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Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2009 - Landkreis Potsdam ...

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Standardreihenfolge<br />

Entscheiden Sie sich für das Standardverfahren, wird für Sie <strong>auf</strong> der Grundlage Ihrer beihilfefähigen Fläche die<br />

maximal mögliche Verarbeitung von Zahlungsansprüchen erreicht.<br />

Dabei werden die Zahlungsansprüche aus technischen Gründen zu Intervallen zusammengefasst. In einem<br />

Intervall sind immer Zahlungsansprüche mit gleichen Eigenschaften, wie z. B. Wert.<br />

Die Zahlungsansprüche werden nach folgender Reihenfolge für die Aktivierung verwendet:<br />

1. die Intervalle mit dem höheren Wert<br />

2. die Intervalle mit dem älteren Datum der letzten Nutzung.<br />

Bei der Aktivierung der Zahlungsansprüche nach dem Standardverfahren ist die Abgabe eines gesonderten<br />

Dokumentes nicht erforderlich.<br />

Es ist für die <strong>Antrag</strong>stellung <strong>2009</strong> zu beachten, dass bei der Auswahl der Intervalle die ehemaligen Stilllegungs-<br />

ZA und ZA aus der Nationalen Reserve nicht mehr vorrangig behandelt werden.<br />

Mit Ihrer beihilfefähigen Fläche wird so lange in der Reihenfolge mit der Verarbeitung fortgefahren, bis keine<br />

beihilfefähige Fläche mehr übrig ist. Sobald Ihre beihilfefähige Fläche geringer ausfällt als die Zahl der Zahlungsansprüche,<br />

die Ihnen am 15.05.<strong>2009</strong> zur Verfügung stehen, können diese Zahlungsansprüche nicht weiter<br />

zur Aktivierung herangezogen werden. Sie fallen in den Pool der Nationalen Reserve zurück, wenn festgestellt<br />

wird, dass eine Nichtnutzung des Zahlungsanspruchs ein zweites Mal <strong>auf</strong>einander folgend besteht.<br />

Bei besonderen Zahlungsansprüchen werden immer die mit dem niedrigsten Wert zuerst aktiviert.<br />

Eigene Rangfolge<br />

Wenn Sie eine eigene Rangfolge der Verarbeitung Ihrer Zahlungsansprüche wählen, müssen Sie mit dem <strong>Antrag</strong><br />

<strong>auf</strong> Agrarförderung eine Auflistung der durch Sie in einer eigenen Rangfolge <strong>auf</strong>geführten und beantragten<br />

Zahlungsansprüche und einen aktuellen Ausdruck Ihres ZA-Kontos aus der ZID über die registrierten Zahlungsansprüche<br />

beifügen. Auch hierfür ist der Stichtag 15.05.<strong>2009</strong> bindend.<br />

Sollten in der ZID <strong>zum</strong> 15.05.<strong>2009</strong> Zahlungsansprüche <strong>auf</strong> Ihrem Konto gespeichert sein, die in Ihrer eigenen<br />

Rangfolge nicht <strong>auf</strong>geführt sind, werden sie nachrangig behandelt.<br />

Es ist für die <strong>Antrag</strong>stellung <strong>2009</strong> durch Sie zu beachten, dass bei der Auswahl der Intervalle die ehemaligen<br />

Stilllegungs-ZA und ZA aus der Nationalen Reserve nicht mehr vorrangig zu behandeln sind. Sie sind den normalen<br />

ZA gleich gestellt.<br />

Besondere Zahlungsansprüche<br />

Bei der Beantragung von besonderen Zahlungsansprüchen gibt es mehrere Möglichkeiten. Im <strong>Antrag</strong>sformular<br />

muss entsprechend angekreuzt werden, wie die besonderen Zahlungsansprüche zu behandeln sind.<br />

Fall Mit GVE Mit Fläche Erläuterungen, Ergebnis<br />

1 X - Alle bleiben besonders. Die Zahlungsansprüche, für die keine<br />

GVE mehr da sind, werden nicht genutzt/aktiviert<br />

2 X X Der nicht mit GVE genutzte Teil wird normal, falls genug<br />

Fläche da ist. Nicht Genutzte bleiben aber besonders.<br />

3 - X Die mit Fläche Genutzten werden normal, ddf. der Rest bleibt<br />

besonders<br />

4 - - Alle bleiben besonders, sind nicht genutzt.<br />

Hinweis: „Gar keinen <strong>Antrag</strong> gestellt“ ist dasselbe wie Fall 4.<br />

Durchschnittswert der normalen Zahlungsansprüche<br />

Für die Berechnung des Beihilfebetrages wird ein Durchschnittswert der Zahlungsansprüche je Region ermittelt.<br />

Es wird für jeden Zahlungsanspruch entschieden, ob er als beantragt gilt oder nicht. Dazu wird die Standardreihenfolge<br />

bzw. die vom <strong>Antrag</strong>steller selbst festgelegte Rangfolge verwendet.<br />

Zuerst wird in jeder Region der Gesamtumfang aller Zahlungsansprüche bestimmt.<br />

Ist die beantragte Fläche einer Region gleich oder größer als der Gesamtumfang der Zahlungsansprüche einer<br />

Region, dann gelten alle Zahlungsansprüche dieser Region als beantragt.<br />

Ist die beantragte Fläche aber kleiner als der Gesamtumfang der normalen Zahlungsansprüche, werden die<br />

Intervalle in der Reihenfolge durchgemustert.<br />

Es gelten aus dem Intervall so viele Zahlungsansprüche als beantragt, wie noch Fläche verfügbar ist.<br />

Für die Berechnung des Durchschnittswertes wird die Summe der Werte aller als beantragt gekennzeichneter<br />

Zahlungsansprüche durch die Anzahl der als beantragt gekennzeichneter Zahlungsansprüche geteilt.<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 6

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