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Genehmigungsbescheides - Regierung von Schwaben - Bayern

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REGIERUNG<br />

VON SCHWABEN<br />

<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> – 86145 Augsburg<br />

3.3. Ein Abstand <strong>von</strong> 2,50 m zur bestehenden Türe (Rauchschutztüre zwischen Treppenraum<br />

und Nutzungseinheiten) nach Punkt 11.6 des unter Nebenbestimmung A. III. 3.1 genannten<br />

Brandschutznachweises vom 10. Januar 2013 ist brandlastfrei zu halten und der entsprechende<br />

Bereich ist durch Rauchmelder zu überwachen<br />

3.4. Die in der – in den Antragsunterlagen unter Ziffer A. II. dieses Bescheides enthaltenen -<br />

gutachterlichen Stellungnahme zum Brandschutz "Beurteilung der Nachbarbebauungssituation<br />

Tanklager am HKW Franziskaner Gasse ./. Erweiterung Klinikum Vincentinum"<br />

des Herrn Martin-Hermann Könning vom 15. Juli 2011, GK-100278, beschriebenen notwendigen<br />

Brandschutzmaßnahmen sind durchzuführen. Dies sind:<br />

<br />

<br />

<br />

Ergänzung der Brandmeldeanlage im Tankgebäude der Tanks 5 und 6 durch automatische<br />

Mehrkriterienrauchmelder<br />

Errichtung <strong>von</strong> 2 Löschmonitoren auf dem Dach des Heizkraftwerkes<br />

Errichtung je eines Düsenrohrnetzes für die Tanks 5, 6, 7 zur Kühlung des Behälterdeckels<br />

bzw. der Behälterwandung mit einer Einspeisestelle im Gebäudeschatten<br />

des Heizkraftwerkes<br />

4. Wasserschutz<br />

4.1. Gewässerschutz<br />

Sollten Bauablauf oder Baustelleneinrichtung Tätigkeiten oder Einrichtungen in unmittelbarer<br />

Nähe des Stadtgrabens notwendig machen, sind geeignete Maßnahmen zur Verhinderung<br />

einer Gewässerverunreinigung zu treffen.<br />

4.2. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

4.2.1. Allgemeines<br />

Für Bau, Betrieb und Überwachung der Anlage gelten die Anforderungen der Verordnung<br />

über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung<br />

- VAwS) und die hierzu ergangenen Vollzugsbekanntmachungen. Andere<br />

Vorschriften, insbesondere die des Bau- und Gewerberechts, bleiben hier<strong>von</strong> unberührt.<br />

4.2.2. Eigenüberwachung<br />

Der Betreiber hat die Dichtheit der Anlagenteile (Behälter, Rohrleitungen) und die Funktionsfähigkeit<br />

aller technischen Schutzvorkehrungen und Sicherheitseinrichtungen ständig<br />

zu überwachen und zu kontrollieren. Erkannte Undichtheiten sind unverzüglich zu beheben.<br />

DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)<br />

Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d<br />

BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr<br />

TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89<br />

E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayern.de – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de<br />

ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater

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