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Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2009 - Landkreis Potsdam ...

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H 1. Allgemeine Information <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung<br />

Für alle <strong>Antrag</strong>steller mit Betriebssitz in Brandenburg und Berlin wird die elektronische <strong>Antrag</strong>stellung für alle<br />

Förderprogramme aus dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung im <strong>Antrag</strong>sjahr <strong>2009</strong> fortgeführt. Dazu erhalten Sie von<br />

Ihrer zuständigen Landwirtschaftsbehörde entsprechende Datenträger und werden gebeten, Ihren <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong><br />

Agrarförderung <strong>2009</strong> über die zur Verfügung gestellte Software <strong>auf</strong> elektronischem Wege, also entweder Online<br />

oder über einen entsprechenden Datenträger zu stellen.<br />

Bevor Sie den <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung und die dazugehörigen Anlagen ausfüllen, informieren Sie sich bitte<br />

an Hand der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen<br />

Broschüre „Die EU-Agrarreform - Umsetzung in Deutschland. Ausgabe 2006“, dieser <strong>Hinweise</strong> und der jeweiligen<br />

Rechts- und Kontrollvorschriften zu den Fördergrundsätzen der Agrarförderung im <strong>Antrag</strong>sjahr <strong>2009</strong>.<br />

Am 31. Januar <strong>2009</strong> wurde die Verordnung (EG) Nr. 73/<strong>2009</strong> (ABl. EG Nr. L 30 S. 16) veröffentlicht. Die neue<br />

Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab<br />

dem 1. Januar <strong>2009</strong>. Durch sie wird die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 <strong>auf</strong>gehoben. Soweit im Verordnungstext<br />

oder nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten Verweise <strong>auf</strong> die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003<br />

als Verweise <strong>auf</strong> die entsprechenden Artikel der Verordnung (EG) Nr. 73/<strong>2009</strong> nach der Entsprechungstabelle<br />

in deren Anhang XVIII.<br />

Die einschlägigen EU-Rechtsgrundlagen können im Internet unter www.eur-lex.europa.eu/de/index.htm, das<br />

Bundesrecht unter www.gesetze-im-internet.de und das Landesrecht Brandenburgs unter<br />

www.landesrecht.brandenburg.de <strong>auf</strong>gerufen werden. Soweit keine Berliner Rechtsgrundlage existiert, gilt für<br />

<strong>Antrag</strong>steller mit Betriebssitz in Berlin für die mit dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung zu stellenden Fördermaßnahmen<br />

das maßnahmebezogene Recht Brandenburgs mit.<br />

<strong>Antrag</strong>steller, die im Jahr 2008 an der Agrarförderung teilgenommen haben<br />

Sie erhalten den <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung <strong>2009</strong> mit vorbelegten Daten aus dem Jahr 2008 als <strong>Antrag</strong>s-CD und<br />

nicht in Papierform. Diese personalisierte <strong>Antrag</strong>s-CD enthält Folgendes:<br />

- Informationsblatt mit <strong>Hinweise</strong>n <strong>zum</strong> Verfahren und zur Installation<br />

- Installationsroutine für die <strong>Antrag</strong>ssoftware profil inet und AgroView<br />

- Personalisierte alphanumerische Vorjahresdaten (Allgemeine <strong>Antrag</strong>stellerdaten, Flächendaten)<br />

- Personalisierte Geometrien vom Vorjahr (Schlagskizzen aus 2008)<br />

- Informationsbroschüre zur Erfassung von LE<br />

- CC-Informationsbroschüre<br />

- Handbuch zur <strong>Antrag</strong>ssoftware<br />

- sowie eine weitere oder mehrere CD mit den Rasterdaten des(r) jeweiligen Kreise(s) / Stadt.<br />

Neu: Ab 1. Juli 2010 haben die Länder die flächenbezogene Einstufung für die Wind- und Wassererosionsgefährdung<br />

auszuweisen. Zur unverbindlichen Information wird bereits im Jahre <strong>2009</strong> an den Feldblöcken ein<br />

Attribut mit der Gefährdungseinstufung angegeben. Folgende Gefährdungseinstufungen kann ein Feldblock<br />

haben:<br />

Winderosionsgefährdung keine oder CC Wind<br />

Wassererosionsgefährdung keine oder CC Wasser 1 oder CC Wasser 2<br />

Konkrete Bewirtschaftungs<strong>auf</strong>lagen ergeben sich erst ab dem 1. Juli 2010 (vgl. entsprechende Änderungen des<br />

DirektZahlVerpflG und der DirektZahlVerpflV im Jahre <strong>2009</strong>).<br />

Die Datengrundlage zur Erosionsgefährdungsberechnung wird l<strong>auf</strong>end aktualisiert. Deshalb sind Änderungen<br />

zur <strong>Antrag</strong>stellung im Jahre 2010 möglich.<br />

Mit dieser bereitgestellten <strong>Antrag</strong>ssoftware können Sie den <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung elektronisch bearbeiten<br />

und abschließend den <strong>Antrag</strong> wahlweise Online über das Internet oder <strong>auf</strong> einem Datenträger bei Ihrer zuständigen<br />

Landwirtschaftsbehörde einreichen.<br />

Die zeitnah aktualisierte Referenz können Sie im Internet unter der Adresse:<br />

http://luaplims01.brandenburg.de/invekos_internet07/viewer.htm<br />

jederzeit ansehen. Für die elektronische <strong>Antrag</strong>sbearbeitung und die Einreichung <strong>auf</strong> einem Datenträger ist ein<br />

Internetanschluss nicht notwendig.<br />

Für die Vollständigkeit, Aktualität und Gültigkeit der Angaben im eingereichten <strong>Antrag</strong> sind Sie verantwortlich.<br />

Nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen ist die Ausgabe eines <strong>Antrag</strong>sformulars in Papierform durch<br />

die zuständige Landwirtschaftsbehörde vorzunehmen. Der <strong>Antrag</strong>steller muss sich deshalb rechtzeitig an seine<br />

zuständige Landwirtschaftsbehörde wenden<br />

H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 2

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