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Genehmigungsbescheides - Regierung von Schwaben - Bayern

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REGIERUNG<br />

VON SCHWABEN<br />

<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> – 86145 Augsburg<br />

3. Bei dem beantragten Heißwassererzeuger HW-K9 handelt es sich (für sich gesehen) um eine<br />

Anlage im Sinne <strong>von</strong> Nr. 1.2.2.1 Spalte 2 (S) bzw. Nr. 1.3.1 Spalte 2 (S) a.F. der Anlage 1 zum<br />

UVPG. Nachdem für das Heizkraftwerk in der Franziskanergasse 9, 86152 Augsburg als solches<br />

nach § 3 b Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 1.1.1 Sp. 1 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung<br />

zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, hatte die <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Schwaben</strong> im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren im Wege einer standortbezogenen<br />

Einzelfallprüfung zu entscheiden, ob für das Änderungsvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

erforderlich ist (§ 3 c Satz 2 UVPG). Hierbei war überschlägig zu prüfen,<br />

ob durch das Änderungsvorhaben nur aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß<br />

den in der Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten sind.<br />

Die <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> kam nach ihren Überprüfungen zu dem Ergebnis, dass durch<br />

das Änderungsvorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen<br />

sind. Die Aufstellung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsstudie mit anschließender verfahrensgebundener<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung war danach nicht geboten. Die näheren<br />

Gründe für diese Feststellung sind entsprechend § 3 c Satz 6 UVPG im Aktenvermerk der <strong>Regierung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> vom 11. Februar 2013, Gz: 55.1-8711.51/1, dargelegt. Das Ergebnis<br />

der Einzelfallprüfung wurde gem. § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG mit Ziffer 2 der Bekanntmachung<br />

der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> vom 14. Februar 2013, Gz: 55.1-8711.51/1 öffentlich bekanntgemacht.<br />

Diese Bekanntmachung wurde veröffentlicht<br />

- in der Ausgabe der Augsburger Allgemeine (Hauptausgabe) vom 21. Februar 2013,<br />

- im Amtsblatt der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> vom 5. März 2013 und<br />

- im Internetauftritt der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong><br />

(http://www.regierung.schwaben.bayern.de) im Zeitraum vom 4. März 2013 bis einschließlich<br />

28. April 2013.<br />

4. Gemäß §§ 16 Abs. 1, 6 Abs. 1 BImSchG ist die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung<br />

zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 BImschG und einer auf Grund<br />

des § 7 BImSchG erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden und andere<br />

öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung<br />

und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.<br />

Nach Auffassung der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> bestehen angesichts der Stellungnahmen der<br />

beteiligten Stellen und Träger öffentlicher Belange bei Einhaltung der vorgesehenen Nebenbestimmungen<br />

keine Bedenken gegen die Änderungsmaßnahmen und den Betrieb der geänderten<br />

Anlage. Insbesondere wurde dabei Folgendes berücksichtigt:<br />

a) Immissionsschutz<br />

- Luftreinhaltung<br />

Emissionsgrenzwerte:<br />

Für den neuen Heißwassererzeuger (HW-K9) als Bestandteil des Heizkraftwerkes gelten<br />

die Anforderungen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Ver-<br />

DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)<br />

Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d<br />

BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr<br />

TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89<br />

E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayern.de – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de<br />

ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater

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