Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
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Z<strong>in</strong>sen anzunehmen. Die Stadtsparkasse Dresden biete zwar die gleichen Konditionen,<br />
jedoch ohne Angabe e<strong>in</strong>es Effektivz<strong>in</strong>ses.<br />
Nach Diskussion dazu fasst Herr Verbandsvorsitzender Lemm zusammen, dass die<br />
Anwesenden die Stadtsparkasse Dresden unter der Voraussetzung favorisieren, dass diese<br />
e<strong>in</strong>en gleichen oder niedrigeren Effektivz<strong>in</strong>ssatz biete als die DKB sowie die gleiche<br />
quartalsweise Annuität zzgl. der ersparten Z<strong>in</strong>sen. Sollte ke<strong>in</strong>e Deckungsgleichheit erreicht<br />
werden können, sei die Teilumschuldung bei der DKB vorzunehmen.<br />
Der vorliegende Beschlusstext wird entsprechend überarbeit.<br />
Beschluss-Nr. 6/2002<br />
Die Verbandsversammlung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es "<strong>Obere</strong> Röder" beschließt auf<br />
Grund der Beendigung der Z<strong>in</strong>sb<strong>in</strong>dungsfrist zum 30.03.2002 bei der WestLB die<br />
Teilumschuldung <strong>in</strong> Höhe von 1.130.000,00 €.<br />
Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, den Kreditvertrag mit der Stadtsparkasse<br />
Dresden über e<strong>in</strong> Annuitätendarlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 5,460 % Z<strong>in</strong>ssatz<br />
abzuschließen, wenn e<strong>in</strong>e Deckungsgleichheit zu den weiteren Konditionen der DKB<br />
Dresden erreicht werden kann (Effektivz<strong>in</strong>s, quartalsweise zzgl. ersparter Z<strong>in</strong>sen). Sollte<br />
dies nicht der Fall se<strong>in</strong>, ist der Kreditvertrag mit der DKB Dresden abzuschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Soll-Stimmen:<br />
Anwesend:<br />
Ja-Stimmen:<br />
Ne<strong>in</strong>-Stimmen:<br />
Enthaltungen:<br />
18<br />
17<br />
17<br />
0<br />
0<br />
TOP 5<br />
Kläranlage <strong>Radeberg</strong>, BA 2.3 - Mechanik<br />
- zw<strong>in</strong>gend notwendige Investitionen -<br />
Beschlussfassung zur E<strong>in</strong>reichung der entsprechenden<br />
Genehmigungsunterlagen<br />
Herr Verbandsvorsitzender Lemm und Frau We<strong>in</strong>hold, KES, erläutern, dass für die 1. und<br />
2. Ausbaustufe der Kläranlage <strong>Radeberg</strong> der Planfeststellungsbeschluss durch das<br />
Regierungspräsidium am 08.04.1999 erteilt worden sei. Dieser enthalte auch die bisher<br />
noch nicht realisierte Maßnahme "Neubau/ Umbau Vorklärung 11 . Der<br />
Planfeststellungsbeschluss sei gültig für alle Vorhaben mit denen <strong>in</strong>nerhalb von 5 Jahren<br />
nach E<strong>in</strong>tritt der Unanfechtbarkeit begonnen wird und verliere ansonsten für nicht<br />
ausgeführte Teilobjekte se<strong>in</strong>e Gültigkeit.<br />
Im Februar 2000 sei der Verbandsversammlung e<strong>in</strong>e Variantenuntersuchung der Weber-<br />
Ingenieure für durchzuführende Arbeiten im Bereich Vorklärung vorgetragen worden. E<strong>in</strong>e<br />
Beschlussfassung sei dazu nicht erfolgt, es wurde vielmehr die Auflage erteilt, den<br />
notwendigen Rahmen der Investition mit den zuständigen Behörden nochmals<br />
abzustimmen. Nach langwierigen Verhandlungen sei dann im Juni 2001 durch den<br />
Verwaltungsrat die Freigabe e<strong>in</strong>er im Umfang reduzierten Planung zwecks Erarbeitung der<br />
Fördermittelanträge erfolgt.<br />
Aufgrund der F<strong>in</strong>anzierungssituation und bereits vorliegender H<strong>in</strong>weise, dass e<strong>in</strong> Antrag zur<br />
geme<strong>in</strong>dewirtschaftlichen Stellungnahme trotz e<strong>in</strong>gestellter Kosten im Haushaltsplan durch<br />
die Kommunalaufsicht nicht positiv beschieden werde (z.B. Problematik Hauptsammler 2,<br />
BA 11.18 Krohnenberg <strong>in</strong> Bretnig-Hauswalde - siehe auch TOP 3), sei von e<strong>in</strong>er<br />
Antragstellung vorerst abgesehen worden.