Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2009 - Landkreis Potsdam ...
Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2009 - Landkreis Potsdam ...
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H 1. Allgemeine Information <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung<br />
Für alle <strong>Antrag</strong>steller mit Betriebssitz in Brandenburg und Berlin wird die elektronische <strong>Antrag</strong>stellung für alle<br />
Förderprogramme aus dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung im <strong>Antrag</strong>sjahr <strong>2009</strong> fortgeführt. Dazu erhalten Sie von<br />
Ihrer zuständigen Landwirtschaftsbehörde entsprechende Datenträger und werden gebeten, Ihren <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong><br />
Agrarförderung <strong>2009</strong> über die zur Verfügung gestellte Software <strong>auf</strong> elektronischem Wege, also entweder Online<br />
oder über einen entsprechenden Datenträger zu stellen.<br />
Bevor Sie den <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung und die dazugehörigen Anlagen ausfüllen, informieren Sie sich bitte<br />
an Hand der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen<br />
Broschüre „Die EU-Agrarreform - Umsetzung in Deutschland. Ausgabe 2006“, dieser <strong>Hinweise</strong> und der jeweiligen<br />
Rechts- und Kontrollvorschriften zu den Fördergrundsätzen der Agrarförderung im <strong>Antrag</strong>sjahr <strong>2009</strong>.<br />
Am 31. Januar <strong>2009</strong> wurde die Verordnung (EG) Nr. 73/<strong>2009</strong> (ABl. EG Nr. L 30 S. 16) veröffentlicht. Die neue<br />
Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab<br />
dem 1. Januar <strong>2009</strong>. Durch sie wird die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 <strong>auf</strong>gehoben. Soweit im Verordnungstext<br />
oder nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten Verweise <strong>auf</strong> die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003<br />
als Verweise <strong>auf</strong> die entsprechenden Artikel der Verordnung (EG) Nr. 73/<strong>2009</strong> nach der Entsprechungstabelle<br />
in deren Anhang XVIII.<br />
Die einschlägigen EU-Rechtsgrundlagen können im Internet unter www.eur-lex.europa.eu/de/index.htm, das<br />
Bundesrecht unter www.gesetze-im-internet.de und das Landesrecht Brandenburgs unter<br />
www.landesrecht.brandenburg.de <strong>auf</strong>gerufen werden. Soweit keine Berliner Rechtsgrundlage existiert, gilt für<br />
<strong>Antrag</strong>steller mit Betriebssitz in Berlin für die mit dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung zu stellenden Fördermaßnahmen<br />
das maßnahmebezogene Recht Brandenburgs mit.<br />
<strong>Antrag</strong>steller, die im Jahr 2008 an der Agrarförderung teilgenommen haben<br />
Sie erhalten den <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung <strong>2009</strong> mit vorbelegten Daten aus dem Jahr 2008 als <strong>Antrag</strong>s-CD und<br />
nicht in Papierform. Diese personalisierte <strong>Antrag</strong>s-CD enthält Folgendes:<br />
- Informationsblatt mit <strong>Hinweise</strong>n <strong>zum</strong> Verfahren und zur Installation<br />
- Installationsroutine für die <strong>Antrag</strong>ssoftware profil inet und AgroView<br />
- Personalisierte alphanumerische Vorjahresdaten (Allgemeine <strong>Antrag</strong>stellerdaten, Flächendaten)<br />
- Personalisierte Geometrien vom Vorjahr (Schlagskizzen aus 2008)<br />
- Informationsbroschüre zur Erfassung von LE<br />
- CC-Informationsbroschüre<br />
- Handbuch zur <strong>Antrag</strong>ssoftware<br />
- sowie eine weitere oder mehrere CD mit den Rasterdaten des(r) jeweiligen Kreise(s) / Stadt.<br />
Neu: Ab 1. Juli 2010 haben die Länder die flächenbezogene Einstufung für die Wind- und Wassererosionsgefährdung<br />
auszuweisen. Zur unverbindlichen Information wird bereits im Jahre <strong>2009</strong> an den Feldblöcken ein<br />
Attribut mit der Gefährdungseinstufung angegeben. Folgende Gefährdungseinstufungen kann ein Feldblock<br />
haben:<br />
Winderosionsgefährdung keine oder CC Wind<br />
Wassererosionsgefährdung keine oder CC Wasser 1 oder CC Wasser 2<br />
Konkrete Bewirtschaftungs<strong>auf</strong>lagen ergeben sich erst ab dem 1. Juli 2010 (vgl. entsprechende Änderungen des<br />
DirektZahlVerpflG und der DirektZahlVerpflV im Jahre <strong>2009</strong>).<br />
Die Datengrundlage zur Erosionsgefährdungsberechnung wird l<strong>auf</strong>end aktualisiert. Deshalb sind Änderungen<br />
zur <strong>Antrag</strong>stellung im Jahre 2010 möglich.<br />
Mit dieser bereitgestellten <strong>Antrag</strong>ssoftware können Sie den <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung elektronisch bearbeiten<br />
und abschließend den <strong>Antrag</strong> wahlweise Online über das Internet oder <strong>auf</strong> einem Datenträger bei Ihrer zuständigen<br />
Landwirtschaftsbehörde einreichen.<br />
Die zeitnah aktualisierte Referenz können Sie im Internet unter der Adresse:<br />
http://luaplims01.brandenburg.de/invekos_internet07/viewer.htm<br />
jederzeit ansehen. Für die elektronische <strong>Antrag</strong>sbearbeitung und die Einreichung <strong>auf</strong> einem Datenträger ist ein<br />
Internetanschluss nicht notwendig.<br />
Für die Vollständigkeit, Aktualität und Gültigkeit der Angaben im eingereichten <strong>Antrag</strong> sind Sie verantwortlich.<br />
Nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen ist die Ausgabe eines <strong>Antrag</strong>sformulars in Papierform durch<br />
die zuständige Landwirtschaftsbehörde vorzunehmen. Der <strong>Antrag</strong>steller muss sich deshalb rechtzeitig an seine<br />
zuständige Landwirtschaftsbehörde wenden<br />
H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 2