Genehmigungsbescheides - Regierung von Schwaben - Bayern
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REGIERUNG<br />
VON SCHWABEN<br />
<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> – 86145 Augsburg<br />
6.3. Brennstoffe<br />
6.3.1. In den Verbrennungseinrichtungen (Brenner) des Heißwassererzeugers HW-K9 dürfen<br />
nur folgende Brennstoffe eingesetzt werden:<br />
<br />
<br />
Gas aus der öffentlichen Gasversorgung (Erdgas)<br />
Das Gas muss den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 260 "Gasbeschaffenheit",<br />
Gasfamilie 2, entsprechen.<br />
Heizöl EL<br />
Das Heizöl EL muss den Anforderungen nach DIN 51603 Teil 1 und der jeweils geltenden<br />
Fassung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der<br />
Qualitäten <strong>von</strong> Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) entsprechen.<br />
6.3.2. Über den Schwefelgehalt des eingesetzten Erdgases sind in sechsmonatigem Turnus<br />
Nachweise zu führen.<br />
Über den Schwefelgehalt und den unteren Heizwert des eingesetzten Heizöls sind in<br />
sechsmonatigem Turnus Nachweise zu führen.<br />
Art und Umfang der Nachweise ist mit der Überwachungsbehörde (<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Schwaben</strong>) abzustimmen. Die Nachweise sind jeweils fünf Jahre nach Erstellung aufzubewahren<br />
und der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> auf Verlangen vorzulegen.<br />
6.4. Anforderungen zur Luftreinhaltung<br />
6.4.1. Hinweis: Es gelten die Bestimmungen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen-<br />
und Verbrennungsmotorenanlagen (13. BImSchV) und der Technischen Anleitung<br />
zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in der jeweils geltenden Fassung.<br />
Gegenwärtig gelten die 13. BImSchV vom 2. Mai 2013 (BGBl I S. 1021) und die TA Luft<br />
vom 24. Juli 2002 (GMBl S. 511).<br />
6.4.2. Die Gesamtfeuerungswärmeleistung beider Verbrennungseinrichtungen (Brenner) des<br />
Heißwassererzeugers HW-K9 darf im Dauerbetrieb folgende Werte nicht übersteigen:<br />
<br />
<br />
35 MW beim Betrieb mit Erdgas<br />
28 MW beim Betrieb mit Heizöl EL<br />
Die Verbrennungseinrichtungen sind nur als Mehrstofffeuerungen zugelassen.<br />
Sofern die Brenner für eine höhere Feuerungswärmeleistung ausgelegt sind, sind sie<br />
durch manipulationssichere Maßnahmen auf die o.g. Feuerungswärmeleistung zu begrenzen.<br />
DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)<br />
Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d<br />
BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr<br />
TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89<br />
E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayern.de – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de<br />
ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater