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Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg

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Z<strong>in</strong>sen anzunehmen. Die Stadtsparkasse Dresden biete zwar die gleichen Konditionen,<br />

jedoch ohne Angabe e<strong>in</strong>es Effektivz<strong>in</strong>ses.<br />

Nach Diskussion dazu fasst Herr Verbandsvorsitzender Lemm zusammen, dass die<br />

Anwesenden die Stadtsparkasse Dresden unter der Voraussetzung favorisieren, dass diese<br />

e<strong>in</strong>en gleichen oder niedrigeren Effektivz<strong>in</strong>ssatz biete als die DKB sowie die gleiche<br />

quartalsweise Annuität zzgl. der ersparten Z<strong>in</strong>sen. Sollte ke<strong>in</strong>e Deckungsgleichheit erreicht<br />

werden können, sei die Teilumschuldung bei der DKB vorzunehmen.<br />

Der vorliegende Beschlusstext wird entsprechend überarbeit.<br />

Beschluss-Nr. 6/2002<br />

Die Verbandsversammlung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es "<strong>Obere</strong> Röder" beschließt auf<br />

Grund der Beendigung der Z<strong>in</strong>sb<strong>in</strong>dungsfrist zum 30.03.2002 bei der WestLB die<br />

Teilumschuldung <strong>in</strong> Höhe von 1.130.000,00 €.<br />

Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, den Kreditvertrag mit der Stadtsparkasse<br />

Dresden über e<strong>in</strong> Annuitätendarlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 5,460 % Z<strong>in</strong>ssatz<br />

abzuschließen, wenn e<strong>in</strong>e Deckungsgleichheit zu den weiteren Konditionen der DKB<br />

Dresden erreicht werden kann (Effektivz<strong>in</strong>s, quartalsweise zzgl. ersparter Z<strong>in</strong>sen). Sollte<br />

dies nicht der Fall se<strong>in</strong>, ist der Kreditvertrag mit der DKB Dresden abzuschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Soll-Stimmen:<br />

Anwesend:<br />

Ja-Stimmen:<br />

Ne<strong>in</strong>-Stimmen:<br />

Enthaltungen:<br />

18<br />

17<br />

17<br />

0<br />

0<br />

TOP 5<br />

Kläranlage <strong>Radeberg</strong>, BA 2.3 - Mechanik<br />

- zw<strong>in</strong>gend notwendige Investitionen -<br />

Beschlussfassung zur E<strong>in</strong>reichung der entsprechenden<br />

Genehmigungsunterlagen<br />

Herr Verbandsvorsitzender Lemm und Frau We<strong>in</strong>hold, KES, erläutern, dass für die 1. und<br />

2. Ausbaustufe der Kläranlage <strong>Radeberg</strong> der Planfeststellungsbeschluss durch das<br />

Regierungspräsidium am 08.04.1999 erteilt worden sei. Dieser enthalte auch die bisher<br />

noch nicht realisierte Maßnahme "Neubau/ Umbau Vorklärung 11 . Der<br />

Planfeststellungsbeschluss sei gültig für alle Vorhaben mit denen <strong>in</strong>nerhalb von 5 Jahren<br />

nach E<strong>in</strong>tritt der Unanfechtbarkeit begonnen wird und verliere ansonsten für nicht<br />

ausgeführte Teilobjekte se<strong>in</strong>e Gültigkeit.<br />

Im Februar 2000 sei der Verbandsversammlung e<strong>in</strong>e Variantenuntersuchung der Weber-<br />

Ingenieure für durchzuführende Arbeiten im Bereich Vorklärung vorgetragen worden. E<strong>in</strong>e<br />

Beschlussfassung sei dazu nicht erfolgt, es wurde vielmehr die Auflage erteilt, den<br />

notwendigen Rahmen der Investition mit den zuständigen Behörden nochmals<br />

abzustimmen. Nach langwierigen Verhandlungen sei dann im Juni 2001 durch den<br />

Verwaltungsrat die Freigabe e<strong>in</strong>er im Umfang reduzierten Planung zwecks Erarbeitung der<br />

Fördermittelanträge erfolgt.<br />

Aufgrund der F<strong>in</strong>anzierungssituation und bereits vorliegender H<strong>in</strong>weise, dass e<strong>in</strong> Antrag zur<br />

geme<strong>in</strong>dewirtschaftlichen Stellungnahme trotz e<strong>in</strong>gestellter Kosten im Haushaltsplan durch<br />

die Kommunalaufsicht nicht positiv beschieden werde (z.B. Problematik Hauptsammler 2,<br />

BA 11.18 Krohnenberg <strong>in</strong> Bretnig-Hauswalde - siehe auch TOP 3), sei von e<strong>in</strong>er<br />

Antragstellung vorerst abgesehen worden.

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