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Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2009 - Landkreis Potsdam ...

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H 3.2.2 <strong>Hinweise</strong> zur Anlage 6 „Pachtung von Zahlungsansprüchen“<br />

Eine Verpachtung von Zahlungsansprüchen ist nur mit Fläche zulässig. Es muss zusammen mit den Zahlungsansprüchen<br />

eine gleiche Hektar- Anzahl beihilfefähiger Fläche übertragen werden. Wenn Sie Zahlungsansprüche<br />

gepachtet haben, muss die Anlage 6 „Pachtung von Zahlungsansprüchen“ jährlich mit dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung<br />

eingereicht werden. Sollte sich im Ergebnis der Verwaltungskontrolle der zuständigen Landwirtschaftsbehörde<br />

erweisen, dass weniger Fläche als Zahlungsansprüche verpachtet wurde, werden die verpachteten<br />

Zahlungsansprüche durch die zuständige Landwirtschaftsbehörde an die tatsächlich verpachtete Flächengröße<br />

angepasst.<br />

H 3.3 <strong>Hinweise</strong> zur Prämie für Eiweißpflanzen<br />

Für den Anbau von Eiweißpflanzen wird eine Prämie in Höhe von 55,57 Euro pro Hektar im Rahmen einer garantierten<br />

Höchstfläche von 1,648 Mio. Hektar in der EU gewährt. Bei Überschreitung der Garantiefläche wird<br />

die Beihilfe anteilmäßig gekürzt.<br />

Zu den förderfähigen Eiweißpflanzen gehören Erbsen, Acker- und Puffbohnen, Süßlupinen gemäß Liste zugelassener<br />

Sorten (H 9.2) sowie Erbsen und Bohnen als Gemenge. Die Eiweißpflanzen dürfen erst nach der<br />

Milchreife geerntet werden.<br />

Beim Anbau von Süßlupinen muss der Saatgutbeleg als Sortennachweis dem <strong>Antrag</strong> beigefügt werden, da nur<br />

Lupinen mit nicht mehr als fünf Prozent Bitterstoffen beihilfefähig sind. Bei einem einmaligen Nachbau gilt der<br />

K<strong>auf</strong>beleg des Vorjahres als Nachweis, bei jedem weiteren Nachbau ist ein amtlicher Beleg über den Bitterkornanteil<br />

des verwendeten Saatgutes vorzulegen.<br />

H 3.4 <strong>Hinweise</strong> zur Beihilfe für Energiepflanzen<br />

Für den Anbau aller Kulturpflanzen, deren Verwertung zur Herstellung von Biokraftstoffen bzw. zur Erzeugung<br />

von thermischer oder elektrischer Energie (also auch zur Verwertung in Biogasanlagen) geeignet ist, wird eine<br />

Flächenprämie von 45 Euro pro Hektar im Rahmen einer garantierten Höchstfläche von 2,0 Mio. Hektar in der<br />

EU gewährt. Bei Überschreitung der Garantiefläche wird die Beihilfe anteilmäßig gekürzt.<br />

Detailregelungen <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong>s- und Kontrollverfahren entnehmen Sie bitte den Merkblättern der Bundesanstalt<br />

für Landwirtschaft (BLE). Die Merkblätter der BLE finden Sie im Internet unter der Adresse www.ble.de bei<br />

„Pflanzliche Erzeugung – Energiepflanzen“.<br />

H 3.5 <strong>Hinweise</strong> zur Tabakbeihilfe<br />

Die bislang gewährte mengen-, sorten- und qualitätsbezogene Beihilfe für Rohtabak wurde im Jahr 2007 zu<br />

40% entkoppelt und den Erzeugern in Rahmen der Betriebsprämienregelung betriebsindividuell zugewiesen.<br />

Der Rest von 60 % wird bis 2010 als gekoppelte Beihilfe beibehalten.<br />

Die Bewilligung der Tabakbeihilfe erfolgt durch das Hauptzollamt Hamburg Jonas.<br />

Eine Ausfertigung des Agrarförderantrages (Kopie) ist vom <strong>Antrag</strong>steller bis <strong>zum</strong> 15.05.<strong>2009</strong> beim Hauptzollamt<br />

einzureichen. Sämtliche Änderungen in Bezug <strong>auf</strong> die Tabakbeihilfe sind dem Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen.<br />

H 3.6 <strong>Hinweise</strong> zur Beihilfe für Stärkekartoffeln<br />

Die Beihilfen für Stärkekartoffeln werden zu 60 % weiterhin als gekoppelte Beihilfe gewährt. Je Tonne Stärkeäquivalent<br />

(Menge Kartoffeln, die einer Tonne Stärke entspricht) wird eine Beihilfe von 66,32 Euro gewährt.<br />

Die Beihilfe wird nur gewährt, wenn der <strong>Antrag</strong>steller mit einem oder mehreren Stärkeunternehmen einen Anbauvertrag<br />

im Rahmen des dem Stärkeunternehmen zugeteilten Kontingents abgeschlossen hat. Die Kopie des<br />

Vertrages/ der Verträge ist/ sind dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Beihilfe für Stärkekartoffeln beizufügen.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 8

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