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Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2009 - Landkreis Potsdam ...

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<strong>Hinweise</strong><br />

<strong>zum</strong><br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung <strong>2009</strong><br />

Die <strong>Hinweise</strong> und die <strong>Antrag</strong>sformulare finden Sie auch im Internet unter<br />

www.mluv.brandenburg.de/info/agrarantrag<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

Seite<br />

H 1. Allgemeine Information <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung 2<br />

H 2. Erläuterungen und <strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> Ausfüllen der allgemeinen Angaben 3<br />

H 2.1 Punkt 1.1 bis 1.3 des <strong>Antrag</strong>es: Deckblatt 3<br />

H 2.2 Punkt 1.4 des <strong>Antrag</strong>es: Angaben zur Rechts- und Betriebsform 4<br />

H 2.3 Punkt 1.5 des <strong>Antrag</strong>es: Vertretungsbefugter des <strong>Antrag</strong>stellers 4<br />

H 2.4 Punkt 1.7 des <strong>Antrag</strong>es: Betriebsstätten 4<br />

H 2.5 Punkt 1.8 des <strong>Antrag</strong>es: Weitere allgemeine Angaben 4<br />

H 2.6 Punkt 1.9 des <strong>Antrag</strong>es: Tierbestandsnachweis 4<br />

H 2.7 Punkt 1.10 und 1.11 des <strong>Antrag</strong>es: Mögliche Förderanträge und beigefügte Anlagen 4<br />

H 2.8 Punkt 1.12 bis 1.13 des <strong>Antrag</strong>es: <strong>Hinweise</strong> und Erklärungen zu Rechts-, Kontroll- und Strafvorschriften<br />

sowie zur Datenverarbeitung und Zusätzliche Erklärungen und Verpflichtungen für die Anträge FP 650, FP<br />

656, KULAP 2000 und KULAP 2007 5<br />

H 3. <strong>Hinweise</strong> zu Zahlungsansprüchen und Punkt 2.1 bis 2.6 des <strong>Antrag</strong>es <strong>auf</strong> Agrarförderung <strong>2009</strong> 5<br />

H 3.1 Allgemeine <strong>Hinweise</strong> zu Punkt 2.1 und 2.2 des <strong>Antrag</strong>es <strong>auf</strong> Agrarförderung 5<br />

H 3.2 <strong>Hinweise</strong> zur Betriebsprämie 5<br />

H 3.2.1 <strong>Hinweise</strong> zu den Zahlungsansprüchen 5<br />

H 3.2.2 <strong>Hinweise</strong> zur Anlage 6 „Pachtung von Zahlungsansprüchen“ 8<br />

H 3.3 <strong>Hinweise</strong> zur Prämie für Eiweißpflanzen 8<br />

H 3.4 <strong>Hinweise</strong> zur Beihilfe für Energiepflanzen 8<br />

H 3.5 <strong>Hinweise</strong> zur Tabakbeihilfe 8<br />

H 3.6 <strong>Hinweise</strong> zur Beihilfe für Stärkekartoffeln 8<br />

H 4. Erläuterungen und <strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> Ausfüllen der Anlage 1 Nutzungsnachweis 9<br />

H 5. <strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> Ausfüllen der Anlage 4b Landschaftselemente <strong>zum</strong> Nutzungsnachweis 13<br />

H 6. Möglichkeiten von Kombinationen und Ausschluss von Doppelförderungen <strong>auf</strong> demselben Schlag 14<br />

H 7. Verbindliche Kulturartenbezeichnung, Code - Nummern und Kennzeichnung für die Förderprogramme 20<br />

H 8. Kennzeichnung der Ausgangserzeugnisse für Energiepflanzen 24<br />

H 9.<br />

Beihilfefähige Faserhanf-, Lupinen-, Tabak- und Hopfensorten und deren Codenummern für die<br />

Kennzeichnung 24<br />

H 9.1 Faserhanfsorten 24<br />

H 9.2 Lupinensorten 24<br />

H 9.3 Tabaksorten 24<br />

H 9.4 Hopfensorten 24<br />

H 9.4.1 Aromahopfen 24<br />

H 9.4.2 Bitterhopfen 24<br />

H 10. <strong>Hinweise</strong> zu den Anträgen 2.7, 2.8, 2.9, 2.10, 2.11, 2.12 und 2.13 25<br />

H 10.1 <strong>Antrag</strong> 2.7 25<br />

H 10.2 <strong>Antrag</strong> 2.8 25<br />

H 10.3 <strong>Antrag</strong> 2.9 26<br />

H 10.4 <strong>Antrag</strong> 2.10 26<br />

H 10.5 <strong>Antrag</strong> 2.11, 2.12 und 2.13 29<br />

H 10.6 Wichtige Änderungen im <strong>Antrag</strong>sverfahren KULAP 2007 32<br />

H 11. <strong>Hinweise</strong> zur Sanktionierung bei der Förderung gemäß Punkt 2.10 (KULAP 2000) 33<br />

H 11.1 Rechtsgrundlagen 33<br />

H 11.2 Flächenidentifizierung 33<br />

H 11.3 Definition Kulturgruppe 33<br />

H 11.4 Sanktionierung Flächenabweichungen 33<br />

H 11.5 Sanktionierung Tiere 33<br />

H 11.6 Grob fahrlässig oder absichtlich falsch gemachte Angaben 34<br />

H 11.7 Nichteinhaltung der Bewirtschaftungs<strong>auf</strong>lagen und Verstöße gegen die anderweitigen Verpflichtungen<br />

(Cross Compliance) und die Grundanforderungen gemäß Artikel 39 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1698/2005 34<br />

H 11.8 Verspätete Einreichung von Anträgen 34<br />

H 11.9 Rückforderungen und Erstattungsanspruch 34<br />

H 12. <strong>Hinweise</strong> zur Sanktionierung bei der Förderung gemäß Punkt 2.7, 2.8, 2.9, 2.11, 2.12 und 2.13 35<br />

H 12.1 Rechtsgrundlagen 35<br />

H 12.2 Flächenidentifizierung 35<br />

H 12.3 Sanktionskatalog 35<br />

H 12.4 Definition Kulturgruppe 35<br />

H 12.5 Sanktionierung Flächenabweichungen 35<br />

H 12.6 Verspätete Einreichung von Anträgen 35<br />

H 13. Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmaßnahmen 36<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 1


H 1. Allgemeine Information <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung<br />

Für alle <strong>Antrag</strong>steller mit Betriebssitz in Brandenburg und Berlin wird die elektronische <strong>Antrag</strong>stellung für alle<br />

Förderprogramme aus dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung im <strong>Antrag</strong>sjahr <strong>2009</strong> fortgeführt. Dazu erhalten Sie von<br />

Ihrer zuständigen Landwirtschaftsbehörde entsprechende Datenträger und werden gebeten, Ihren <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong><br />

Agrarförderung <strong>2009</strong> über die zur Verfügung gestellte Software <strong>auf</strong> elektronischem Wege, also entweder Online<br />

oder über einen entsprechenden Datenträger zu stellen.<br />

Bevor Sie den <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung und die dazugehörigen Anlagen ausfüllen, informieren Sie sich bitte<br />

an Hand der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen<br />

Broschüre „Die EU-Agrarreform - Umsetzung in Deutschland. Ausgabe 2006“, dieser <strong>Hinweise</strong> und der jeweiligen<br />

Rechts- und Kontrollvorschriften zu den Fördergrundsätzen der Agrarförderung im <strong>Antrag</strong>sjahr <strong>2009</strong>.<br />

Am 31. Januar <strong>2009</strong> wurde die Verordnung (EG) Nr. 73/<strong>2009</strong> (ABl. EG Nr. L 30 S. 16) veröffentlicht. Die neue<br />

Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab<br />

dem 1. Januar <strong>2009</strong>. Durch sie wird die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 <strong>auf</strong>gehoben. Soweit im Verordnungstext<br />

oder nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten Verweise <strong>auf</strong> die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003<br />

als Verweise <strong>auf</strong> die entsprechenden Artikel der Verordnung (EG) Nr. 73/<strong>2009</strong> nach der Entsprechungstabelle<br />

in deren Anhang XVIII.<br />

Die einschlägigen EU-Rechtsgrundlagen können im Internet unter www.eur-lex.europa.eu/de/index.htm, das<br />

Bundesrecht unter www.gesetze-im-internet.de und das Landesrecht Brandenburgs unter<br />

www.landesrecht.brandenburg.de <strong>auf</strong>gerufen werden. Soweit keine Berliner Rechtsgrundlage existiert, gilt für<br />

<strong>Antrag</strong>steller mit Betriebssitz in Berlin für die mit dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung zu stellenden Fördermaßnahmen<br />

das maßnahmebezogene Recht Brandenburgs mit.<br />

<strong>Antrag</strong>steller, die im Jahr 2008 an der Agrarförderung teilgenommen haben<br />

Sie erhalten den <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung <strong>2009</strong> mit vorbelegten Daten aus dem Jahr 2008 als <strong>Antrag</strong>s-CD und<br />

nicht in Papierform. Diese personalisierte <strong>Antrag</strong>s-CD enthält Folgendes:<br />

- Informationsblatt mit <strong>Hinweise</strong>n <strong>zum</strong> Verfahren und zur Installation<br />

- Installationsroutine für die <strong>Antrag</strong>ssoftware profil inet und AgroView<br />

- Personalisierte alphanumerische Vorjahresdaten (Allgemeine <strong>Antrag</strong>stellerdaten, Flächendaten)<br />

- Personalisierte Geometrien vom Vorjahr (Schlagskizzen aus 2008)<br />

- Informationsbroschüre zur Erfassung von LE<br />

- CC-Informationsbroschüre<br />

- Handbuch zur <strong>Antrag</strong>ssoftware<br />

- sowie eine weitere oder mehrere CD mit den Rasterdaten des(r) jeweiligen Kreise(s) / Stadt.<br />

Neu: Ab 1. Juli 2010 haben die Länder die flächenbezogene Einstufung für die Wind- und Wassererosionsgefährdung<br />

auszuweisen. Zur unverbindlichen Information wird bereits im Jahre <strong>2009</strong> an den Feldblöcken ein<br />

Attribut mit der Gefährdungseinstufung angegeben. Folgende Gefährdungseinstufungen kann ein Feldblock<br />

haben:<br />

Winderosionsgefährdung keine oder CC Wind<br />

Wassererosionsgefährdung keine oder CC Wasser 1 oder CC Wasser 2<br />

Konkrete Bewirtschaftungs<strong>auf</strong>lagen ergeben sich erst ab dem 1. Juli 2010 (vgl. entsprechende Änderungen des<br />

DirektZahlVerpflG und der DirektZahlVerpflV im Jahre <strong>2009</strong>).<br />

Die Datengrundlage zur Erosionsgefährdungsberechnung wird l<strong>auf</strong>end aktualisiert. Deshalb sind Änderungen<br />

zur <strong>Antrag</strong>stellung im Jahre 2010 möglich.<br />

Mit dieser bereitgestellten <strong>Antrag</strong>ssoftware können Sie den <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung elektronisch bearbeiten<br />

und abschließend den <strong>Antrag</strong> wahlweise Online über das Internet oder <strong>auf</strong> einem Datenträger bei Ihrer zuständigen<br />

Landwirtschaftsbehörde einreichen.<br />

Die zeitnah aktualisierte Referenz können Sie im Internet unter der Adresse:<br />

http://luaplims01.brandenburg.de/invekos_internet07/viewer.htm<br />

jederzeit ansehen. Für die elektronische <strong>Antrag</strong>sbearbeitung und die Einreichung <strong>auf</strong> einem Datenträger ist ein<br />

Internetanschluss nicht notwendig.<br />

Für die Vollständigkeit, Aktualität und Gültigkeit der Angaben im eingereichten <strong>Antrag</strong> sind Sie verantwortlich.<br />

Nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen ist die Ausgabe eines <strong>Antrag</strong>sformulars in Papierform durch<br />

die zuständige Landwirtschaftsbehörde vorzunehmen. Der <strong>Antrag</strong>steller muss sich deshalb rechtzeitig an seine<br />

zuständige Landwirtschaftsbehörde wenden<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 2


Neuantragsteller<br />

Sie erhalten bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde die <strong>Antrag</strong>sunterlagen und müssen selbst alle Angaben<br />

in den <strong>Antrag</strong> eintragen.<br />

<strong>Antrag</strong>stermin<br />

Der <strong>Antrag</strong> muss spätestens am 15. Mai des <strong>Antrag</strong>sjahres bei der für Sie zuständigen Landwirtschaftsbehörde<br />

eingegangen sein. Eine verspätete Abgabe hat Kürzungen der Direktzahlungen und ggf. weiterer Förderprogramme<br />

zur Folge. Eine Terminüberschreitung von mehr als 25 Kalendertagen führt zur vollständigen<br />

Ablehnung der entsprechenden Anträge. Letzter möglicher Abgabetermin ist demnach der 9. Juni<br />

<strong>2009</strong>. Bei elektronischer <strong>Antrag</strong>stellung muss der vom Programm erstellte Datenbegleitschein handschriftlich<br />

unterschrieben auch spätestens am 15. Mai des <strong>Antrag</strong>sjahres bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde<br />

eingegangen sein. Falls Sie die <strong>Antrag</strong>stellung Online vornehmen, kann der Datenbegleitschein durch eine Signaturkarte<br />

ersetzt werden. Diese Unterschrift gilt für alle Förderanträge und Erklärungen des <strong>Antrag</strong>es. (siehe<br />

H 2.8)<br />

Nachmeldung oder Änderungen nach erfolgter <strong>Antrag</strong>stellung:<br />

Die Nachmeldung von einzelnen Flächen bzw. Zahlungsansprüchen oder die Änderung hinsichtlich Nutzung<br />

bzw. Beihilferegelung einzelner Flächen nach erfolgter <strong>Antrag</strong>stellung sowie die Einreichung bzw. Änderung<br />

zahlungsbegründender Unterlagen, Verträge oder Erklärungen ist bis einschließlich 31. Mai <strong>2009</strong> möglich.<br />

Der <strong>Antrag</strong> kann schriftlich ganz oder teilweise (z.B. für einzelne Flächen) zurückgenommen oder korrigiert werden.<br />

Diese Änderungsmöglichkeit besteht allerdings nicht mehr, wenn die zuständige Landwirtschaftsbehörde<br />

bereits <strong>auf</strong> Unregelmäßigkeiten im <strong>Antrag</strong> hingewiesen hat oder eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt worden ist.<br />

<strong>Antrag</strong>steller für Direktzahlungen mit mehreren Betriebsteilen in der Bundesrepublik Deutschland<br />

<strong>Antrag</strong>steller, die mehrere Betriebsteile <strong>auf</strong> dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen in<br />

Deutschland nur einen <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Direktzahlungen für alle Flächen ihrer Betriebsteile stellen. Der <strong>Antrag</strong> ist bei<br />

der für den Unternehmenssitz örtlich zuständigen Landwirtschaftsbehörde einzureichen. Der Unternehmenssitz<br />

ist der Ort, an dem der <strong>Antrag</strong>steller zur Einkommenssteuer veranlagt wird. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen<br />

und Vermögensmassen ist die Landwirtschaftsbehörde zuständig, in deren Amtsbereich sich der Sitz<br />

der Geschäftsleitung befindet. Bei <strong>Antrag</strong>stellern, die nicht zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer veranlagt<br />

werden, richtet sich die Angabe nach dem Finanzamt, welches die sog. „Nichtveranlagungsbescheinigung“ erteilt.<br />

Für alle mit dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung <strong>2009</strong> beantragten flächenbezogenen Fördermaßnahmen<br />

(außer KULAP 2000) gilt das Bruttoflächenprinzip.<br />

H 2. Erläuterungen und <strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> Ausfüllen der allgemeinen Angaben<br />

H 2.1 Punkt 1.1 bis 1.3 des <strong>Antrag</strong>es: Deckblatt<br />

• Die 12stellige Betriebsinhabernummer aus der Zentralen-InVeKoS-Datenbank (ZID) ist immer anzugeben.<br />

Sie erhalten sie mit dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung mitgeteilt bzw. sie kann bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde<br />

vor Einreichung des <strong>Antrag</strong>s (Neuantragsteller) erfragt werden.<br />

• Folgende weitere Angaben sind zwingend erforderlich:<br />

- Nachname, Vorname(n), ggf. Geburtsname bzw. vollständige Unternehmensbezeichnung,<br />

- zuständiges Finanzamt für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerveranlagung,<br />

- Geburtsdatum und Geburtsort bei natürlichen Personen bzw. Gründungsdatum von juristischen Personen,<br />

- Postanschrift: Straße, PLZ, Ort (es ist kein Postfach als Anschrift zulässig),<br />

- Bankleitzahl und Kontonummer,<br />

- Name und Sitz der Bank.<br />

• Die unter 1.2. einzutragenden Angaben zu PLZ und Ort sind entsprechend dem offiziellen Verzeichnis der<br />

Deutschen Post anzugeben.<br />

• Die Angaben <strong>zum</strong> verantwortlichen Leiter bzw. Vertretungsbefugten sind nur zu machen, wenn sie von der<br />

Unternehmensbezeichnung abweichen.<br />

• Im Falle einer Insolvenz ist die Unterschriftsbefugnis durch den Insolvenzverwalter zu beachten (vgl. <strong>Antrag</strong><br />

Ziffer 1.12.4 Allgemeine Erklärungen). Die Angaben <strong>zum</strong> Insolvenzverwalter sind im <strong>Antrag</strong> unter 1.5 anzugeben<br />

(vgl. H 2.3).<br />

• Eine gegebenenfalls vorhandene E-Mail-Adresse kann für einen zügigen Informationsaustausch bedeutsam<br />

sein und sollte angegeben werden.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 3


• Vorankündigung: Europaweit wird derzeit ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA – Single<br />

Euro Payments Area) eingeführt. SEPA gilt künftig für den nationalen und europaweiten Zahlungsverkehr im<br />

privaten und öffentlichen Bereich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden derzeit teilweise noch geschaffen.<br />

Nach heutigem Wissensstand ist für die Auszahlung der EU-Agrarbeihilfen im Jahr <strong>2009</strong> die Angabe<br />

der neuen Bankleitzahlen (BIC) und Kontonummern (IBAN) noch nicht erforderlich. Daher wurden die<br />

Formulare für das Jahr <strong>2009</strong> diesbezüglich nicht verändert. Für das <strong>Antrag</strong>sjahr 2010 wird aber voraussichtlich<br />

das neue System zur Anwendung kommen. Sofern Sie Ihre neue Kontonummer und die internationale<br />

Bankleitzahl von Ihrer Bank noch nicht mitgeteilt bekommen haben, raten wir Ihnen, sich diese rechtzeitig für<br />

die <strong>Antrag</strong>stellung 2010 zu besorgen. Häufig sind diese Angaben bereits <strong>auf</strong> Kontoauszügen enthalten.<br />

Mehr Informationen zu SEPA können Sie z.B. unter www.bundesbank.de unter „Zahlungsverkehr“ erhalten.<br />

H 2.2 Punkt 1.4 des <strong>Antrag</strong>es: Angaben zur Rechts- und Betriebsform<br />

Die Angaben zur Rechts- und Betriebsform sind unbedingt erforderlich. Bitte kreuzen Sie die für Sie zutreffenden<br />

Datenfelder an. Es darf jeweils nur ein Kreuz bei der Rechts- bzw. Betriebsform gesetzt werden.<br />

Forstbetriebsgemeinschaften wählen als Rechtsform „Sonstige juristische Person“. Unternehmergesellschaften<br />

nach § 5a GmbH-Gesetz sind unter Ziffer 7 anzukreuzen.<br />

H 2.3 Punkt 1.5 des <strong>Antrag</strong>es: Vertretungsbefugter des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

Diese Angaben sind nur zu machen, wenn der <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung nicht vom <strong>Antrag</strong>steller gemäß Punkten<br />

1.1 und 1.2 selbst und direkt, sondern über einen amtlichen Vertretungsbefugten, z.B. Nachlassverwalter,<br />

Testamentsvollstrecker, oder Insolvenzverwalter, gestellt wird. Sie können dort auch einen sonstigen Bevollmächtigten<br />

angeben, z.B. Ihren Rechtsanwalt, aber bitte beachten Sie: Jeglicher Schriftverkehr erfolgt dann<br />

ausschließlich über diesen Vertretungsbefugten und nicht mehr mit dem ursprünglichen <strong>Antrag</strong>steller.<br />

In diesem Feld sind auch keine Angaben zu einem voraussichtlichen Erben zu hinterlegen. Nur wenn ein Erbfall<br />

vor Einreichen des <strong>Antrag</strong>es eintritt, aber der Termin der <strong>Antrag</strong>stellung abläuft, ohne dass bis dahin eine vollständige<br />

Betriebsübertragung vorgenommen werden konnte, wird die Angabe des oder der Erben an dieser<br />

Stelle benötigt.<br />

H 2.4 Punkt 1.7 des <strong>Antrag</strong>es: Betriebsstätten<br />

Alle für Ihre Betriebsstätten vorhandenen Registriernummern des Betriebes nach §24b ViehVerkV sind unbedingt<br />

anzugeben, auch wenn sich die Betriebstätten u. U. außerhalb der Länder Brandenburg und Berlin befinden.<br />

Diese Angaben sind von allen <strong>Antrag</strong>stellern, die Betriebsstätten haben, zu machen.<br />

H 2.5 Punkt 1.8 des <strong>Antrag</strong>es: Weitere allgemeine Angaben<br />

Die Angaben werden für die Bestimmung der verschiedenen Grundgesamtheiten hinsichtlich der Auswahl für<br />

Vor-Ort-Kontrollen gemäß Verordnung (EG) Nr. 796/2004 benötigt. Bitte beachten Sie die Übereinstimmung<br />

dieser Angaben mit den Angaben in den übrigen Teilen des Sammelantrages.<br />

Bei der Beantwortung der Frage <strong>zum</strong> Gemüseanbau (Nummer 1.8.1 vierter Anstrich) ist sowohl der Feldgemüseanbau<br />

als auch der Anbau unter Glas und Folie zu erfassen.<br />

H 2.6 Punkt 1.9 des <strong>Antrag</strong>es: Tierbestandsnachweis<br />

Diese Angaben sind von jedem <strong>Antrag</strong>steller, der Tiere hält, erforderlich.<br />

Auch die Angaben zu den sonstigen landwirtschaftlichen Nutztieren im Tierbestandsnachweis werden für die<br />

Bestimmung einer Grundgesamtheit hinsichtlich der Risikoauswahl im Bereich Tierschutz benötigt. Entsprechend<br />

der RL 98/58/EG vom 20.07.1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (ABl. EG Nr. L 221,<br />

S. 23) sind hier landwirtschaftliche Nutztiere sowie andere warmblütige Wirbeltiere, die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln,<br />

Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, anzugeben<br />

(z.B. Nutria oder Nerz).<br />

H 2.7 Punkt 1.10 und 1.11 des <strong>Antrag</strong>es: Mögliche Förderanträge und beigefügte Anlagen<br />

Auf diesen Seiten sind alle Anträge <strong>auf</strong> Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve sowie<br />

Beihilfen und Prämien, die beantragt werden können, sowie mögliche Anlagen in Übersichten zusammengestellt.<br />

Rechtsverbindlich ist der jeweilige Einzelantrag. Die <strong>Antrag</strong>stellung und beigefügte Anlagen sind zusätzlich<br />

durch Ankreuzen in der Übersicht zu dokumentieren.<br />

Für die Wahrung der <strong>Antrag</strong>sfrist ist das Datum des Eingangs des jeweiligen Einzelantrages und aller<br />

seiner notwendigen Bestandteile bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde entscheidend.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 4


H 2.8 Punkt 1.12 bis 1.13 des <strong>Antrag</strong>es: <strong>Hinweise</strong> und Erklärungen zu Rechts-, Kontroll- und<br />

Strafvorschriften sowie zur Datenverarbeitung und Zusätzliche Erklärungen und Verpflichtungen<br />

für die Anträge FP 650, FP 656, KULAP 2000 und KULAP 2007<br />

Sofern Sie Textstellen aus den <strong>Antrag</strong>sformularen nachlesen möchten, können Sie das gesamte <strong>Antrag</strong>sformular<br />

und diese <strong>Hinweise</strong> als Text im Internet <strong>auf</strong> der Webseite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt<br />

und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg unter www.mluv.brandenburg.de/info/agrarantrag<br />

ansehen.<br />

Im Falle der <strong>Antrag</strong>stellung in Papierform ist Ihre Unterschrift <strong>auf</strong> Seite 19 unbedingt erforderlich.<br />

Die zusätzlichen Erklärungen und Verpflichtungen für die Anträge gemäß Punkt 2.8, 2.9, 2.10, 2.11, 2.12 und<br />

2.13 sind <strong>auf</strong> Seite 21 zu unterschreiben, wenn mindestens ein entsprechender <strong>Antrag</strong> aus diesem Komplex<br />

gestellt wird. Bei elektronischer Einreichung des <strong>Antrag</strong>es ist der gesamte <strong>Antrag</strong> mit allen elektronisch eingereichten<br />

<strong>Antrag</strong>sbestandteilen nur einmal entweder mit Signaturkarte bei Online-<strong>Antrag</strong>stellung oder handschriftlich<br />

<strong>auf</strong> dem Datenbegleitschein zu unterschreiben (siehe H1 <strong>Antrag</strong>stermin).<br />

Eine Datenweitergabe ist ausschließlich an die in der Erklärung zur Datenverarbeitung <strong>auf</strong>gelisteten Behörden<br />

und Institutionen zulässig. Auf die Veröffentlichungspflicht über Empfänger von Mitteln aus den Europäischen<br />

Agrarfonds in Punkt 1.12.7 wird hingewiesen. Die Webseite lautet: www.agrar-fischerei-zahlungen.de.<br />

H 3. <strong>Hinweise</strong> zu Zahlungsansprüchen und Punkt 2.1 bis 2.6 des <strong>Antrag</strong>es <strong>auf</strong> Agrarförderung<br />

<strong>2009</strong><br />

H 3.1 Allgemeine <strong>Hinweise</strong> zu Punkt 2.1 und 2.2 des <strong>Antrag</strong>es <strong>auf</strong> Agrarförderung<br />

- Der <strong>Antrag</strong> gem. Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 – Übertragung verpachteter Flächen –und<br />

der <strong>Antrag</strong> gem. Artikel 22 Abs.1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 – Pacht oder K<strong>auf</strong> von Pachtflächen<br />

– sind im <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung <strong>2009</strong> nur dann zu stellen, wenn der Betriebsinhaber erst nach<br />

dem 15.05.2008 aber spätestens am 15.05.<strong>2009</strong> über die übertragene/n Fläche/n bzw. den Betrieb/Betriebsteil<br />

verfügt. Wenn bereits 2005, 2006, 2007 und/oder 2008 ein betreffender Sachverhalt beantragt<br />

und wegen Nichterfüllung der Bedingungen des s.g. Dreisprungs abgelehnt wurde, kann eine Beantragung<br />

<strong>2009</strong> erfolgen, wenn dem Betrieb weitere Flächen gem. Artikel 20 oder 22 der Verordnung (EG)<br />

Nr. 795/2004 in dem Zeitraum ab dem 16.05.2008 bis 15.05.<strong>2009</strong> verfügbar geworden sind. Damit erhöht<br />

sich die Möglichkeit für Sie, gemeinsam mit den zuvor beantragten, jedoch abgelehnten Flächen in Summe<br />

mit den für <strong>2009</strong> beantragten Fläche die Bedingungen der sog. Dreisprungregelung zur Gewährung des<br />

<strong>Antrag</strong>es zu erfüllen. Der/Die <strong>Antrag</strong>/Anträge ist/sind bei Ihrer zuständigen Landwirtschaftsbehörde erhältlich.<br />

Die Ausschlussfrist gilt auch hier.<br />

- Es ist für die <strong>Antrag</strong>stellung <strong>2009</strong> zu beachten, dass die Stilllegungsverpflichtung <strong>auf</strong>gehoben ist. Damit ist<br />

es nicht mehr erforderlich, die Intervalle der Stilllegungs-ZA bei der Bestimmung der Rangfolge vorrangig<br />

zu behandeln. Sie haben nun den Status eines normalen ZA.<br />

- Aufgrund der Reform der Obst- und Gemüsemarktordnung und der damit verbundenen Entkopplung der<br />

Verarbeitungsbeihilfen für Obst und Gemüse sind 2008 alle Dauerkulturflächen im Bereich Obst und Gemüse<br />

zu beihilfefähigen Flächen geworden, die für die Betriebsprämie mit normalen Zahlungsansprüchen<br />

aktiviert werden können. Das gleiche trifft für Baum- und Rebschulflächen zu.<br />

H 3.2 <strong>Hinweise</strong> zur Betriebsprämie<br />

Die Betriebsprämie wird gewährt, in dem für jeden dem Betrieb am 15.05.<strong>2009</strong> zur Verfügung stehenden Zahlungsanspruch<br />

ein Hektar beihilfefähiger Fläche bewirtschaftet wird (Aktivierung von Zahlungsansprüchen).<br />

Der Betriebsinhaber kann nur die Zahlungsansprüche aktivieren, die <strong>zum</strong> 15.05.<strong>2009</strong> in der ZID unter seiner<br />

Betriebsnummer verbucht sind. Übertragungen für das <strong>Antrag</strong>sjahr <strong>2009</strong> sind bis spätestens 09.06.<strong>2009</strong> in der<br />

ZID zu buchen. Für alle Buchungen nach dem 09.06.<strong>2009</strong> wird die Übertragung dieser Zahlungsansprüche erst<br />

für das <strong>Antrag</strong>sjahr 2010 wirksam.<br />

H 3.2.1 <strong>Hinweise</strong> zu den Zahlungsansprüchen<br />

Sie können entscheiden, ob Ihre Zahlungsansprüche nach Standardreihenfolge verarbeitet werden sollen oder<br />

ob Sie selbst eine Rangfolge definieren. Das ist im <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> die Betriebsprämie (FP 200) zu beantragen. Über<br />

den Stand der Nutzung der Zahlungsansprüche können Sie sich in Ihrem ZA-Konto <strong>auf</strong> der ZID informieren.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 5


Standardreihenfolge<br />

Entscheiden Sie sich für das Standardverfahren, wird für Sie <strong>auf</strong> der Grundlage Ihrer beihilfefähigen Fläche die<br />

maximal mögliche Verarbeitung von Zahlungsansprüchen erreicht.<br />

Dabei werden die Zahlungsansprüche aus technischen Gründen zu Intervallen zusammengefasst. In einem<br />

Intervall sind immer Zahlungsansprüche mit gleichen Eigenschaften, wie z. B. Wert.<br />

Die Zahlungsansprüche werden nach folgender Reihenfolge für die Aktivierung verwendet:<br />

1. die Intervalle mit dem höheren Wert<br />

2. die Intervalle mit dem älteren Datum der letzten Nutzung.<br />

Bei der Aktivierung der Zahlungsansprüche nach dem Standardverfahren ist die Abgabe eines gesonderten<br />

Dokumentes nicht erforderlich.<br />

Es ist für die <strong>Antrag</strong>stellung <strong>2009</strong> zu beachten, dass bei der Auswahl der Intervalle die ehemaligen Stilllegungs-<br />

ZA und ZA aus der Nationalen Reserve nicht mehr vorrangig behandelt werden.<br />

Mit Ihrer beihilfefähigen Fläche wird so lange in der Reihenfolge mit der Verarbeitung fortgefahren, bis keine<br />

beihilfefähige Fläche mehr übrig ist. Sobald Ihre beihilfefähige Fläche geringer ausfällt als die Zahl der Zahlungsansprüche,<br />

die Ihnen am 15.05.<strong>2009</strong> zur Verfügung stehen, können diese Zahlungsansprüche nicht weiter<br />

zur Aktivierung herangezogen werden. Sie fallen in den Pool der Nationalen Reserve zurück, wenn festgestellt<br />

wird, dass eine Nichtnutzung des Zahlungsanspruchs ein zweites Mal <strong>auf</strong>einander folgend besteht.<br />

Bei besonderen Zahlungsansprüchen werden immer die mit dem niedrigsten Wert zuerst aktiviert.<br />

Eigene Rangfolge<br />

Wenn Sie eine eigene Rangfolge der Verarbeitung Ihrer Zahlungsansprüche wählen, müssen Sie mit dem <strong>Antrag</strong><br />

<strong>auf</strong> Agrarförderung eine Auflistung der durch Sie in einer eigenen Rangfolge <strong>auf</strong>geführten und beantragten<br />

Zahlungsansprüche und einen aktuellen Ausdruck Ihres ZA-Kontos aus der ZID über die registrierten Zahlungsansprüche<br />

beifügen. Auch hierfür ist der Stichtag 15.05.<strong>2009</strong> bindend.<br />

Sollten in der ZID <strong>zum</strong> 15.05.<strong>2009</strong> Zahlungsansprüche <strong>auf</strong> Ihrem Konto gespeichert sein, die in Ihrer eigenen<br />

Rangfolge nicht <strong>auf</strong>geführt sind, werden sie nachrangig behandelt.<br />

Es ist für die <strong>Antrag</strong>stellung <strong>2009</strong> durch Sie zu beachten, dass bei der Auswahl der Intervalle die ehemaligen<br />

Stilllegungs-ZA und ZA aus der Nationalen Reserve nicht mehr vorrangig zu behandeln sind. Sie sind den normalen<br />

ZA gleich gestellt.<br />

Besondere Zahlungsansprüche<br />

Bei der Beantragung von besonderen Zahlungsansprüchen gibt es mehrere Möglichkeiten. Im <strong>Antrag</strong>sformular<br />

muss entsprechend angekreuzt werden, wie die besonderen Zahlungsansprüche zu behandeln sind.<br />

Fall Mit GVE Mit Fläche Erläuterungen, Ergebnis<br />

1 X - Alle bleiben besonders. Die Zahlungsansprüche, für die keine<br />

GVE mehr da sind, werden nicht genutzt/aktiviert<br />

2 X X Der nicht mit GVE genutzte Teil wird normal, falls genug<br />

Fläche da ist. Nicht Genutzte bleiben aber besonders.<br />

3 - X Die mit Fläche Genutzten werden normal, ddf. der Rest bleibt<br />

besonders<br />

4 - - Alle bleiben besonders, sind nicht genutzt.<br />

Hinweis: „Gar keinen <strong>Antrag</strong> gestellt“ ist dasselbe wie Fall 4.<br />

Durchschnittswert der normalen Zahlungsansprüche<br />

Für die Berechnung des Beihilfebetrages wird ein Durchschnittswert der Zahlungsansprüche je Region ermittelt.<br />

Es wird für jeden Zahlungsanspruch entschieden, ob er als beantragt gilt oder nicht. Dazu wird die Standardreihenfolge<br />

bzw. die vom <strong>Antrag</strong>steller selbst festgelegte Rangfolge verwendet.<br />

Zuerst wird in jeder Region der Gesamtumfang aller Zahlungsansprüche bestimmt.<br />

Ist die beantragte Fläche einer Region gleich oder größer als der Gesamtumfang der Zahlungsansprüche einer<br />

Region, dann gelten alle Zahlungsansprüche dieser Region als beantragt.<br />

Ist die beantragte Fläche aber kleiner als der Gesamtumfang der normalen Zahlungsansprüche, werden die<br />

Intervalle in der Reihenfolge durchgemustert.<br />

Es gelten aus dem Intervall so viele Zahlungsansprüche als beantragt, wie noch Fläche verfügbar ist.<br />

Für die Berechnung des Durchschnittswertes wird die Summe der Werte aller als beantragt gekennzeichneter<br />

Zahlungsansprüche durch die Anzahl der als beantragt gekennzeichneter Zahlungsansprüche geteilt.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 6


Beispiel a<br />

Ein <strong>Antrag</strong>steller hat 50 ZA a 300 €/ZA<br />

5 ZA a 250 €/ZA<br />

45 ZA a 100 €/ZA<br />

Der <strong>Antrag</strong>steller hat die Standardreihung gewählt.<br />

beantragte Fläche:<br />

80 ha beihilfefähige Fläche<br />

Für das letzte Intervall (45 ZA a 100 €/ZA) stehen nur noch 25 ha Fläche zur Verfügung, da durch die ersten<br />

beiden Intervalle schon 55 ha „verbraucht“ wurden. Das heißt, in die Durchschnittsberechnung gehen vom dritten<br />

Intervall nur 25 ZA mit einem Wert von 100 EUR ein.<br />

Durchschnittswert der Zahlungsansprüche:<br />

= (5 ZA*250 €/ZA+50 ZA*300 €/ZA+25 ZA*100 €/ZA) / 80 ZA<br />

= 234,38 €/ZA<br />

Beispiel b<br />

Ein <strong>Antrag</strong>steller hat dieselben Zahlungsansprüche wie im Beispiel a, aber eine eigene Reihenfolge gewählt:<br />

5 ZA a 250 €/ZA<br />

45 ZA a 100 €/ZA<br />

50 ZA a 300 €/ZA<br />

beantragte Fläche:<br />

80 ha beihilfefähige Fläche<br />

Für das letzte Intervall (50 ZA a 300 €/ZA) stehen nur noch 30 ha Fläche zur Verfügung, da durch die ersten<br />

beiden Intervalle schon 50 ha „verbraucht“ wurden. Das heißt, in die Durchschnittsberechnung gehen vom dritten<br />

Intervall nur 30 ZA mit einem Wert von 300 EUR ein.<br />

Durchschnittswert der Zahlungsansprüche:<br />

= (5 ZA*250 €/ZA+45 ZA*100 €/ZA+30 ZA*300 €/ZA) / 80 ZA<br />

= 184,38 €/ZA<br />

Hinweis: Dass bei dem Beispiel mit der eigenen Reihenfolge ein geringerer Durchschnittsbetrag ermittelt wurde,<br />

liegt an den verwendeten Zahlen und nicht an der Entscheidung zur eigenen Reihenfolge.<br />

Mit Wegfall der Stilllegungsverpflichtung gemäß Mitteilung der EU-Kommission vom 23.07.2008 ((2008/C<br />

186/06) werden die Stilllegungszahlungsansprüche wie normale Zahlungsansprüche behandelt, d.h. für ihre<br />

Aktivierung gelten keine besonderen Bestimmungen.<br />

Beispiel:<br />

Zahlungsanspruchsregister für Betrieb 12 000 000 0000 <strong>zum</strong> Zeitpunkt vor dem 01.01.<strong>2009</strong><br />

Basis Intervall Region Anzahl Wert pro<br />

ZA in €<br />

Anteil NR<br />

>20%<br />

Art OGS zuletzt<br />

genutzt<br />

EIG 12 XGDT 1 - 60 BB 60,00 310,00Nein S Nein<br />

EIG 12 XGDT 61 - 100 BB 40,00 360,00Nein N Nein<br />

Summe 100,00<br />

Zahlungsanspruchsregister für Betrieb 12 000 000 0000 <strong>zum</strong> Zeitpunkt ab dem 01.01.<strong>2009</strong><br />

Basis Intervall Region Anzahl Wert pro<br />

ZA in €<br />

Anteil NR<br />

>20%<br />

Art<br />

OGS zuletzt<br />

genutzt<br />

EIG 12 XGDT 61 - 100 BB 40,00 360,00Nein N Nein<br />

EIG 12 XGDT 1 - 60 BB 60,00 310,00Nein N Nein<br />

Summe 100,00<br />

Es ist für die <strong>Antrag</strong>stellung <strong>2009</strong> ist zu beachten, dass bei der Sortierreihenfolge des ZA-Kontos die ehemaligen<br />

Stilllegungs-ZA und ZA aus der Nationalen Reserve nicht mehr vorrangig behandelt werden.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 7


H 3.2.2 <strong>Hinweise</strong> zur Anlage 6 „Pachtung von Zahlungsansprüchen“<br />

Eine Verpachtung von Zahlungsansprüchen ist nur mit Fläche zulässig. Es muss zusammen mit den Zahlungsansprüchen<br />

eine gleiche Hektar- Anzahl beihilfefähiger Fläche übertragen werden. Wenn Sie Zahlungsansprüche<br />

gepachtet haben, muss die Anlage 6 „Pachtung von Zahlungsansprüchen“ jährlich mit dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung<br />

eingereicht werden. Sollte sich im Ergebnis der Verwaltungskontrolle der zuständigen Landwirtschaftsbehörde<br />

erweisen, dass weniger Fläche als Zahlungsansprüche verpachtet wurde, werden die verpachteten<br />

Zahlungsansprüche durch die zuständige Landwirtschaftsbehörde an die tatsächlich verpachtete Flächengröße<br />

angepasst.<br />

H 3.3 <strong>Hinweise</strong> zur Prämie für Eiweißpflanzen<br />

Für den Anbau von Eiweißpflanzen wird eine Prämie in Höhe von 55,57 Euro pro Hektar im Rahmen einer garantierten<br />

Höchstfläche von 1,648 Mio. Hektar in der EU gewährt. Bei Überschreitung der Garantiefläche wird<br />

die Beihilfe anteilmäßig gekürzt.<br />

Zu den förderfähigen Eiweißpflanzen gehören Erbsen, Acker- und Puffbohnen, Süßlupinen gemäß Liste zugelassener<br />

Sorten (H 9.2) sowie Erbsen und Bohnen als Gemenge. Die Eiweißpflanzen dürfen erst nach der<br />

Milchreife geerntet werden.<br />

Beim Anbau von Süßlupinen muss der Saatgutbeleg als Sortennachweis dem <strong>Antrag</strong> beigefügt werden, da nur<br />

Lupinen mit nicht mehr als fünf Prozent Bitterstoffen beihilfefähig sind. Bei einem einmaligen Nachbau gilt der<br />

K<strong>auf</strong>beleg des Vorjahres als Nachweis, bei jedem weiteren Nachbau ist ein amtlicher Beleg über den Bitterkornanteil<br />

des verwendeten Saatgutes vorzulegen.<br />

H 3.4 <strong>Hinweise</strong> zur Beihilfe für Energiepflanzen<br />

Für den Anbau aller Kulturpflanzen, deren Verwertung zur Herstellung von Biokraftstoffen bzw. zur Erzeugung<br />

von thermischer oder elektrischer Energie (also auch zur Verwertung in Biogasanlagen) geeignet ist, wird eine<br />

Flächenprämie von 45 Euro pro Hektar im Rahmen einer garantierten Höchstfläche von 2,0 Mio. Hektar in der<br />

EU gewährt. Bei Überschreitung der Garantiefläche wird die Beihilfe anteilmäßig gekürzt.<br />

Detailregelungen <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong>s- und Kontrollverfahren entnehmen Sie bitte den Merkblättern der Bundesanstalt<br />

für Landwirtschaft (BLE). Die Merkblätter der BLE finden Sie im Internet unter der Adresse www.ble.de bei<br />

„Pflanzliche Erzeugung – Energiepflanzen“.<br />

H 3.5 <strong>Hinweise</strong> zur Tabakbeihilfe<br />

Die bislang gewährte mengen-, sorten- und qualitätsbezogene Beihilfe für Rohtabak wurde im Jahr 2007 zu<br />

40% entkoppelt und den Erzeugern in Rahmen der Betriebsprämienregelung betriebsindividuell zugewiesen.<br />

Der Rest von 60 % wird bis 2010 als gekoppelte Beihilfe beibehalten.<br />

Die Bewilligung der Tabakbeihilfe erfolgt durch das Hauptzollamt Hamburg Jonas.<br />

Eine Ausfertigung des Agrarförderantrages (Kopie) ist vom <strong>Antrag</strong>steller bis <strong>zum</strong> 15.05.<strong>2009</strong> beim Hauptzollamt<br />

einzureichen. Sämtliche Änderungen in Bezug <strong>auf</strong> die Tabakbeihilfe sind dem Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen.<br />

H 3.6 <strong>Hinweise</strong> zur Beihilfe für Stärkekartoffeln<br />

Die Beihilfen für Stärkekartoffeln werden zu 60 % weiterhin als gekoppelte Beihilfe gewährt. Je Tonne Stärkeäquivalent<br />

(Menge Kartoffeln, die einer Tonne Stärke entspricht) wird eine Beihilfe von 66,32 Euro gewährt.<br />

Die Beihilfe wird nur gewährt, wenn der <strong>Antrag</strong>steller mit einem oder mehreren Stärkeunternehmen einen Anbauvertrag<br />

im Rahmen des dem Stärkeunternehmen zugeteilten Kontingents abgeschlossen hat. Die Kopie des<br />

Vertrages/ der Verträge ist/ sind dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Beihilfe für Stärkekartoffeln beizufügen.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 8


H 4. Erläuterungen und <strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> Ausfüllen der Anlage 1 Nutzungsnachweis<br />

Sie sind verpflichtet, alle Ihnen zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen anzugeben, unabhängig<br />

davon, ob Sie eine Beihilfe dafür beantragen können oder nicht. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung<br />

können Ihre Direktzahlungen gekürzt werden.<br />

Anlage <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong>sformular <strong>2009</strong>: Flächennachweis aus 2008<br />

Sofern Sie bereits im Jahr 2008 einen <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> eine flächenbezogene Beihilfe gestellt haben, erhalten Sie zur<br />

Erleichterung der <strong>Antrag</strong>stellung einen Datenträger (CD) mit Programmen zur Erstellung des <strong>Antrag</strong>es und der<br />

Anlagen. In die Anlage 1 Nutzungsnachweis (NN) können die <strong>auf</strong> der CD bereitgestellten Flächenvorjahresdaten<br />

automatisch übernommen werden.<br />

Der Anlage 1 liegen die von Ihnen 2008 bewirtschafteten und bewilligten Flächen zugrunde unter Berücksichtigung<br />

der sich aus Flächenabgleichen ergebenden Änderungen gegenüber den ursprünglichen <strong>Antrag</strong>sflächen.<br />

Bitte beachten Sie, dass bei Neu- bzw. Erweiterungsanträgen des KULAP 2007 aus dem <strong>Antrag</strong>sjahr<br />

2008 die Bewilligungen noch nicht alle berücksichtigt werden konnten. Die Schläge aus 2008 mit<br />

4xx Bindungen wurden deshalb für <strong>2009</strong> teilweise ohne vollständige Prüfungen mit 5xx bzw. 6xx Bindungen<br />

versehen. Wenn Kürzungen an der Bindungsfläche in 2008 vorgenommen wurden, erscheint im<br />

Fehlerhinweis des Nutzungsnachweises an der betreffenden Parzelle die Meldung, dass die Bindungsfläche<br />

ungleich der Parzellengröße ist. Wenn mehrere Bindungen an der Parzelle stehen, können unterschiedliche<br />

Flächengrößen festgestellt worden sein. In diesen Fällen ist mit Hilfe der Bescheide aus<br />

2008 die tatsächliche Flächengröße der einzelnen Bindung zu ermitteln und, wenn notwendig, müssen<br />

dann neue Parzellen gebildet werden.<br />

Auf der Grundlage Ihrer aktuellen Bewilligungsbescheide bzw. eventueller Ablehnungsbescheide sind<br />

die vorgetragenen Daten zu korrigieren.<br />

Teilschläge sind ab <strong>2009</strong> nicht mehr zulässig.<br />

Bitte prüfen Sie diese Angaben sorgfältig!<br />

Der Flächennachweis aus 2008 kann als Grundlage für Ihre Beantragung flächenbezogener Beihilfemaßnahmen<br />

<strong>2009</strong> genutzt werden.<br />

Änderungen der Schlageinteilung sowie der FLIK- und Schlagnummerierung sind sowohl in den Tabellen (Nutzungsnachweis)<br />

und an den digitalen Schlagskizzen vorzunehmen. Gleichzeitig sind die Daten in der Software<br />

AgroView mit weiteren Angaben zur Beantragung zu ergänzen. Alle Schlagskizzen müssen bestätigt werden.<br />

Bitte beachten Sie, dass nach beendeter Flächenbearbeitung in AgroView keine fatalen Fehler angezeigt werden.<br />

Flächenantragsdatensätze mit fatalen Fehlern verhindern die elektronische <strong>Antrag</strong>stellung.<br />

Die bearbeiteten Flächendaten werden automatisch aus AgroView an die Software Profilinet übergeben und die<br />

berechneten Flächensummen in die entsprechenden <strong>Antrag</strong>sformulare vorgetragen.<br />

Mit der Software Profilinet können alle <strong>Antrag</strong>sdokumente des Agrarförderantrages bearbeitet werden.<br />

In Profilinet können Sie sich auch Übersichten zu den Prämienflächen, Bindungen, Schlägen und Änderungen<br />

zu den Vorjahren anzeigen lassen.<br />

Nach abschließender Bearbeitung aller <strong>Antrag</strong>sdokumente müssen Sie sich entscheiden, ob Sie den <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong><br />

einem Datenträger mit handschriftlich unterschriebenen Datenbegleitschein, Online mit einem handschriftlich<br />

unterschriebenen Datenbegleitschein oder Online mit qualifizierter Signatur einreichen.<br />

Anträge in Papierform sind für Flächen, die in Berlin-Brandenburg liegen, mit digitalen Schlagskizzen zu ergänzen.<br />

Für Flächen außerhalb von Berlin-Brandenburg können auch Schlagskizzen in Papierform eingereicht werden.<br />

In begründeten Ausnahmen können alle Angaben in einem Leerformular, welches Sie bei der zuständigen<br />

Landwirtschaftsbehörde erhalten, durch Sie neu erfasst werden.<br />

Spalte 1<br />

Es ist der Feldblockidentifikator (FLIK) anzugeben. Er kennzeichnet den Feldblock, in dem sich der jeweils beantragte<br />

Schlag befindet. Der FLIK ist dem digitalen Feldblockkataster (DFBK) zu entnehmen.<br />

Die Feldblockkonstanten „DE- -LI“ können im Seitenkopf angegeben werden. Bitte ergänzen Sie dort die Abkürzung<br />

für das Bundesland, also z.B. „DE-BB-LI“ für Brandenburg. In der jeweiligen Zeile braucht dann nur<br />

noch die Ziffernfolge nach den Feldblockkonstanten eingetragen werden.<br />

Für jedes Bundesland sind separate Seiten der Anlage Flächen <strong>2009</strong> zu verwenden.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 9


Spalte 2:<br />

Die Schlagnummer ist eine Pflichtangabe. Eine Schlagnummer muss innerhalb des Betriebes eindeutig sein,<br />

das heißt, sie darf nur einmal angegeben werden. Die Schlagnummern sind numerisch zu vergeben (ganze<br />

arabische Zahlen im Bereich 1 bis 9999999). Es können 7 Stellen verwendet werden. Buchstaben und Sonderzeichen<br />

sind nicht erlaubt.<br />

Der Schlag ist eine zusammenhängende Fläche eines Bewirtschafters, die mit einer Kulturart bestellt oder aus<br />

der Produktion genommen ist. Es ist nur eine Nutzungsart (Kulturart gemäß Spalten 4 und 5 des Nutzungsnachweises)<br />

bei gleicher Bewirtschaftung je Schlag zulässig.<br />

Ein Schlag kann nur in einem Feldblock liegen.<br />

Beibehaltung der Schlagbezeichnung aus 2008:<br />

Bei den Förderprogrammen der Agrarumweltmaßnahmen (KULAP 2000 und KULAP 2007) besteht die Pflicht<br />

<strong>zum</strong> Nachweis der Einhaltung der Verpflichtung <strong>auf</strong> der gleichen Fläche über einen Zeitraum von 5 Jahren. Das<br />

betrifft die Förderprogramme: FP 761/661, 762/662, 763/663, 764, 765, 766/666, 767/667, 771/671 Bindungen<br />

321/521 A, 321/521 B und 321C, FP 773/673, 775, 776 und 914 (für die anderen Förderprogramme und Fördergegenstände<br />

besteht die Pflicht der Einhaltung des Flächenumfangs). Deshalb ist die Schlagbezeichnung<br />

aus 2008 unbedingt in <strong>2009</strong> wieder zu verwenden. So können die Schläge anhand ihrer Bezeichnung und<br />

der nicht veränderten Lage bei den Flächenabgleichen besser identifiziert werden.<br />

Die Schlagbezeichnungen sollten unbedingt auch dann beibehalten werden, wenn sie einen <strong>Antrag</strong> gemäß<br />

Art. 38-Richtlinie (<strong>Antrag</strong> 2.8) stellen wollen.<br />

Sofern sich Schlagbezeichnungen dennoch ändern oder gegenüber dem <strong>Antrag</strong>sjahr 2008 neu hinzukommen<br />

oder wegfallen, sind diese Veränderungen mit der <strong>auf</strong> der CD übergebenen <strong>Antrag</strong>ssoftware mit Hilfe der Änderungsübersicht<br />

der Flächen zu dokumentieren.<br />

Wer den <strong>Antrag</strong> nicht elektronisch bearbeitet, muss Änderungen manuell in der Anlage 7 des Agrarförderantrages<br />

<strong>2009</strong> deutlich machen. <strong>Antrag</strong>steller, die das elektronische <strong>Antrag</strong>sverfahren nutzen, können an Stelle der<br />

Anlage 7 die Änderungsübersicht der Flächen aus dem Flächenexplorer (Nutzungsnachweis Flächen in profil<br />

inet) verwenden.<br />

Nicht identifizierbare Schläge, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, müssen von der o. g. Förderung<br />

ausgeschlossen werden. Zur Klärung von Sachverhalten sollten die den Schlägen zuzuordnenden Flurstücke<br />

bereitgehalten werden.<br />

Spalte 3:<br />

Die hier von Ihnen einzutragenden Flächengrößen sind Grundlage für die Berechnung aller für diese Flächen<br />

beantragten und antragsberechtigten Beihilfe- und Fördermaßnahmen.<br />

Die Größenangabe erfolgt in ha mit vier Stellen nach dem Komma. Begrenzender Faktor ist die Feldblockgröße.<br />

Eine Vorabstimmung der beantragten Flächengröße mit den <strong>Antrag</strong>stellern, die im selben Feldblock Schläge<br />

beantragen, wird empfohlen. Bitte beachten Sie, dass hier die Nettofläche = die tatsächlich bewirtschaftete<br />

Acker-, Grünland- oder sonstige Fläche anzugeben ist. Landschaftselemente sind hier nicht zu berücksichtigen.<br />

Die Vorbelegung der Spalte 3 (festgestellte Fläche 2008) soll Ihnen Hilfestellung bei der Beantragung Ihrer<br />

Schläge geben. Die Angaben berücksichtigen bereits Feststellungen aus den für das <strong>Antrag</strong>sjahr 2008 durchgeführten<br />

Verwaltungs- und/oder Vor-Ort-Kontrollen. Bitte prüfen Sie, ob diese Größenabgaben auch für das <strong>Antrag</strong>sjahr<br />

<strong>2009</strong> den tatsächlichen Bewirtschaftungsverhältnissen entsprechen.<br />

Spalten 4 und 5:<br />

Verwenden Sie hier die lt. <strong>Hinweise</strong> H 7. verbindlichen Kulturarten- und Nutzungsbezeichnungen<br />

mit den jeweiligen Code-Nummern.<br />

Achtung: Bei Stärkekartoffeln ist der Nutzungscode zu verwenden, der der jeweiligen Stärkefabrik entspricht,<br />

mit der der Anbauvertrag geschlossen worden ist.<br />

Spalte 6<br />

Hier kennzeichnen Sie die Schläge, für die Sie Betriebsprämie beantragen und somit Zahlungsansprüche aktivieren<br />

wollen. Eine Fläche kann nur dann zur Aktivierung eines Zahlungsanspruchs verwendet werden, wenn<br />

Sie <strong>zum</strong> Stichtag 15.05. zur Verfügung steht.<br />

Folgende Kennzeichnungen sind möglich:<br />

0 = keine Aktivierung dieser Fläche für die Betriebsprämie<br />

1 = Aktivierung der Fläche für die Betriebsprämie<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 10


Spalte 7:<br />

Es ist die Code-Nummer für die verwendete Sorte beim Anbau von Faserhanf (vgl. <strong>Hinweise</strong> H 9.1), Süßlupinen<br />

(vgl. <strong>Hinweise</strong> H 9.2), Tabak (vgl. <strong>Hinweise</strong> H 9.3) und Hopfen (<strong>Hinweise</strong> H 9.4) anzugeben.<br />

Spalten 8 bis 9 – mögliche Kennzeichnung für die Förderanträge gem. Verordnung (EG) Nr. 1257/1999,<br />

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005, Trockenfutterbeihilfe, Eiweiß- und Energiepflanzen<br />

Spalte 8<br />

Ansaatjahr bei Nutzungscodes 421-424, 451 - 491 und 592<br />

Als Ansaatjahr wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung in solchen Fällen, in denen Flächen bereits vor<br />

2003 als Dauergrünland genutzt worden sind, „2003“ vorgetragen. Eine längere Rückverfolgung ist nicht erforderlich.<br />

Spalte 9<br />

In dieser Spalte ist je Schlag die Bindung bzw. Bindungskombination einzutragen zu folgenden Förderkomplexen:<br />

Förderprogramm 650: Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura 2000-<br />

Gebieten und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG gemäß Artikel 38 der Verordnung (EG)<br />

Nr. 1698/2005<br />

für den Verpflichtungszeitraum 01.07.<strong>2009</strong> bis 30.06.2010<br />

Schläge dürfen nur vollständig beantragt werden, entsprechende Bindungen zur Förderung eintragen.<br />

Förderprogramm 656: Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten im<br />

benachteiligten Gebiet Spreewald gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005<br />

Für den Verpflichtungszeitraum 01.07.<strong>2009</strong> bis 30.06.2010 in der Fördermaßnahme „Erschwerte Bewirtschaftung<br />

und Pflege von Spreewaldwiesen“<br />

Schläge dürfen nur vollständig beantragt werden, entsprechende Bindungen zur Förderung eintragen.<br />

Förderprogramme 761 bis 776, 782, 79, 914: <strong>Antrag</strong> zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher<br />

Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Brandenburger Kulturlandschaft (KULAP 2000 einschließlich<br />

Modulation) sowie zur Förderung nach Landesrichtlinien Berlin<br />

Bindungscodes zur Auszahlung<br />

der Förderung in den Förderprogrammen 761 bis 776, 782, 79, 914 für Wirtschaftsjahr 2008/<strong>2009</strong> (Verpflichtungszeitraum<br />

01.07.2008 bis 30.06.<strong>2009</strong>):<br />

Erste Stelle „3“ z.B. „311“ =<br />

Extensive Grünlandnutzung<br />

Die Kennzeichnung zur Auszahlung erfolgt, wenn <strong>zum</strong> 15.05.<strong>2009</strong> ein <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Förderung von Maßnahmen<br />

umweltgerechter Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Brandenburger Kulturlandschaft gestellt<br />

wird.<br />

Kennzeichnung der Flächen bei aktuellen Verpflichtungsübernahmen mit "V“ (Jahreszahl entfällt)<br />

Der <strong>Antrag</strong>steller übernimmt eine Bewirtschaftungsverpflichtung. Die Schläge mit V-Kennzeichnung sind in Anlage<br />

7 mit <strong>auf</strong>zunehmen. Die Schlagbezeichnung des Verpflichtungsübergebers ist mit einzutragen. Das Jahr<br />

der Verpflichtung kann entfallen, da eine Übernahme nur erfolgen kann, wenn die eigene Verpflichtung ebenso<br />

lange oder länger läuft als die übernommene. So ist gewährleistet, dass die übernommenen Flächen <strong>auf</strong> jeden<br />

Fall 5 Jahre in der Verpflichtung sind.<br />

Förderprogramme 661, 662, 663, 666, 667, 671, 673, 674, 682: <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Förderung umweltgerechter<br />

landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg<br />

und Berlin (KULAP 2007)<br />

Die Kennzeichnung zur Auszahlung (Bindung 5xx) erfolgt, wenn <strong>zum</strong> 15.05.<strong>2009</strong> ein <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Förderung von<br />

Maßnahmen umweltgerechter Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg<br />

und Berlin gestellt wird.<br />

Die Kennzeichnung zur Auszahlung (Bindung 6xx) erfolgt, wenn <strong>zum</strong> 15.05.<strong>2009</strong> ein <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Förderung von<br />

Maßnahmen umweltgerechter Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg<br />

und Berlin gestellt wird (Siehe Punkt 10.5).<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 11


Kennzeichnung des Maßnahmebeginns für den 5 jährigen Verpflichtungszeitraum 01.07.<strong>2009</strong> bis 30.06.2014<br />

(Bindung 4xx).<br />

Schläge dürfen nur vollständig beantragt werden, entsprechende Bindungen (4xx und 5xx und 6xx) zur Förderung<br />

eintragen.<br />

Kennzeichnung der Flächen bei Verpflichtungsübernahmen mit "V“<br />

Der <strong>Antrag</strong>steller übernimmt eine Bewirtschaftungsverpflichtung. Die Schläge mit V-Kennzeichnung sind in Anlage<br />

7 mit <strong>auf</strong>zunehmen. Die Schlagbezeichnung des Verpflichtungsübergebers ist mit einzutragen. Das Jahr<br />

der Verpflichtung kann entfallen, da eine Übernahme nur erfolgen kann, wenn die eigene Verpflichtung ebenso<br />

lange oder länger läuft als die übernommene. So ist gewährleistet, dass die übernommenen Flächen <strong>auf</strong> jeden<br />

Fall 5 Jahre in der Verpflichtung sind.<br />

Förderprogramm 33<br />

Richtlinie des MLUV zur Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten<br />

gem. Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005<br />

Nur bei den Schlägen die im benachteiligten Gebiet liegen, ist die Bindung 33 einzutragen, sofern eine zuwendungsberechtigte<br />

Kultur angebaut wird.<br />

Bitte beachten Sie, dass entsprechend der o.g. Förderrichtlinie nicht alle Kulturarten zuwendungsberechtigt<br />

sind. Die Beantragung nicht zuwendungsfähiger Kulturen führt zur Sanktionierung der Zuwendung.<br />

Die zuwendungsberechtigten Kulturarten entnehmen Sie der Tabelle H 7.<br />

Innerhalb eines Feldblockes können sowohl benachteiligte als auch nicht benachteiligte Flächen liegen. Für die<br />

Gewährung der Ausgleichszulage dürfen nur benachteiligte Teile eines Feldblockes mit 33 gekennzeichnet<br />

werden. Die Kennzeichnung von nicht benachteiligten Flächen mit 33 führt zur Sanktionierung oder möglicherweise<br />

Ablehnung der Ausgleichszulage. Liegt ein Schlag sowohl im benachteiligten als auch im nicht benachteiligten<br />

Gebiet, so sind zwei neue Schläge zu bilden.<br />

Spalte 9<br />

Zulässige Kennzeichnung für die Förderanträge Flächen für Trockenfutterbeihilfe, FP 210, FP 220<br />

Kennzeichnung mit "T"<br />

Landwirtschaftliche Flächen, die ausschließlich zur Futterproduktion für die künstliche Trocknung<br />

genutzt werden ( Flächen für Trockenfutterbeihilfe).<br />

Kennzeichnung mit "P"<br />

Für die Beantragung der Prämie für den Anbau von Eiweißpflanzen der Nutzungscodes 210,<br />

220, 230 und 240 sind die jeweils angebauten Kulturen entsprechend zu kennzeichnen. (FP 210)<br />

Kennzeichnung mit "E1"/"E2"<br />

Für die Beantragung der Energiepflanzenbeihilfe (FP 220) sind die entsprechenden Kulturpflanzenarten<br />

die für eine energetische Nutzung angebaut werden, zu kennzeichnen. Es wird dabei<br />

in hofeigene ("E1") und in nicht hofeigene ("E2") Verarbeitung unterschieden.<br />

Zusätzliche Kennzeichen für die Nutzung von Kulturarten<br />

Kennzeichnung mit "KU" "KS" und "GPS"<br />

(Achtung: Nachkennzeichnung/Änderung ist nur bis <strong>zum</strong> 09.06.09 möglich)<br />

"KU"<br />

Untersaaten zur Trocknung <strong>auf</strong> Getreide-, Ölsaaten- und Eiweißpflanzenflächen<br />

"KS"<br />

Sommerzwischenfrüchte zur Trocknung <strong>auf</strong> Getreide-, Ölsaaten- und Eiweißpflanzenflächen.<br />

"GPS"<br />

Kennzeichnung an Getreide (100er Codes) bei Nutzung als Ganzpflanzensilage<br />

Kennzeichnung mit "GL oder AL"<br />

Das ist eine zusätzliche Kennzeichnung für die Nutzungscodes 421, 422, 423 und 424. Diese Flächen müssen<br />

nach der Grünlanddefinition Artikel 2 der Verordnung (EG) 796/2004 deklariert werden.<br />

Kennzeichnung mit "AL"<br />

Ackerland<br />

Kennzeichnung mit "GL"<br />

Dauergrünland<br />

Das heißt, haben Sie <strong>auf</strong> einem Schlag<br />

a) zwei bis fünf Jahre hintereinander oder im Wechsel mit anderen Fruchtarten eine der oben genannten<br />

Fruchtarten, z.B. Klee (NC 421), angebaut, codieren Sie mit AL<br />

b) mehr als fünf Jahre hintereinander eine der oben genannten Fruchtarten, z.B. Klee (NC 421), angebaut,<br />

codieren Sie mit GL.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 12


H 5. <strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> Ausfüllen der Anlage 4b Landschaftselemente <strong>zum</strong> Nutzungsnachweis<br />

Landschaftselemente sind besondere Landschaftsmerkmale, die sich im und am Feldblock befinden (Solitäre,<br />

Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Feldraine, Lesesteinh<strong>auf</strong>en u.a.).<br />

Entscheidend für die Beantragung ist, dass diese Landschaftselemente in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang<br />

<strong>zum</strong> beantragten Schlag stehen, der durch den <strong>Antrag</strong>steller bewirtschaftet wird.<br />

Diese Anlage kann durch die GIS-Software erzeugt werden. Ein CC-LE ist auch dann anzugeben, wenn es<br />

nicht beantragt werden soll, jedoch noch nicht in der Referenz enthalten ist (InVeKoSV v. 08.05.08 §7 (3)4).<br />

Dazu ist ein Häkchen in das Maskenfeld „CC-relevantes LE zur Information“ setzen.<br />

Flächen von beihilfefähigen Landschaftselementen können als Teil der Gesamtfläche eines landwirtschaftlichen<br />

Schlages beantragt werden für<br />

• die Aktivierung von Zahlungsansprüchen im Rahmen der einheitlichen Betriebsprämie<br />

• die Prämie für den Anbau von Eiweißpflanzen<br />

• die Beihilfe für den Anbau von Energiepflanzen<br />

• die Beihilfe für den Anbau von Stärkekartoffeln<br />

• Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) des Landes<br />

Brandenburg zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung<br />

der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (KULAP 2007)<br />

• Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg<br />

<strong>zum</strong> Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten<br />

und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG (Artikel 38 – Richtlinie, FP 650)<br />

• Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Förderung von<br />

landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten (AGZ, FP 33))<br />

• Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg<br />

über die Gewährung von Ausgleichzahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten<br />

im benachteiligten Gebiet Spreewald (FP 656)<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 13


H 6. Möglichkeiten von Kombinationen und Ausschluss von Doppelförderungen <strong>auf</strong> demselben Schlag<br />

Tabelle 1:<br />

Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlussgebote von Maßnahmen des KULAP 2000 <strong>auf</strong> demselben Schlag<br />

Förderprogramm Nr. 761 762 763 764 765 766 767 771 773 774 775 776 782 79 914<br />

311, 312 313A-313C 314A-314B 315A-315E 316 317A- 321A-321E 323A-323D 324C, 325A 326 332A-332C 350A- 3M41<br />

311A-<br />

A/B 317E<br />

324D<br />

350E<br />

Kennzeichen C<br />

Ext. Grünlandnutzung 761 311,311A-C - + + + - - - - - - - - - -<br />

Flussauegrünland 762 312 - + + - - - - - - - - - - -<br />

E (nur<br />

Späte Grünlandnutzung 763 313A-313C + + - + - - -<br />

- + - - - -<br />

323B)<br />

E (nur<br />

Mosaiknutzung 764 314A-314B + + - - - - -<br />

- - - - - -<br />

323B)<br />

E (nur<br />

Spreewaldwiesen 765 315A-315E + - + - - - -<br />

- - - - - -<br />

323B)<br />

Pflege ertragsschw.<br />

766 316A/B - - - - - - - - - - - - - -<br />

Grünland Beweidung<br />

Streuobstwiesen 767 317A-317E - - - - - - - - - - - - - -<br />

Kontr.-int. Gartenbau 771 321A-321E - - - - - - - - - - - - - -<br />

Ökol. Landbau 773 323A-323D - -<br />

E (nur<br />

323B)<br />

E (nur<br />

323B)<br />

E (nur<br />

323B)<br />

- - - - - -<br />

Eros. Mind. Verf.-ZF 774 324C-324D - - - - - - - - - - - - - -<br />

Umwandl. AL in GL 775 325A - - + - - - - - - - - - - -<br />

Dauerstilllegung 776 326 - - - - - - - - - - - - - -<br />

E (nur<br />

regionale Kulturpfl. 782 332A-332C - - - - - - - -<br />

- - - - +<br />

323A)<br />

Pflege Teichlandschaften 79 350A-350E - - - - - - - - - - - - - -<br />

Fruchtartendiversifizierung<br />

914 3M41 - - - - - - - -<br />

E (nur<br />

323A, C,<br />

D***)<br />

E (nur<br />

323A)<br />

- - - + -<br />

-<br />

E (nur<br />

323A, C,<br />

D***)<br />

+ = kombinierte Anwendung/Förderung möglich<br />

- = kombinierte Anwendung/Förderung nicht möglich<br />

E = kombinierte Anwendung/Förderung mit Einschränkungen möglich (Einzelfallentscheidung)<br />

*** = nur Spargel<br />

Seite 14<br />

H_6_X_AUM.xls Tab_1_KULAP2000 <strong>2009</strong>


H 6. Möglichkeiten von Kombinationen und Ausschluss von Doppelförderungen <strong>auf</strong> demselben Schlag<br />

Tabelle 2:<br />

Kombination der Kennzeichen der VO (EG) 1698/2005 Art. 38 mit Kennzeichen aus VO (EG) 1257/1999 Art. 22-24 (KULAP 2000) <strong>auf</strong> demselben Schlag<br />

Seite 15<br />

Förderprogramm<br />

Nr.<br />

Kennzeichen<br />

Extensive Grünlandnutzung<br />

650<br />

Grundförderung<br />

ohne<br />

Mineraldünger<br />

ohne<br />

Gülle<br />

ohne<br />

Dünger<br />

Späte eingeschränkte Nutzung<br />

650<br />

nicht<br />

vor<br />

16.6.<br />

nicht<br />

vor 1.7.<br />

vor<br />

15.6.<br />

und<br />

nach<br />

31.8.<br />

nicht<br />

vor<br />

16.8.<br />

Hohe Wasserhaltung<br />

650<br />

Blänken<br />

bildung<br />

bis<br />

30.4.<br />

Blänken<br />

bildung<br />

bis<br />

30.5.<br />

Blänken<br />

bildung<br />

bis<br />

30.6.<br />

ohne chem<br />

synt. DüM<br />

Nutzungseinschränkung AL<br />

650<br />

11 12 13 14 21 22 24 25 30 31 32 51 52 53<br />

Ex. GL 311 - - - - - - - - + + + - - -<br />

Ext. GL-Nutzung<br />

761<br />

ohne Mineraldünger 311A + - - - - - - - + + + - - -<br />

ohne Gülle 311B + - - - - - - - + + + - - -<br />

ohne Dünger aller Art 311C + - - - - - - - + + + - - -<br />

Flussauegrünland 762 312 - - - - - - - - + + + - - -<br />

nicht vor 16.6 313A + + + + - - - - + - - - - -<br />

Späte GL-Nutzung<br />

763 nicht vor 1.7 313B + + + + - - - - + + - - - -<br />

nicht vor 16.7 313C + + + + - - - - + + - - - -<br />

Mosaiknutzung 764 314A-314B + + + + - - - - + E - - - -<br />

Spreewaldwiesen 765 315A-315E + + + + + + + + - - - - - -<br />

Pflege ertragsschw. GL 766 316 A/B - - - - - - - - - - - - - -<br />

Streuobstwiesen 767 317A-317E - - - - - - - - - - - - - -<br />

Kontr.-int. Gartenbau 771 321A-321E - - - - - - - - - - - - - -<br />

Öko-Landbau 773<br />

323A/ 323C-D - - - - - - - - - - - - - -<br />

323B - - - - + + + + + + + - - -<br />

Eros.mind. Verf.-ZF 774 324C-324D - - - - - - - - - - - + + +<br />

Umwandl. AL in GL 775 325A - - - - + + + + E E E - - -<br />

Dauerstilllegung 776 326 - - - - - - - - - - - - - -<br />

Erhaltung regionaler Kulturpflanzenarten 782 332A-332C - - - - - - - - - - - + + +<br />

Fruchtartendiversifizierung 914 3M41 - - - - - - - - - - - + + +<br />

Kombinationen von Art. 38 Maßnahmen werden bis max. 200 €/ha gefördert<br />

+ = kombinierte Anwendung/Förderung möglich<br />

- = kombinierte Anwendung/Förderung nicht möglich<br />

E = kombinierte Anwendung/Förderung mit Einschränkungen möglich (Einzelfallentscheidung gemeinsam mit Naturschutzbehörde)<br />

ohne Gülle<br />

ohne<br />

Herbizide u.<br />

Insektizide<br />

H_6_X_AUM.xls Tab_2_KULAP2000_mit Art.38 <strong>2009</strong>


H 6. Möglichkeiten von Kombinationen und Ausschluss von Doppelförderungen <strong>auf</strong> demselben Schlag<br />

Tabelle 3:<br />

Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlussgebote von Maßnahmen des KULAP 2007 gemäß VO (EG) 1698/2005 <strong>auf</strong> demselben Schlag<br />

Förderprogramm Nr. 661 662 663 666 667 671 673 674 682<br />

511/611 512/612 513A/B / 516 A/B / 517A-E /<br />

524 /<br />

Kennzeichen<br />

613 A/B 616 A/B 617 A-E<br />

624<br />

521A-D<br />

/ 621A-<br />

D<br />

523A-D<br />

/ 623A-<br />

D<br />

Gesamtbetriebliche<br />

661 511 / 611 - + - - - - - -<br />

ext. Grünlandnutzung<br />

Einzelflächenbezogene Bewirtschaftung<br />

bestimmter<br />

662 512 / 612 - + - - - - - -<br />

GL-Standorte<br />

Späte u. eingeschränkte<br />

Grünlandnutzung<br />

Pflege von Heiden und<br />

Trockenrasen<br />

663 513A/B / 613A/B + + - - -<br />

E (nur<br />

523B /<br />

623B)<br />

532A-C<br />

/ 632A-<br />

C<br />

- -<br />

666 516A/B / 616 A/B - - - - - - - -<br />

Streuobstwiesen 667 517A-E / 617 A-E - - - - - - - -<br />

Kontr.-int. Gartenbau 671 521A-D / 621 A-D - - - - - - - -<br />

Ökol. Landbau 673 523A-D / 623 A-D - -<br />

Anbau kleinkörniger Leguminosen<br />

<strong>auf</strong> Kippenflächen<br />

E (nur<br />

523B /<br />

623B)<br />

- - -<br />

674 524 / 624 - - - - - -<br />

E (nur<br />

523A /<br />

623A)<br />

E (nur<br />

523A /<br />

623A)<br />

E (nur<br />

523A /<br />

623A)<br />

-<br />

Erhaltung regionaltypischer<br />

Kulturpfl.<br />

682 532A-C / 632 A-C - - - - - -<br />

E (nur<br />

523A /<br />

623A)<br />

-<br />

+ = kombinierte Anwendung/Förderung möglich<br />

- = kombinierte Anwendung/Förderung nicht möglich<br />

E = kombinierte Anwendung/Förderung mit Einschränkungen möglich (Einzelfallentscheidung)<br />

Seite 16<br />

H_6_X_AUM.xls Tab_3_KULAP2007 <strong>2009</strong>


Seite 17<br />

H 6. Möglichkeiten von Kombinationen und Ausschluss von Doppelförderungen <strong>auf</strong> demselben Schlag<br />

Tabelle 4:<br />

Kombination der Kennzeichen der VO (EG) 1698/2005 Art. 38 mit Kennzeichen aus VO (EG) 1698/2005 Art. 38 <strong>auf</strong> demselben Schlag<br />

Förderprogramm<br />

Extensive<br />

Grünlandnutzung<br />

Späte<br />

eingeschränkte<br />

Nutzung<br />

Hohe<br />

Wasserhaltung<br />

Nutzungseinschränkung<br />

AL<br />

Nr.<br />

650<br />

650<br />

650<br />

650<br />

Kennzeichen<br />

Extensive Grünlandnutzung<br />

650<br />

Grundförderun<br />

g<br />

ohne<br />

Mineraldünger<br />

ohne<br />

Gülle<br />

ohne<br />

Dünger<br />

nicht<br />

vor<br />

16.6.<br />

nicht<br />

vor 1.7.<br />

vor<br />

15.6.<br />

und<br />

nach<br />

31.8.<br />

nicht<br />

vor<br />

16.8.<br />

Blänken<br />

bildung<br />

bis<br />

30.4.<br />

Blänken<br />

bildung<br />

bis<br />

30.5.<br />

Blänken<br />

bildung<br />

bis<br />

30.6.<br />

ohne<br />

chem<br />

synt.<br />

Düngemit<br />

tel<br />

11 12 13 14 21 22 24 25 30 31 32 51 52 53<br />

Grundförderung 11 + + + + E - - + - - - - -<br />

ohne Mineraldünger<br />

12 + - - E - - - - - - - - -<br />

ohne Gülle 13 + - - + - - - + - - - - -<br />

ohne Dünger 14 + - - E E - - - - - - - -<br />

nicht vor 16.6. 21 + E + E - - - - - - - - -<br />

nicht vor 1.7. 22 E - - E - - - - - - - - -<br />

vor 15.6. und<br />

nach 31.8.<br />

24 - - - - - - - - - - - - -<br />

nicht vor 16.8. 25 - - - - - - - - - - - - -<br />

Blänkenbildung<br />

bis 30.4.<br />

30 + - + - - - - - - - - - -<br />

Blänkenbildung<br />

bis 30.5.<br />

31 - - - - - - - - - - - - -<br />

Blänkenbildung<br />

bis 30.6.<br />

32 - - - - - - - - - - - - -<br />

ohne chem<br />

synt.<br />

51 - - - - - - - - - - - + +<br />

Düngemittel<br />

ohne Gülle 52 - - - - - - - - - - - + +<br />

ohne Herbizide<br />

u. Insektizide<br />

53 - - - - - - - - - - - + +<br />

Kombinationen von Art. 38 Maßnahmen werden bis max. 200 €/ha gefördert<br />

+ = kombinierte Anwendung/Förderung möglich<br />

- = kombinierte Anwendung/Förderung nicht möglich<br />

E = nur im Einzelfall mit Kappung bei 200 €/ha<br />

Späte eingeschränkte Nutzung<br />

650<br />

Hohe Wasserhaltung<br />

650<br />

Nutzungseinschränkung AL<br />

650<br />

ohne<br />

Gülle<br />

ohne<br />

Herbizide<br />

u.<br />

Insektizid<br />

e<br />

H_6_X_AUM.xls Tab_4_Komb_Art_38_38 <strong>2009</strong>


H 6. Möglichkeiten von Kombinationen und Ausschluss von Doppelförderungen <strong>auf</strong> demselben Schlag<br />

Tabelle 5:<br />

Kombination der Kennzeichen der VO (EG) 1698/2005 Art. 38 mit Kennzeichen aus VO (EG) 1698/2005 Art. 39 (KULAP 2007) <strong>auf</strong> demselben Schlag<br />

Förderprogramm<br />

Nr.<br />

Grundförderung<br />

ohne<br />

Mineraldünger<br />

ohne<br />

Gülle<br />

ohne<br />

Dünger<br />

nicht vor<br />

16.6.<br />

nicht vor<br />

1.7.<br />

650 650<br />

ohne<br />

vor 15.6.<br />

Blänkenbil Blänkenbil Blänkenbil chem<br />

nicht vor<br />

ohne<br />

und nach<br />

dung bis dung bis dung bis synt.<br />

16.8.<br />

Gülle<br />

31.8.<br />

30.4. 30.5. 30.6. Düngemitt<br />

el<br />

11 12 13 14 21 22 24 25 30 31 32 51 52 53<br />

Gesamtbetriebliche ext. GL-<br />

Nutzung<br />

661 411 / 611 - - - - - - - - + + + - - -<br />

Einzelflächenbezogene<br />

extensive GL-Nutzung<br />

662 412 / 612 - - - - - - - - + + + - - -<br />

Späte und eingeschränkte GL-<br />

Nutzung<br />

663 413A/B / 613 A/B + + + + - - - - E E E - - -<br />

Pflege von Heiden und<br />

Trockenrasen<br />

666 416A/B / 616 A/B - - - - - - - - - - - - - -<br />

Streuobstwiesen 667 417A-E / 617 A-E - - - - - - - - - - - - - -<br />

Kontr.-int. Gartenbau 671 421A-D / 621 A-D - - - - - - - - - - - - - -<br />

Ökologischer Landbau 673 423A-D / 623 A-D - - - -<br />

Anbau kleinkörniger<br />

Leguminosen <strong>auf</strong><br />

Erhaltung regionaltypischer<br />

Kulturpflanzen<br />

Kennzeichen<br />

Extensive Grünlandnutzung<br />

650<br />

E 1)<br />

nur 423B /<br />

623B<br />

Späte eingeschränkte Nutzung<br />

E 1)<br />

nur 423B /<br />

623B<br />

E 1)<br />

nur 423B /<br />

623B<br />

E 1)<br />

nur 423B /<br />

623B<br />

E 1)<br />

nur 423B /<br />

623B<br />

E 1)<br />

nur 423B /<br />

623B<br />

E 1)<br />

nur 423B /<br />

623B<br />

ohne<br />

Herbizide<br />

u.<br />

Insektizid<br />

e<br />

- - -<br />

674 424 / 624 - - - - - - - - - - - + + +<br />

682 432A-C / 632 A-C - - - - - - - - - - - + + +<br />

+ = kombinierte Anwendung/Förderung möglich<br />

- = kombinierte Anwendung/Förderung nicht möglich<br />

E = kombinierte Anwendung/Förderung mit Einschränkungen möglich (Einzelfallentscheidung gemeinsam mit Naturschutzbehörde)<br />

1) = bei Befreiung der Extensivierungs<strong>auf</strong>lage für Ökobetriebe<br />

Hohe Wasserhaltung<br />

650<br />

Nutzungseinschränkung AL<br />

Seite 18<br />

H_6_X_AUM.xls Tab_5_Komb_Art_38_39 <strong>2009</strong>


H 6. Möglichkeiten von Kombinationen und Ausschluss von Doppelförderungen <strong>auf</strong> demselben Schlag<br />

Tabelle 6: Zulässige Kombination der Zahlungen der Kennzeichen der VO (EG)1698/2005 Art. 39 (KULAP 2007)<br />

und Art. 38 (Natura 2000) mit Kennzeichen aus VO (EG) 1698/2005 Art. 37 (Spreewald) <strong>auf</strong> demselben Schlag<br />

Förderprogramm<br />

FP 656<br />

FP Nr. Kennzeichen 515A 515B 515D<br />

Gesamtbetriebliche extensive Grünlandnutzung 661 511 x x x<br />

Einzelflächenbezogene extensive Bewirtschaftung bestimmter<br />

Grünlandstandorte<br />

662 512 x x x<br />

Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung gemäß<br />

Nutzungsplan<br />

663 513A/B x x x<br />

Pflege von Heiden und Trockenrasen 666 516A/B - - -<br />

Pflege von Streuobstwiesen 667 517A-E - - -<br />

Kontrolliert Integrierter Gartenbau 671 521A-D - - -<br />

Ökologischer Landbau 673 523A/C/D - - -<br />

523B x x x<br />

Anbau kleinkörniger Leguminosen <strong>auf</strong> Kippenflächen 674 524 - - -<br />

Erhaltung regionaler Kulturpflanzenarten 682 532A/C - - -<br />

Förderprogramm 650 Kennzeichen 515A 515B 515D<br />

Extensive Grünlandnutzung 11 x x x<br />

kein Einsatz von Mineraldüngern 12 x x x<br />

keine Einsatz von Gülle 13 x x x<br />

kein Einsatz von Düngern aller Art 14 x x x<br />

Späte u. eingeschränkte Grünlandnutzung 21-25 x x x<br />

Hohe Wasserhaltung 30-32 - - -<br />

Extensive Produktionsverfahren im Ackerbau 51-53 - - -<br />

Seite<br />

x = kombinierte Anwendung/Förderung möglich<br />

- = kombinierte Anwendung/Förderung nicht möglich<br />

19<br />

H_6_X_AUM.xls Tab_6_Art_39_38_mit_37 <strong>2009</strong>


H 7. Verbindliche Kulturartenbezeichnung, Code - Nummern und Kennzeichnung für die Förderprogramme<br />

SpaltenNr. in Anlage 1 Nutzungsnachweis: 5 6 9 9 9 9 9 9<br />

Bindungscodes zur Kennzeichnung in den Förderanträgen<br />

Kulturart Code Beihilfe- Flächen VO(EG) 1698/2005 Art.37 VO(EG) 1698/2005 Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 Art. 22- Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 Art. 39<br />

für fähig für Ausgleichszulage für Art.38 (KULAP2000) einschließlich (KULAP2007)<br />

Nutzung für enachteiligte Gebiete gemäß gemäß <strong>Antrag</strong> 2.8 gemäß <strong>Antrag</strong> 2.10<br />

für<br />

gemäß <strong>Antrag</strong> 2.11/ 2.12/ 2.13<br />

<strong>Antrag</strong><br />

2.2<br />

<strong>Antrag</strong> 2.9 (im<br />

Gebiet<br />

Spreewald)<br />

<strong>Antrag</strong><br />

2.7<br />

Verpflichtungszeitr<br />

aum 1.7.<strong>2009</strong> bis<br />

30.6.2010<br />

Auszahlung für Verpflichtungsjahr<br />

1.7.2008 bis 30.6.<strong>2009</strong><br />

Auszahlung für Verpflichtungsjahr 1.7.2008 bis 30.6.<strong>2009</strong> und<br />

Auszahlung für Verpflichtungsjahr 1.7.<strong>2009</strong> bis 30.6.2010 und<br />

Neu- und Erweiterungsantrag für Verpflichtungsbeginn 1.7.<strong>2009</strong><br />

FP 200 Trocken- FP 656 FP33 FP 650 mit 761 mit 311, 311A, 311B, 311C 661 mit 411, 511, 611<br />

mit futter- mit mit 11, 12, 13, 14 762 mit 312 662 mit 412, 512, 612<br />

1 beihilfe 515A/515B 33 21, 22, 24, 25 763 mit 313A, 313B, 313C 663 mit 413A, 413B, 513A, 513B, 613A, 613B<br />

KS/KU/T 515D 30, 31, 32 764 mit 314A, 314B<br />

= Akti- GPS 51, 52, 53 765 mit 315A, 315B, 315C, 315D, 315E 666 mit 416A, 416B, 516A, 516B, 616A, 616B<br />

vierung 766 mit 316, 316A, 316B 667 mit 417A, 517A, 617A<br />

ZA FP 210 767 mit 317A 671 mit 421A, 421B, 421C, 421D,<br />

P 771 mit 321A, 321B, 321C, 321D, 321E 521A, 521B, 521C, 521D, 621A, 621B, 621C, 621D<br />

773 mit 323A, 323B, 323C, 323D, 673 mit 423A, 423B, 423C, 423D, 423AE, 423BE, 423CE, 423DE,<br />

FP 220 774 mit 324C, 324D 523A, 523B, 523C, 523D, 623A, 623B, 623C, 623D, 623AE, 623BE, 623CE, 623DE<br />

E1 / E2 775 mit 325A 674 mit 424, 524, 624<br />

776 mit 326 782 mit 332A, 332B,<br />

GL/AL 79 mit 350A, 350B, 350C, 350D, 350E 682 mit 432A, 432B, 432C, 532A, 532B, 532C, 632A, 632B, 632C<br />

914 mit 3M41<br />

Getreide<br />

Hartweizen (Durum) 113 1 KS/KU/GPS 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Dinkel 114 1 KS/KU/GPS 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Winterweizen (ohne Durum) 115 1 KS/KU/GPS 51/52/53 323A/332C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/532A-C/623A/623AE/632A-C<br />

Sommerweizen (ohne Durum) 116 1 KS/KU/GPS 51/52/53 323A/332A-C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/532A-C/623A/623AE/632A-C<br />

Winterroggen 121 1 KS/KU/GPS 33 51/52/53 323A/332C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/532A-C/623A/623AE/632A-C<br />

Sommerroggen 122 1 KS/KU/GPS 33 51/52/53 323A/332C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/532A-C/623A/623AE/632A-C<br />

Wintermenggetreide 125 1 KS/KU/GPS 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Wintergerste 131 1 KS/KU/GPS 33 51/52/53 323A/332C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/532A-C/623A/623AE/632A-C<br />

Sommergerste 132 1 KS/KU/GPS 33 51/52/53 323A/332C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/532A-C/623A/623AE/632A-C<br />

Winterhafer 142 1 KS/KU/GPS 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Sommerhafer 143 1 KS/KU/GPS 33 51/52/53 323A/332C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/532A-C/623A/623AE/632A-C<br />

Sommermenggetreide 145 1 KS/KU/GPS 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Wintertriticale 156 1 KS/KU/GPS 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Sommertriticale 157 1 KS/KU/GPS 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Körnermais 171 1 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Corn Cob Mix 172 1 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Zuckermais 174 1 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Mischanbau Mais/Sonnenblumen (für Energiebeih 175 1 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Hirse 181 1 KS/KU 33 51/52/53 323A/332C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/532A-C/623A/623AE/632A-C<br />

Buchweizen 182 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Körnersorghum 183 1 KS/KU 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Alle anderen Getreidearten 190 1 KS/KU 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Eiweißpflanzen (Hülsenfrüchte)<br />

Erbsen zur Körnergewinnung 210 1 KS/KU/P 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Acker-, Puff-, u.Pferdebohnen zur<br />

Körnergewinnung 220 1 P 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Süßlupinen zur Körnergewinnung 230 1 P 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Erbsen/Bohnen zur Körnergewinnung 240 1 P 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Wicken (auch Saatwicken) 291 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Alle anderen Hülsenfrüchte<br />

zur Körnergewinnung 290 1 KS/KU 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

H_7_NCode_<strong>2009</strong>.xls NC <strong>2009</strong> Seite 20


H 7. Verbindliche Kulturartenbezeichnung, Code - Nummern und Kennzeichnung für die Förderprogramme<br />

SpaltenNr. in Anlage 1 Nutzungsnachweis: 5 6 9 9 9 9 9 9<br />

Bindungscodes zur Kennzeichnung in den Förderanträgen<br />

Kulturart Code Beihilfe- Flächen VO(EG) 1698/2005 Art.37 VO(EG) 1698/2005 Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 Art. 22- Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 Art. 39<br />

für fähig für Ausgleichszulage für Art.38 (KULAP2000) einschließlich (KULAP2007)<br />

Nutzung für enachteiligte Gebiete gemäß gemäß <strong>Antrag</strong> 2.8 gemäß <strong>Antrag</strong> 2.10<br />

für<br />

gemäß <strong>Antrag</strong> 2.11/ 2.12/ 2.13<br />

<strong>Antrag</strong><br />

2.2<br />

<strong>Antrag</strong> 2.9 (im<br />

Gebiet<br />

Spreewald)<br />

<strong>Antrag</strong><br />

2.7<br />

Verpflichtungszeitr<br />

aum 1.7.<strong>2009</strong> bis<br />

30.6.2010<br />

Auszahlung für Verpflichtungsjahr<br />

1.7.2008 bis 30.6.<strong>2009</strong><br />

Auszahlung für Verpflichtungsjahr 1.7.2008 bis 30.6.<strong>2009</strong> und<br />

Auszahlung für Verpflichtungsjahr 1.7.<strong>2009</strong> bis 30.6.2010 und<br />

Neu- und Erweiterungsantrag für Verpflichtungsbeginn 1.7.<strong>2009</strong><br />

Ölsaaten<br />

Winterraps z. Körnergew. 311 1 KS/KU 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Sommerraps z. Körnergew. 312 1 KS/KU 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Winterrübsen z. Körnergew. 315 1 KS/KU 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Sommerrübsen z. Körnergew. 316 1 KS/KU 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Sonnenblumen z. Körnergew. 320 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Sojabohnen z. Körnergew. 330 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Öllein z. Körnergewinnung 341 1 KS/KU 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Faserflachs 342 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Andere Ölfrüchte z. Körnergew. 390 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Ackerfutter (Hauptfutterfläche)<br />

Silomais 411 1 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Futterhackfrüchte (ohne Runkelfutterrüben<br />

Kohlsteckrüben und Kartoffeln) 412 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Runkel-Futterrüben 413 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Kohl-Steckrüben 414 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Klee 421 1 T/GL/AL 33 51/52/53 323A/324C/324D/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/524/623A/623AE/624<br />

Kleegras 422 1 T/GL/AL 33 51/52/53 323A/324C/324D/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/524/623A/623AE/624<br />

Luzerne 423 1 T/GL/AL 33 51/52/53 323A/324C/324D/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/524/623A/623AE/624<br />

Ackergras 424 1 GL/AL 33 51/52/53 323A/325A/3M41 411/423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Alle anderen Futterpflanzen 429 1 T 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Dauergrünland (Hauptfutterfläche)<br />

Wiesen 451 1 T<br />

515A, 515B,<br />

311/311A-C/312/313A-C/314A+B/ 411/412/413A/413B/423B/423BE/511/512/513A/513B/523B/611/612/613A/613B/62<br />

33 11 - 32<br />

515D<br />

315A-E/323B<br />

3B/623BE<br />

Mähweiden 452 1 T<br />

515A, 515B,<br />

311/311A-C/312/313A-C/314A+B/ 411/412/413A/413B/423B/423BE/511/512/513A/513B/523B/611/612/613A/613B/62<br />

33 11 - 32<br />

515D<br />

315A-E/323B<br />

3B/623BE<br />

Weiden und Almen 453 1 T<br />

515A, 515B,<br />

311/311A-C/312/313A-C/314A+B/ 411/412/413A/413B/416B/423B/423BE/511/512/513A/513B/516B/523B/611/612/61<br />

33 11 - 32<br />

515D<br />

/316/316B/315A-E/323B<br />

3A/613B/616B/623B/623BE<br />

Hutungen 454 1<br />

515A, 515B,<br />

33 11 - 32<br />

311/311A-C/312/313A-C/314A+B/ 411/412/413A/413B/416B/423B/423BE/511/512/513A/513B/516B/523B/611/612/61<br />

Streuwiesen 458 1<br />

515D<br />

515A, 515B,<br />

515D<br />

33 11 - 32<br />

Alle anderen Dauergrünlandnutzungen 459 1 T 33 11 - 32<br />

/316/316B/315A-E/323B<br />

3A/613B/616B/623B/623BE<br />

311/311A-C/312/313A-C/314A+B/ 411/412/413A/413B/423B/423BE/511/512/513A/513B/523B/611/612/613A/613B/62<br />

315A-E/323B<br />

3B/623BE<br />

311/311A-C/312/313A-C/314A+B/ 315A- 411/412/413A/413B/416B/423B/423BE/511/512/513A/513B/516B/523B/611/612/61<br />

E/316B/323B<br />

3A/613B/616B/623B/623BE<br />

Streuobstfläche mit Grünlandnutzung 480 1 33 317A 411/417A/517A/617A<br />

Anteil an Gemeinschaftsweiden 491 1 33 11 - 32 311/311A-C 411/412/511/512/611/612<br />

Flächenstilllegung<br />

Stilllegung nach FELEG/GAL 545 1<br />

Aufforstung nach Aufforstungsprämie 556<br />

Nach Art. 22 bis 24 der VO 1257/99<br />

stillgelegte Ackerfläche 563 1 326<br />

Nach Art. 31 der VO 1257/99 ab 28.6.1995<br />

<strong>auf</strong>geforstete Ackerfläche 564 1<br />

Nach Art. 22 bis 24 der VO 1257/99<br />

stillgelegte Dauergrünlandfläche 567 1<br />

Nach Art. 31 der VO 1257/99 ab 28.6.1996<br />

<strong>auf</strong>geforstete Dauergrünlandfläche 568 1<br />

Aus der Produktion genommen<br />

Ackerland aus der Erzeugung genommen 591 1 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Dauergrünland aus der Erzeugung genommen 592 1 323B<br />

H_7_NCode_<strong>2009</strong>.xls NC <strong>2009</strong> Seite 21


H 7. Verbindliche Kulturartenbezeichnung, Code - Nummern und Kennzeichnung für die Förderprogramme<br />

SpaltenNr. in Anlage 1 Nutzungsnachweis: 5 6 9 9 9 9 9 9<br />

Bindungscodes zur Kennzeichnung in den Förderanträgen<br />

Kulturart Code Beihilfe- Flächen VO(EG) 1698/2005 Art.37 VO(EG) 1698/2005 Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 Art. 22- Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 Art. 39<br />

für fähig für Ausgleichszulage für Art.38 (KULAP2000) einschließlich (KULAP2007)<br />

Nutzung für enachteiligte Gebiete gemäß gemäß <strong>Antrag</strong> 2.8 gemäß <strong>Antrag</strong> 2.10<br />

für<br />

gemäß <strong>Antrag</strong> 2.11/ 2.12/ 2.13<br />

<strong>Antrag</strong><br />

2.2<br />

<strong>Antrag</strong> 2.9 (im<br />

Gebiet<br />

Spreewald)<br />

<strong>Antrag</strong><br />

2.7<br />

Verpflichtungszeitr<br />

aum 1.7.<strong>2009</strong> bis<br />

30.6.2010<br />

Auszahlung für Verpflichtungsjahr<br />

1.7.2008 bis 30.6.<strong>2009</strong><br />

Auszahlung für Verpflichtungsjahr 1.7.2008 bis 30.6.<strong>2009</strong> und<br />

Auszahlung für Verpflichtungsjahr 1.7.<strong>2009</strong> bis 30.6.2010 und<br />

Neu- und Erweiterungsantrag für Verpflichtungsbeginn 1.7.<strong>2009</strong><br />

Hackfrüchte<br />

Frühkartoffeln 611 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Sonstige Speisekartoffeln 612 1 33 51/52/53 323A/332A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Industriekartoffeln (außer Stärke) 613 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Futterkartoffeln 614 1 33 51/52/53 323A/332A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Pflanzkartoffeln 615 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Sonstige Kartoffeln 619 1 33 51/52/53 323A/332A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Zuckerrüben 620 1 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Topinambur 630 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Stärkekartoffeln zur Vertragslieferung an<br />

Südstärke 640 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Stärkekartoffeln zur Vertragslieferung an<br />

Emslandstärke 641 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Stärkekartoffeln zur Vertragslieferung an<br />

AVEBE/KPW Deutschland 642 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Stärkekartoffeln zur Vertragslieferung an<br />

AVEBE Niederlande 643 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Stärkekartoffeln zur Vertragslieferung an AGRANA 644 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Gemüse u. sonstige Handelsgewächse<br />

Gemüse Freiland 710 1 51/52/53 321D/323C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/521C/523C/621C/623C/623CE<br />

Frisch-/Speiseerbsen Freiland 711 1 51/52/53 321D/323C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/521C/523C/621C/623C/623CE<br />

Blumenkohl Freiland 712 1 51/52/53 321D/323C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/521C/523C/621C/623C/623CE<br />

Tomaten Freiland 713 1 51/52/53 321D/323C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/521C/523C/621C/623C/623CE<br />

Spargel 715 1 51/52/53 321D/323D/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/521C/523C/621C/623C/623CE<br />

Blumen und nichtverholzende<br />

Zierpflanzen (Freiland) 722 1 51/52/53 321D/323C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/521C/523C/621C/623C/623CE<br />

Erdbeeren (Freiland) 723 1 51/52/53 321D/323C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/521C/523C/621C/623C/623CE<br />

Gemüse und Pilze unter Glas 731 1 51/52/53 321E/323C/3M41 421D/423C/423CE/521D/523C/621D/623C/623CE<br />

Blumen u. nicht verholzende<br />

Zierpfl. unter Glas, Plas.,Fo. 732 1 51/52/53 321E/323C 421D/423C/423CE/521D/523C/621D/623C/623CE<br />

Pilzbeet- und Gemüsefläche in Gebäuden (nicht<br />

im Gewächshaus)<br />

733 1 51/52/53 321E/323C 421D/423C/423CE/521D/523C/621D/623C/623CE<br />

Pilze unter Glas 734 1 321E/323C 421D/423C/423CE/521D/523C/621D/623C/623CE<br />

Aromahopfen 751 1 51/52/53 3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Bitterhopfen 752 1 51/52/53 3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Hopfen vorübergehend stillgelegt<br />

(Gerüst steht noch) 753 1 51/52/53 3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C<br />

Tabak 760 1 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen 770 1 33 51/52/53 321D/323C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/521C/523C/621C/623C/623CE<br />

Küchenkräuter 771 1 51/52/53 321D/323C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/521C/523C/621C/623C/623CE<br />

alle anderen Handelsgewächse 790 1 33 51/52/53 321D/323C/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/521C/523C/621C/623C/623CE<br />

Gartenbausämerei (Zierpflanzen) 791 1 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C<br />

Gartenbausämerei (Obst und Gemüse) 792 1 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C<br />

Hanf 793 1 33 51/52/53 323A/3M41 423A/423C/423AE/423CE/424/421C/432A-C/523A/623A/623AE<br />

Rollrasen 794 1<br />

Mehrjährige und Dauerkulturen<br />

Streuobst (ohne Wiesennutzung), 812 1<br />

Birnen (Ertragsanlagen) 813 1 321A-C/323D 421A/421B/423D/423DE/521A/521B/523D/621A/621B/623D/623DE<br />

Äpfel in Vollanbau (Ertragsanlagen) 827 1 321A-C/323D 421A/421B/423D/423DE/521A/521B/523D/621A/621B/623D/623DE<br />

Pfirsiche in Vollanbau 821 1 321A-C/323D 421A/421B/423D/423DE/521A/521B/523D/621A/621B/623D/623DE<br />

Sonst. Obstanlagen in Vollanbau<br />

(ohne Äpfel, Birnen, Pfirsiche) 814 1 321A-C/323D 421A/421B/423D/423DE/521A/521B/523D/621A/621B/623D/623DE<br />

Kirschen (Ertragsanlagen) 822 1 321A-C/323D 421A/421B/423D/423DE/521A/521B/523D/621A/621B/623D/623DE<br />

Pflaumen (Ertragsanlagen) 823 1 321A-C/323D 421A/421B/423D/423DE/521A/521B/523D/621A/621B/623D/623DE<br />

Sonst. Steinobst ( ohne Kirschen, Pflaumen) 828 1 321A-C/323D 421A/421B/423D/423DE/521A/521B/523D/621A/621B/623D/623DE<br />

Beerenobst, z.B. Johannis-, Stachelbeeren 817 1 321A-C/323D 421C/423C/423CE/521C/523C/623C/623CE<br />

H_7_NCode_<strong>2009</strong>.xls NC <strong>2009</strong> Seite 22


H 7. Verbindliche Kulturartenbezeichnung, Code - Nummern und Kennzeichnung für die Förderprogramme<br />

SpaltenNr. in Anlage 1 Nutzungsnachweis: 5 6 9 9 9 9 9 9<br />

Bindungscodes zur Kennzeichnung in den Förderanträgen<br />

Kulturart Code Beihilfe- Flächen VO(EG) 1698/2005 Art.37 VO(EG) 1698/2005 Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 Art. 22- Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 Art. 39<br />

für fähig für Ausgleichszulage für Art.38 (KULAP2000) einschließlich (KULAP2007)<br />

Nutzung für enachteiligte Gebiete gemäß gemäß <strong>Antrag</strong> 2.8 gemäß <strong>Antrag</strong> 2.10<br />

für<br />

gemäß <strong>Antrag</strong> 2.11/ 2.12/ 2.13<br />

<strong>Antrag</strong><br />

2.2<br />

<strong>Antrag</strong> 2.9 (im<br />

Gebiet<br />

Spreewald)<br />

<strong>Antrag</strong><br />

2.7<br />

Verpflichtungszeitr<br />

aum 1.7.<strong>2009</strong> bis<br />

30.6.2010<br />

Auszahlung für Verpflichtungsjahr<br />

1.7.2008 bis 30.6.<strong>2009</strong><br />

Auszahlung für Verpflichtungsjahr 1.7.2008 bis 30.6.<strong>2009</strong> und<br />

Auszahlung für Verpflichtungsjahr 1.7.<strong>2009</strong> bis 30.6.2010 und<br />

Neu- und Erweiterungsantrag für Verpflichtungsbeginn 1.7.<strong>2009</strong><br />

Sonstige Obstanlagen 819 1 321A-C/323D 421A/421B/423D/423DE/521A/521B/523D/621A/621B/623D/623DE<br />

Sanddorn 818 1 33 323D 423D/423DE/523D/623D/623DE<br />

Haselnüsse 824 1 321A-C/323D 421A/421B/423D/423DE/521A/521B/523D/621A/621B/623D/623DE<br />

Walnüsse 825 1 321A-C/323D 421A/421B/423D/423DE/521A/521B/523D/621A/621B/623D/623DE<br />

Baumschulen, nicht für Beerenobst 830 1 321A/323D 421A/423D/423DE/521A/521B/523D/621A/621B/623D/623DE<br />

Beerenobst zur Vermehrung (in Baumschulen) 831 1<br />

Korbweiden 845 1<br />

Weihnachtsbäume 846<br />

Schnellwüchsige Forstgehölze,<br />

Umtriebszeit >20 Jahre<br />

847<br />

Schnellwüchsige Forstgehölze,<br />

Umtriebszeit


H 8. Kennzeichnung der Ausgangserzeugnisse für Energiepflanzen<br />

Die Codierung zur Kennzeichnung der Ausgangserzeugnisse (Kulturart) ist <strong>auf</strong> der Webseite der<br />

ZID bzw. der BLE hinterlegt und verbindlich für jeden Vertrag mit dem Abnehmer/Erstverarbeiter zu<br />

verwenden.<br />

www.ble.de<br />

H 9. Beihilfefähige Faserhanf-, Lupinen-, Tabak- und Hopfensorten und deren Codenummern<br />

für die Kennzeichnung<br />

H 9.1 Faserhanfsorten<br />

1 Beniko<br />

2 Bialobrzeskie<br />

34 Cannacomp<br />

3 Carmagnola<br />

27 Chamaeleon<br />

4 CS<br />

5 Delta 405<br />

24 Delta Iiosa<br />

37 Denise<br />

6 Dioica 88<br />

7 Epsilon 68<br />

9 Fedora 17<br />

12 Felina 32<br />

13 Felina 34<br />

H 9.2 Lupinensorten<br />

24 Amiga<br />

1 Arabella<br />

4 Baron<br />

6 Boltensia<br />

7 Bora<br />

9 Boregine<br />

12 Borlu<br />

13 Bornal<br />

H 9.3 Tabaksorten<br />

2 Badischer Burley<br />

3 Badischer Geudertheimer<br />

1 Virgin<br />

H 9.4 Hopfensorten<br />

H 9.4.1 Aromahopfen<br />

10 Hallertauer Mfr.<br />

16 Hallertauer Tradition<br />

20 Hersbrucker Pure<br />

12 Hersbrucker Spät<br />

21 Hüller Bitter<br />

H 9.4.2 Bitterhopfen<br />

26 Brewers Gold<br />

33 Columbus<br />

29 Hallertauer Magnum<br />

31 Hallertauer Merkur<br />

14 Ferimon<br />

15 Fibranova<br />

16 Fibrimon 24<br />

19 Futura 75<br />

21 Kompolti<br />

35 Kompolti hibrid TC<br />

32 Lipko<br />

28 Lovrin 110<br />

26 Red Petiole<br />

22 Santhica 23<br />

25 Santhica 27<br />

36 Silesia<br />

38 Silvana<br />

31 UNIKO B<br />

15 Boruta<br />

17 Feodora<br />

18 Fortuna<br />

30 Graf<br />

33 Haags Blaue<br />

28 Idefix<br />

19 Juno<br />

26 Lublanc<br />

18 Opal<br />

14 Perle<br />

22 Relax<br />

23 Saazer<br />

17 Saphir<br />

30 Hallertauer Taurus<br />

32 Herkules<br />

25 Northern Brewer<br />

27 Nugget<br />

23 Uso 31<br />

48 Asso<br />

49 Carma<br />

50 Codimono<br />

39 Fibrimor<br />

40 Fibrol<br />

41 Fibroseed<br />

43 Moniseed<br />

44 Monoica<br />

45 Multiseed<br />

42 Santhica 70<br />

46 Szarvasi<br />

47 Tygra<br />

31 Mister<br />

27 Nelly<br />

25 Prima<br />

29 Probor<br />

34 Sonate<br />

21 Sonet<br />

23 Vitabor<br />

19 Smaragd<br />

11 Spalter<br />

15 Spalter Select<br />

13 Tettnanger<br />

34 Orion<br />

35 Record<br />

28 Wye Target<br />

36 Zeus<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 24


H 10. <strong>Hinweise</strong> zu den Anträgen 2.7, 2.8, 2.9, 2.10, 2.11, 2.12 und 2.13<br />

In den nachfolgenden Aufstellungen zu den verschiedenen Förderprogrammen der Anträge 2.7,<br />

2.8, 2.9, 2.10, 2.11, 2.12 und 2.13 sind nur die wichtigsten Zuwendungsvoraussetzungen <strong>auf</strong>geführt.<br />

Die gesamten Zuwendungsvoraussetzungen sind den jeweiligen Richtlinien (jeweils geltende Fassung<br />

KULAP 2000 und Richtlinien Berlin, Richtlinien Ausgleichszulage und Spreewald, Natura<br />

2000, KULAP 2007) zu entnehmen. Vor <strong>Antrag</strong>stellung können alle Auskünfte zur Förderung bei der<br />

zuständigen Landwirtschaftsbehörde eingeholt werden.<br />

H 10.1 <strong>Antrag</strong> 2.7<br />

Förderprogramm 33<br />

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

1. Mindestens drei Hektar der landwirtschaftlich genutzten Fläche einschließlich mit Ausgleichszulage<br />

geförderter Forstfläche müssen im benachteiligten Gebiet liegen.<br />

2. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich für noch mindestens fünf Jahre zur Ausübung der landwirtschaftlichen<br />

Erwerbstätigkeit in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Förderung ab der ersten<br />

Zahlung der Ausgleichszulage.<br />

3. Es ist ein Mindestviehbesatz von 0,3 Großvieheinheiten (GVE) je Hektar Landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

(LF) erforderlich.<br />

H 10.2 <strong>Antrag</strong> 2.8<br />

Förderprogramm 650<br />

Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura 2000-Gebieten und im<br />

Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG gemäß Artikel 38 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005<br />

Kennzeichnung zur Förderung für den Verpflichtungszeitraum 01.07.<strong>2009</strong> bis 30.06.2010<br />

Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen:<br />

1. Beantragte Fläche liegt in einem FFH und/oder SPA – Gebiet.<br />

2. Beantragte Fördermaßnahme entspricht der Auflage des betreffenden Schutzgebiets, in dem sich die<br />

zu fördernden Flächen befinden.<br />

3. Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) gemäß Artikel 5 und 6 und den<br />

Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 73/<strong>2009</strong> und der Grundanforderungen gemäß Artikel 39<br />

Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 betreffend die Anwendung von Düngeund<br />

Pflanzenschutzmitteln im gesamten Betrieb.<br />

4. Förderfähig sind alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in Brandenburg, wenn 1. und 2. zutrifft. Dabei<br />

gelten im Sinne des Artikels 54 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 stillgelegte Flächen und Flächen,<br />

die gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 73/<strong>2009</strong> aus der Erzeugung genommen wurden,<br />

nicht als förderfähig.<br />

5. Schläge dürfen nur vollständig beantragt werden.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen der Fördermaßnahmen zur Grünlandnutzung (Bindungen 11 bis 32)<br />

1. Grünlandumbruch ist unzulässig (11).<br />

2. Durchführung einer mindestens einmaligen Nutzung jährlich (Beweidung o. Mahd mit Beräumung) bis<br />

spätestens 15. Oktober (11).<br />

3. Die jährliche Zufuhr an Pflanzennährstoffen über Dünger (inkl. Exkremente von Weidetieren) darf je ha<br />

Grünland die Menge nicht überschreiten, die dem Nährstoffäquivalent des Dunganfalls von 1,4 RGV<br />

entspricht. Kein Einsatz von chemisch-synthetischen N-Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln (11).<br />

4. Bei später und eingeschränkter Nutzung (21, 22, 24, 25) ist eine Schnitthöhe von 10 cm einzuhalten.<br />

Bei Schlagbreiten in Bewirtschaftungsrichtung von größer als 100 m erfolgt die Mahd in Blöcken mit<br />

einer maximalen Breite von 80 m in Bewirtschaftungsrichtung. Zwischen den Blöcken ist bis zur nächsten<br />

Nutzung ein Streifen in einer Breite von mindestens 3 m freizuhalten.<br />

5. Bei hoher Wasserhaltung (30 bis 32) sind die vorgegebenen Termine einzuhalten.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen der Fördermaßnahmen zur Ackernutzung (Bindungen 51 bis 53)<br />

1. Verzicht <strong>auf</strong> chemisch-synthetische Düngemittel, gegebenenfalls zusätzlich Verzicht <strong>auf</strong> Gülle bzw.<br />

Herbizide und Insektizide (51 bis 53).<br />

2. Gülleverzicht ist nur förderfähig in Unternehmen mit Gülleanfall.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 25


H 10.3 <strong>Antrag</strong> 2.9<br />

Förderprogramm 656: Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten<br />

im benachteiligten Gebiet Spreewald gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005<br />

Zuwendungsvoraussetzungen der Fördermaßnahme „Erschwerte Bewirtschaftung und Pflege von Spreewaldwiesen“<br />

1. Einzelflächengröße unter 3 ha, Grundwasserstand unter Flur kleiner als 0,4 m (Jahresdurchschnitt).<br />

2. Tierbesatz mindestens 0,2 und maximal 1,4 RGV je ha Futterfläche, Weidebesatzstärke maximal 1,0<br />

RGV je ha Weidefläche (bei Maßnahme 515 D).<br />

H 10.4 <strong>Antrag</strong> 2.10<br />

Förderprogramme 761, 762, 763, 764, 765, 766, 767, 771, 773, 774, 775, 776, 781, 782, 79, 914:<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Auszahlung der Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren<br />

und zur Erhaltung der Brandenburger Kulturlandschaft (KULAP 2000) sowie zur Förderung nach<br />

Landesrichtlinien Berlin<br />

Die Beantragung betrifft die Auszahlung für das Verpflichtungsjahr 01.07.2008 bis 30.06.<strong>2009</strong>. Erweiterungs-<br />

und Neuanträge sind nicht möglich.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

I. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen<br />

1. Der Verpflichtungszeitraum beträgt mindestens 5 Jahre.<br />

2. Der <strong>Antrag</strong>steller muss für die Dauer der Verpflichtung das landwirtschaftliche Unternehmen selbst<br />

bewirtschaften.<br />

3. Förderfähig sind landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dabei gelten nach Artikel 54 der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1782/2003 stillgelegte Flächen und Flächen, die gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG)<br />

Nr. 73/<strong>2009</strong> aus der Erzeugung genommen wurden, nicht als förderfähig. Sonstige Flächen sind förderfähig,<br />

sofern sie besonders naturschutzwürdig und nur über eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung<br />

zu erhalten sind (FP 766).<br />

4. Die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) gemäß Artikel 5 und 6 und den Anhängen II<br />

und III der Verordnung (EG) Nr. 73/<strong>2009</strong> und die Grundanforderungen gemäß Artikel 39 Absatz 3 Unterabsatz<br />

1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 betreffend die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />

sind im gesamten Betrieb einzuhalten.<br />

5. Der Umfang des Dauergrünlands darf während des Verpflichtungszeitraumes nicht verringert werden.<br />

6. Der Tierbesatz darf 2 GV/ha LF nicht überschreiten.<br />

7. Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlussgebote von Maßnahmen nach dieser Richtlinie und mit<br />

anderen Fördermaßnahmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 sind unter H 6. dargestellt.<br />

8. Führung einer Schlagkartei.<br />

9. Bei Angabe des Tierbestandes in 1.9 ist der Jahresdurchschnittsbestand für den Zeitraum<br />

01.07.2008-30.06.<strong>2009</strong> in Stück anzugeben. Dieser wird nach folgender Formel berechnet:<br />

Durchschnittsbestand = (Bestand am 30.6.2008 plus Bestand am 31.7.2008<br />

plus Bestand am 31.8.2008 plus Bestand am 30.9.2008<br />

plus Bestand am 31.10.2008 plus Bestand am 30.11.2008<br />

plus Bestand am 31.12.2008 plus Bestand am 31.1.<strong>2009</strong><br />

plus Bestand am 29.02.<strong>2009</strong> plus Bestand am 31.3.<strong>2009</strong><br />

plus Bestand am 30.4.<strong>2009</strong> plus Bestand am 31.5.<strong>2009</strong><br />

plus Bestand am 30.6.<strong>2009</strong>)<br />

geteilt durch 13.<br />

Bitte beachten Sie, dass ein Tier nur als Pensionstier gilt, wenn es während der gesamten Vegetationsperiode<br />

im Pension gebenden Unternehmen gehalten wird. Der Tierbestand, der in Pension<br />

kommt, muss für die betreffende Pensionszeit in den relevanten Bestandsregistern (HIT Datenbank<br />

bzw. Bestandsregister für Schafe) dem Pensionsgeber zugeordnet sein.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 26


II. Maßnahmebezogene Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Extensive Grünlandnutzung (FP 761)<br />

1. Das gesamte Grünland des landwirtschaftlichen Betriebes muss extensiv bewirtschaftet werden.<br />

2. Einhaltung des Viehbesatzes von mindestens 0,3 RGV/ha und max. 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche.<br />

3. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln ist nicht zugelassen.<br />

4. Verzicht <strong>auf</strong> den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.<br />

5. Durchführung einer mindestens einmal jährlichen Nutzung (Beweidung oder Mahd und Beräumung<br />

des Mähgutes von der Fläche) bis <strong>zum</strong> 20.09..<br />

6. Einhaltung einer Weidebesatzstärke von max. 1,4 RGV/ha Grünland (GV Weidetiere je jährlich einbezogener<br />

Weidefläche).<br />

Extensive Bewirtschaftung und Pflege von Flussauengrünland (FP 762)<br />

1. Mindestens einmal jährliche Nutzung und Tierbesatzgrenzen analog FP 761.<br />

2. Dünge- und Umbruchverbot, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.<br />

Späte und eingeschränkte Nutzung (FP 763)<br />

1. Bei Schlägen größer 1ha soll die Mahd in Blöcken mit einer max. Breite von 80 m in Bewirtschaftungsrichtung<br />

durchgeführt werden, zwischen den Blöcken soll bei einem Abstand von mindestens einer<br />

Mähwerksbreite bis zur nächsten Nutzung kein Schnitt erfolgen, an Gewässerrändern ist ein Streifen<br />

von 5 m ungenutzt zu belassen.<br />

2. Die Maßnahme ist nur in Verbindung mit „Extensiver Grünlandnutzung“, „Extensiver Bewirtschaftung<br />

sowie Pflege von überflutungsgefährdetem Flussauegrünland“ oder „Ökologischem Landbau“ anwendbar<br />

bzw. wenn die Inhalte der Extensiven Grünlandbewirtschaftung <strong>auf</strong> andere Weise gewährleistet<br />

sind.<br />

3. Eine Schnitthöhe von 10 cm ist einzuhalten.<br />

Mosaikartige Grünlandnutzung (FP 764)<br />

1. Mäh- oder Weidenutzung der zusammenhängenden Nutzungseinheiten oder Einzelschläge zu je<br />

- einem Viertel bis <strong>zum</strong> 15.06.<br />

- zwei Vierteln zwischen dem 16.06. bis 15.07.<br />

- einem Viertel nach dem 15.07.<br />

bei Einhaltung eines zeitlichen Abstandes zwischen benachbarten Parzellen von mindestens<br />

14 Tagen.<br />

2. Die jeweiligen Nutzungsparzellen dürfen nicht größer sein als 6 ha.<br />

3. Einhaltung einer eingestellten Schnitthöhe von mindestens 10 cm und bei Parzellen über 2 ha Mahd<br />

von innen nach außen.<br />

Erschwerte Bewirtschaftung und Pflege von Spreewaldwiesen (FP 765)<br />

1. Die Flächen müssen innerhalb der festgelegten Gemarkungen der Spreewaldregion liegen.<br />

2. Einzelflächen unter 3 ha und<br />

- Grundwasserstand unter Flur kleiner als 0,4 m im Durchschnitt des Jahres oder<br />

- Erreichbarkeit nur über Wasserweg oder<br />

- Handmahd.<br />

3. Bei Beweidung max. Besatz von 1RGV/ha Dauergrünland (Weide).<br />

Pflege von Heiden und Trockenrasen mittels Beweidung (FP 766)<br />

1. Pflege über Beweidung mindestens einmal jährlich bis 20.9. und gemäß abgestimmtem Weideplan.<br />

Beweidungsmaßnahmen sind <strong>auf</strong>zuzeichnen.<br />

2. Einhaltung eines betrieblichen Mindestviehbesatzes von 0,2 RGV je ha Hauptfutterfläche (einschließlich<br />

beantragter Pflegefläche) und einer maximalen Weidebesatzstärke von 1,0 RGV je ha.<br />

3. Die volle Zuwendung wird nur <strong>auf</strong> Flächen bewilligt, für die keine Direktzahlungen (Acker- bzw. Grünlandprämie)<br />

beantragt werden.<br />

Pflege von Streuobstwiesen (FP 767)<br />

1. Mindestgröße der beantragten Fläche 0,5 ha, Mindestbestand 30 Bäume, maximale Bestandsdichte<br />

100 Bäume je ha.<br />

2. Einmal jährlich Grünlandunternutzung, nicht vor dem 15.06. spätestens bis <strong>zum</strong> 20.09..<br />

3. Sicherung einer guten Entwicklung der Jungbäume (1.-3. Standjahr).<br />

4. Erhaltungsschnitt bei älteren Bäumen.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 27


Kontrolliert integrierter Gartenbau (FP 771)<br />

1. <strong>Antrag</strong>sberechtigt sind nur Flächen, die nach den „Produktrichtlinien und <strong>Hinweise</strong>n zur Durchführung<br />

der integrierten Produktion gärtnerischer Kulturen im Land Brandenburg“ bewirtschaftet werden und<br />

die vom Kontrollring anerkannt wurden.<br />

2. Der Umfang der Verpflichtung ist im gesamten Zeitraum einzuhalten. Marktbedingte Flächenschwankungen<br />

des Anbauumfanges sind nicht zulässig.<br />

3. Die Kennzeichnung der Bäume bzw. Flächen mit unterschiedlichen Nutzern und gleichen Kulturen<br />

muss durch den <strong>Antrag</strong>steller erfolgen. Die Kennzeichnung muss einen Rückschluss <strong>auf</strong> den Bewirtschafter<br />

zulassen.<br />

Ökologischer Landbau (FP 773)<br />

1. Die ökologischen Anbauverfahren müssen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 bzw. ab 01.01.<strong>2009</strong><br />

der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit den Durchführungsbestimmungen nach Verordnung<br />

(EG) Nr. 889/2008 entsprechen.<br />

2. Der zulässige RGV-Besatz/ha für die Grünlandnutzung beträgt mindestens 0,3 und max. 1,4 RGV/ha<br />

Hauptfutterfläche. Für alle Unternehmen besteht die Obergrenze von 2,0 GV/ha LF.<br />

3. Die Registrierung /Anmeldung als ökologisch wirtschaftender Betrieb muss vor Maßnahmebeginn erfolgen.<br />

Innerhalb jeden Verpflichtungsjahres ist eine Kontrolle durch eine zugelassene Kontrollstelle<br />

vorzunehmen. Der Bestätigungsvermerk ist vor Bewilligung, spätestens bis 15.09. vorzulegen.<br />

4. Im <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung sind auch die aus der Erzeugung genommenen Flächen mit den entsprechenden<br />

Bindungen zu versehen, um sicher zu stellen, dass die Einhaltung der 5-jährigen Verpflichtung<br />

für den gesamten Verpflichtungszeitraum für jede Parzelle des Betriebes nachgewiesen<br />

werden kann. Bei der Ermittlung der Zuwendung werden die aus der Erzeugung genommenen Flächen<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Erosionsmindernde, bodenschonende und die Fruchtfolge <strong>auf</strong>lockernde Anbauverfahren (FP 774)<br />

1. Anbau kleinkörniger Leguminosen <strong>auf</strong> mind. 5 % der Ackerfläche<br />

- mindestens zwei maximal drei Nutzungsjahre und<br />

- mindestens einmal im Jahr einen Aufwuchs bis zur Blüte bringen.<br />

2. Zusätzliche Anforderungen beim Anbau kleinkörniger Leguminosen <strong>auf</strong> Kippenflächen hinsichtlich<br />

Düngung und Fruchtfolge.<br />

Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland (FP775)<br />

Für die Nutzung des einbezogenen Grünlandes sind die bewirtschaftungsrelevanten Zuwendungsvoraussetzungen<br />

des Förderprogramms 761 (Grundförderung) einzuhalten.<br />

Dauerstilllegung von Ackerland <strong>auf</strong> ökologisch sensiblen Flächen (FP 776)<br />

1. Prinzipiell ist nur soviel stillzulegen, wie es für den naturschutzfachlichen Schutzzweck erforderlich ist.<br />

2. Die Zustimmung durch das zuständige Landesumweltamt bzw. die Großschutzgebietsverwaltung ist<br />

erforderlich. Das LUA gibt auch die Pflegemaßnahmen im Verpflichtungszeitraum vor.<br />

3. Dem <strong>Antrag</strong> ist eine Flurkarte beizufügen aus der die Lage, betroffene Flurstücke und die Größe der<br />

Stilllegung ersichtlich werden.<br />

4. Mindestens ist eine zusammenhängende Fläche von 0,05 ha stillzulegen.<br />

5. Die Kennzeichnung im Nutzungsnachweis erfolgt mit der Kulturart "563" nach Artikel 22 bis 24 der<br />

Verordnung (EG) Nr. 1257/99 stillgelegte Ackerfläche.<br />

Züchtung und Erhaltung vom Aussterben bedrohter lokaler Nutztierrassen (FP 781)<br />

1. Die Nutztierrasse muss im Land Brandenburg bodenständig und vom Aussterben bedroht sein.<br />

2. Der <strong>Antrag</strong>steller muss Mitglied in einer im Land Brandenburg anerkannten Züchtervereinigung sein.<br />

3. Der Nachweis über die Eintragung der Zuchttiere in das Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung<br />

ist zu erbringen.<br />

Erhaltung von Generosion bedrohter regionaler Kulturpflanzenarten und –sorten (FP 782)<br />

1. Förderfähig sind Kulturarten bzw. Sorten gemäß Anlage 7 der KULAP 2000 - Richtlinie<br />

(http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2317/rl_kulap.pdf).<br />

2. Nachweisführung zur Herkunft und Anbaubestätigung durch das LVLF sind vorzulegen.<br />

Pflege und Erhaltung von Teichlandschaften (FP 79)<br />

1. Für den Nutzungsnachweis soll der Nutzungscode 930 für die zur Förderung beantragte Teichnutzfläche<br />

verwendet werden.<br />

2. Zur Prüfung der Vorgabe der Mindestbewirtschaftung von 90 % der im Betrieb vorhandenen Teichfläche<br />

sind alle anderen nicht bewirtschafteten Teichflächen mit dem Nutzcode 940 zu kennzeichnen.<br />

3. Die Pflegepläne sind für das folgende Verpflichtungsjahr bis <strong>zum</strong> 28.02. bei dem Landesumweltamt/<br />

der Großschutzgebietsverwaltung einzureichen.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 28


Förderprogramm 914 – Modulationsmaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung umweltgerechter<br />

landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Brandenburger Kulturlandschaft<br />

(KULAP 2000)<br />

Fruchtartendiversifizierung (FP 914)<br />

1. Anbau mindestens 5 verschiedener Hauptfruchtarten (ohne Stilllegung) <strong>auf</strong> der Ackerfläche.<br />

2. Anbau von Leguminosen/Leguminosengemenge <strong>auf</strong> mindestens 5 % der Ackerfläche, Getreideanteil<br />

max. 2 Drittel der Ackerfläche.<br />

3. Mindestanteil einer Hauptfruchtart an der Ackerfläche 10 %, maximaler Anteil 30 % (gilt nicht für Leguminosen).<br />

Bei mehr als 5 Hauptfruchtarten können mehrere zur Erreichung des Mindestanteils zusammengefasst<br />

werden.<br />

4. Anbau einer überwinternden Folgefrucht nach Leguminosen.<br />

H 10.5 <strong>Antrag</strong> 2.11, 2.12 und 2.13<br />

Förderprogramme 661, 662, 663, 666, 667, 671, 673, 674, 681, 682: <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Förderung umweltgerechter<br />

landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder<br />

Brandenburg und Berlin (KULAP 2007)<br />

Die Beantragung 2.11 betrifft die Auszahlung für das Verpflichtungsjahr 01.07.2008 bis 30.06.<strong>2009</strong>. Grundlage<br />

für die Bewilligung sind die jeweiligen Bescheide <strong>zum</strong> 5jährigen Verpflichtungszeitraum.<br />

Die Beantragung 2.12 betrifft die Auszahlung für das Verpflichtungsjahr 01.07.<strong>2009</strong> bis 30.06.2010. Grundlage<br />

für die Bewilligung sind die jeweiligen Bescheide <strong>zum</strong> 5jährigen Verpflichtungszeitraum.<br />

Die Beantragung 2.13 betrifft den Maßnahmebeginn für eine neue 5jährige Verpflichtung. <strong>Antrag</strong>steller,<br />

deren KULAP 2000 - Verpflichtung <strong>zum</strong> 30.06.<strong>2009</strong> beendet ist und Neueinsteiger können Neuanträge für<br />

das KULAP 2007 stellen. Für bereits l<strong>auf</strong>ende KULAP 2007-Verpflichtungen sind Erweiterungsanträge<br />

möglich.<br />

Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen<br />

1. Der Verpflichtungszeitraum beträgt mindestens 5 Jahre.<br />

2. Der <strong>Antrag</strong>steller muss für die Dauer der Verpflichtung das landwirtschaftliche Unternehmen selbst<br />

bewirtschaften.<br />

3. Förderfähig sind landwirtschaftlich genutzte Flächen einschließlich förderfähiger Landschaftselemente.<br />

Dabei gelten nach Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 stillgelegte Flächen und Flächen, die<br />

gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 73/<strong>2009</strong> aus der Erzeugung genommen wurden, nicht als<br />

förderfähig. Sonstige Flächen sind förderfähig, sofern sie besonders naturschutzwürdig und nur über<br />

eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu erhalten sind (FP 666).<br />

4. Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) gemäß Artikel 5 und 6 und den<br />

Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 73/<strong>2009</strong> und der Mindestanforderungen gemäß Artikel 39<br />

Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 betreffend die Anwendung von Düngeund<br />

Pflanzenschutzmitteln im gesamten Betrieb<br />

5. Der Umfang des Dauergrünlands darf während des Verpflichtungszeitraumes nicht verringert werden.<br />

6. Der Tierbesatz darf 2,00 GV/ha LF nicht überschreiten.<br />

7. Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlussgebote von Maßnahmen nach dieser Richtlinie und mit<br />

anderen Fördermaßnahmen gem. Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 sind unter H 6. dargestellt.<br />

8. Führung einer Schlagkartei.<br />

9. Bei Angabe des Tierbestandes in 1.9 ist der Jahresdurchschnittsbestand für den Zeitraum 01.07.2008<br />

bis 30.06.<strong>2009</strong> anzugeben.<br />

Ein Tier gilt als Pensionstier, wenn es während der gesamten Vegetationsperiode im Pension gebenden<br />

Unternehmen gehalten wird. Der Tierbestand, der in Pension kommt, muss für die betreffende<br />

Pensionszeit in den relevanten Bestandsregistern (HIT Datenbank bzw. Bestandsregister für Schafe)<br />

dem Pensionsgeber zugeordnet sein.<br />

Maßnahmebezogene Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Gesamtbetriebliche extensive Grünlandnutzung (FP 661)<br />

1. Das gesamte Grünland des Unternehmens muss extensiv bewirtschaftet werden.<br />

2. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngern und Pflanzenschutzmitteln ist nicht zugelassen.<br />

3. Einhaltung eines Tierbesatzes von mindestens 0,30 und maximal 1,40 RGV je ha Futterfläche, Weidebesatzstärke<br />

maximal 1,40 RGV je ha Weidefläche.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 29


4. Verbot des Grünlandumbruchs und der Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland.<br />

5. Die geförderten Flächen sind mindestens einmal jährlich bis <strong>zum</strong> 15. Oktober durch Mahd (mit Beräumung<br />

des Mähgutes) oder Beweidung zu nutzen. Im Falle der ausschließlichen Beweidung ist bis zu<br />

diesem Termin zusätzlich eine Pflegemaßnahme in Form von Nachmahd oder –mulchen durchzuführen.<br />

Einzelflächenbezogene extensive Bewirtschaftung bestimmter Grünlandstandorte (FP 662)<br />

1. Die Flächen müssen in der förderfähigen Gebietskulisse liegen (Natura 2000 usw.) oder sie können<br />

außerhalb von Natura 2000 liegen, sofern es sich um sensible Flächen oder gesetzlich geschützte Biotope<br />

oder um Flächen handelt, <strong>auf</strong> denen mindestens vier Kennarten aus dem für Brandenburg geltenden<br />

Grünlandkennartenkatalog nachweisbar sind.<br />

2. Die Bewirtschaftung erfolgt grundsätzlich nach einem mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmten<br />

Nutzungsplan.<br />

3. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist nicht zugelassen.<br />

4. Verbot des Grünlandumbruchs und der Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland.<br />

Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung gemäß einem vorgegebenen Nutzungsplan (FP 663)<br />

1. Die Flächen müssen in der förderfähigen Gebietskulisse liegen (Natura 2000 usw.).<br />

2. Die Bewirtschaftung erfolgt grundsätzlich nach einem mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmten<br />

Nutzungsplan.<br />

3. Die geförderten Flächen sind mindestens einmal jährlich durch Mahd (mit Beräumung des Mähgutes<br />

von der Fläche und Verwertung als Futter, Streu oder organischen Dünger bzw. energetische Verwertung)<br />

oder Beweidung nach vorgegebenem Nutzungsplan zu nutzen.<br />

4. Der Grünlandumbruch ist <strong>auf</strong> den geförderten Flächen verboten.<br />

5. Bei Schlagbreiten in Bewirtschaftungsrichtung von größer als 100 m erfolgt die Mahd in Blöcken mit<br />

einer maximalen Breite von 80 m in Bewirtschaftungsrichtung. Zwischen den Blöcken ist bis zur nächsten<br />

Nutzung ein Streifen in einer Breite von mindestens 3 m freizuhalten.<br />

Pflege von Heiden und Trockenrasen mittels Beweidung (FP 666)<br />

1. Pflege über Beweidung mindestens einmal jährlich bis 15.10. und gemäß abgestimmtem Weideplan<br />

(zuständige Naturschutzbehörde ). Beweidungsmaßnahmen sind <strong>auf</strong>zuzeichnen.<br />

2. Einhaltung eines betrieblichen Mindestviehbesatzes von 0,20 RGV je ha Hauptfutterfläche (einschließlich<br />

beantragter Pflegefläche) und einer maximalen Weidebesatzstärke von 1,00 RGV je ha.<br />

3. Beantragte Flächen sind nicht förderfähig, wenn die Kontrollfähigkeit <strong>auf</strong>grund von Kampfmittelbelastungen<br />

nicht gegeben ist.<br />

Pflege von Streuobstwiesen (FP 667)<br />

1. Mindestgröße der beantragten Fläche 0,5 ha, Mindestbestand 30 Bäume, maximale Bestandsdichte<br />

100 Bäume je ha.<br />

2. Grünlandnutzung jährlich durch mindestens eine einmalige Mahd mit Beräumung des Mähgutes von<br />

der Fläche oder eine Beweidung, nicht vor dem 15. Juni bis spätestens 15. Oktober.<br />

3. Der Einsatz chemisch-synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist verboten.<br />

4. Vom 1. bis 15. Standjahr der Bäume ist ein jährlicher Erziehungsschnitt durchzuführen. Ab dem<br />

16. Standjahr ist mindestens einmal im Verpflichtungszeitraum ein Erhaltungsschnitt durchzuführen.<br />

5. Ersatz abgestorbener Bäume, Sicherung einer guten Entwicklung der Jungbäume (1.-3. Standjahr).<br />

Kontrolliert-integrierter Gartenbau (FP 671)<br />

1. Die Maßnahme ist im gesamten Betriebsteil Gartenbau anzuwenden.<br />

2. Anwendung der durch das MLUV bestätigten Grundsätze und kulturspezifischen Anbaurichtlinien<br />

(Produktrichtlinien) für die gärtnerische Produktion und Kontrolle durch den Kontrollring für den Integrierten<br />

Anbau von gärtnerischen Kulturen im Land Brandenburg e. V..<br />

3. Führung der Schlagkartei gemäß den vom Kontrollring vorgegebenen Aufzeichnungspflichten einschließlich<br />

der Gründe für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.<br />

4. <strong>Antrag</strong>steller nehmen jährlich bis <strong>zum</strong> 1. Oktober an mindestens 3 fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen<br />

teil.<br />

5. Chemische Wachstumsregulatoren sind im Obstbau mit Ausnahme zur Fruchtausdünnung nicht zulässig.<br />

6. Obstflächen sind mit einer Mindestanzahl von 4 Nistkästen und 2 Sitzkrücken je ha zu bestücken.<br />

7. Im Freilandanbau von Gemüse usw. sind mindestens 50 % der Vorgewende, Fahr- und Beregnungsgassen<br />

sowie der sonstigen nicht bestellten Flächen zu begrünen. Mindestens 80 % der jährlich mit<br />

Gemüse bestellten Fläche sind über den nachfolgenden Winter zu begrünen.<br />

8. Schädlingsbekämpfung im Freiland- und geschützten Anbau von Gemüse usw. durch Nützlingseinsatz.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 30


Ökologischer Landbau (FP 673)<br />

1. Die ökologischen Anbauverfahren müssen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 bzw. ab 01.01.<strong>2009</strong><br />

der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit den Durchführungsbestimmungen nach Verordnung<br />

(EG) Nr. 889/2008 entsprechen.<br />

2. Der zulässige RGV - Besatz für die Grünlandnutzung beträgt mindestens 0,30 und max. 1,40 RGV/ha<br />

Hauptfutterfläche. Für alle Unternehmen gilt die Obergrenze von 2,00 GV/ha LF.<br />

3. Die Registrierung/Anmeldung als ökologisch wirtschaftender Betrieb muss vor Maßnahmebeginn erfolgen.<br />

Innerhalb jeden Verpflichtungsjahres ist eine Kontrolle durch eine zugelassene Kontrollstelle<br />

vorzunehmen. Der Bestätigungsvermerk ist vor Bewilligung, spätestens bis 15.09. vorzulegen.<br />

4. Im <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung sind auch die aus der Erzeugung genommenen Flächen mit den entsprechenden<br />

Bindungen zu versehen, um sicher zu stellen, dass die Einhaltung der 5-jährigen Verpflichtung<br />

für den gesamten Verpflichtungszeitraum für jede Parzelle des Betriebes nachgewiesen<br />

werden kann. Bei der Ermittlung der Zuwendung werden die aus der Erzeugung genommenen Flächen<br />

nicht berücksichtigt.<br />

5. Ackerfutterflächen sind mindestens einmal jährlich durch Beweidung oder Mähnutzung zu nutzen.<br />

6. Ackerflächen, die mit Futterpflanzen bestellt sind und nicht als Futter genutzt werden, sondern als<br />

Grünbrache im ökologischen Landbau, sind mit dem Nutzcode 941 (Gründüngung) zu versehen. Flächen<br />

mit diesem Nutzcode werden im betreffenden Jahr nicht gefördert.<br />

Achtung! Zur Neuantragstellung <strong>2009</strong> erfolgt eine Trennung nach Einführung und Beibehaltung.<br />

<strong>Antrag</strong>steller, die für ihre <strong>Antrag</strong>sflächen erstmals eine Förderung im ökologischen<br />

Landbau beantragen wollen, beantragen den Maßnahmebeginn und die erste Auszahlung mit<br />

den Bindungen für die Einführung des ökologischen Landbaus (423AE bis 423DE bzw. 623AE<br />

bis 623DE).<br />

<strong>Antrag</strong>steller, die bis <strong>zum</strong> 30.06.<strong>2009</strong> im KULAP 2000 (FP 773) verpflichtet sind und einen Neuantrag<br />

im FP 673 stellen, verwenden die Bindungen für die Beibehaltung des ökologischen<br />

Landbaus (423A bis 423D bzw. 623A bis 623D).<br />

<strong>Antrag</strong>steller in l<strong>auf</strong>enden Verpflichtungen FP 673 beantragen die Auszahlungen mit den Bindungen<br />

für die Beibehaltung des ökologischen Landbaus (523A bis 523D bzw. 623A bis 623D).<br />

<strong>Antrag</strong>steller können sich nur, durch einen <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> "Beibehaltung" oder durch einen <strong>Antrag</strong><br />

<strong>auf</strong> "Einführung" im FP 673 verpflichten.<br />

Die parallele Beantragung von „Beibehaltung“ und „Einführung“ ist nicht gestattet.<br />

Anbau kleinkörniger Leguminosen <strong>auf</strong> Kippenrekultivierungsflächen (FP 674)<br />

1. Die Maßnahme ist anwendbar <strong>auf</strong> Kippenflächen in landwirtschaftlicher Rekultivierung.<br />

2. 4 jähriger Anbau von kleinkörnigen Leguminosen oder Leguminosen – Gras – Gemengen.<br />

3. Verbot von Hackfrüchten als Folgefrucht<br />

4. Zuwendungsfähig sind nur die Flächenanteile der Fruchtfolge, die mit Leguminosen bzw. Leguminosen–Gras–Gemengen<br />

bestellt sind.<br />

Züchtung und Haltung vom Aussterben bedrohter lokaler Nutztierrassen (FP 681)<br />

1. Unternehmen, die an dieser Maßnahme teilnehmen, müssen die Rassen umwelt- und tierschutzgerecht<br />

halten und züchten oder von diesen Zuchttieren Sperma, Embryonen oder Eizellen produzieren.<br />

Sie sind Mitglieder einer im Land Brandenburg anerkannten Züchtervereinigung und beteiligen sich aktiv<br />

am Zuchtprogramm der jeweiligen Rasse.<br />

2. Die zu fördernden reinrassigen Zuchttiere sind in ein Zuchtbuch der jeweiligen Rasse einzutragen und<br />

dürfen nur durch reinrassige Tiere reproduziert werden.<br />

3. Das <strong>Antrag</strong> stellende Unternehmen nimmt an rassetypischen Leistungs- und Qualitätsprüfungen des<br />

bestätigten Zuchtprogramms teil.<br />

Ab <strong>2009</strong> kann mit der Bindung 431F (bitte parallel 631F für die erste Auszahlung) eine Förderung für Merinofleischschafe<br />

(reinrassige Muttern und Zuchtböcke) beantragt werden.<br />

Erhaltung regionaltypischer Kulturpflanzenarten und –sorten, die durch Generosion bedroht sind<br />

(FP 682)<br />

1. Förderfähig sind alle in der KULAP 2007-Richtlinie <strong>auf</strong>gelisteten Sorten (bzw. Sortengruppen).<br />

2. Nachweisführung über die Herkunft der Sorten (Zuchtbücher, Züchtungsort, Anbaugeschichte etc.)<br />

und Bestätigung durch das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

(LVLF), Ref. 45, Saatenanerkennung (einschließlich Besichtigung) erforderlich.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 31


H 10.6 Wichtige Änderungen im <strong>Antrag</strong>sverfahren KULAP 2007<br />

Achtung!<br />

Wichtige Änderungen im <strong>Antrag</strong>sverfahren KULAP 2007<br />

Mit dem Agrarförderantrag <strong>2009</strong> wird das Verfahren der <strong>Antrag</strong>stellung KULAP 2007 umgestellt.<br />

Ziel ist es, zukünftig einen früheren Zahlungstermin im jeweiligen Kalenderjahr realisieren zu können.<br />

Weil dafür wesentliche Änderungen im <strong>Antrag</strong>verfahren notwendig sind, muss in <strong>2009</strong> ein<br />

zusätzlicher Auszahlungsantrag gestellt werden.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

<strong>Antrag</strong>steller in l<strong>auf</strong>enden KULAP 2007- Verpflichtungen beantragen mit dem <strong>Antrag</strong> 2.11 die<br />

rückwirkende Auszahlung KULAP 2007 (5xx-Bindungen) für das Verpflichtungsjahr<br />

01.07.2008-30.06.<strong>2009</strong>. Die Zahlung erfolgt wie üblich im Herbst <strong>2009</strong>. Gleichzeitig beantragen<br />

sie mit dem <strong>Antrag</strong> 2.12 die Auszahlung KULAP 2007 (6xx-Bindungen) für das vor ihnen liegende<br />

Verpflichtungsjahr 01.07.<strong>2009</strong>-30.06.2010. Die Zahlung für dieses Verpflichtungsjahr erfolgt<br />

2010.<br />

Neuantragsteller KULAP 2007 (Beginn der fünfjährigen Verpflichtung am 01.07.<strong>2009</strong>) stellen<br />

den Neuantrag mit dem <strong>Antrag</strong> 2.13 (4xx-Bindungen). Gleichzeitig stellen sie mit dem <strong>Antrag</strong><br />

2.12. den ersten Auszahlungsantrag für das erste Verpflichtungsjahr (6xx-Bindungen). Die<br />

Zahlung dieses <strong>Antrag</strong>s erfolgt in 2010.<br />

So fern in <strong>2009</strong> ein Erweiterungsantrag gestellt wird, muss für diese Flächen ebenfalls gleichzeitig<br />

die Auszahlung für das folgende Verpflichtungsjahr beantragt werden. Dies geschieht<br />

wiederum im <strong>Antrag</strong> 2.12.<br />

Nach Umstellung des Verfahrens werden Auszahlungsanträge immer vor dem Beginn des<br />

Verpflichtungsjahres gestellt. Bei Neu- und Erweiterungsanträgen ist gleichzeitig immer die<br />

erste Auszahlung zu beantragen.<br />

Übererklärungen von Flächen werden gemäß Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 sanktioniert. Ihre<br />

Flächenangaben aus <strong>2009</strong> wirken auch in das Folgejahr. Sofern Übererklärungen vorliegen,<br />

werden sie <strong>auf</strong>grund der Umstellung in 2 Auszahlungen beachtet und gegebenenfalls sanktioniert.<br />

Achten Sie deshalb bitte sehr sorgfältig <strong>auf</strong> korrekte Angaben zu Ihren Flächen!<br />

Sollten sich gegenüber Ihren im Agrarförderantrag <strong>2009</strong> gemachten Angaben, die für die Förderung<br />

KULAP 2007 relevant sind, Änderungen ergeben, sind diese umgehend der zuständigen<br />

Landwirtschaftsbehörde mitzuteilen!<br />

Die <strong>Antrag</strong>stellung des KULAP 2000 (ausl<strong>auf</strong>ende Programme 7xx) sind durch die o. g. Umstellung<br />

nicht mehr betroffen.<br />

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Landwirtschaftsbehörde.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 32


H 11. <strong>Hinweise</strong> zur Sanktionierung bei der Förderung gemäß Punkt 2.10<br />

(KULAP 2000)<br />

H 11.1 Rechtsgrundlagen<br />

Verordnung (EG) Nr. 817/2004, Artikel 71 und 72,<br />

Verordnung (EG) Nr. 2419/2001, Artikel 30, 31, 32 und 44 für flächenbezogene Förderprogramme, Artikel<br />

36, 38, 40 und 44 für tierbezogene Förderprogramme<br />

H 11.2 Flächenidentifizierung<br />

Der <strong>Antrag</strong>steller ist verpflichtet, eine eindeutige Identifizierung der beantragten Flächen sowohl im Rahmen<br />

der Verwaltungskontrollen als auch bei Vor-Ort-Kontrollen zu gewährleisten. Ist eine Identifizierung<br />

nicht möglich, gilt die betroffene Fläche als nicht vorgefunden.<br />

H 11.3 Definition Kulturgruppe<br />

KULAP 2000: Flächen mit gleichem Förderinhalt und gleichem Fördersatz (Flächen mit demselben Bindungscode)<br />

H 11.4 Sanktionierung Flächenabweichungen<br />

H 11.4.1 Liegt die tatsächlich ermittelte Fläche einer Kulturgruppe über der beantragten, wird bei der Berechnung<br />

des Förderbetrags die beantragte Fläche berücksichtigt.<br />

H 11.4.2 Liegt die beantragte Fläche über der ermittelten Fläche, wird der Förderbetrag <strong>auf</strong> der Basis der<br />

tatsächlich ermittelten Fläche berechnet und wie nachfolgend gekürzt.<br />

Flächenabweichung über 3 % bzw. 2 ha bis 20 %: Kürzung der ermittelten Fläche einer Kulturgruppe<br />

um das Doppelte der festgestellten Differenz<br />

Flächenabweichung über 20 %: keine Beihilfe für die betroffene Kulturgruppe<br />

H 11.5 Sanktionierung Tiere<br />

H 11.5.1 Liegt die Anzahl der gehaltenen Tiere über der im <strong>Antrag</strong> angegebenen, wird bei der Berechnung<br />

des Förderbetrags die im <strong>Antrag</strong> angegebene Anzahl berücksichtigt.<br />

H 11.5.2 Liegt die Anzahl der im <strong>Antrag</strong> angegebenen Tiere über der tatsächlich ermittelten, wird bei der<br />

Berechnung des Förderbetrags die ermittelte Anzahl berücksichtigt.<br />

H 11.5.3 Ein Rind, das eine der beiden Ohrmarken verloren hat, gilt als ermittelt, wenn es durch die übrigen<br />

Elemente des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern eindeutig identifiziert<br />

werden kann.<br />

Bei fehlerhaften Eintragungen in das Zuchtbuch oder die Tierpässe, gilt das betroffene Tier erst<br />

dann als nicht ermittelt, wenn derartige Fehler bei mindestens 2 Kontrollen innerhalb von 24 Monaten<br />

festgestellt werden. Bei allen anderen festgestellten Unregelmäßigkeiten gelten die betreffenden<br />

Tiere bereits nach der ersten Feststellung als nicht ermittelt.<br />

H 11.5.4 Wird festgestellt, dass die Anzahl der im <strong>Antrag</strong> angegebenen Tiere über der bei Verwaltungsund<br />

Vor-Ort-Kontrollen ermittelten liegt und werden Unregelmäßigkeiten bis höchstens bei 3 Tieren<br />

festgestellt, so wird die Beihilfe unbeschadet der Kürzungen und Ausschlüsse gemäß Artikel<br />

38 und 40 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 anhand der ermittelten berechnet und um den<br />

Prozentsatz gekürzt, der sich ergibt aus der Anzahl der beantragten Tiere mit festgestellten Unregelmäßigkeiten<br />

geteilt durch die Anzahl der gesamten ermittelten Tiere<br />

(errechneter Wert x 100 = Prozentsatz).<br />

Wird festgestellt, dass die Anzahl der im <strong>Antrag</strong> angegebenen Tiere über der bei Verwaltungsund<br />

Vor-Ort-Kontrollen ermittelten liegt und werden Unregelmäßigkeiten bei mehr als 3 Tieren<br />

festgestellt, so wird die Beihilfe anhand der ermittelten berechnet und um den Prozentsatz gekürzt,<br />

der sich ergibt aus der Anzahl der beantragten Tiere mit festgestellten Unregelmäßigkeiten<br />

geteilt durch die Anzahl der gesamten ermittelten Tiere (errechneter Wert x 100 = Prozentsatz),<br />

wenn dieser Prozentsatz nicht mehr als 10 % beträgt.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 33


Beträgt der so ermittelte Prozentsatz mehr als 10 %, aber nicht mehr als 20 %, so wird die Beihilfe<br />

anhand der ermittelten berechnet und um das Doppelte dieses Prozentsatzes gekürzt.<br />

Beträgt der so ermittelte Prozentsatz mehr als 20 %, so wird für den betreffenden Prämienzeitraum<br />

(Verpflichtungsjahr) keine Beihilfe gewährt.<br />

Beträgt der so ermittelte Prozentsatz mehr als 50 %, so ist der <strong>Antrag</strong>steller darüber hinaus ein<br />

weiteres Mal (folgendes Verpflichtungsjahr) von der Beihilfe auszuschließen.<br />

H 11.5.5 Die bei der l<strong>auf</strong>enden Reproduktion abgegangenen und zugeführten Tiere (Bestandsschwankungen)<br />

gelten nicht als Unregelmäßigkeiten. Die bei Bestands- oder Betriebsübernahmen <strong>auf</strong>tretenden<br />

Bestandsdifferenzen sind keine Unregelmäßigkeiten, so fern der übernehmende eine<br />

Haltungsverpflichtung fortführt, wenn diese in einem <strong>Antrag</strong> des vorherigen Tierhalters bei der<br />

Bewilligungsbehörde gestellt wurde.<br />

H 11.5.6 Sind die Differenzen zwischen der angegebenen und der ermittelten Anzahl Tiere das Ergebnis<br />

vorsätzlich begangener Unregelmäßigkeiten, so wird für den betreffenden Prämienzeitraum keine<br />

Beihilfe gewährt. Beläuft sich die in diesem Fall festgestellte Differenz <strong>auf</strong> mehr als 20 %, so ist<br />

der <strong>Antrag</strong>steller darüber hinaus ein weiteres Mal (folgendes Verpflichtungsjahr) von der Beihilfe<br />

auszuschließen.<br />

H 11.5.7 Für Schafe (Skudden) gilt der Punkt 11.5.4 bereits bei dem ersten Tier, bei dem Unregelmäßigkeiten<br />

festgestellt werden.<br />

H 11.6 Grob fahrlässig oder absichtlich falsch gemachte Angaben<br />

H 11.6.1 Werden falsche Angaben <strong>auf</strong>grund grober Fahrlässigkeit gemacht, wird der <strong>Antrag</strong>steller für das<br />

entsprechende Kalenderjahr von sämtlichen Fördermaßnahmen, die im betreffenden Kapitel der<br />

Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 vorgesehen sind, ausgeschlossen.<br />

H 11.6.2 Werden falsche Angaben absichtlich gemacht, wird der <strong>Antrag</strong>steller für das entsprechende Kalenderjahr<br />

von sämtlichen Fördermaßnahmen, die im betreffenden Kapitel der Verordnung (EG)<br />

Nr. 1257/1999 vorgesehen sind, ausgeschlossen und zusätzlich auch für das folgende Jahr.<br />

H 11.6.3 Ausschlüsse nach Punkt 11.6.1 und 11.6.2 entbinden den <strong>Antrag</strong>steller nicht von der Durchführung<br />

der eingegangenen Verpflichtungen nach KULAP 2000 bis <strong>zum</strong> regulären Verpflichtungsabl<strong>auf</strong>,<br />

es sei denn, er zahlt bereits erhaltene Zuwendungen zurück.<br />

H 11.7 Nichteinhaltung der Bewirtschaftungs<strong>auf</strong>lagen und Verstöße gegen die anderweitigen<br />

Verpflichtungen (Cross Compliance) und die Grundanforderungen gemäß<br />

Artikel 39 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005<br />

H 11.7.1 Wird festgestellt, dass <strong>auf</strong> beantragten Flächen nicht alle vorgeschriebenen Verpflichtungen<br />

oder Auflagen erfüllt werden, gelten diese Flächen als nicht vorgefunden / nicht ermittelt.<br />

H 11.7.2 Bei Verstößen gegen die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) gemäß Artikel 5 und<br />

6 und den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 73/<strong>2009</strong> und die Grundanforderungen<br />

gemäß Artikel 39 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 betreffend die Anwendung<br />

von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im gesamten Betrieb, wird unabhängig von einzuleitenden<br />

Bußgeldverfahren nach Schweregrad sanktioniert.<br />

H 11.8 Verspätete Einreichung von Anträgen<br />

Anträge, die mehr als 25 Kalendertage nach dem 15. Mai eingereicht werden, müssen abgelehnt werden.<br />

Es entfällt jeder Anspruch <strong>auf</strong> Zahlung.<br />

H 11.9 Rückforderungen und Erstattungsanspruch<br />

Bei zu unrecht gezahlten Förderbeträgen (auch rückwirkend) gilt die Verpflichtung zur Rückzahlung einschließlich<br />

Zinsen.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 34


H 12. <strong>Hinweise</strong> zur Sanktionierung bei der Förderung gemäß Punkt 2.7, 2.8, 2.9,<br />

2.11, 2.12 und 2.13<br />

H 12.1 Rechtsgrundlagen<br />

Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Verordnung (EG) Nr.1975/2006<br />

Verordnung (EG) Nr. 796/2004<br />

H 12.2 Flächenidentifizierung<br />

Der <strong>Antrag</strong>steller ist verpflichtet, eine eindeutige Identifizierung der beantragten Flächen sowohl im Rahmen<br />

der Verwaltungskontrollen als auch bei Vor-Ort-Kontrollen zu gewährleisten. Ist eine Identifizierung<br />

nicht möglich, gilt die betroffene Fläche als nicht vorgefunden.<br />

H 12.3 Sanktionskatalog<br />

Die Sanktionierung im Rahmen der o.g. Förderung erfolgt gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr.<br />

1975/2006 nach einem festgelegten Sanktionskatalog.<br />

Die Beihilfe wird gekürzt <strong>auf</strong> der Grundlage von Schwere, Ausmaß und Dauer des festgestellten Verstoßes.<br />

Beruhen die Verstöße <strong>auf</strong> absichtlichen Falschangaben, so wird die Beihilfe im betreffenden ELER-Jahr<br />

und im dar<strong>auf</strong> folgenden ELER-Jahr von der jeweiligen Maßnahme ausgeschlossen.<br />

H 12.4 Definition Kulturgruppe<br />

KULAP 2007 und Art. 38-Richtlinie: Flächen mit gleichem Förderinhalt und gleichem Fördersatz (Flächen<br />

mit demselben Bindungscode)<br />

Ausgleichszulage: Flächen mit gleichem Fördersatz<br />

H 12.5 Sanktionierung Flächenabweichungen<br />

Liegt die tatsächlich ermittelte Fläche einer Kulturgruppe über der beantragten Fläche, wird bei der Berechnung<br />

des Förderbetrags die beantragte Fläche berücksichtigt.<br />

Liegt die beantragte Fläche über der ermittelten Fläche einer Kulturgruppe, wird der Förderbetrag <strong>auf</strong> der<br />

Basis der tatsächlich ermittelten Fläche berechnet und wie nachfolgend gekürzt.<br />

Flächenabweichung über 3 % bzw. 2 ha bis 20 %: Kürzung der ermittelten Fläche einer Kulturgruppe um<br />

das Doppelte der festgestellten Differenz<br />

Flächenabweichung über 20 %: keine Beihilfe für die betroffene Kulturgruppe<br />

Flächenabweichung über 30 %: keine Beihilfe für Maßnahmen nach demselben Artikel der ELER-VO<br />

Flächenabweichung über 50 %: Zusätzliche Kürzung bis zur Höhe des Betrages, der der Differenz zwischen<br />

der gemeldeten Fläche und der ermittelten Fläche entspricht. Gegebenenfalls erfolgt eine Verrechnung<br />

über 3 Jahre.<br />

Beruhen die Differenzen zwischen der gemeldeten und der ermittelten Fläche <strong>auf</strong> absichtlichen Falschangaben,<br />

so wird die Beihilfe für das betreffende ELER-Jahr und die betreffende flächenbezogene Maßnahme<br />

gemäß demselben Artikel, ausgeschlossen. Gegebenenfalls erfolgt eine Verrechnung über 3 Jahre.<br />

H 12.6 Verspätete Einreichung von Anträgen<br />

Verspätet eingereichte Förderanträge führen zu verringerten Förderbeträgen.<br />

Anträge, die mehr als 25 Kalendertage nach dem 15. Mai eingereicht werden, müssen abgelehnt werden.<br />

Es entfällt jeder Anspruch <strong>auf</strong> Zahlung.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 35


H 13. Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

Durch die am 05.03. 2008 erfolgte Änderung des Pflanzenschutzgesetzes ist verbindlich vorgeschrieben,<br />

dass alle Pflanzenschutzmaßnahmen <strong>auf</strong>zuzeichnen sind.<br />

Zu § 6 PflSchG wurde der Absatz 4 eingeführt. Darin wird festgelegt, dass jeder Leiter eines landwirtschaftlichen,<br />

forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebes Aufzeichnungen über die im Betrieb angewandten<br />

Pflanzenschutzmittel führen muss und diese mindestens für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet<br />

ab dem Beginn des Jahres, das <strong>auf</strong> das Jahr des Entstehens der Aufzeichnungen folgt, <strong>auf</strong>zubewahren<br />

sind.<br />

Die Aufzeichnungspflicht gilt betriebsbezogen und richtet sich an den Leiter des Betriebes oder der Betriebsgemeinschaft,<br />

in dem die Pflanzenschutzmittel angewandt werden. Lässt ein Betriebsleiter Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

durch einen Dritten durchführen, so ist der Betriebsleiter und nicht der Dritte verpflichtet,<br />

die Aufzeichnungen zu führen. Auf diese Weise sind alle Informationen über einen Betrieb oder eine<br />

Fläche an einer Stelle zusammengeführt.<br />

Aufzuzeichnen sind durch den jeweiligen Betriebsleiter mindestens folgende Angaben:<br />

• der Name des Anwenders (auch wenn ein Dienstleister tätig war)<br />

• die Anwendungsfläche (Fläche <strong>auf</strong> der das Pflanzenschutzmittel ausgebracht wurde),<br />

• das Anwendungsdatum,<br />

• das verwendete Pflanzenschutzmittel,<br />

• die jeweilige Aufwandmenge sowie<br />

• das Anwendungsgebiet<br />

Die Aufzeichnungen sind elektronisch oder schriftlich zu führen. Dabei ist es möglich, die Aufzeichnungen<br />

im Betriebstagebuch / Betriebsheft oder in einer Schlagkarte/ Kulturkarte bzw. in einer PC – Schlagkartei<br />

vorzunehmen. Durch den Pflanzenschutzdienst wird eine Schlagkarte / Kulturkarte (analog oder digital)<br />

favorisiert.<br />

Ein Muster einer solchen Schlagkarte ist <strong>auf</strong> der nächsten Seite zu sehen.<br />

Die Datei zu diesem Muster kann auch unter<br />

www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php?id=156964&_siteid=210 als Datei geladen werden.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 36


Schlagkarte Pflanzenschutz (Beispiel ab <strong>2009</strong>)<br />

Unternehmen:<br />

Schlagnummer: Schlaggröße:<br />

Schlagbezeichnung<br />

Anbaujahr:<br />

Kultur:<br />

Sorte:<br />

Aussaattermin:<br />

Erntetermin:<br />

Datum<br />

Entw.<br />

stadium<br />

(BBCH)<br />

bzw.<br />

Bestandeshöhe<br />

Anwendungsgebiet<br />

(Schaderreger<br />

oder Zweck<br />

der Maßnahme)<br />

Befalls- Bezeichnung<br />

stärke des PSM<br />

bzw. Bedeckungsgrad<br />

Tag der<br />

Applikation<br />

Aufwandmenge<br />

des<br />

PSM<br />

(l bzw.<br />

kg/ha oder<br />

%)<br />

Wasser<strong>auf</strong>wandmenge<br />

in<br />

l/ha<br />

behandelte<br />

Fläche<br />

in ha<br />

PStechnik/<br />

Abdrift-<br />

minderg.-<br />

klasse<br />

Temperatur<br />

zur Be-<br />

handlung<br />

in ° C<br />

Windstärke<br />

zur Behandlg.<br />

in m/s<br />

Anwender<br />

(auch<br />

Dienstleister)<br />

Behandlgs.-<br />

erfolg<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 37

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