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PDF (2.4 MB) - RAG Deutsche Steinkohle AG

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• Beihilfebedarf und Finanzrahmen<br />

Die neue EU-Verordnung der<br />

<strong>Steinkohle</strong>beihilfen ermöglicht<br />

im Einzelnen Beihilfen<br />

-für den Zugang zu den <strong>Steinkohle</strong>nvorkommen<br />

(Anfangsinvestitionen<br />

oder Beihilfen für<br />

den laufenden Betrieb),<br />

-für die Förderrücknahme (bis<br />

Ende 2007 befristete Betriebsbeihilfen<br />

für Anlagen, die in<br />

einen Stilllegungsplan einbezogen<br />

sind),<br />

-für außergewöhnliche Belastungen<br />

(Stilllegungskosten<br />

und Altlasten).<br />

Das Gesamtvolumen der Betriebsbeihilfen<br />

muss dabei im<br />

Zeitraum bis 2010 „einem abnehmenden<br />

Trend folgen, der zu<br />

einem nennenswerten Abbau<br />

dieser Beihilfen führt“.<br />

Davon unberührt sind wie für<br />

andere Wirtschaftszweige auch<br />

staatliche Beihilfen zur Forschung<br />

und Entwicklung, für den Umweltschutz<br />

oder für die Ausbildung<br />

möglich, sofern sie unter<br />

Beachtung der von der EU-Kommission<br />

für diese Beihilfenarten<br />

festgelegten Bedingungen und<br />

Kriterien erfolgen.<br />

Aus den vorgenannten Mengenzielen<br />

ergibt sich unter Berücksichtigung<br />

des vorgezeichneten<br />

personellen und kapazitativen<br />

Anpassungsprozesses sowie<br />

unter der Annahme gleichbleibender<br />

politischer, gesamtwirtschaftlicher<br />

und unternehmerischer<br />

Rahmenbedingungen<br />

voraussichtlich ein weiter sinkender<br />

Beihilfenbedarf.<br />

Bei der Beurteilung des notwendigen<br />

Beihilfenbedarfs ist zu<br />

berücksichtigen, dass die <strong>Steinkohle</strong>hilfen<br />

infolge der Kohle-<br />

Vereinbarung von 1997 bis 2005<br />

insgesamt bereits halbiert werden<br />

und durch eine bruchartige Entwicklung<br />

im <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />

wegen der daraus resultierenden<br />

fiskalischen Folgekosten<br />

gesamtwirtschaftlich und fiskalpolitisch<br />

kein Spielraum zu gewinnen<br />

wäre, sondern nur Umschichtungen<br />

in andere Haushaltspositionen<br />

die Folge wären.<br />

Hinsichtlich der Finanzierung<br />

geht der <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />

davon aus, dass die für einen<br />

langfristig leistungs- und lebensfähigen<br />

<strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />

notwendigen Mittel weiterhin<br />

über die öffentlichen Haushalte<br />

aufgebracht werden können. Die<br />

neue EU-Beihilfenverordnung<br />

ermöglicht eine solche Finanzierung.<br />

Wichtig ist auch, dass die nötige<br />

Planungssicherheit rechtzeitig<br />

hergestellt wird und ein hinreichend<br />

großes Zeitfenster für die<br />

Umsetzung der Anschlussregelung<br />

geöffnet wird.<br />

Langfristig anzustrebender<br />

Kernbergbau<br />

Mit einer auf diesen Eckpunkten<br />

basierenden künftigen <strong>Steinkohle</strong>politik<br />

in Deutschland und<br />

einem langfristig anzustrebenden,<br />

energie- und strukturpolitisch<br />

begründeten Kernbergbau<br />

in der skizzierten Größenordnung<br />

ist es möglich,<br />

- den Zugang zu den heimischen<br />

<strong>Steinkohle</strong>nlagerstätten<br />

als Teil der nationalen und<br />

europäischen Energiereserve<br />

auch für kommende Generationen<br />

zu bewahren,<br />

- einen angemessenen Beitrag zu<br />

einem ausgewogenen Energiemix<br />

und zur Versorgungssicherheit<br />

insbesondere in der Stromerzeugung<br />

sowie der Stahlproduktion<br />

zu gewährleisten,<br />

- mehrere Zehntausend qualifizierte<br />

Arbeitsplätze in den<br />

<strong>Steinkohle</strong>unternehmen und<br />

ihrem wirtschaftlichen und<br />

regionalen Umfeld zu erhalten,<br />

Nationale Anschlussregelung ab 2006 vor der Entscheidung<br />

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