Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2009 - Landkreis Potsdam ...
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Kontrolliert integrierter Gartenbau (FP 771)<br />
1. <strong>Antrag</strong>sberechtigt sind nur Flächen, die nach den „Produktrichtlinien und <strong>Hinweise</strong>n zur Durchführung<br />
der integrierten Produktion gärtnerischer Kulturen im Land Brandenburg“ bewirtschaftet werden und<br />
die vom Kontrollring anerkannt wurden.<br />
2. Der Umfang der Verpflichtung ist im gesamten Zeitraum einzuhalten. Marktbedingte Flächenschwankungen<br />
des Anbauumfanges sind nicht zulässig.<br />
3. Die Kennzeichnung der Bäume bzw. Flächen mit unterschiedlichen Nutzern und gleichen Kulturen<br />
muss durch den <strong>Antrag</strong>steller erfolgen. Die Kennzeichnung muss einen Rückschluss <strong>auf</strong> den Bewirtschafter<br />
zulassen.<br />
Ökologischer Landbau (FP 773)<br />
1. Die ökologischen Anbauverfahren müssen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 bzw. ab 01.01.<strong>2009</strong><br />
der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit den Durchführungsbestimmungen nach Verordnung<br />
(EG) Nr. 889/2008 entsprechen.<br />
2. Der zulässige RGV-Besatz/ha für die Grünlandnutzung beträgt mindestens 0,3 und max. 1,4 RGV/ha<br />
Hauptfutterfläche. Für alle Unternehmen besteht die Obergrenze von 2,0 GV/ha LF.<br />
3. Die Registrierung /Anmeldung als ökologisch wirtschaftender Betrieb muss vor Maßnahmebeginn erfolgen.<br />
Innerhalb jeden Verpflichtungsjahres ist eine Kontrolle durch eine zugelassene Kontrollstelle<br />
vorzunehmen. Der Bestätigungsvermerk ist vor Bewilligung, spätestens bis 15.09. vorzulegen.<br />
4. Im <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Agrarförderung sind auch die aus der Erzeugung genommenen Flächen mit den entsprechenden<br />
Bindungen zu versehen, um sicher zu stellen, dass die Einhaltung der 5-jährigen Verpflichtung<br />
für den gesamten Verpflichtungszeitraum für jede Parzelle des Betriebes nachgewiesen<br />
werden kann. Bei der Ermittlung der Zuwendung werden die aus der Erzeugung genommenen Flächen<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Erosionsmindernde, bodenschonende und die Fruchtfolge <strong>auf</strong>lockernde Anbauverfahren (FP 774)<br />
1. Anbau kleinkörniger Leguminosen <strong>auf</strong> mind. 5 % der Ackerfläche<br />
- mindestens zwei maximal drei Nutzungsjahre und<br />
- mindestens einmal im Jahr einen Aufwuchs bis zur Blüte bringen.<br />
2. Zusätzliche Anforderungen beim Anbau kleinkörniger Leguminosen <strong>auf</strong> Kippenflächen hinsichtlich<br />
Düngung und Fruchtfolge.<br />
Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland (FP775)<br />
Für die Nutzung des einbezogenen Grünlandes sind die bewirtschaftungsrelevanten Zuwendungsvoraussetzungen<br />
des Förderprogramms 761 (Grundförderung) einzuhalten.<br />
Dauerstilllegung von Ackerland <strong>auf</strong> ökologisch sensiblen Flächen (FP 776)<br />
1. Prinzipiell ist nur soviel stillzulegen, wie es für den naturschutzfachlichen Schutzzweck erforderlich ist.<br />
2. Die Zustimmung durch das zuständige Landesumweltamt bzw. die Großschutzgebietsverwaltung ist<br />
erforderlich. Das LUA gibt auch die Pflegemaßnahmen im Verpflichtungszeitraum vor.<br />
3. Dem <strong>Antrag</strong> ist eine Flurkarte beizufügen aus der die Lage, betroffene Flurstücke und die Größe der<br />
Stilllegung ersichtlich werden.<br />
4. Mindestens ist eine zusammenhängende Fläche von 0,05 ha stillzulegen.<br />
5. Die Kennzeichnung im Nutzungsnachweis erfolgt mit der Kulturart "563" nach Artikel 22 bis 24 der<br />
Verordnung (EG) Nr. 1257/99 stillgelegte Ackerfläche.<br />
Züchtung und Erhaltung vom Aussterben bedrohter lokaler Nutztierrassen (FP 781)<br />
1. Die Nutztierrasse muss im Land Brandenburg bodenständig und vom Aussterben bedroht sein.<br />
2. Der <strong>Antrag</strong>steller muss Mitglied in einer im Land Brandenburg anerkannten Züchtervereinigung sein.<br />
3. Der Nachweis über die Eintragung der Zuchttiere in das Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung<br />
ist zu erbringen.<br />
Erhaltung von Generosion bedrohter regionaler Kulturpflanzenarten und –sorten (FP 782)<br />
1. Förderfähig sind Kulturarten bzw. Sorten gemäß Anlage 7 der KULAP 2000 - Richtlinie<br />
(http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2317/rl_kulap.pdf).<br />
2. Nachweisführung zur Herkunft und Anbaubestätigung durch das LVLF sind vorzulegen.<br />
Pflege und Erhaltung von Teichlandschaften (FP 79)<br />
1. Für den Nutzungsnachweis soll der Nutzungscode 930 für die zur Förderung beantragte Teichnutzfläche<br />
verwendet werden.<br />
2. Zur Prüfung der Vorgabe der Mindestbewirtschaftung von 90 % der im Betrieb vorhandenen Teichfläche<br />
sind alle anderen nicht bewirtschafteten Teichflächen mit dem Nutzcode 940 zu kennzeichnen.<br />
3. Die Pflegepläne sind für das folgende Verpflichtungsjahr bis <strong>zum</strong> 28.02. bei dem Landesumweltamt/<br />
der Großschutzgebietsverwaltung einzureichen.<br />
H_Teil1.doc <strong>2009</strong> Seite 28