Genehmigungsbescheides - Regierung von Schwaben - Bayern
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REGIERUNG<br />
VON SCHWABEN<br />
<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> – 86145 Augsburg<br />
6.4.3. Beim Betrieb des Heißwassererzeugers HW-K9 dürfen im Abgas der Verbrennungseinrichtungen<br />
folgende Emissionsgrenzwerte (Tagesmittelwerte) nicht überschritten werden:<br />
Luftschadstoff<br />
Emissionsgrenzwert beim Betrieb mit<br />
Erdgas<br />
Heizöl EL<br />
Gesamtstaub 5 mg/m³ Rußzahl (RZ) 1<br />
Kohlenmonoxid (CO) 50 mg/m 3 80 mg/m³<br />
Stickstoffoxide (angegeben als NO 2 ) 100 mg/m 3 150 mg/m³<br />
Schwefeloxide (angegeben als SO 2 ) 35 mg/m³ 350 mg/m³<br />
Ferner dürfen beim Betrieb mit Heizöl EL die Emissionen an Stickstoffoxiden (angegeben<br />
als NO 2 ) im Jahresmittel den Emissionsgrenzwert <strong>von</strong> 250 mg/m³ nicht überschreiten.<br />
Die Emissionsgrenzwerte beziehen sich auf das Abgasvolumen im Normzustand (273,15<br />
K, 101,3 kPa) des trockenen Abgases und – mit Ausnahme der Rußzahl - einen Volumengehalt<br />
an Sauerstoff im Abgas <strong>von</strong> 3 vom Hundert (3 Vol.-%).<br />
6.4.4. Zur Einhaltung der in Nebenbestimmung A. III. 6.4.3 genannten Emissionsgrenzwerte für<br />
Stickstoffoxide dürfen die beiden Brenner nur mit der beantragten Rauchgasrezirkulation<br />
(Saake "Mini-Rezi") betrieben werden. Die Rauchgasrezirkulation ist so einzustellen,<br />
dass die Emissionsgrenzwerte sicher eingehalten werden; die Einstellung ist durch geeignete<br />
Verriegelungen vor unbefugter Manipulation zu schützen.<br />
6.4.5. Ableitung der Rauchgase (Abgase)<br />
6.4.5.1. Die Abgase der Verbrennungseinrichtungen des Heißwassererzeugers HW-K9 sind über<br />
den bestehenden Stahlschornstein der Mitteldruckanlage mit einer Mündungshöhe <strong>von</strong><br />
mindestens 50 m über Erdgleiche abzuleiten. Die Austrittsfläche (Kaminmündung) der<br />
Abgase darf insgesamt 1,57 m² nicht überschreiten.<br />
Anmerkung: Die Abgase werden über zwei vorhandene Schornsteinzüge mit einem Innendurchmesser<br />
(vor der Beschleunigungsdüse) <strong>von</strong> jeweils 1.000 mm abgeleitet.<br />
Die Abgase müssen senkrecht nach oben austreten können. Eine Überdachung der Kaminmündungen<br />
ist nicht zulässig. Zum Schutz gegen Regeneinfall kann ein Deflektor<br />
aufgesetzt werden.<br />
Die der Kaminhöhenberechnung zu Grunde gelegten Abgastemperaturen an der Mündung<br />
<strong>von</strong> 90 °C (Erdgasbetrieb) und 110 ° C (Heizöl EL-Betrieb) dürfen im Dauerbetrieb<br />
nicht unterschritten werden. Dies ist gegenüber der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> nachzuweisen<br />
(z.B. im Zuge der Emissionsmessungen).<br />
6.4.5.2. Änderungen der Ableitbedingungen der Abgase (z.B. Nutzung nur eines Zuges) bedürfen<br />
ausdrücklich der vorherigen Zustimmung der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong>.<br />
Unberührt hier<strong>von</strong> bleiben Pflichten gem. §§ 15 und 16 BImSchG (Anzeige einer unwe-<br />
DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)<br />
Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d<br />
BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr<br />
TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89<br />
E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayern.de – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de<br />
ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater