PDF (2.4 MB) - RAG Deutsche Steinkohle AG
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• Beihilfebedarf und Finanzrahmen<br />
Die neue EU-Verordnung der<br />
<strong>Steinkohle</strong>beihilfen ermöglicht<br />
im Einzelnen Beihilfen<br />
-für den Zugang zu den <strong>Steinkohle</strong>nvorkommen<br />
(Anfangsinvestitionen<br />
oder Beihilfen für<br />
den laufenden Betrieb),<br />
-für die Förderrücknahme (bis<br />
Ende 2007 befristete Betriebsbeihilfen<br />
für Anlagen, die in<br />
einen Stilllegungsplan einbezogen<br />
sind),<br />
-für außergewöhnliche Belastungen<br />
(Stilllegungskosten<br />
und Altlasten).<br />
Das Gesamtvolumen der Betriebsbeihilfen<br />
muss dabei im<br />
Zeitraum bis 2010 „einem abnehmenden<br />
Trend folgen, der zu<br />
einem nennenswerten Abbau<br />
dieser Beihilfen führt“.<br />
Davon unberührt sind wie für<br />
andere Wirtschaftszweige auch<br />
staatliche Beihilfen zur Forschung<br />
und Entwicklung, für den Umweltschutz<br />
oder für die Ausbildung<br />
möglich, sofern sie unter<br />
Beachtung der von der EU-Kommission<br />
für diese Beihilfenarten<br />
festgelegten Bedingungen und<br />
Kriterien erfolgen.<br />
Aus den vorgenannten Mengenzielen<br />
ergibt sich unter Berücksichtigung<br />
des vorgezeichneten<br />
personellen und kapazitativen<br />
Anpassungsprozesses sowie<br />
unter der Annahme gleichbleibender<br />
politischer, gesamtwirtschaftlicher<br />
und unternehmerischer<br />
Rahmenbedingungen<br />
voraussichtlich ein weiter sinkender<br />
Beihilfenbedarf.<br />
Bei der Beurteilung des notwendigen<br />
Beihilfenbedarfs ist zu<br />
berücksichtigen, dass die <strong>Steinkohle</strong>hilfen<br />
infolge der Kohle-<br />
Vereinbarung von 1997 bis 2005<br />
insgesamt bereits halbiert werden<br />
und durch eine bruchartige Entwicklung<br />
im <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />
wegen der daraus resultierenden<br />
fiskalischen Folgekosten<br />
gesamtwirtschaftlich und fiskalpolitisch<br />
kein Spielraum zu gewinnen<br />
wäre, sondern nur Umschichtungen<br />
in andere Haushaltspositionen<br />
die Folge wären.<br />
Hinsichtlich der Finanzierung<br />
geht der <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />
davon aus, dass die für einen<br />
langfristig leistungs- und lebensfähigen<br />
<strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />
notwendigen Mittel weiterhin<br />
über die öffentlichen Haushalte<br />
aufgebracht werden können. Die<br />
neue EU-Beihilfenverordnung<br />
ermöglicht eine solche Finanzierung.<br />
Wichtig ist auch, dass die nötige<br />
Planungssicherheit rechtzeitig<br />
hergestellt wird und ein hinreichend<br />
großes Zeitfenster für die<br />
Umsetzung der Anschlussregelung<br />
geöffnet wird.<br />
Langfristig anzustrebender<br />
Kernbergbau<br />
Mit einer auf diesen Eckpunkten<br />
basierenden künftigen <strong>Steinkohle</strong>politik<br />
in Deutschland und<br />
einem langfristig anzustrebenden,<br />
energie- und strukturpolitisch<br />
begründeten Kernbergbau<br />
in der skizzierten Größenordnung<br />
ist es möglich,<br />
- den Zugang zu den heimischen<br />
<strong>Steinkohle</strong>nlagerstätten<br />
als Teil der nationalen und<br />
europäischen Energiereserve<br />
auch für kommende Generationen<br />
zu bewahren,<br />
- einen angemessenen Beitrag zu<br />
einem ausgewogenen Energiemix<br />
und zur Versorgungssicherheit<br />
insbesondere in der Stromerzeugung<br />
sowie der Stahlproduktion<br />
zu gewährleisten,<br />
- mehrere Zehntausend qualifizierte<br />
Arbeitsplätze in den<br />
<strong>Steinkohle</strong>unternehmen und<br />
ihrem wirtschaftlichen und<br />
regionalen Umfeld zu erhalten,<br />
Nationale Anschlussregelung ab 2006 vor der Entscheidung<br />
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