Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2009 - Landkreis Potsdam ...
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H 3.2.2 <strong>Hinweise</strong> zur Anlage 6 „Pachtung von Zahlungsansprüchen“<br />
Eine Verpachtung von Zahlungsansprüchen ist nur mit Fläche zulässig. Es muss zusammen mit den Zahlungsansprüchen<br />
eine gleiche Hektar- Anzahl beihilfefähiger Fläche übertragen werden. Wenn Sie Zahlungsansprüche<br />
gepachtet haben, muss die Anlage 6 „Pachtung von Zahlungsansprüchen“ jährlich mit dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung<br />
eingereicht werden. Sollte sich im Ergebnis der Verwaltungskontrolle der zuständigen Landwirtschaftsbehörde<br />
erweisen, dass weniger Fläche als Zahlungsansprüche verpachtet wurde, werden die verpachteten<br />
Zahlungsansprüche durch die zuständige Landwirtschaftsbehörde an die tatsächlich verpachtete Flächengröße<br />
angepasst.<br />
H 3.3 <strong>Hinweise</strong> zur Prämie für Eiweißpflanzen<br />
Für den Anbau von Eiweißpflanzen wird eine Prämie in Höhe von 55,57 Euro pro Hektar im Rahmen einer garantierten<br />
Höchstfläche von 1,648 Mio. Hektar in der EU gewährt. Bei Überschreitung der Garantiefläche wird<br />
die Beihilfe anteilmäßig gekürzt.<br />
Zu den förderfähigen Eiweißpflanzen gehören Erbsen, Acker- und Puffbohnen, Süßlupinen gemäß Liste zugelassener<br />
Sorten (H 9.2) sowie Erbsen und Bohnen als Gemenge. Die Eiweißpflanzen dürfen erst nach der<br />
Milchreife geerntet werden.<br />
Beim Anbau von Süßlupinen muss der Saatgutbeleg als Sortennachweis dem <strong>Antrag</strong> beigefügt werden, da nur<br />
Lupinen mit nicht mehr als fünf Prozent Bitterstoffen beihilfefähig sind. Bei einem einmaligen Nachbau gilt der<br />
K<strong>auf</strong>beleg des Vorjahres als Nachweis, bei jedem weiteren Nachbau ist ein amtlicher Beleg über den Bitterkornanteil<br />
des verwendeten Saatgutes vorzulegen.<br />
H 3.4 <strong>Hinweise</strong> zur Beihilfe für Energiepflanzen<br />
Für den Anbau aller Kulturpflanzen, deren Verwertung zur Herstellung von Biokraftstoffen bzw. zur Erzeugung<br />
von thermischer oder elektrischer Energie (also auch zur Verwertung in Biogasanlagen) geeignet ist, wird eine<br />
Flächenprämie von 45 Euro pro Hektar im Rahmen einer garantierten Höchstfläche von 2,0 Mio. Hektar in der<br />
EU gewährt. Bei Überschreitung der Garantiefläche wird die Beihilfe anteilmäßig gekürzt.<br />
Detailregelungen <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong>s- und Kontrollverfahren entnehmen Sie bitte den Merkblättern der Bundesanstalt<br />
für Landwirtschaft (BLE). Die Merkblätter der BLE finden Sie im Internet unter der Adresse www.ble.de bei<br />
„Pflanzliche Erzeugung – Energiepflanzen“.<br />
H 3.5 <strong>Hinweise</strong> zur Tabakbeihilfe<br />
Die bislang gewährte mengen-, sorten- und qualitätsbezogene Beihilfe für Rohtabak wurde im Jahr 2007 zu<br />
40% entkoppelt und den Erzeugern in Rahmen der Betriebsprämienregelung betriebsindividuell zugewiesen.<br />
Der Rest von 60 % wird bis 2010 als gekoppelte Beihilfe beibehalten.<br />
Die Bewilligung der Tabakbeihilfe erfolgt durch das Hauptzollamt Hamburg Jonas.<br />
Eine Ausfertigung des Agrarförderantrages (Kopie) ist vom <strong>Antrag</strong>steller bis <strong>zum</strong> 15.05.<strong>2009</strong> beim Hauptzollamt<br />
einzureichen. Sämtliche Änderungen in Bezug <strong>auf</strong> die Tabakbeihilfe sind dem Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen.<br />
H 3.6 <strong>Hinweise</strong> zur Beihilfe für Stärkekartoffeln<br />
Die Beihilfen für Stärkekartoffeln werden zu 60 % weiterhin als gekoppelte Beihilfe gewährt. Je Tonne Stärkeäquivalent<br />
(Menge Kartoffeln, die einer Tonne Stärke entspricht) wird eine Beihilfe von 66,32 Euro gewährt.<br />
Die Beihilfe wird nur gewährt, wenn der <strong>Antrag</strong>steller mit einem oder mehreren Stärkeunternehmen einen Anbauvertrag<br />
im Rahmen des dem Stärkeunternehmen zugeteilten Kontingents abgeschlossen hat. Die Kopie des<br />
Vertrages/ der Verträge ist/ sind dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Beihilfe für Stärkekartoffeln beizufügen.<br />
H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 8