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Genehmigungsbescheides - Regierung von Schwaben - Bayern

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REGIERUNG<br />

VON SCHWABEN<br />

<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> – 86145 Augsburg<br />

6.3. Brennstoffe<br />

6.3.1. In den Verbrennungseinrichtungen (Brenner) des Heißwassererzeugers HW-K9 dürfen<br />

nur folgende Brennstoffe eingesetzt werden:<br />

<br />

<br />

Gas aus der öffentlichen Gasversorgung (Erdgas)<br />

Das Gas muss den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 260 "Gasbeschaffenheit",<br />

Gasfamilie 2, entsprechen.<br />

Heizöl EL<br />

Das Heizöl EL muss den Anforderungen nach DIN 51603 Teil 1 und der jeweils geltenden<br />

Fassung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der<br />

Qualitäten <strong>von</strong> Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) entsprechen.<br />

6.3.2. Über den Schwefelgehalt des eingesetzten Erdgases sind in sechsmonatigem Turnus<br />

Nachweise zu führen.<br />

Über den Schwefelgehalt und den unteren Heizwert des eingesetzten Heizöls sind in<br />

sechsmonatigem Turnus Nachweise zu führen.<br />

Art und Umfang der Nachweise ist mit der Überwachungsbehörde (<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Schwaben</strong>) abzustimmen. Die Nachweise sind jeweils fünf Jahre nach Erstellung aufzubewahren<br />

und der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> auf Verlangen vorzulegen.<br />

6.4. Anforderungen zur Luftreinhaltung<br />

6.4.1. Hinweis: Es gelten die Bestimmungen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen-<br />

und Verbrennungsmotorenanlagen (13. BImSchV) und der Technischen Anleitung<br />

zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in der jeweils geltenden Fassung.<br />

Gegenwärtig gelten die 13. BImSchV vom 2. Mai 2013 (BGBl I S. 1021) und die TA Luft<br />

vom 24. Juli 2002 (GMBl S. 511).<br />

6.4.2. Die Gesamtfeuerungswärmeleistung beider Verbrennungseinrichtungen (Brenner) des<br />

Heißwassererzeugers HW-K9 darf im Dauerbetrieb folgende Werte nicht übersteigen:<br />

<br />

<br />

35 MW beim Betrieb mit Erdgas<br />

28 MW beim Betrieb mit Heizöl EL<br />

Die Verbrennungseinrichtungen sind nur als Mehrstofffeuerungen zugelassen.<br />

Sofern die Brenner für eine höhere Feuerungswärmeleistung ausgelegt sind, sind sie<br />

durch manipulationssichere Maßnahmen auf die o.g. Feuerungswärmeleistung zu begrenzen.<br />

DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)<br />

Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d<br />

BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr<br />

TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89<br />

E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayern.de – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de<br />

ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater

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