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Genehmigungsbescheides - Regierung von Schwaben - Bayern

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REGIERUNG<br />

VON SCHWABEN<br />

<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> – 86145 Augsburg<br />

6.4.3. Beim Betrieb des Heißwassererzeugers HW-K9 dürfen im Abgas der Verbrennungseinrichtungen<br />

folgende Emissionsgrenzwerte (Tagesmittelwerte) nicht überschritten werden:<br />

Luftschadstoff<br />

Emissionsgrenzwert beim Betrieb mit<br />

Erdgas<br />

Heizöl EL<br />

Gesamtstaub 5 mg/m³ Rußzahl (RZ) 1<br />

Kohlenmonoxid (CO) 50 mg/m 3 80 mg/m³<br />

Stickstoffoxide (angegeben als NO 2 ) 100 mg/m 3 150 mg/m³<br />

Schwefeloxide (angegeben als SO 2 ) 35 mg/m³ 350 mg/m³<br />

Ferner dürfen beim Betrieb mit Heizöl EL die Emissionen an Stickstoffoxiden (angegeben<br />

als NO 2 ) im Jahresmittel den Emissionsgrenzwert <strong>von</strong> 250 mg/m³ nicht überschreiten.<br />

Die Emissionsgrenzwerte beziehen sich auf das Abgasvolumen im Normzustand (273,15<br />

K, 101,3 kPa) des trockenen Abgases und – mit Ausnahme der Rußzahl - einen Volumengehalt<br />

an Sauerstoff im Abgas <strong>von</strong> 3 vom Hundert (3 Vol.-%).<br />

6.4.4. Zur Einhaltung der in Nebenbestimmung A. III. 6.4.3 genannten Emissionsgrenzwerte für<br />

Stickstoffoxide dürfen die beiden Brenner nur mit der beantragten Rauchgasrezirkulation<br />

(Saake "Mini-Rezi") betrieben werden. Die Rauchgasrezirkulation ist so einzustellen,<br />

dass die Emissionsgrenzwerte sicher eingehalten werden; die Einstellung ist durch geeignete<br />

Verriegelungen vor unbefugter Manipulation zu schützen.<br />

6.4.5. Ableitung der Rauchgase (Abgase)<br />

6.4.5.1. Die Abgase der Verbrennungseinrichtungen des Heißwassererzeugers HW-K9 sind über<br />

den bestehenden Stahlschornstein der Mitteldruckanlage mit einer Mündungshöhe <strong>von</strong><br />

mindestens 50 m über Erdgleiche abzuleiten. Die Austrittsfläche (Kaminmündung) der<br />

Abgase darf insgesamt 1,57 m² nicht überschreiten.<br />

Anmerkung: Die Abgase werden über zwei vorhandene Schornsteinzüge mit einem Innendurchmesser<br />

(vor der Beschleunigungsdüse) <strong>von</strong> jeweils 1.000 mm abgeleitet.<br />

Die Abgase müssen senkrecht nach oben austreten können. Eine Überdachung der Kaminmündungen<br />

ist nicht zulässig. Zum Schutz gegen Regeneinfall kann ein Deflektor<br />

aufgesetzt werden.<br />

Die der Kaminhöhenberechnung zu Grunde gelegten Abgastemperaturen an der Mündung<br />

<strong>von</strong> 90 °C (Erdgasbetrieb) und 110 ° C (Heizöl EL-Betrieb) dürfen im Dauerbetrieb<br />

nicht unterschritten werden. Dies ist gegenüber der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> nachzuweisen<br />

(z.B. im Zuge der Emissionsmessungen).<br />

6.4.5.2. Änderungen der Ableitbedingungen der Abgase (z.B. Nutzung nur eines Zuges) bedürfen<br />

ausdrücklich der vorherigen Zustimmung der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong>.<br />

Unberührt hier<strong>von</strong> bleiben Pflichten gem. §§ 15 und 16 BImSchG (Anzeige einer unwe-<br />

DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)<br />

Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d<br />

BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr<br />

TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89<br />

E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayern.de – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de<br />

ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater

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