Genehmigungsbescheides - Regierung von Schwaben - Bayern
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REGIERUNG<br />
VON SCHWABEN<br />
<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> – 86145 Augsburg<br />
3. Bei dem beantragten Heißwassererzeuger HW-K9 handelt es sich (für sich gesehen) um eine<br />
Anlage im Sinne <strong>von</strong> Nr. 1.2.2.1 Spalte 2 (S) bzw. Nr. 1.3.1 Spalte 2 (S) a.F. der Anlage 1 zum<br />
UVPG. Nachdem für das Heizkraftwerk in der Franziskanergasse 9, 86152 Augsburg als solches<br />
nach § 3 b Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 1.1.1 Sp. 1 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung<br />
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, hatte die <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Schwaben</strong> im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren im Wege einer standortbezogenen<br />
Einzelfallprüfung zu entscheiden, ob für das Änderungsvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
erforderlich ist (§ 3 c Satz 2 UVPG). Hierbei war überschlägig zu prüfen,<br />
ob durch das Änderungsvorhaben nur aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß<br />
den in der Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten sind.<br />
Die <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> kam nach ihren Überprüfungen zu dem Ergebnis, dass durch<br />
das Änderungsvorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen<br />
sind. Die Aufstellung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsstudie mit anschließender verfahrensgebundener<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung war danach nicht geboten. Die näheren<br />
Gründe für diese Feststellung sind entsprechend § 3 c Satz 6 UVPG im Aktenvermerk der <strong>Regierung</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> vom 11. Februar 2013, Gz: 55.1-8711.51/1, dargelegt. Das Ergebnis<br />
der Einzelfallprüfung wurde gem. § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG mit Ziffer 2 der Bekanntmachung<br />
der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> vom 14. Februar 2013, Gz: 55.1-8711.51/1 öffentlich bekanntgemacht.<br />
Diese Bekanntmachung wurde veröffentlicht<br />
- in der Ausgabe der Augsburger Allgemeine (Hauptausgabe) vom 21. Februar 2013,<br />
- im Amtsblatt der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> vom 5. März 2013 und<br />
- im Internetauftritt der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong><br />
(http://www.regierung.schwaben.bayern.de) im Zeitraum vom 4. März 2013 bis einschließlich<br />
28. April 2013.<br />
4. Gemäß §§ 16 Abs. 1, 6 Abs. 1 BImSchG ist die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung<br />
zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 BImschG und einer auf Grund<br />
des § 7 BImSchG erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden und andere<br />
öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung<br />
und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.<br />
Nach Auffassung der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> bestehen angesichts der Stellungnahmen der<br />
beteiligten Stellen und Träger öffentlicher Belange bei Einhaltung der vorgesehenen Nebenbestimmungen<br />
keine Bedenken gegen die Änderungsmaßnahmen und den Betrieb der geänderten<br />
Anlage. Insbesondere wurde dabei Folgendes berücksichtigt:<br />
a) Immissionsschutz<br />
- Luftreinhaltung<br />
Emissionsgrenzwerte:<br />
Für den neuen Heißwassererzeuger (HW-K9) als Bestandteil des Heizkraftwerkes gelten<br />
die Anforderungen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Ver-<br />
DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)<br />
Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d<br />
BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr<br />
TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89<br />
E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayern.de – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de<br />
ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater