflächen.<br />

"GPS"<br />

Kennzeichnung an Getreide (100er Codes) bei Nutzung als Ganzpflanzensilage<br />

Kennzeichnung mit "GL oder AL"<br />

Das ist eine zusätzliche Kennzeichnung für die Nutzungscodes 421, 422, 423 und 424. Diese Flächen müssen<br />

nach der Grünlanddefinition Artikel 2 der Verordnung (EG) 796/2004 deklariert werden.<br />

Kennzeichnung mit "AL"<br />

Ackerland<br />

Kennzeichnung mit "GL"<br />

Dauergrünland<br />

Das heißt, haben Sie <strong>auf</strong> einem Schlag<br />

a) zwei bis fünf Jahre hintereinander oder im Wechsel mit anderen Fruchtarten eine der oben genannten<br />

Fruchtarten, z.B. Klee (NC 421), angebaut, codieren Sie mit AL<br />

b) mehr als fünf Jahre hintereinander eine der oben genannten Fruchtarten, z.B. Klee (NC 421), angebaut,<br />

codieren Sie mit GL.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 12

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